Buch mit HK in Vitrine zulässig oder nicht ?

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  • max51
    Ratsherr


    • 17.04.2006
    • 264
    • südlich Stuttgart

    #1

    Buch mit HK in Vitrine zulässig oder nicht ?

    Mich würde eure Meinung oder Einschätzung zu folgendem Interessieren. Wir sind eine Rettungswache mit einigem Personaldurchlauf aber ohne "Publikumsverkehr". In den Räumlichkeiten sind auch zwei Vitrinen verteilt mit Materialien aus den vergangenen Jahrzehnten des Rettungsdienstes und des DRK. Neben Geräten, Material und Lehrbüchern aus allen möglichen Jahrzehnten (inkl ehem. DDR) unter anderem auch das, vermutlich allseits bekannte, Amtliche Unterrichtsbuch über Erste Hilfe mit DRK Logo mit Hakenkreuz auf dem Einband sowie eine ein Bestellschein für eine DRK Zeitschrift mit selbigem Logo und markigen Sprüchen.

    Nun meinte ein Aushilfsarbeiter das dürfe man so nicht zeigen und soll entfernt werden. Wenn überhaupt müsste man eine Erläuternde Beschriftung dazu beifügen mit den Hintergründen und der Verwicklung des DRK in Zeiten des Nationalsozialismus.

    (Die Chefetage hatte übrigens kein Problem damit und sich im Gegenteil gefreut über die Eigeninitative und die schönen Stücke die wir aufgetrieben haben)

    Wie seht ihr das ?

    Wir wollten eigentlich keine Gemeinschaftskunde und Geschichtsaufklärung sondern lediglich den, vor allem jüngeren, Kollegen ein wenig die Geschichte der ersten Hilfe zeigen in einer netten Form.

    PS: Wer so ein böses Emblem in welcher Form auch immer hat und sich davon trennen möchte darf sich gern bei mir melden. Das Risiko einen Erläuternden Text dann dazu zu schreiben nehme ich auf mich
    Wir wissen zwar nicht wohin, wollen aber als erste da sein !
  • Crysagon
    Moderator

    • 21.06.2005
    • 5669
    • "Throtmanni" So fast as Düörpm

    #2
    Sollte eigentlich kein Problem sein wenn ihr das aufzieht wie eine Sammlung historischer Dokumente.

    § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

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    • Zardoz
      Heerführer


      • 27.02.2004
      • 4035
      • Hasufurth
      • 6.Sinn

      #3
      Mir wurde es von einem befreundeten Juristen mal so erklärt:"Ich bin verpflichtet,jeden der meine Wohnung betritt,darauf hinzuweisen,das er in meinen Räumlichkeiten verbotene Symbole(in Form von Swastika etc.)sehen kann.Auch wenn es nur auf einem Buchrücken oder in Form eines Ordens ist.
      Mache ich das nicht,muss ich die Symbole abdecken,andernfalls mache ich mich strafbar!!
      Ich denke das es am Arbeitsplatz noch komplizierter sein wird

      Gruss
      Zardoz
      Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde)

      Kommentar

      • Lucius
        Heerführer


        • 04.01.2005
        • 5786
        • Annaburg;Sachsen-Anhalt
        • Viel zu viele

        #4
        ...ance am besten an alle Besucher schwarze Sonnenbrillen verteilen,nicht,daß sich noch jemand die Augen verblitzt...

        Ja,das mit dem erläuternden Kontext habe ich auch schon gehört,gibt aber keine Regelung,wie groß der sein muß.
        Privaträume sind keine öffentliche Zurschaustellung,das wurde in anderen Sammlerforen schon erschöpfend diskutiert.Es muß nur sichergestellt werden,daß keine Unbeteiligten damit behelligt werden.Es gab da mal einen Fall,wo jemand eine gewisse Fahne an der Wohnungswand hängen hatte und sich ein Kommunalpolitiker und nebenberuflicher Feuerwehrmann bei einer Drehleiterübung am Haus gegenüber die Augen verblendete und Anzeige wegen §86a erstattete...
        Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
        P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

        Kommentar

        • Shakerz
          Moderator

          • 30.09.2005
          • 3750
          • Oberpfalz/Bayern
          • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

          #5
          Schwieriges Thema. Auch wenn ich es so wie Crysagon sehe, bestimmt immer ein Restrisiko. Restrisiko dahingehend, wie es vom jeweiligen Staatsanwalt u. Amtsrichter gesehen wird. Da gibt es leider immer einen gewissen Ermessensspielraum. Abgesehen davon sehe ich die Rettungswache aber nicht als private Räumlichkeit, sondern als öffentlichen Raum.


          Gruß

          S.
          Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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          • nabbi1
            Ritter


            • 03.03.2007
            • 425
            • NRW Bergisches Land
            • alles was anschlägt, uralter whites, md 3009

            #6
            nun, wir hatten mal ne Ausstellung vom geschichtsverein über das Ausbesserungswerk Opladen. da wurden jede menge bücher und ausweise ausgestellt, die ein hk hatten. war also öffentlich. ihr betreibt dort keine Propaganda,oder so etwas in der art. laut gesetz müsste es zur Aufklärung dienen, oder geschichtshistorischen Hintergrund haben. der wäre dann ja als solch ein buch bei euch gegeben. wenn ihr aber hundertprozentig sicher gehen wollt, dann klebt es ab. aber bitte so, dass es nicht beschädigt wird.
            Irgendwann kommt der Tag der Wahrheit ! Und dann heisst es : Lügen, Lügen, Lügen !

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            • Watzmann
              Heerführer

              • 26.11.2003
              • 5014
              • Großherzogtum Baden

              #7
              Zur Not einfach ein Umschlag drum und gut ist!

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              • Bastard
                Heerführer


                • 06.10.2009
                • 1171
                • Mittelbach
                • china:-( ACE 250

                #8
                1995 habe ich in Pfreimd meinen Grundwehrdienst abgeleistet. In einem Kasernengebäude von den Panzerschädeln war in einem Glaskasten die Uniform von Irgendeinem höheren Wehrmachtsoffizier ausgestellt. Da waren an allen Orden und Abzeichen die HK´s überlötet. Als geborenes Zonenkind war ich nahe am aus den Schnürstiefeln kippen. Und da war die Gesetzeslage noch lange nicht so streng wie heutzutage.
                Ein BASTARD kommt selten allein


                Ich bin zwar nicht getauft,dafür aber geimpft!!!

                Kommentar

                • guderian19763
                  Geselle


                  • 14.11.2009
                  • 80
                  • 44575 Castrop-Rauxel
                  • Whites Matrix M6

                  #9
                  schade schade

                  tja wir leben in einem Land wo man die nun mal stattgefundene Geschichte mit allen Mitteln verbieten möchte.
                  Gerade bei Orden und Ehrenzeichen, Lehrbüchern etc.... finde ich es einfach nur krank solch einen Unfug zu treiben oder ist der "rote Stern" auch verboten? Oder der Union Jack etc....?
                  DULCE ET DECORUM EST PRO PATRIA MORI!

                  Kommentar

                  • Sorgnix
                    Admin

                    • 30.05.2000
                    • 25931
                    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                    #10
                    zur Meinung des Beitrages Nr. 9:

                    ... es ist zum Glück noch nicht veboten, sich zu informieren, um dann mit nachvollziehbaren Argumenten statt hohlen Phrasen zu hantieren ...


                    Finde Dich - bzw. jeder andere - einfach mit der Rechtslage ab, und enthalte dich jeglicher ins Politische gehende Kommentare
                    Sonst ist hier rechts schnell SCHLUSS ...


                    Ansonsten:
                    ua. hat auch auf jedem Flohmarkt ein HK abgedeckt zu werden.
                    Eine Rettungswache sehe ich auch als "öffentlichen Raum" an.


                    Also würde ich das Ding einfach abdecken - und gut ist´s.
                    Das dürfte doch wohl nicht so viel Arbeit machen, einen passenden "Bepper" auszuschneiden und den Rest der Ansicht unangetastet zu lassen. WAS sich unter dem "Abdecker" befindet, weiß doch eh jeder ...
                    Bei "markigen Sprüchen" gibt es halt auch welche, die abgedeckt werden sollten.


                    Zum Thema "verfassungswidrige Kennzeichen" und deren Verwendung gibt es genügend Infos im Netzt bzw. hier im Forum.


                    Ich sehe die Frage eigentlich als beantwortet an.
                    ... und bevor noch weitere Kommentare a la Nr. 9 kommen, beende ich das hier vorsorglich.


                    Danke!
                    Jörg



                    => die KURZantwort:

                    Es ist zulässig, derart Bücher öffentlich zu präsentieren.
                    ... unter Berücksichtung der Rechtslage. Mit abgedecktem Hakenkreuz bzw. sonstigen nicht gesetzteskonformen Dingen

                    nach meiner unmaßgeblichen Meinung.
                    Aber ich bin halt kein Rechtsanwalt.
                    DER könnte vielleicht verbindlich ...
                    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                    (Heiner Geißler)

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