Auftragssuche auf Bd

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  • michimichl
    Heerführer


    • 03.02.2013
    • 1214
    • bayern

    #1

    Auftragssuche auf Bd

    Hallo zusammen, mich hat heute ein Bauer kontaktiert ob ich einen verloren gegangen Ehering suchen könnte.

    Ich gleich ja gesagt mir den Acker zeigen lassen, wieder heim bayernatlass geschaut.... Mist Bd

    Nun meine Frage, ist es irgendwie möglich hier durch das Amt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen oder hat der gute dann Pech und ich kann nix für ihn tun?

    Wohn und verlustort ist Bayern

    Lg michi
  • AndiObb
    Heerführer


    • 22.08.2011
    • 2031

    #2
    Hi Michi,

    da wäre ich vorsichtig. Lies Dir z.B. mal das durch:
    Startseite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - Neuigkeiten und Aktuelles


    Zitate daraus:
    "...Eine denkmalrechtliche Erlaubnis für Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern werden die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden in
    Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nur ausnahmsweise bei berechtigtem Interesse nach Abwägung erteilen. Bodeneingriffe zur Fundentnahme können kein ausreichend berechtigtes Interesse darstellen, selbst wenn sie auf einen geringen Umfang beschränkt
    bleiben...."

    und vor allem:

    "Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde auch mit Schreiben vom 05.09.2007 an alle Unteren Denkmalschutzbehörden in diesem Zusammenhang verfügt: „in allen bekannten Bodendenkmälern sind Grabungserlaubnisse grundsätzlich nicht zu erteilen“.

    Dein Vorhaben hat sicher nichts mit dem BD zu tun, das ist klar. Aber hole Dir unbedingt vorher die SCHRIFTLICHE Genehmigung! Der Teufel ist ein Eichhörnchen - gerade wenn Du nur mal schnell den Ring suchen willst kommt einer vorbei der Dich sofort auf die Schippe nimmt. Und es kurven mehr Leute durch die Gegend die wissen was eine Sonde und ein BD ist, als man das vielleicht denkt...

    VG
    Andi
    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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    • michimichl
      Heerführer


      • 03.02.2013
      • 1214
      • bayern

      #3
      Danke Andi für die ausführliche Antwort. Aber ich denke mal da kann ich nen Haken darunter setzten. Naja muss ich mir alles noch überlegen ob ich mir den ganzen Stress antuen soll. Ich glaub ich sag's einfach ab.

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      • Drusus
        Heerführer


        • 31.08.2005
        • 3464
        • München, Bayern
        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

        #4
        Gib doch den Ball an den Bauern ab. Wenn ihm viel an seinen Ring liegt, soll er das LDA kontaktieren und eine Genehmigung für dich erwirken.

        Viele Grüße,
        Günter
        Quis custodiet ipsos custodes?

        Kommentar

        • michimichl
          Heerführer


          • 03.02.2013
          • 1214
          • bayern

          #5
          Mhhh auch eine sehr gute Idee da er ja Auftraggeber ist, bekommt er vielleicht ja eher eine ?

          Kommentar

          • AndiObb
            Heerführer


            • 22.08.2011
            • 2031

            #6
            Eine Kombi aus Deinem Kontakt und ihm als Antragsteller könnte optimal sein
            andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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            • Drusus
              Heerführer


              • 31.08.2005
              • 3464
              • München, Bayern
              • Goldmaxx, was sonst?? ;)

              #7
              Vor allem wirkt es glaubhafter, wenn der Bauer da sein berechtigtes Interesse anmeldet. Dir könnte man ja unterstellen, du würdest den verlorenen Ehering nur als "bekannte alte Ausrede" verwenden.

              Viele Grüße,
              Günter
              Quis custodiet ipsos custodes?

              Kommentar

              • michimichl
                Heerführer


                • 03.02.2013
                • 1214
                • bayern

                #8
                Naja schau ma mal was rauskommt.

                Kommentar

                • TBG
                  Ratsherr


                  • 06.06.2006
                  • 292
                  • Rheinland

                  #9
                  Also ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass die Genehmigung erteilt wird und der Ehering wieder gefunden wird.

                  Notfalls soll halt wer vom Amt mitkommen und bewachen, dass da nach nichts anderem gebuddelt wird. (ich weiß ... das ist naiv )
                  Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

                  Kommentar

                  • dcag99
                    Heerführer


                    • 11.09.2012
                    • 4738
                    • Königreich Württemberg
                    • AT Pro

                    #10
                    nur mal so als klugscheißerei ... es wird immer von "bodeneingriffen" geredet. das ist auch wichtig zu verstehen.. du darfst überall mit der metallsonde suchen. das ist an sich nicht verboten (wenn erlaubnis vom grundstückeigentümer). verboten ist es sachen auszugraben.

                    genau das steht auch so in dem flyer von BW.. man erkennt raubgräber an grabwerkzeugen. dort wird auch geschrieben, dass viele gerne die ausrede mit dem ehering bringen .. aber durch grabungswerkzeuge die sie dabei haben, überführt werden.


                    solange du also einen ring an der oberfläche suchst den du einfach "aufheben" kannst, sollte einer suche mit dem MD nichts entgegenstehen. du solltest nur NICHTS zum graben dabei haben. evtl. auch noch einen zeugen (ohne MD).

                    du willst ja nichts vom bodendenkmal (das auch noch in einem acker ist) sondern nur nen ring auf der oberfläche.
                    Gruss Matthias

                    Kommentar

                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #11
                      Zitat von dcag99
                      nur mal so als klugscheißerei ... es wird immer von "bodeneingriffen" geredet. das ist auch wichtig zu verstehen.. du darfst überall mit der metallsonde suchen. das ist an sich nicht verboten (wenn erlaubnis vom grundstückeigentümer). verboten ist es sachen auszugraben.

                      genau das steht auch so in dem flyer von BW.. man erkennt raubgräber an grabwerkzeugen. dort wird auch geschrieben, dass viele gerne die ausrede mit dem ehering bringen .. aber durch grabungswerkzeuge die sie dabei haben, überführt werden.


                      solange du also einen ring an der oberfläche suchst den du einfach "aufheben" kannst, sollte einer suche mit dem MD nichts entgegenstehen. du solltest nur NICHTS zum graben dabei haben. evtl. auch noch einen zeugen (ohne MD).

                      du willst ja nichts vom bodendenkmal (das auch noch in einem acker ist) sondern nur nen ring auf der oberfläche.
                      Bin da vollkommen deiner Meinung!
                      Würde aber selber bei dem beschriebenen Sachverhalt nur eine Verlustsuche betreiben wenn der Auftraggeber/Grundstückseigentümer mit Vorort wäre.

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                      • Drusus
                        Heerführer


                        • 31.08.2005
                        • 3464
                        • München, Bayern
                        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                        #12
                        Zitat von dcag99
                        du willst ja nichts vom bodendenkmal (das auch noch in einem acker ist) sondern nur nen ring auf der oberfläche.
                        Und wenn er den Ring bereits untergepflügt hat?

                        Viele Grüße,
                        Günter
                        Quis custodiet ipsos custodes?

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #13
                          Zitat von Drusus
                          Und wenn er den Ring bereits untergepflügt hat?

                          Viele Grüße,
                          Günter
                          ist das natürlich etwas anderes!!!!

                          mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, dass eine suche mit dem MD nicht per se illegal ist. auch wird genau das ja nie bemängelt. man sagt nur das md + grabgerät = verdacht auf illegale grabungen. nur md mit zeugen ohne md UND natürlich der genehmigung des Feldbesitzers ist rechtlich einwandfrei und erlaubt. evtl. der polizei vorher bescheid geben aber ansonsten sollte es keine probleme geben.
                          Gruss Matthias

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