Meine Meinung zur Rechtslage für Sondengeher und Schatzsucher

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  • Rainer-JGS

    #1

    Meine Meinung zur Rechtslage für Sondengeher und Schatzsucher

    Liebe Sondengeher und Schatzsucher-Freunde,

    nachdem ich so ziemlich alles, was ich erreichen konnte, über die Rechtslage für Schatzsucher und Sondengeher in Deutschland gelesen habe, möchte ich mal meine Gedanken zur Diskussion stellen:


    1. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist (und das ist viel genug) - ist erlaubt!

    Manche sehen das aber genau umgekehrt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist für sie verboten! Und nerven die Denkmalschützer mit ihrem Ansinnen nach ausdrücklichen und schriftlichen Suchgenehmigungen. Dadurch entsteht bei den Behörden der Eindruck, daß man sie um Erlaubnis für nicht verbotene Dinge fragen müsse und das Gewohnheitsrecht ändert sich zu unseren Ungunsten.

    Ausdrücklich verboten ist z.B. das Graben (nicht das Sondeln) auf Bodendänkmälern. Und wenn man hier suchen und finden will, sollte man schon um eine Genehmigung nachsuchen und zwar möglichst pauschal, z.B. für den ganzen Landkreis. Habe ich für den Landkreis Straubing-Bogen (Niederbayern) beantrag. Mal sehen, was'se antworten.

    Falls mann so'ne Genehmigung hat, ist die sicher dazu angetan, uns ein besseres Ansehen bei den Grundstückbesitzern zu verschaffen. Außerdem kann man ja nebenbei auch nach anderen Schätzen suchen.


    2. Wer viel Fragt geht viel irr!

    Ich würde das Fragen und die Beweislast den anderen überlassen. Falls man doch versehentlich etwas verbotenes getan haben sollte, so muß es begründet und bewiesen werden.

    Und auch wenn es begründet und bewiesen werden kann, so kommt man doch in den allermeisten Fällen beim ersten Verstoß gegen eine weniger bekannte Verordnung, mit einer liebevollen Verwarnung davon und weiß dann besser, was Sache ist und kann sich danach richten.

    Außerdem haben wir gehört, daß die Behörden in unterschiedlichen Bezirken verschiedene Ansichten haben und auch innerhalb einer Behörden oft unterschiedliche Meinungen und Gewohnheiten herrschen, wie die Rechtslage auszulegen und in der alltäglichen Praxis anzuwenden ist.

    Auch der Gedanke "Keine schlafenden Hunde wecken" ist überlegenswert. Wenn ich erst lange frage und ich bekomme etwas ausdrücklich verboten, kann ich keine mildernden Umstände von wegen "nicht gewußt" mehr geltend machen. Und manche Leute wollen gar nicht gefragt werden, sie haben zwar nichts dagegen, aben wenn man sie ausdrücklich nach etwas fragt, sagen sie auf alle Fälle einmal nein, aus Sicherheitsgründen, damit es keinen Präzedensfall gibt und dann viele daher kommen.

    "Wo kein Kläger, da kein Richter!" - Unser Leben ist so kompliziert geworden, daß wir täglich geschriebene oder weniger deutlich geschriebene Gesetze und Vorschriften, bewußt oder unbewußt übertreten (müssen), um überhaupt 'funktionsfähig' zu bleiben (sie Dienst nach Vorschrift)! Beispiele: Straßenverkehr, Datenschutz, Rechtschreibung, Schulpflicht, Arbeitsordnung, Sicherheitsvorschriften usw. Natürlich sollte dies nur in der Not oder wirklich berechtigten Ausnahmefällen geschehen. Ich will ich beileibe nicht zum Gesetzesbruch oder sozialer Verweigerung aufrufen. Im gegenteil "Dienst und Leben nach Vorschrift" erzeugt das Gegenteil, was mit den Gesetzen und Vorschriften gewollt ist. - Nicht Buchstaben-Gehorsam, sondern Sinn-Erfüllung ist wichtig, habe ich einmal im Religionsunterricht gelernt.


    3. Nicht päpstlicher sein, wie der Papst!

    Also erst einmal lege ich alle Vorschriften und Gesetze zu meinen Gunsten aus. Wenn der Papst (die Behörde) dann was anderes sagt, dann horche ich auf. Aber erst wenn verschiedene Behörden (Unterbehörde, Zwischenbehörde, Oberbehörde, gleichrangige Behörden in verschiedenen Bezirken – und verschiedene Beamte in den jeweiligen Behörenden) regelmäßig das gleich sagen und auch die Gerichte in deren Sinn urteilen, bin ich bereit mich weitgehend danach zu richten.


    4. Ehrlich und Gesetzestreu ja – aber nicht Skrupulant!
    (Skrupulanz = Zwanghaft genau, überängstlich, Versündigungswahn)

    Es ist ja allgemein bekannt, daß man durch zwanghaftes Einhalten sämtlicher Vorschriften und Gesetze, die vitalste Volkswirtschaft kaputt machen kann und der Unmenschlichkeit und Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnet.

    „Dienst nach Vorschrift“ gilt als Blockade- und Streik-Verhalten und kann Schadensersatz-Forderungen nach sich ziehen.

    Schon Jesus sagte: „Die Gesetze sind für den Menschen gemacht und nicht der Mensch für die Gesetze“ und übertrat guten Gewissens das Sabbatgebot.


    5. Der Schatzparagraph § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt nach wie vor!

    Sinngemäß: Wenn ein Gegenstand aufgefunden wird, der so lange im Boden verborgen war, daß sein Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, so ist der Fund zwischen dem Eigentümer des Grundstückes in dem der Gegenstand verborgen war, und dem Finder, im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen.

    Also, wenn es schon im BGB steht, daß ein – wohlgemerkt - verborgener - Gegenstand aufgefunden werden kann, so ist dem zu entnehmen, daß ein gewisser Grad der Nachforschung grundsätzlich erlaubt sein muß, denn wie sonst sollte etwas Verborgenes sonst gefunden werden können?

    Klar daß ich gern mit dem Grundstückseigentümer teile, vor allem wenn ich ihn vorher um Erlaubnis zum Suchen gefragt habe. Aber das vom Schatzparagraphen gesprochen wird, muß es sich auch um einen gewissen Wert handeln. Beim Hosenknopf melde ich mich natürlich nicht, bei einem Taler wohl auch nicht, bei 100 Talern auf jeden Fall.

    Wie das neueste Schatzfund-Urteil aus münchen beweißt, wird der Schatz-Paragraph von den Gerichten weiterhin als vollgültig anerkann, wenn auch die herrschende Administration dies gern anders haben möchte, um uns armen Schatzsuchern, das Wasser anbzugragen. Aber sie schaden sich dadurch selbst am meisten. Wenn ich erst 3 Jahre prozessieren muß, um ein offensichtliches und deutlich im BGB formuliertes Recht zu bekommen, dann überlege ich mir, ob ich den Schatz-Grenz-Wert (Wert, ab der ein gefundener Gegenstand als Schatz anzusehen ist) oder den Fund-Ablieferungs-Grenzwert nicht zu meinen gunsten höher einschätze bzw. meinen Fund gerinder. Denn diese Einschätzung bestimmt, ob ich etwas abliefern muß. Niemand kann verlangen, daß ich vorher noch einen Gutachte einschalte.


    6. Bundesgesetzt sticht Landesgesetz!

    Diesen Grundsatz habe ich mal in einer Rechtsvorlesung gehört. Wenn sein Bundesgesetz und ein Landesgesetz sich mit der gleichen Sache beschäftigen, dann hat immer das Bundesgesetz vorrang. – Im Klartext: Die Schatzregale gewisser Länder, die den Einzug von gefundenen Wertgegenständen anordnen sind null und nichtig.


    7. Verlorene Gegenstände gehören nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (3-6 Monate) dem Finder!

    Verlorene Gegenstände sind - im Gegensatz zu den vom Schatzparagraphen genannt Gegenständen – Gegenstände deren Besitzer seinen Besitz vermißt und noch zu ermitteln ist.

    Hura, da haben wir meistens Glück, denn nur wenige verlorenen Gegenstände werden in der entsprechenden Zeit, beim richtigen Fundamt abgeholt.

    Außerdem sind in den Verwaltungsvorschriften Mindestwerte (über 5,- €) festgelegt, ab denen man den Fund überhaupt erst anzeigen muß. Und die meisten Gegenstände, die die Herren Schatzsucher finden sind wohl unter diesem Wert und dürfen eingesackelt werden.

    Bei Gegenständen, die diesen Wert überschreiten besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Fundamt. Aber man kann sich die lästige Rennerei ersparen, wenn man den Fund telefonisch oder schriftlich anzeigt und erklärt, daß man ihn bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zur Abholung bereit hält. Habe ich selbst schon ausprobiert, mit dem Hinweis auf meine Zeitnot.

    8. Hausfriedensbruch beim Betreten fremder Grundstücke?

    Es gibt ein Gesetz, daß Waldgrundstücke grundsätzlich (Ausnahmen Schonungen) nicht eingezeunt werden dürfen, damit der Erholungswert für die Bevölkerung gewahrt bleibt. Gleiches gilt sinngemäß auch für kahle Berge, Strand und Ufer, Heide- Auen- und Moorlandschaften usw. - Öffentliche Parks haben Parkordnungen, sind aber sonst, wie der Name schon sagt für jeden zugänglich.

    Felder und Wiesen, die landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen z.B. zum Drachensteigen und ähnlicher Freizeitbeschäftigungen aus altem Gewohnheitsrecht dann betreten werden, wenn es die Bodenfrucht ohne Schaden zuläßt (nach der Ernte im Herbst, Winter und frühem Frühjahr bis zur Aussaat).

    Auch bei anderen Grundstücken, z.B. Baulücken, Bauerwartungsland, Brachland, verwilderte Gärten usw., sind meiner Meinung nach nur dann verboten, wenn ein Schild ausdrücklich darauf hinweist.

    Auch Naturschutzgebiete dürfen normalerweise auf allen Wegen, auch den alten zugewachsenen, begangen werden.


    9. Sachbeschädigung beim Graben?

    Wenn ich einen Straßengulli anhebe, um eine Münze zu bergen, die dort hineingefallen ist, so ist dies sicher keine Sachbeschädigung. So ähnlich sehe ich es im Gelände.

    Auch gibt es den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach Strafen, dem entstandenen Schaden angemessen sein müssen. Der Schaden für den Grundbesitzer beim Graben eines 30 cm tiefen Loches, daß dann sorgfältig wieder zugeschüttet wird, so daß man kaum noch etwas sieht, ist normalerweise gleich Null. Bei Wiesen muß man natürlich aufpassen, daß der Grassoden wieder exakt eingepaßt wird.


    10. Mitnahme von Gegenständen von fremden Grundstücken ist Diebstahl?

    Ausnahmen sind im Schatzparagraphen und im Fundrecht aufgeführt.

    Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ein Kieseselstein als Andenken von irgendwo mitzunehmen, wird bei Anzeige sicher wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Das gleiche gilt für Pflanzen und sonstige Dinge von geringem materiellem und idellen Wert für den Besitzer.

    Auch gibt es hier Gewohnheitsrechte: Palmkätzchen zur Palmweihe, Pilze, Hasenfutter, Wanderstock usw. Brennholz in geringen Mengen mit oder ohne Leseschein.


    ------------------------------------------------------------------------------------
    Fazit:
    Wenn ich sondeln gehe und mich die Leute fragen, was ich da tue, kann ich ganz ehrlich sagen, ich suche nach verborgenen Schätzen und nach verlorenen Gegenständen. Ich kann sogar stolz den Paragraph 984 des BGBs und die Fundamts-Vorschriften (muß ich noch nachschlagen, wer hat sie schriftlich?) nennen, nachdem dies ausdrücklich erlaubt ist.

    Falls jemand behauptet, gerade hier sei das Suchen aber nicht erlaubt, so werde ich genau nachfragen warum nicht und wo das steht.

    Wenn er mich jemand auf ein Bodendenkmal hinweist, werde ich fragen, wo das schriftlich festgehalten ist, das das wirklich ein Bodendenkmal und kein alter Stall ist. Solange etwas nicht ausdrücklich vom Denkmalsamt als Bodendenkmal ausgewiesen ist, kann es ja alles möglich sein.

    Außerdem ist ja nur das Nachgraben auf Bodendenkmäler verboten nicht das Sondeln. Wenn man viele interessante Ausschläge hat, kann man ja das Denkmalamt darauf hinweisen, und gebenenfalls um eine Grabungsgenehmigung nachfragen.

    Wenn ich einen beweglichen Gegenstand finde der nach meinem Gefühl von historischem Wert und aus der vorgeschichtlichen oder frühgeschichtlichen Zeit stammt, werde ich bei Gelegenheit mal beim Denkmalamt vorbei gehen und meinen Fund vorlegen und nach Aufforderung einen Fundbericht schreiben.

    **************************************************

    Außerdem würde die Berühmte Sternen-Scheibe noch heute und noch in 1000 Jahren im Boden verborgen liegen, wenn sie nicht von Sondengängern gefunden worden wäre. Allerdings – „Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Und wir wollen ja auch wirklich das Beste für unsere lieben Heimat-Forscher, was wären die ohne uns! – Auf alle Fälle ohne Scheibe!

    **************************************************
    Meine Fragen:

    1. Wer kennt die Vorschriften für verlorene Gegenstände und wo kann man sie nachlesen?

    2. Wie ist das mit dem Grenzwert von 5,-Eur in den verschiedenen Bundesländern geregelt

    3. Bis wann geht die Frühgeschichte, wo steht es und wie wird es gehandhabt?

    4. Wie sieht es mit den Entschädigungszahlungen beim Einzug eines Fundes durchs Denkmalamt aus? Wo kann man die Dienstvorschriften nachlesen. Gibt es Gerichtsurteile? Wer weiß was?

    5. Ab wann ist ein Schatz ein Schatz? – Erbitte Eure Angaben!

    6. Es gibt den juristischen 'Begriff des herrenlosen Gutes'. Wo steht das, was steht da und wie können wir diesen Rechtsbegriff zu unseren Gunsten auslegen?

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Wenn wir hüpsch zusammen arbeiten kommt noch `ne ganz passable Gesetzeslage für uns raus, oder? :engel
    So jetzt bin ich aber gespannt, was ihr zu meinem Beitragt zu sagen habt!
    Es grüßt Euch mit erhobener Sonde – Euer Rainer-JGS
    Zuletzt geändert von Gast; 17.10.2002, 19:18.
  • Bingo
    Heerführer

    • 06.10.2001
    • 2553
    • Siegen
    • In einem Archiv nicht erforderlich

    #2
    @ Rainer-JGS

    Einige interessante Thesen, die man so aber nicht stehen lassen kann. Später mehr dazu.

    Bingo

    Kommentar

    • Rabbit
      Landesfürst

      • 09.09.2000
      • 754
      • Bayern
      • Garrett GTI 2500

      #3
      Hallo,

      das Nachfolgende gilt für Bayern.

      1) Das DSchG regelt, unter welchen Umständen eine Erlaubnispflicht besteht.

      2,3,4) Fein

      5) Ja, zumindest in Bayern wird er von keinem Schatzregal ausgehebelt.

      6) Zunächst sind die Schatzregale geltendes Recht. Vielleicht ist die Regelung angreifbar, aber zur Zeit gilt sie. Ja, Bundesrecht bricht Landesrecht. Andererseits ist Kultur Ländersache. Mit der Frage müssen sich vielleicht irgendwann die Gerichte herumschlagen, uns hilft sie nicht weiter.

      7) Stimmt. Ob man das Teil ggf. zu Hause lassen kann bin ich mir jedoch nicht sicher. Glaube ich eher nicht. Ist zumindest wohl unüblich. Aufbewahrungsfrist in Bayern (wohl überall) 6 Monate. Bagatellgrenze 5€.



      Zu den Fragen
      1) Mehr als das Genannte muss man nicht wissen. Finde ich zumindest.

      2) Wird in Bayern hinkommen.

      3) Lexikon fragen. Ich habe meines gefragt (MS Encarta) und da wurde Vor- und Frühgeschichte als synonym und endend mit Christi Geburt bezeichnet. In anderern Bundesländern wird das Ende des 30 jährigen Krieges als Grenzlinie gezogen. Ausnahmen gibt es übrigens immer. Auch in Bayern gibt es BDs, die aus dem 2. WK stammen.

      4) Entfällt in Bayern, weil kein Einzug möglich.

      5) Vermute, dass der Wert in der Praxis bei mindestens 500 € liegen sollte, ehe sich jemand für ein Fundstück interessiert, dessen rechtmäßiger Eigentümer nicht mehr feststellbar ist.

      Gruß Rabbit

      Kommentar

      • SheepThought
        Landesfürst

        • 24.05.2002
        • 727
        • 37186 Moringen
        • Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720

        #4
        Weitere Gesetze

        Moin zusamm!

        Ergänzend zu der Frage, ob man einem Signal nachgehen darf, wenn das Objekt nicht auf dem Boden liegt, muss man sich leider in Deutschland auch die Frage stellen, ob man das Signal hätte bekommen dürfen, denn es gibt noch weitere Gesetze, die beachtet werden müssen, und das Betreten bestimmter Flächen regeln, wie z.B. das Naturschutzgesetz...

        Nicht jede Wiese, jedes Waldstück, jedes Bachufer darf jenseits eines Weges beztreten werden, oder um genau zu sein: sehr viel dürfen wir nicht betreten, nur zum Glück schert sich niemand darum, weil sehr viele diese Flächen betreten. Im Falle eines Falles (Rechtsstreit) kommt saowas aber noch erschwerend hinzu!

        Aber wie schon geschrieben: wir wollen ja nicht päpstlicher sein als der Papst...

        Bye

        Derk
        Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25938
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          Vorsicht!

          Original geschrieben von Rainer-JGS

          1. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist (und das ist viel genug) - ist erlaubt!
          ... diesem Trugschluß unterliegen ja viele ...

          "Nicht ausdrücklich verboten" soll doch sicher heißen, daß der Sachverhalt um den es geht, nicht wortwörtlich auch genau so im Gesetzbuch aufgeführt ist ... (?)
          (Was für alle Lebensbereiche gilt)

          Wenn wir also die Taschenbuchausgabe des BGB von Beck heranziehen - wg. mir auch den Großband mit Großbuchstaben - heißt das also: Es steht nicht genau wórtwörtlich auf meinen Spezialfall drin - also ist´s nicht verboten ...

          Wenn es so einfach wäre, müßten wir nicht diskutieren

          WAS denn mit einem einzelnen Paragraphen gemeint ist, steht ja dummerweise nie in diesem selbst ausführlich beschrieben ... :

          Wozu gäbe es sonst diese Heerscharen von Rechtskundigen (und auch UNkundigen), die selbst zu einem Einzelparagraphen zentnerschwere Abhandlungen und Kommentare schreiben, WIE denn der § nun wirklich zu verstehen sein muß ...
          ... wobei der Richter natürlich auch noch wieder ne teilw. andere, aber auch nachvollziehbare Meinung hat ...

          WAS alles in selbst einen auf den ersten Blick offensichtlich leicht verständlichen § noch an anderen Gesetzen hineingreift hat Sheepthought doch schon angedeutet ...


          Einerseits beschweren wir uns über die mehr und mehr um sich greifende Reglementierungswut - andererseits müssen wir erkennen, daß wir wohl nicht ohne selbige auskommen.

          Die eigentliche Gesetzesumfang ist dabei gar nicht so unbedingt gößer geworden - es sind nur die immer detaillierter werdenden praktischen Anwendungshilfen für die betreffenden Sachgebiete.
          ... und da wir für "unser" Sachgebiet schon wieder Unklarheiten entdeckt haben, wird auch dafür noch ne weitere praktische Detaillierung folgen ...

          Und diese resultiert wiederum aus den Ergebnissen der bisher zum Thema verfaßten Abhandlungen und den mittlerweile gefällten Urteilen ... - damit es daraufhin klarer wird, und wir nicht immer lange interpretieren bzw. fehlinterpretieren müssen.
          ... für die Zeitersparnis also ...


          ... Das DAS ganze dann hinterher wieder zu noch mehr Konfusion führt, liegt wohl manchmal in der Natur der Sache. Das steht aber auf einem anderen Blatt.

          Notwendig ist das Ganze doch nur, weil das Recht des einen in das Recht des anderen eingreift - sprich in diesem Falle:
          Das vielbeschworene Recht auf Selbstverwirklichung des einzelnen Suchers kollidiert mit den Rechten der Allgemeinheit, der Grundeigentümer, dem Naturschutz, der Archäologie und etlichem anderen - mal mehr, mal weniger, und manchmal überhaupt nicht.

          ... das Problem einiger ist einzig der Egoismus. Wenn man immer Rechte für SICH einfordert, muß man auch die Rechte der ANDEREN akzeptieren. - Und schon sind wir beim Hauptproblem: Keiner gibt nach, jeder glaubt sich im Recht, und schon rufen wir nach ner Reglementierung ...

          ... und dann das Ganze wieder von vorn.



          Ist ne gute Idee, die Fragen auszudiskutieren
          Wenn wir jetzt die Fragen detailliert diskutieren wollen, bitte ich freundlichst darum je Beitrag sich immer nur mit EINER der Fragen von Rainer auseinanderzusetzen, der Übersichtlichkeit halber.
          (am besten: Jede Frage ein eigener Thread)


          ich glaub´ ich werd Anwalt
          Jörg



          P.S.
          @Rainer-JGS: ICh weiß nicht wie ich das mit der Formatierung in Deinem Sinne vereinfachen soll ... - eigentlich ging es doch wohl nur um den regelmäßigen Gebrauch der Enter-Taste, um den Text in einige sinnvolle, übersichtlichere Absätze zu unterteilen ...

          Enter
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • Rainer-JGS

            #6
            Antwort auf SheepThought

            Danke Sheep Thought (ein gedachtes Schaf?),

            Du hast natürlich recht, es gibt da 'ne ganze Menge Gesetze, die uns auch tangieren können und dazu gehören sicher die Naturschutzgesetze und Eigentumsverhältnisse.

            Aber wiederum gibt es das Grundsätzliche Recht zu Erholungszwecken private und staatliche Wälder, Brachen, Uferstreifen usw. zu betreten. Und das Sondengehen und Schatzsuchen ist für uns eindeutig Erholung vom tristen Alltag.

            Ich Staune aber immer wieder, wie überängstlich manche Leute sind und auch dort wos Sondengehen offensichtlich nicht verboten ist, noch ne schriftliche Extragenehmigung wollen und dann unglücklich sind, wenn man ihnen behördlicherseits nur sagt: Dort kannste geh´n und genervt ist, wenn sie dann noch was schriftliches wollen.

            Dadurch schränken diese Leute sich von vornherein selbst unnötig ein.

            Es gibt auch den juristischen Begriff des Gewohnheitsrechtes, wein einer oder mehrere Personen etwas regelmäßig lang genut tun und niemand was dagegen sagt, wirds ihr Gewohnheitsrecht. Z.B. über ein bestimmtes privates Grundstück zu gehen.

            Meint jedenfalls Rainer JGS
            Zuletzt geändert von Gast; 16.10.2002, 18:59.

            Kommentar

            • Rainer-JGS

              #7
              Antwort auf Sorgnixs "Vorsicht"

              Lieber Sorgnix,
              danke für Deinen ausführlichen, fast philosophischen und hochgeistigen Beitrag! Dein Name soll mir Programm sein, ich will mir nämlich auch keine unnötigen Sorgen machen.

              "Nicht ausdrücklich verboten" heißt für mich,

              daß es bei selbstbewußter Betrachtung des Gesamtzusammenhanges für den durchschnittliche gebildeten, gesunden Menschenverstand auf den ersten Blick nichts verbotenes zu erkennen gibt.

              Natürlich wenn man genügend lange nachdenkt und nachliest kann man überall genügend Verbote und Einschränkungen entdecken oder konstruieren. Dafür gib es ja die hochbezahlten Juristenfuxer, die aus Schwarz, Weiß machen können und umgekehrt.

              Und Richter und Schöffen und Schlichter sind ja auch keine Fachleute für den jeweiligen Einzelfall (dafür gibt es Gutachter), sondern sie urteilen im Namen des Volkes nach dem gesunden Menschenverstand und dem (verzeihung) gesunden Volksempfinden und überprüfen den Fall anhand Ihrer persönlichen Lebenserfahrung.

              Also Du übertreibst und siehst das ganze 'n Bißchen schwarz: "Keiner gibt nach, jeder glaubt sich im Recht ..." - so ist es leider viel zu oft, aber in vielen Fällen gibt es doch auch eine wunderschöne Zusammenarbeit und Verständnis mit den Bauern, mit der Heimatschützern, mit dem Denkmalbehörden, mit dem Fundamt usw.

              Und dies schafft eine gute Stimmung, fördert unser Steckenpferd und führt und letztlich zu den eigentlichen Fragen und Erträgen des Lebens: Bewegung, Erleben, Freude, Freundschaft, Erkenntnis, Weißheit, Glück, Liebe usw.

              Ich habe aber nach dem Lesen einiger Beiträg zu diesem Thema, den Eindruck, daß ich so manchen, durch unseren überregelmentierten Verhältnisssen eingeschüchterten Schatzsuchern - und mir selbst - den Rücken stärken muß, weil man uns von vielen Seiten das Wasser abgraben möchte.

              ************************************************** **
              Gott beware uns vor Ängstlichkeit, Rechthaberei, Kleingeisterei, Feindesbildern und Flugblättern, die uns alles ganz und gar verbieten wollen.

              Mit diesem fromen Gebet schließt für diesemal zuversichtlich und heiter - Euer Rainer-JGS, Gesetzesreiter. :engel
              ************************************************** **

              P.S.: @ Jörg - Danke das Du mir helfen willst.

              Nein um die Enter- (Zeilenschaltungs-) Taste geht es wirklich nicht. Selbige vermag ich suverän zu bedienen. Es geht vielmehr und echte Augenfreundliche Formatierung, sprich deutsch und sag Textgestaltung: Schriftart (Times), Schriftgröße (ziemlich groß), Überschriftgestaltung (fett), Hervorhebung einzelner Wörter (kursiv)

              War echt am verzweifeln! Von anderen Foren (z.B. Metalldetektoren.de) bin ich es gewohnt, Alles, Abschnitte, Überschriften oder Wörter - schwarz zu markieren und dann die entsprechende Befehlstaste z.B. fett zu drücken und schon ist der ausgewählte Textteil formatiert.

              Aber hier verlangt man echt, daß ich irgendwelche kryptische Zeichen vor und nach stelle. Echt kompliziert und umständlich, zumal ich gar keine eckigen Klammern auf meiner Tastatur gefunden habe.

              Und in die "Skript-Eingabaufforderung" gehen immer nur ganz kurze Texteile rein und kommen dann nicht dorthin wo der Zeiger (Körser) steh, sondern an den Schluß.

              Wenn ich die dauernd nervig blickenden Smilies mit Esc zur Ruhe mahnen will wird plötzlich mein ganzer schöner Text gelöscht. Ich glaub mich trifft ein Elch-Smilie - ich mußte mehrmals neu schreiben - hab nichst mehr gefunden - bis ich kapiert habe, daß ich hier in ein Smilie-Mienenfeld geraten bin. Den Kampfmittel-Räumdienst bitte!!!

              Am besten wäre es, wenn man den Text Of-Line in Word schreiben könnte, um ihn dann hierher zu übertragen, mit sämtlichen einfachen Formatierungen.

              Aber auch die Lösung von 'Metalldetektoren.de' ist akzeptabel. Aber hier gehe ich als Schriftgestalter und Augenmensch zugrunde. Vielleicht kannst Du wenigstens meine Überschriften im Ausgangstext fett hervor heben und den gesamten Text mit einer größerern Schrift-Größe von "Times New Roman" formatieren. Wär echt nett. Oder mir verraten, wie ich zu den eckigen Klammern komme.

              Danke, Danke, Danke für Dein Verständnis und Deine Mühe - herzlich Rainer-JGS, wenn ich Dir mal helfen kann ....

              Kommentar

              • masterTHief
                Landesfürst

                • 27.11.2001
                • 985
                • In einer Höhle in der Erde
                • Schlumberger Titan

                #8
                @ Rainer-JGS & all

                Zunächst schau mal bei google.de nach, wo der Aufsatz von Rudolf Patztwaldt über den „Schatzfund im BGB“ zu finden ist (auch NUGGET Nr. 48/50, S. 114 ff.).
                Möglicherweise auch bei goldsucher.de unter Schatzrecht noch zu finden.

                Wer – subjektive Betrachtung – nach Schätzen sucht, hat die Denkmalschutzgesetze (DSchG) am Frack, wenn die Suche auf Bodendenkmäler geht (ist wohl so bei Sondengängern).
                Suchst Du nach Meteoren, verlorenen Metallgegenständen usw. sind die DSchG für Dich nicht relevant! Du nimmst billigend in Kauf, einen Schatz zu finden, den Du aber gar nicht gesucht hast. In diesem Fall kannst (oder mußt) Du immer noch die DSch-Behörden rufen. Du mußt Dich ja nicht zum Schatzsucher werden, nur weil Du hier im Forum Dich kundig machst.

                Zu 1)
                Die Suche nach Bodendenkmälern ist nach allen DSchG erlaubnispflichtig.

                Zu 2)
                Verstöße gegen DSchG sind Ordnungswidrigkeiten (keine Straftatbestände! – was oft und gerne von Archäologen, die keine Juristen sind, behauptet und zur Abschreckung in die Presseagenturen gegeben wird). Hier gibt es bestenfalls Bußgeldbescheide, die allerdings in der Höhe beträchtlich und empfindlich seinkönnen.
                Zur Beweislast oder –not siehe zu 1).

                Zu 3)
                Vorsicht!!!
                Deine „Auslegung“ interessiert im Zweifel kein Schwein! Der Richter sagt am Ende wie etwas – im Namen des Volkes – auszulegen und was die „Verkehrsanschauung“ ist.
                Suchst Du keine Denkmäler, brauchst Du keine Auslegung – siehe zu 1).

                Zu 4)
                Jesus war Gottes Sohn, Du bist es nicht (denke ich doch mal)!
                Deine Auslegung der Heiligen Schrift interessiert hier auch nicht und ist eher eine theologische bzw Glaubensfrage.

                Zu 5)
                Sinngemäß ist § 984 BGB wiedergegeben.
                Allerdings ist nicht der Finder berechtigt, den findest Du in diesem Paragraphen nicht, sondern der Entdecker! Besonderheit des § 984 BGB, der zwar der letzte, so doch aber ein Fundrechts-Paragraph ist. Hinweis auf den Eingangs erwähnten Aufsatz.
                Beachte: das BGB umfaßt auch Schätze, die nicht im Boden darauf warten, der Verschollenheit entzogen zu werden, sondern sich auch in Kommoden, Schränken, Stühlen und anderen Behältnissen befinden können!
                Da darfst Du auch ruhig erlaubnisfrei nach Schätzen suchen, die werden niemals Bodendenkmäler.

                Zu 6)
                Ein dem BGB vorgeschaltetes Gesetz, das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) läßt Regalien der Länder zu.
                Diese Ermächtigung bzw. Option für die Länder auf das Schatzregal ist Bundesrecht!
                Daß die Länder die Regalien nur in Landesgesetze wie die DSchg einfließen lassen können, ist zwangsläufig, weil die Länder keine Bundesgesetzgebungekompetenz haben.
                Also brechen die Landes-DSchG kein Bundesrecht, im Gegenteil, der Teil der Ländergesetze basiert auf Bundesgesetz.
                Das BGB wird insoweit bereits durch sein Einführungsgesetz eingeschränkt.

                Zu 7)
                Verlorene Gegenstände darfst Du auch durch Ergraben suchen.
                Wenn Du das aber in Grabungsschutzgebieten treibst oder auf Grundstücken, die auf der Denkmalliste stehen, hast Du ein Problem oder kannst es bekommen.
                Du hast vor einer Grabung (auch auf Cola-Dosen) ob und wo Du graben darfst.
                In Grabungsschutzgebieten darfst Du nicht graben, auch wenn Du nur Regenwürmchen zum Angeln suchst.
                § 984 BGB kannst Du da präsentieren, wo noch kein Schatzregal besteht (NRW, Hessen und Bayern) – immer unterstellt, Du suchst tatsächlich nach Schätzen.
                Wenn nicht, braucht Dich bis zum Fund auch der § 984 nicht interessieren. Den brauchst Du dann erst präsentieren, wenn Du auch einen Schatz entdeckt hast.

                Zu den Fragen:

                Zu 1)
                Vorschriften über verlorene Gegenstände findest Du im BGB (Fundrecht), soweit es um die Eigentumsverhältnisse (Verlust oder Erwerb) geht, hier auch der Finderlohn geregelt.

                Zu 2)
                Frag das Fundbüro, aber der Anruf ist wegen 50 Cent Finderlohn schon zu teuer!

                Zu 3)
                Keine Angaben zur sogenannten Frühgeschichte in den DSchG.
                Das Münchener - nicht Athener(!) - Olympiastadion ist mittlerweile auch schon ein Denkmal (steht auf der Denkmalliste)!

                Zu 4)
                Das regeln bei öffentlichem Interesse die landesrechtlichen Enteignungsvorschriften.
                Entschädigungen für Beschlagnahme oder Enteignung bemessen sich in der Regel an den Verkehrswerten.

                Zu 5)
                Hinweis auf den eingangs erwähnten Aufsatz.
                Ein Schatz ist ein Gegenstand, dessen Eigentümer infolge der Verschollenheit nicht mehr feststellbar ist.
                Mit der Eigentumszuweisung infolge und im Zeitpunkt des Fundes an den Entdecker bzw. kraft Schatzregal an das Bundesland verliert der Schatz genau betrachtet seine Eigenschaft (juristische Sekunde), denn er hat ab sofort wieder einen Eigentümer.
                Ein Schatz ist nur in der Zeit zwischen Entdeckung und Fund (Inbesitznahme aufgrund oder infolge der Entdeckung) ein Schatz. Vorher ist er nicht existent und nachher hat er einen Eigentümer. Beim Zufallsfund – im Gegensatz zur planmäßigen Schatzsuche bzw. –bergung – (Entdeckung und Inbesitznahme im gleichen Augenblick) ist der Schatz eigentlich nur für eine juristische Sekunde ein solcher.


                @ Rabbit & all

                zu Frage 4)
                Enteignungsvorschriften für den Fall des öffentlichen Interesses und sonstige Einschränkungen wie Veräußerungsverbote sind in den DSchG vorhanden, schau noch einmal in dem für Bayern geltenden nach.
                Ansonsten wird man sich auf die Enteignungsgesetze und Vorschriften berufen können, wenn das DSchG originär keine Vorschriften enthalten sollte.
                Auch wenn kein Schatzregal besteht, kann sich das Land trotzdem (wie in NRW) das
                (Allein-)Erwerbsrecht vorbehalten, muß von der Option allerdings innerhalb einer bestimmten Frist Gebrauch machen. Geschieht das nicht, heißt das noch lange nicht, daß der Schatz frei verkäuflich ist. Im Zweifel hat der oder die privatrechtlichen Eigentümer (BGB) das Ding zu behalten, zu versichern etc. .

                zu Frage 5)
                Materieller Wert ist für die Schatzeigenschaft im Sinne des BGB nicht(!) erforderlich.
                § 984 BGB enthält hierzu keine Angabe!


                @ all

                Informieren sollte man sich z. B. in den Bibliotheken der juristischen Fakultäten der Universitäten.
                Besonders interessant sind auch die Kommentare zum BGB und zu den DSchG.
                Hier finden sich auch die Angaben zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, ein Urteil des Reichsgerichtshof zum Eigentumserwerb bei planmäßiger Schatzsuche wie ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Abgrenzung des Eigentumserwerbes beim Zufallsfund im Gegensatz zur planmäßigen Schatzsuche (Fall des Lübecker Baggerführers Köppsel).
                Hinweis auf den eingangs erwähnten Aufsatz zum Schatzfund im BGB.

                Mit freundlichen Grüßen

                Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
                - nur echt mit "TH" -

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                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25938
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #9
                  ...schon wieder: "Vorsicht"

                  Original geschrieben von Rainer-JGS

                  "Nicht ausdrücklich verboten" heißt für mich,

                  daß es bei selbstbewußter Betrachtung des Gesamtzusammenhanges für den durchschnittliche gebildeten, gesunden Menschenverstand auf den ersten Blick nichts verbotenes zu erkennen gibt.
                  ... und hinterher mußt Du Dir vom Richter sagen lassen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ..." ;-)

                  Rainer, DAS war jetzt nur ein allgemeiner Kommentar.
                  Natürlich renne auch ich nicht in permanenter Erwartung des Super-Gau´s durch die Gegend.
                  ... das es aber auch für die harmlosesten Sucher mal kapital schiefgehen kann zeigen div. Urteile. Es interessiert einen Richter nicht, ob Du moralisch nachvollziehbare Argumente vorbringst - Er muß nach Rechtsvorgabe/-Lage urteilen ...

                  Mein Reden bezieht sich einzig auf den Aspekt, das niemand hinterher sagen soll, er hätte nie etwas davon gehört ...
                  Nach Kenntnisnahme kann dann jeder immer noch selbst entscheiden was er macht - nur nicht hinterher beschweren ...
                  (Meine unmaßgelbichen Rechtskenntnisse stammen ansonsten fast ausschließlich aus dem praktischen Baurecht - da wird auch imemr erst "hinterher" gelernt ...)


                  Über Euer aller Auslassungen zum Thema bin ich im übrigen hellauf begeistert - man lernt nie aus - hochinteressant!

                  Gruß
                  Jörg


                  P.S.
                  Rainer, wir setzen Deinen Formatierungsvorschlag auf die Tagesordnung des nächsten Planungstreffens. Danke.
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • SheepThought
                    Landesfürst

                    • 24.05.2002
                    • 727
                    • 37186 Moringen
                    • Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720

                    #10
                    Re: Antwort auf SheepThought

                    Original geschrieben von Rainer-JGS
                    Danke Sheep Thought (ein gedachtes Schaf?),
                    ...
                    SheepThought kommt von DeepThought, dem Riesen-Riesen-Gross-Computer aus Per Anhalter durch die Galaxis.

                    Ich wollt halt nicht so schlau dastehen, und Schafe sind halt nicht sonderlich schlau, und vor allem: harmlos !


                    Bye

                    Derk
                    Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)

                    Kommentar

                    • sepp
                      Ritter

                      • 13.09.2002
                      • 416
                      • Hagen-Haspe

                      #11
                      schafe

                      so harmlos sind die viecher gar nicht:BUMM
                      beetpott.de

                      Kommentar

                      • Rotti
                        Heerführer

                        • 16.09.2000
                        • 1832
                        • Im finstren Bayern / M
                        • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                        #12
                        Einsichten zur Rechtslage

                        Zitat:Ich wollt halt nicht so schlau dastehen, und Schafe sind halt nicht sonderlich schlau, und vor allem: harmlos !
                        Das will der Wolf auch !Drum zieht er sich den Pelz desselben an!


                        Ein paar Dinge zur Rechtslage fallen mir da doch ganz spontan ein:

                        1. Auf hoher See und vor Gericht bist Du mit Gott allein.
                        2. Recht haben und Recht kriegen sind 2 verschiedene Stiefel.
                        3.Es gibt eine Menge Leute ,die nach Erfahrungen mit der deutschen Justiz eher an die unbefleckte Empfängnis glauben, als an die Gerechtigkeit der Rechtssprechung.
                        4. Man darf Alles tun. Wirklich Alles- bei Manchem sollte man sichhalt nur nicht erwischen lassen.
                        5. Wenn man sich rechtfertigen muss, hat man schon mindestens einen Fehler gemacht.

                        Hört sich an wie eine Aneinanderreihung dämlicher Sprüche von der Wand des Klos im Justizpalast. Ist aber bittrer Ernst, und wer die 5 Sachen beherzigt, wird nie wirklich Probleme haben.....


                        EinenAnwaltzumVatergehabthabenderweise

                        Rotti

                        der gern pragmatisch denkt!
                        Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                        die Asche bleibt uns doch!

                        Kommentar

                        • Rainer-JGS

                          #13
                          Der Text wurde ins interne Forum verschoben. Gegen eine sachliche Diskussion ist nichts einzuwenden.

                          Bingo
                          Zuletzt geändert von Gast; 10.11.2002, 22:53.

                          Kommentar

                          • Bingo
                            Heerführer

                            • 06.10.2001
                            • 2553
                            • Siegen
                            • In einem Archiv nicht erforderlich

                            #14
                            @ Rainer-JGS

                            Deinen Beitrag habe ich gelöscht, da er ein völlig falsches Bild wiedergegeben hat. Die Denkmalschutzgesetze haben schon ihren Grund. Auf entsprechenden Flächen hat kein Sondler etwas zu suchen. Dies ohne wenn und aber !!!!!!!!

                            Auf anderen Flächen ist es der bessere Weg, sich mit dem Eigentümer vorab in Verbindung zu setzen, bevor man seinen Grund und Boden betritt. Das gilt übrigens auch für die Befahrung von U-Anlagen. Oftmals sind die Eigentümer sehr aufgeschlossen oder haben gegen ein Betreten zumindest nichts einzuwenden. Du würdest es bestimmt auch nicht begrüßen, wenn jemand auf deinem Grundstück ohne Genehmigung rumspaziert und Löcher buddelt.

                            Bingo

                            Kommentar

                            • Rotti
                              Heerführer

                              • 16.09.2000
                              • 1832
                              • Im finstren Bayern / M
                              • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                              #15
                              Bevor...

                              Jemand was in den falschen Hals bekommt:
                              Alle Punkte in meinem obigen Beitrag sind dazu angedacht, Leute davor zu warnen irgendwelchen Mist zu bauen, der ihnen danach leid tun könnte.
                              Aus gegebenem Anlass eine Erläuterung im einzelnen, also zu jedem Punkt eine Eigene...
                              1. Man kann nie wissen , was rauskommt.
                              2. Auch wenn man glaubt, man wäre im Recht, ja sogar wenn man es weiß, kann einem schnell eine böse Überraschung drohen, zumeist in Gestalt von Leuten die das anders sehen.Schlimmstmöglich: Ein Richter der das anders sieht.Warum auch immer.Denn:
                              3. So viel Mühe ,wie sich unsere Rechtsprechung geben mag, sie ist nicht frei von Fehlern und kann es auch gar nicht sein. (Es sind schließlich Menschen, die arbeiten) Will nicht unterstellen, daß Fehlurteile und Rechtsbeugungen die Regel sind, vorkommen werden sie allerdings immer wieder. Und Niemand ist davor geschützt ,genau so einer Sache zum Opfer zu fallen. Auch wenn vieles schräg läuft, wir werden damit leben müssen. Das sollte man sich
                              VOR einer "gewagten Aktion" vor Augen halten.
                              4. Wenn man sich erwischen lässt, braucht man nämlich nicht zu jammern ,daß es Ärger gibt.Auch das vielleicht ein Gedanke für "Vorher". Es wäre illusorisch, den Einen oder Anderen mit Gardinenpredigten von ungesetzlichem Tun abhalten zu wollen, oder vom Wandeln im Grenzbereich.... nur Jammern kommt nachher nicht gut.
                              5. Erklärt sich eigentlich von selber....


                              Es geht doch in erster Linie darum, daß es sowas wie "MEIN RECHT" nicht geben kann und wird.
                              Vielleicht hat der Eine oder Andere schon mal wen kennengelernt, der in "heiligem Zorn" wutentbrannt vor Gericht gezogen ist, und dort nicht Recht bekommen hat. Nun, die Meisten beruhigen sich irgendwann ...aber da gibt es diese spezielle Sorte Leute, die daran verzweifeln. Eine Weile lang sind sie dauernd vor Gericht, bis entweder das Geld alle ist, oder sie reif für die Klapse sind. Oder beides. Dabei haben die oft bestechende Argumente. Und ihre Story hört sich ganz logisch an. Liegt aber fast immer daran, daß man nicht die ganze Story kennt.
                              Ein Sondler, der in einem Grabungsschutzgebiet gräbt ,findet und seine Funde unterschlägt mag das für ungerecht halten. Seine Rechtsauffassung ist eben anders. Nur wird das keinen Richter interessieren (müssen). Und so schützt ihn seine kontroverse Meinung nie davor eine (eventuell ungerecht harte ) Strafe aufgebrummt zu kriegen.
                              Natürlich kann man argumentieren, daß es wohl nicht angehen kann, daß ein "Mißbraucher" will sagen ein Vergewaltiger von Kindern weniger hart bestraft wird als ein Steuerhinterzieher. Nun, das kann wohl keiner nachvollziehen, aber es wird auch nichts bringen, solche Umstände als Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten zu bringen. Denn entscheidend ist in diesem Zusammenhang leider nunmal, wie das Andere sehen.
                              Und genau deshalb macht es wenig Sinn, über Sinn und Unsinn von Gesetzen zu diskutieren. Sie sind da, und sie gelten. Für Alle. Fertig. Egal ob sie einem gefallen, oder nicht.

                              Klingt Schei**e , is aber so!
                              Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                              die Asche bleibt uns doch!

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