Hallo zusammen,
kennt jemand (natürlich ohne zu beraten
) die Rechtslage bei Wegen, die in TIM-Online oder auf Karten (sowohl Papier, als auch z.B. in Google Maps u.ä.) eingezeichnet sind, aber nicht begehbar sind?
Konkretes Beispiel von heute:
Meine Frau und ich wollten mit den Hunden einen neuen Bereich erlaufen. Die Wegeplanung mittels o.g. Quellen lief schön und im Verlauf der Wanderung (geplant waren knapp 15 km) stießen wir nach ca. 7km auf das erste Hindernis: der Weg war einer Pferdekoppel einverleibt worden. Da diese aber 'offen' war, gingen wir weiter.
Bei Kilometer 12 kamen wir dann an eine Stelle, wo der Weg eigentlich zwischen zwei eingezäunten Koppeln verlaufen sollte. Zwischen den Koppeln war allerdings Stacheldraht gespannt, und ein Durchkommen war unmöglich. Nachdem wir den Bereich großräumig umlaufen hatten (incl. Hauptverkehrsstrasse ohne Fußweg) kamen wir an das finale Hindernis: Der Weg, der nun zwischen Waldrand und einer weiteren Koppel verlaufen sollte, war verschwunden. Der verhältnismäßig neue Stacheldraht verlief genau am Waldrand.
Da uns solche Situationen schon einige Male (allerdings nicht in dieser Häufung) blockiert haben (ganz zu schweigen von Wegen, die zwischen zwei Äckern verlaufen sollten, wo sich aber dann nur ein großer Acker fand) stellt sich uns nun die Frage, ob
1. in offiziellen Materialien (TIM-Online, Wanderkarten) eingezeichnete Wege verbindlich sind
2. Wege einfach blockiert bzw. untergepflügt werden dürfen
3. wir dem Verlauf des Weges über Äcker, Wiesen, Kuh- oder Pferdeweiden folgen dürfen (natürlich ohne etwas zu beschädigen)
Viele Grüße
Sebastian
kennt jemand (natürlich ohne zu beraten

Konkretes Beispiel von heute:
Meine Frau und ich wollten mit den Hunden einen neuen Bereich erlaufen. Die Wegeplanung mittels o.g. Quellen lief schön und im Verlauf der Wanderung (geplant waren knapp 15 km) stießen wir nach ca. 7km auf das erste Hindernis: der Weg war einer Pferdekoppel einverleibt worden. Da diese aber 'offen' war, gingen wir weiter.
Bei Kilometer 12 kamen wir dann an eine Stelle, wo der Weg eigentlich zwischen zwei eingezäunten Koppeln verlaufen sollte. Zwischen den Koppeln war allerdings Stacheldraht gespannt, und ein Durchkommen war unmöglich. Nachdem wir den Bereich großräumig umlaufen hatten (incl. Hauptverkehrsstrasse ohne Fußweg) kamen wir an das finale Hindernis: Der Weg, der nun zwischen Waldrand und einer weiteren Koppel verlaufen sollte, war verschwunden. Der verhältnismäßig neue Stacheldraht verlief genau am Waldrand.
Da uns solche Situationen schon einige Male (allerdings nicht in dieser Häufung) blockiert haben (ganz zu schweigen von Wegen, die zwischen zwei Äckern verlaufen sollten, wo sich aber dann nur ein großer Acker fand) stellt sich uns nun die Frage, ob
1. in offiziellen Materialien (TIM-Online, Wanderkarten) eingezeichnete Wege verbindlich sind
2. Wege einfach blockiert bzw. untergepflügt werden dürfen
3. wir dem Verlauf des Weges über Äcker, Wiesen, Kuh- oder Pferdeweiden folgen dürfen (natürlich ohne etwas zu beschädigen)
Viele Grüße
Sebastian
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