Genehmigung für...???

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  • Brainiac
    Heerführer


    • 21.12.2003
    • 3194
    • Berlin
    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

    #1

    Genehmigung für...???

    Benötigt man eine Genehmigung wenn man nur mit den Augen sucht?
    Viele Dinge liegen ja auch an der Oberfläche... zum Beipsiel auf nem Acker nach dem Pflügen (Goldfelder) oder im Wald nach der Rodung, auf Wiesen wenn die Schweine gewühlt haben, auf alten Deponien, am Strand usw...
    Früher in der Schule haben wir manchmal Feldbegehungen gemacht (im Rahmen des Geschichtsunterrichts in Verbindung mit einem Wandertag), da wurde auch sehr viel interessantes gefunden und sogar im Geschichtsraum ausgestellt...
    ______________
    mfg Swen


    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #2
    Zitat von Brainiac
    Benötigt man eine Genehmigung wenn man nur mit den Augen sucht?
    Denkmalschutz ist Ländersache. Pauschal kann man Deine Frage daher nicht ausreichend beantworten.
    Willen braucht man. Und Zigaretten!

    Kommentar

    • dcag99
      Heerführer


      • 11.09.2012
      • 4738
      • Königreich Württemberg
      • AT Pro

      #3
      klar geht es relativ pauschal. fast jedes denkmalschutzgesetz verbietet die geziehlte suche und vor allem das graben nach bodendenkmälern.

      ein absuchen mit den augen ohne anschliessendes graben kann natürlich nicht verboten werden. theoretisch kann dir nicht mal verboten werden mit nem MD zu suchen solange du nicht gräbst.

      aufheben / graben ist wie gesagt etwas anderes. allerdings lassen hier die meisten 5 gerade sein.
      Gruss Matthias

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Trotzdem besteht im Übrigen immer Meldepflicht für gemachte Funde.

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Zitat von chabbs
          Trotzdem besteht im Übrigen immer Meldepflicht für gemachte Funde.
          Für was besteht Meldepflicht,welche gemachten Funde(?)etwas genauer bitteschön?

          Für Mineralien besteht keine Meldepflicht.

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Zitat von sirente63
            Für was besteht Meldepflicht,welche gemachten Funde(?)etwas genauer bitteschön?

            Für Mineralien besteht keine Meldepflicht.
            Ach Junge...

            Bei Zufallsfunden besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde, in der Regel der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege.
            http://de.wikipedia.org/wiki/Raubgrabung

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            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Zitat von Brainiac
              Benötigt man eine Genehmigung wenn man nur mit den Augen sucht?
              Viele Dinge liegen ja auch an der Oberfläche... zum Beipsiel auf nem Acker nach dem Pflügen (Goldfelder)
              Gold ist doch ein Mineral oder?

              Kommentar

              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #8
                Zitat von sirente63
                Gold ist doch ein Mineral oder?
                ich bin mir sicher, dass verarbeitetes gold nicht als mineral anerkannt wird ;-)
                Gruss Matthias

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Uuuuuund wieder wird´s mir zu doof.

                  Ich muss das Lernen: beschäftige Dich mit sinnvollen Sachen und schreib einfach nix mehr. Die wollen keine Frage beantwortet haben, sondern einfach nur nerven.


                  ich schreib das jetzt hundert Mal an die Tafel. Vielleicht raff ich es ja irgendwann. Wir werden sehen.

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                  • Gimbli
                    Moderator

                    • 27.09.2008
                    • 6849
                    • Essen/Ruhrgebiet
                    • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                    #10
                    Eine Gemme würde ja sicher auch nicht als Mineral gewertet.

                    Gruß Michael
                    Der Weg ist das Ziel
                    No DSU inside!

                    Kommentar

                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #11
                      Zitat von dcag99
                      ich bin mir sicher, dass verarbeitetes gold nicht als mineral anerkannt wird ;-)
                      Aha,und was ist mit Naturgold eindeutig ein Mineral!
                      (Goldfelder)

                      Kommentar

                      • Watzmann
                        Heerführer

                        • 26.11.2003
                        • 5014
                        • Großherzogtum Baden

                        #12
                        Zitat von sirente63
                        Aha,und was ist mit Naturgold eindeutig ein Mineral!
                        Aber nicht verarbeitet!
                        Drum heißt es ja auch Naturgold weil es so in der Natur vorkommt.
                        manchen ist wohl schon sehr langweilig.

                        Kommentar

                        • fleischsalat
                          Moderator

                          • 17.01.2006
                          • 7794
                          • Niedersachsen

                          #13
                          Zitat von dcag99
                          ein absuchen mit den augen ohne anschliessendes graben kann natürlich nicht verboten werden. theoretisch kann dir nicht mal verboten werden mit nem MD zu suchen solange du nicht gräbst.
                          DAS kommt auch wieder auf das Bundesland an. In einigen DSchG ist mittlerweile
                          das Wort "technisches Hilfsmittel" aufgeführt.

                          Zu der Eingangsfrage:
                          Ich glaube deshalb nicht, dass es pauschal zu beantworten ist, weil es zu viele unterschiedliche Auffindesituationen gibt.
                          Liegt z.B. ein freigewaschenes Steinbeil mitten auf dem Acker, so sehe ich kein Problem der Aufnahme.
                          Wenn aber z.B. durch Tiere oder Forstmaßnahmen etwas freigelegt wurde, kann es gut sein, dass da noch "Restbefund" dran oder drumherum hängt.
                          Oder auch gerne Mal nach dem Pflügen: Eine Scherbe lugt aus einem dunklen Brocken, in dem noch reichlich Holzkohlepartikel oder/und Brandlehm sitzen.
                          Scherbe mitnehmen, oder den Zusammenhang erkennen und das Gesamtpaket sichern?
                          Genau deswegen macht es m.M.n. Sinn, die Sucher zu schulen.
                          Und da kommt auch wieder die Genehmigung ins Spiel.

                          "Scherbenleser" haben in der Vergangenheit zwar viele gute Fundstellen entdeckt, jedoch ist es halt eine Generation, die wenn überhaupt ein Kreuzchen auf einer TK25 gemacht hat und langsam aber sicher ausstirbt.
                          Ihr glaubt nicht, was alles in diesen Nachlässen schlummert. Nur leider meist völlig unzureichend dokumentiert. Auch das würde man bei einem Lehrgang lernen.

                          Abschließend: Wie schon gesagt ist jedes BL da anders gepolt.
                          Eine rechtlich wasserdichte Aussage wird man in einem Forum nicht finden, weil es schwierig ist, Fakten und Wunschdenken der User auseinanderzuhalten.
                          @Braniac: Du kommst m.M.n. nicht umhin, einfach mal beim für Dich zuständigen Denkmalamt nachzufragen. Nur DIE können Dir da eine sichere Antwort geben.
                          Zuletzt geändert von fleischsalat; 19.02.2015, 15:57.
                          Willen braucht man. Und Zigaretten!

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                          • Caddy-
                            Banned
                            • 05.03.2014
                            • 115
                            • MV

                            #14
                            Zitat von fleischsalat
                            DAS kommt auch wieder auf das Bundesland an. In einigen DSchG ist mittlerweile
                            das Wort "technisches Hilfsmittel" aufgeführt.

                            Zu der Eingangsfrage:
                            Ich glaube deshalb nicht, dass es pauschal zu beantworten ist, weil es zu viele unterschiedliche Auffindesituationen gibt.
                            Liegt z.B. ein freigewaschenes Steinbeil mitten auf dem Acker, so sehe ich kein Problem der Aufnahme.
                            Wenn aber z.B. durch Tiere oder Forstmaßnahmen etwas freigelegt wurde, kann es gut sein, dass da noch "Restbefund" dran oder drumherum hängt.
                            Genau deswegen macht es m.M.n. Sinn,
                            Und sollte zur Einpflege auch gemeldet werden.

                            Kommentar

                            • fleischsalat
                              Moderator

                              • 17.01.2006
                              • 7794
                              • Niedersachsen

                              #15
                              Zitat von Caddy-
                              Und sollte zur Einpflege auch gemeldet werden.
                              Das hatte ich eigentlich vorausgesetzt...
                              Willen braucht man. Und Zigaretten!

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