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  • Caddy-
    Banned
    • 05.03.2014
    • 115
    • MV

    #16
    Zitat von fleischsalat
    Das hatte ich eigentlich vorausgesetzt...
    Dem Otto-Normalverbraucher, der beim Hundespaziergang ein Steinbeil (nur als Beispiel) findet, dieses auf dem Wohnzimmertisch seinen Bekannten zeigt, dem kann man wegen Unwissenheit nicht ans Bein pinkeln.

    Ist aber eine gezielte Suche ohne Meldung vorhanden, wirds unlustig.

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    • fleischsalat
      Moderator

      • 17.01.2006
      • 7794
      • Niedersachsen

      #17
      Zitat von Caddy-
      Dem Otto-Normalverbraucher, der beim Hundespaziergang ein Steinbeil (nur als Beispiel) findet, dieses auf dem Wohnzimmertisch seinen Bekannten zeigt, dem kann man wegen Unwissenheit nicht ans Bein pinkeln.

      Ist aber eine gezielte Suche ohne Meldung vorhanden, wirds unlustig.
      Hier in NDS hat vor zig Jahren mal ein Baggerfahrer Hemmoorer Eimer gefunden und sie mit nach Hause genommen. Seine Frau hat Priemeln in die "ollen Pötte" gepflanzt und sie wöchentlich poliert. Sahen fast neuwertig aus
      Das war früher.
      Da das Internet aber nicht für alle Bürger "Neuland" ist, werden die meisten wohl auch recherchieren, was sie da haben und vor allem: Gollum hat es vorgemacht: Darf ich es behalten...
      Willen braucht man. Und Zigaretten!

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      • Caddy-
        Banned
        • 05.03.2014
        • 115
        • MV

        #18
        Zitat von fleischsalat
        Hier in NDS hat vor zig Jahren mal ein Baggerfahrer Hemmoorer Eimer gefunden und sie mit nach Hause genommen. Seine Frau hat Priemeln in die "ollen Pötte" gepflanzt und sie wöchentlich poliert. Sahen fast neuwertig aus
        Das war früher.
        Da das Internet aber nicht für alle Bürger "Neuland" ist, werden die meisten wohl auch recherchieren, was sie da haben und vor allem: Gollum hat es vorgemacht: Darf ich es behalten...
        Ja, erinnert mich an den Spruch: "Ich werde niemals mit dem Amt zusammenarbeiten, eher tanze ich mit dem Teufel."

        Bin auf den Tanz gespannt....

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        • Brainiac
          Heerführer


          • 21.12.2003
          • 3194
          • Berlin
          • Augen, Ohren, Nase und Verstand

          #19
          Habe mich heute mal schlau gemacht in Bezug auf meine Eingangsfrage...

          Die gezielte Suche nach Bodendenkmalen mit technischem Gerät und das Graben danach ist genehmigungspflichtig. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
          Einen Fund nur mit den Augen zu machen ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings besteht dabei eine Meldepflicht wenn man ein bewegliches Bodendenkmal findet. Ein Fund ist dann ein Bodendenkmal wenn dessen Erhalt im öffentlichen Interesse steht. Sollte der Finder das nicht selbst beurteilen können dann kann man den Fund immer melden um auf der sicheren Seite zu stehen. Dabei genügt es erstmal ein Foto des Fundobjekts an die zuständige Behörde zu senden. Diese sollte dann in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Wird anhand des Fotos bestimmt das es kein Bodendenkmal ist kann der Entdecker das Fundstück legal in seinen Besitz nehmen. Sollte die Bestimmung anhand des Fotos unklar sein oder es gleich als Bodendenkmal bestimmt werden dann muß man das Fundstück an die Behörde abgeben. Sollte das Fundstück ein Bodendenkmal sein, geht es in Landesbesitz über und die Behörde muß dem Entdecker eine angmessen Belohnung auszahlen.

          Das gilt für das Bundesland Brandenburg. Ob das in anderen Bundesländern genauso, ähnlich oder anders ist weiß ich nicht...
          ______________
          mfg Swen


          2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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          • fleischsalat
            Moderator

            • 17.01.2006
            • 7794
            • Niedersachsen

            #20
            Zitat von Brainiac
            Habe mich heute mal schlau gemacht in Bezug auf meine Eingangsfrage...

            Die gezielte Suche nach Bodendenkmalen mit technischem Gerät und das Graben danach ist genehmigungspflichtig. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
            Einen Fund nur mit den Augen zu machen ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings besteht dabei eine Meldepflicht wenn man ein bewegliches Bodendenkmal findet. Ein Fund ist dann ein Bodendenkmal wenn dessen Erhalt im öffentlichen Interesse steht. Sollte der Finder das nicht selbst beurteilen können dann kann man den Fund immer melden um auf der sicheren Seite zu stehen. Dabei genügt es erstmal ein Foto des Fundobjekts an die zuständige Behörde zu senden. Diese sollte dann in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Wird anhand des Fotos bestimmt das es kein Bodendenkmal ist kann der Entdecker das Fundstück legal in seinen Besitz nehmen. Sollte die Bestimmung anhand des Fotos unklar sein oder es gleich als Bodendenkmal bestimmt werden dann muß man das Fundstück an die Behörde abgeben. Sollte das Fundstück ein Bodendenkmal sein, geht es in Landesbesitz über und die Behörde muß dem Entdecker eine angmessen Belohnung auszahlen.

            Das gilt für das Bundesland Brandenburg. Ob das in anderen Bundesländern genauso, ähnlich oder anders ist weiß ich nicht...
            DAS ist doch mal eine Aussage!
            Danke
            Willen braucht man. Und Zigaretten!

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            • ogrikaze
              Moderator

              • 31.10.2005
              • 11298
              • Leipzig
              • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

              #21
              In Sachsen ebenso....wobei der Grundstückseigentümer auch eine Rolle spielt, rechtlich müsstest Du eine Fundsache über einen gewissen Wert.... glaube 10 oder 20 Euro....im Fundbüro abgeben, ist der Eigentümer nach einer Frist nicht zu ermitteln gehört es Dir.
              Gruß Sven

              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
              Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #22
                Zitat von Watzmann
                Aber nicht verarbeitet!
                Drum heißt es ja auch Naturgold weil es so in der Natur vorkommt.
                manchen ist wohl schon sehr langweilig.

                Unsinn!
                Wo steht hier was von einer gezielten Suche nach verarbeiteteten Gold(Artefakten) ?
                Weder von dem Fragesteller,und auch nicht als Antwort zu einem natürlichen Mineral "Gold".

                Und ein Zufallsfund wie Schmuck, z.B ein gefundener neuzeitlicher "Goldehering" der wird von mir ordnungsgemäß beim Fundbüro gemeldet.

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                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #23
                  Zitat von Brainiac
                  Habe mich heute mal schlau gemacht in Bezug auf meine Eingangsfrage...

                  Die gezielte Suche nach Bodendenkmalen mit technischem Gerät und das Graben danach ist genehmigungspflichtig. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
                  Einen Fund nur mit den Augen zu machen ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings besteht dabei eine Meldepflicht wenn man ein bewegliches Bodendenkmal findet. Ein Fund ist dann ein Bodendenkmal wenn dessen Erhalt im öffentlichen Interesse steht. Sollte der Finder das nicht selbst beurteilen können dann kann man den Fund immer melden um auf der sicheren Seite zu stehen. Dabei genügt es erstmal ein Foto des Fundobjekts an die zuständige Behörde zu senden. Diese sollte dann in der Regel innerhalb einer Woche antworten. Wird anhand des Fotos bestimmt das es kein Bodendenkmal ist kann der Entdecker das Fundstück legal in seinen Besitz nehmen. Sollte die Bestimmung anhand des Fotos unklar sein oder es gleich als Bodendenkmal bestimmt werden dann muß man das Fundstück an die Behörde abgeben. Sollte das Fundstück ein Bodendenkmal sein, geht es in Landesbesitz über und die Behörde muß dem Entdecker eine angmessen Belohnung auszahlen.

                  Das gilt für das Bundesland Brandenburg. Ob das in anderen Bundesländern genauso, ähnlich oder anders ist weiß ich nicht...
                  Da Sirente so etwas nicht zu lesen scheint, noch mal in Gänze zitiert und fett markiert. Wird er dennoch nicht verstehen.


                  @ Brainiac- genau die richtige Vorgehensweise. Das ist eine rechtlich hiebfeste Aussage. Danke fürs Teilen hier.

                  Dann müssen wir wenigstens nicht versuchen in den australisch-westfälischen Weiten mit dem MD nach Naturgold zu suchen (man käme ich mir dabei blöd vor!)!

                  Kommentar

                  • Brainiac
                    Heerführer


                    • 21.12.2003
                    • 3194
                    • Berlin
                    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                    #24
                    Ich würde es irgendwie besser finden wenn man "bewegliches Bodendenkmal" bzw. "öffentliches Interesse" etwas klarer definieren würde. Einfach nur aus dem Grund die Behörde nicht mit Fundmeldungen überzubelasten. Die sind dort eh schon chronisch unterbesetzt und überlastet. Wenn dann noch täglich hundert Leute dort Mails mit Fotos hinschicken auf denen zum Beispiel nur irgendwelche Billon Münzen vom Acker (Sichtfund) zu sehen sind und die Leute dann noch alles sichten und beantworten müssen dann gehen die ja völlig ein. Soll jetzt auch nur ein überspitztes Beispiel sein um mal die Problematik darzulegen.

                    Deshalb mal meine konkrete Frage an euch:
                    Würdet ihr es für sinnvoll halten wenn die Behörde vielleicht so eine Art Zusatzmerkblatt zum bestehenden DschG zufügt wo der Begriff Bodendenkmal auch für den Laien etwas klarer definiert wird? Einfach um die Behörde selbst etwas zu entlasten...
                    ______________
                    mfg Swen


                    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #25
                      Zitat von chabbs
                      Da Sirente so etwas nicht zu lesen scheint, noch mal in Gänze zitiert und fett markiert. Wird er dennoch nicht verstehen.


                      @ Brainiac- genau die richtige Vorgehensweise. Das ist eine rechtlich hiebfeste Aussage. Danke fürs Teilen hier.

                      Dann müssen wir wenigstens nicht versuchen in den australisch-westfälischen Weiten mit dem MD nach Naturgold zu suchen (man käme ich mir dabei blöd vor!)!
                      Irgendwelche Probleme?
                      Von einer suche mit MD ist im diesen Thread nicht die geringste Rede, wie kommst du jetzt zu diesem Thema?

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                      • Brainiac
                        Heerführer


                        • 21.12.2003
                        • 3194
                        • Berlin
                        • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                        #26
                        Zitat von sirente63
                        Irgendwelche Probleme?
                        Von einer suche mit MD ist im diesen Thread nicht die geringste Rede, wie kommst du jetzt zu diesem Thema?
                        Die Suche nach Naturgold unterliegt nicht dem DschG und ist deshalb in diesem Thema nicht relevant. Ganz ruhig bleiben...
                        Nach meinem Wissen kannst du genehmigungsfrei ohne MD nach Naturgold suchen...
                        ______________
                        mfg Swen


                        2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #27
                          Zitat von fleischsalat
                          DAS kommt auch wieder auf das Bundesland an. In einigen DSchG ist mittlerweile
                          das Wort "technisches Hilfsmittel" aufgeführt.
                          joa stimmt, da hast du natürlich recht .. aber .. jetzt kommt das große "ABER" ... der gesetzes text bezieht sich immer auf die gezielte suche nach bodendenkmäler.

                          und hier kommt jetzt des juristen / polizei problem:

                          ich darf mit einem MD sondelnd überall durch die gegend laufen und z.b. meinen ehering suchen.

                          das ist ja so die typische ausrede illegaler sondler. wenn dich die polizei/ordnungsamt etc schnappt bekommen sie das zu hören. da ist erstmal so nichts gegen zu machen .. ABER wenn du einen spaten oder anderes grabwerkzeug mit dir rumträgst konnte man dir damit nachweisen, dass du anderes suchst.

                          daher meine aussage: solange du mit dem MD ohne graben und grabungswerkzeug rumrennst kann dir keiner was, weil dir keiner nachweisen kann, dass du gezielt nach bodendenkmälern suchst.

                          dabei ist es völlig wurscht was die in ihrem gesetzes text schreiben mit was du alles nicht gezielt suchen darfst .. weil eben nur ein MD keine gezielte suche nach einem BD ist. Du nimmst beim schlüssel/ehering suchen nicht mal billigend in kauf ein bodendenkmal zu finden .. du gräbst ja nicht(und kannst ja nicht weil du nix dabei hast).

                          übrigens zieht hier auch nicht das argument für oberflächenfunde. diese findest du natürlich einen tick besser als ein spaziergänger.. trotzdem nimmst du dies nicht billigend in kauf, sowie man eben einen spaziergänger nicht sagen kann, er nehme es billigend in kauf einen bodendenkmal zu finden wenn er spazieren geht.


                          ich weiss, das war jetzt nicht die direkte frage des threaderstellers, ist aber trotzdem wichtig in dem zusammenhang es mal zu wissen. es gibt ja wirklich leute die nur mal nen ring oder schlüssel suchen. hab letztens auch im riesengarten eines kumpels nach seinem schlüssel gesucht, weil der hund ihn verschleppt hatte. und da war ausser dem MD nix dabei und das war mir wichtig, nachdem die nachbarn sehr neugierig schauten ;-)



                          ansonsten kam für den threadersteller genau das raus, was ihm ich + chabbs(glaub ich?) mitteilten:

                          suche mit augen ist nicht verboten. funde müssen gemeldet werden.
                          Gruss Matthias

                          Kommentar

                          • manooo
                            Ritter


                            • 09.06.2013
                            • 421
                            • Berlin
                            • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

                            #28
                            Zitat von dcag99
                            .......
                            suche mit augen ist nicht verboten. funde müssen gemeldet werden.
                            Ich denke die gezielte Suche nach BD´s ist immer genehmigungspflichtig.
                            Beispiel:
                            Feldbegehung mit der Absicht Antike Scherben oder Steinzeit-Artefakte zu finden. Das ist eine Suche nach Bodendenkmälern und dehalb Genehmigungspflichtig also, ohne NFG, verboten.

                            Kommentar

                            • Lucius
                              Heerführer


                              • 04.01.2005
                              • 5786
                              • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                              • Viel zu viele

                              #29
                              Also nehme ich,wenn ich Pilze suche,billigend in Kauf, ein obenliegendes BD zu finden und bräuchte theoretisch für jedes Nach-Unten-Schauen eine NFG??
                              Jetzt wirds bizarr...

                              Wenn ich Luftbilder betrachte,auf der Suche nach Strukturen,betreibe ich doch auch gezielte Nachsuche. Was dann??

                              Was wäre denn die Konsequenz?? Staatlich verordnete Filzbrille???
                              Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                              P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                              Kommentar

                              • elcapitan
                                Heerführer


                                • 09.03.2009
                                • 2480
                                • Freies Germanien

                                #30
                                Zitat von manooo
                                ..... verboten.


                                Den Goten die Hoden zu verknoten....ist auch verboten !

                                Kommentar

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