Genehmigung für...???
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Also wie schon gesagt benötigt man nur für die gezielte Suche nach Bodendenkmalen mit technischem Gerät und in Verbindung mit graben eine Genehmigung. Alles andere ist Genehmigungsfrei. Damit ist das doch klar...
Die Suche und das finden nur mit den Augen ist nicht genehmigungspflichtig!
Eben weil die Suche und das Finden von Bodendenkmalen nur mit den Augen von der Behörde nicht als gezielte oder ungezielte Suche im nachhinein beurteilt werden kann...
Wäre ja auch sehr übertrieben wenn eine NFG nur für das finden mit den Augen ausgestellt werden muss. Wie soll dann in diesem Fall so eine Schulung aussehen?
Den Opi mit seinem Wuffi der gerne übern Acker spaziert erstmal zum Sehtest schicken?______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Im Denkmalschutzgesetz von BW findet man folgendes.
§ 21
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.
Demnach wäre sogar, zumindest theoretisch, die Suche nach irgendwelchen Geländestrukturen mit z.B. Google Earth erlaubnispflichtig.Kommentar
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-Erkennen frühzeitlicher u.mittelalterlicher Scherben,Metalle und Glasfragmente.
-Einmessung u.Kartierung von Fundstücken
-Deutung von Lesebefunden
-Kenntnisse und Deutung von Geländestrukturen
usw.
Was gibt's denn bei der Sondengängerschulung?Erklärung der Gerätebedienung?
Höchstens wenn die Gebrauchsanweisung in Chinesisch verfasst ist.Kommentar
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Es gab zu einem Fund ein Vorher-Nachher-Bild.
Das Teil auf "Vorher" wäre bei mir in der Schrottonne gelandet.
Das Teil auf "Nachher", nach Restauration , hat mich mit den Augen rollen lassen.
Ich weiss nicht mehr genau was es war, bin aber nicht der einzigste hier im Forum, der damals teilgenommen hat.
Ich gehe seit dem bedeutend anders mit Bodenfunden um.
Auch in Richtung Kampfmittel, Fundbestimmung, Einmessung, Dokumentation ,Gesetzeslage usw., sind diese Schulungen in bereits mehreren Bundesländern bekannt und zu empfehlen. Natürlich nur bei Interesse am Eigentlichen ...
CaddyKommentar
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Ich habe vor vier Jahren die Schulung durchgezogen und nicht bereut.
Es gab zu einem Fund ein Vorher-Nachher-Bild.
Das Teil auf "Vorher" wäre bei mir in der Schrottonne gelandet.
Das Teil auf "Nachher", nach Restauration , hat mich mit den Augen rollen lassen.
Ich weiss nicht mehr genau was es war, bin aber nicht der einzigste hier im Forum, der damals teilgenommen hat.
Ich gehe seit dem bedeutend anders mit Bodenfunden um.
Auch in Richtung Kampfmittel, Fundbestimmung, Einmessung, Dokumentation ,Gesetzeslage usw., sind diese Schulungen in bereits mehreren Bundesländern bekannt und zu empfehlen. Natürlich nur bei Interesse am Eigentlichen ...
Caddy
Hast du denn bei diesem Lehrgang eine NFG für Sichtfunde bekommen? Darum geht es ja in diesem Thema...
Und schön das du nicht der "einzigste" warst...______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Nee, ich darf mich in meinem Landkreis mit dem Detektor bewegen, die Augen darf ich natürlich auch benutzen. Bin ganz erstaunt, dass es ein Berliner nach so vielen Jahren bis heute noch nicht geschafft hat, da im Bilde zu sein.Kommentar
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Du darfst ohne NFG mit MD suchen gehen?______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Du darfst ohne NFG mit MD suchen gehen?______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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