Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25924
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #1

    Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??

    .


    Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes?


    also ein Urteil kriegt er ja - so oder so.
    Der Prozeß findet am 25.02. in Frankenthal statt.


    Nachdem man sich in div. Foren nun monatelang eine Unsinnigkeit nach der anderen an den Kopf geworfen hat, der Fanclub sich schon zum Kaffeekränzchen vorm Gerichtssaal mit anschließendem Jubelsondeln verabredet hat, könnte man hier ja mal zur harten Realität zurückkehren und ne nüchterne Analyse abgeben.


    - Jeder hat immer nur EINE Antwortmöglichkeit!
    - Die Urteilsmöglichkeiten sind aufsteigend in der Reihenfolge der "Schwere" aufgeführt
    - Möglichkeit Nr. 12 heißt jetzt nicht, das Kommentare wie "Todesstrafe" oder irgendwie "an was aufhängen" gefordert sind.
    Wer meint in solch Kerbe hauen zu müssen, bekommt von MIR ein Urteil ...
    - Wer eine rechtlich fundierte und auf Argumenten basierende Begründung hat, schiebe die in einem gesonderten Beitrag nach.


    Bitte jetzt nicht die einzelnen Strafmaße zerpflücken. Es ist nur eine Meinungsumfrage ...
    Wem noch ein weiteres Urteil einfällt, der kann es ja zusätzlich nennen.


    "Gefängnis" nach Jugendstrafrecht verkneife ich mir.
    Freiheitsstrafe ist eh theoretisch - aber wer die Himmelsscheibe im Hinterkopf hat, der sieht, das auch das möglich ist.
    (Übernahme Prozeßkosten versteht sich im Fall "Schuldspruch" von selbst. )

    Wer es sich zutraut, gibt eine Aussage zur Anzahl der Tagessätze oder Dauer der "Freiheitsstrafe" zum Besten

    Die HÖHE des Tagessatzes ist hierbei übrigens uninteressant.



    So.
    Das ist jetzt mal eine Basis.
    Auf der können sich alle dann hier ab dem 26. Februar die Köpfe einschlagen.
    Von wegen wer denn mehr Rechtsverständnis, Weitblick etc. hat ...
    (es geht hier nicht um Moral - es geht um aktuelles Recht! )

    Teilnehmen dürfen dann aber nur die, die hier ihre Einschätzung auch abgegeben haben.


    frohes, gerechtes und unvoreingenommenes Urteil!
    Jörg
    68
    01 - Einstellung des Verfahrens
    0%
    5
    02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten
    0%
    3
    03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...)
    0%
    2
    04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo
    0%
    4
    05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten
    0%
    6
    06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze
    0%
    3
    07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten
    0%
    8
    08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze
    0%
    21
    09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate
    0%
    7
    10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze
    0%
    5
    11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? )
    0%
    1
    12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt
    0%
    3

    Die Umfrage ist abgelaufen.

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    #2
    Und BITTE!! ... es ist nicht erforderlich, jetzt sich wieder in Details zum Finder auszulassen.

    wer zur Urteilsfindung Infos braucht, am Ende gar nicht weiß, was der Barbarenschatz ist, der strapaziere google oder andere Suchmaschinen.
    Hier im Forum bzw. in den anderen Fachforen wurde das Thema ja auch schon behandelt ...
    ... und viieeel Zeit mitbringen, falls man jetzt auch noch alle Oscar-verdächtigen Videos zum Thema anschauen möchte



    Grundsätzliche Info.

    - Schatzfund: Frühjahr 2013 (März??)
    - Fundmeldung: 23.12.2013 beim LDA

    Anklage wg. Fundunterschlagung gem. § 246 StGB

    Geb-Datum Angeklagter: Juni 1991
    ... wobei ich den genauen Wortlaut der Anklageschrift schon interessant fände. Aber so weit ist es um die Mitteilungswut des Angeklagten dann doch nicht bestellt ...


    Gruß
    jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25924
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      So.


      Mein Urteil: 08 - Schuldspruch - Geldstrafe - 90 Tagessätze


      Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Fundes ca. 21 3/4, zum Zeitpunkt der Fundmeldung ca. 22 1/2 Jahre alt.

      Für mich also kein Grund zu erkennen, da noch nach Jugendstrafrecht zu urteilen.

      ... trotzdem wird er vom Richter so etwas wie eine "erhebliche Reifeverzögerung" bescheinigt bekommen.


      und in der Urteilsbegründung wird folgender Satz auftauchen:

      In bewusster Missachtung der Bestimmungen des LDSchG hat der Angeklagte ...
      ... und den KENNT unser Delinquent sogar!
      (später mal mehr dazu)


      Dazu finden noch so Dinge Erwähnung, wie
      - Fund erst unter Druck polizeilicher Ermittlungen abgegeben
      - Uneinsichtigkeit
      - stark ausgeprägter Hang zur Selbstdarstellung
      - ... und falsche Berater.


      Gruß
      Jörg


      Strafmaß von 60 auf 90 TS geändert
      Sorgnix - 00:11
      Zuletzt geändert von Sorgnix; 19.02.2015, 23:14.
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

      Kommentar

      • Gimbli
        Moderator

        • 27.09.2008
        • 6849
        • Essen/Ruhrgebiet
        • Tesoro Tejon/Minelab Safari

        #4
        Ich würde auf 90 Tagessätze Geldstrafe tippen.

        Gruß Michael
        Der Weg ist das Ziel
        No DSU inside!

        Kommentar

        • Drusus
          Heerführer


          • 31.08.2005
          • 3464
          • München, Bayern
          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

          #5
          Mein Tipp: Einstellung des Verfahrens und außergerichtlicher Vergleich.

          Irgendwas hat doch der Anwalt mMn schon im Vorfeld ausgehandelt - unter der Bedingung, dass Benny den Schatz "freiwillig" abgibt. Könnte sich Benny ansonsten so gelassen, ja nehezu siegessicher aufführen?

          Viele Grüße,
          Günter

          "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz" (Verfasser unbekannt)
          Quis custodiet ipsos custodes?

          Kommentar

          • ghostwriter
            Moderator

            • 24.09.2003
            • 12048
            • Großherzogtum Baden
            • Suchnadeln

            #6
            mit 100 bis 120 sozialstunden ...

            ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
            … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

            dr. koch - "1984"
            😲

            Kommentar

            • Caddy-
              Banned
              • 05.03.2014
              • 115
              • MV

              #7
              Zitat von Drusus
              Mein Tipp: Einstellung des Verfahrens und außergerichtlicher Vergleich.

              Irgendwas hat doch der Anwalt mMn schon im Vorfeld ausgehandelt - unter der Bedingung, dass Benny den Schatz "freiwillig" abgibt. Könnte sich Benny ansonsten so gelassen, ja nehezu siegessicher aufführen?

              Viele Grüße,
              Günter

              ...
              Das wäre dann ein Freifahrtsschein.

              Ich gebe keine Wertung ab, erwarte die Rechtssprechung. Dem Kleinen war alles vorab bekannt.
              Zuletzt geändert von Caddy-; 19.02.2015, 23:08.

              Kommentar

              • Brainiac
                Heerführer


                • 21.12.2003
                • 3194
                • Berlin
                • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                #8
                Zitat von Caddy-
                Das wäre dann ein Freifahrtsschein.

                Ich gebe keine Wertung ab, erwarte die Rechtssprechung. Dem Vogel war alles vorab bekannt.
                Ist das nicht schon eine Wertung den Beklagten als XXX zu bezeichnen?
                Zuletzt geändert von fleischsalat; 20.02.2015, 06:22.
                ______________
                mfg Swen


                2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

                Kommentar

                • Caddy-
                  Banned
                  • 05.03.2014
                  • 115
                  • MV

                  #9
                  Zitat von Brainiac
                  Ist das nicht schon eine Wertung den Beklagten als XXX zu bezeichnen?
                  Habe es geändert. Solche Hackenhefter wie Dich mag ich aber trotzdem nicht.
                  Thema interessiert mich schon.
                  Zuletzt geändert von fleischsalat; 20.02.2015, 06:22.

                  Kommentar

                  • manooo
                    Ritter


                    • 09.06.2013
                    • 421
                    • Berlin
                    • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

                    #10
                    Der "Schatzfinder" treibt ja seit kurzem Handel mit Detektoren.
                    Und er wirbt für für den Detektor, der Schatz gefunden hat.

                    Ob das die Urteilsfindung beinflusst?

                    Ein Freispruch währe wohl wirklich ein Freifahrtschein, nicht nur für diesen
                    "Schatzsucher" und "Händler"

                    Zum Urteil fällt mir nur das ein:
                    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
                    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

                    Kommentar

                    • fleischsalat
                      Moderator

                      • 17.01.2006
                      • 7794
                      • Niedersachsen

                      #11
                      Zitat von Caddy-
                      Habe es geändert. Solche Hackenhefter wie Dich mag ich aber trotzdem nicht.
                      Thema interessiert mich schon.
                      Ich möchte vorschlagen, dass sich der Umgangston hier schleunigst ändert...
                      Willen braucht man. Und Zigaretten!

                      Kommentar

                      • uglydigger
                        Heerführer


                        • 02.05.2009
                        • 1283
                        • Nds.-Weserbergland.
                        • Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten

                        #12
                        Also an einen Freispuch glaube ich nicht.
                        Denn es wird jetzt bestimmt ein Zeichen gesetzt.
                        Das Urteil kann Milde sein da der Finder noch für sein Alter sehr Unreif handelt ( s. Videos und Internetplattformen ).
                        Aber ich bin der Meinung das die Behörden sich Ungerne als Deppen von Ihn und sein Anhänger darstehen lassen.
                        Es wird was kommen.
                        Pers.Meinung dazu lass ich lieber.
                        Gruß
                        Andy
                        Ach in einer Internetplattform hat Er vielen Sondlern seine Freundschaft angeboten.
                        Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL

                        Kommentar

                        • behreberlin
                          Heerführer


                          • 19.07.2007
                          • 3736
                          • B, MOL, LDS, TF, P, OHA und anderswo
                          • XP ADX100 (ex), Tesoro Euro Sabre (ex), White´s DFX 300, White´s tm 808, Rutus Solaris

                          #13
                          ein Freispruch wird es wohl nicht geben, denn das würde dem Land teuer zu stehen kommen. und bei der Urteilsfindung wird wohl der Detektorshop mit der Werbung nicht zu seinem Gunsten ausgelegt werden. Ich tippe mal etwas in Richtung Bewährung und Sozialstunden (des erzieherischen Wetes wegen)
                          ---------------------------------------------
                          Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014

                          Kommentar

                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            wichtig meines erachtens nach sind hier 2 punkte:

                            1. wie wird das (freiwillge) zurückgeben des barbarenschatzes gewertet
                            2. gibt es neben § 246 StGB andere verletzte gesetze (evtl höhere?)

                            zu 1: eine unterschlagung ist es nur wenn nicht gemeldet / abgegeben wird. hier ist der zeitrahmen wichtig, innerhalb dessen es gemeldet/abgegeben hätte werden müssen. ist dies zeitlich noch innerhalb des rahmens gewesen kann nicht von einer unterschlagung ausgegangen werden.

                            hierbei spielt auch eine rolle, dass derjenige seinen fund ja offen gezeigt hat. sehr offen sogar (via youtube etc). das könnte sich m.e. positiv für den angeklagten erweisen.


                            zu 2.: eine unterschlagung tritt gegenüber höherwertigeren gesetzesbrüchen zurück. sollte hier im verfahren etwas derartiges festgestellt werden ist eine verurteilung zur unterschlagung nicht direkt möglich.




                            zum urteil: da ich vor allem punkt 1 nicht beurteilen kann ist das schwer zu sagen. ein guter anwalt holt hier einen freispruch oder ein sehr sehr mildes urteil heraus.


                            ps: der vergleich zur himmelsscheibe hinkt, da hier der fund verkauft wurde und damit die unterschlagung nachweisbar war.
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • sirente63
                              Banned
                              • 13.11.2005
                              • 5348

                              #15
                              Hallo,
                              wie lautet überhaupt die Anklage?
                              Von vorsätzlicher illegaler Suche,wie Raubgrabung ist ja nichts mehr zu lesen.

                              Nicht Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht für Archaeologische Funde.
                              Vorsätzliche Fundunterschlagung,versuchter Diebstahl,mehr wird nicht abgehandelt werden.

                              Ausschlaggebend für das Gesamtstrafmaß werden die Zeugenaussagen seiner Komplizen/Mittäter in diesem Fall sein.

                              Mehr wie einige Sozialstunden nach Erwachsenenstrafrecht,irgendwo im Museumskeller oder auf einer Ausgrabung wird es am Ende wohl nicht werden.

                              Kommentar

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