Wenn Dir Dein AG die elektronische Zeiterfassung nicht zur Verfügung stellt, dann ist der Ratschlag ja wohl schon mal für die Tonne ...
Es geht hier ja in erster Linie auch um den Überblick für einen selbst. So, wie ICH das z.B. mache ...
Wenn es um "Beweiskraft" geht, dann möchte ich den Richter sehen, der meine über Jahre durchgängigen Mitschreibungen auf einmal in Zweifel zieht ...
Das mag funktionieren, wenn man "spontan" so ne Aufzeichnung aus dem Ärmel zaubert, zufällig nur einen bestimmten Zeitabschnitt betreffend, und sonst hat man nix zu bieten.
man muß halt nur erstmal anfangen mitzuschreiben. Und wenn man die Liste am Jahresende oder Wechsel des Betriebs nicht im Altpapier entsorgt, sondern abheftet, dann HAT das Beweiskraft
... nebenbei: Auch die schönste Chipkarte bewahrt nicht vor Mißbrauch. Das funktioniert wohl genauso, wie seinerzeit mit der Stempeluhr ...
Wir sollten jetzt nicht zu sehr in Kleinigkeiten zergehen. Basti hat gefragt - und etliche Ratschläge bekommen.
Warten wir mal ab, was er draus macht ...
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
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