Barbarenschatz reloaded - Das Debakel zu Speyer => die 2. Runde ...

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #1

    Barbarenschatz reloaded - Das Debakel zu Speyer => die 2. Runde ...

    .

    Barbarenschatz reloaded ...


    Hiermit gebe ich offiziell meinen Termin bekannt, zum Berufungsverfahren,
    im Zusammenhang mit dem Barbarenschatz von Rülzheim.
    Bei meinem Verfahren geht es um die angebliche Unterschlagung.

    Der offizielle Beginn ist am 25.01.2016 um 9:15.

    Die Adresse lautet:
    Landgericht Frankenthal in 67227 Frankenthal - Bahnhofstraße 33, Sitzungssaal 3 / EG.

    Über euer erscheinen wäre ich sehr erfreut.
    .

    Es geht wieder los!!
    Die zweite Runde steht an.


    Die Einladung zur Teilnahme nehme ich dankend an!
    (so keine Termine dazwischen kommen ...)
    Mal sehen, wen man vor Ort so alles wieder trifft.


    Machen wir also wieder eine Umfrage draus,
    hier etwas spät, anderswo war man schneller.
    und da, wo vor einem Jahr der meiste Wind gemacht wurde,
    da herrscht heute die totale Flaute. (auch eine Form von Einsicht ...)


    So.
    Der Angeklagte wollte sich mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht abfinden,
    ging in Berufung. Mit Verstärkung an der Anwaltsfront. Jetzt hat er Zwei ...


    Wird das Einfluß auf das Urteil haben?

    Kommen da - wie angedeutet - "Sensationen" ans Licht?
    Gar die Wahrheit?? ( ... die allerdings zu den Aussagen des ersten Termins passen sollte ...)


    Wer sich nochmal "kurz" einlesen möchte, der tue dies hier:


    => Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??
    (die seinerzeitige Umfrage zum Urteil VOR dem 1. Prozeß)


    => Das Debakel zu Speyer - und für wen es eins wurde ... - DAS Urteil zum Barbarenschatz
    (Das Urteil - und die "kleine" Prozeßbeobachtung samt Diskussion, incl. immer wieder nachgereichter Prozeßdetails ...)


    => und das reicht sicher nicht alles, denn es gab noch weitere Threads zum Thema.
    Die SuFu einfach mit "Debakel zu Speyer" füttern ...



    Zur Erinnerung: Das Urteil vom 25.02.2015
    Schuldig der Fundunterschlagung

    Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung

    3.000,-- € Geldstrafe

    … + die Kosten des Verfahrens


    HiER nun die erneute Umfrage.
    Mit nur drei Antwortmöglichkeiten.


    1.

    Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in allen Punkten,
    Schuldig der Unterschlagung.
    Das Strafmaß bleibt bestehen.
    ("Schlechter" kann es nicht werden, da nur der Beklagte in Berufung gegangen ist,
    nicht die Staatsanwaltschaft)


    2.
    Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils -aber MINDERUNG des Strafmaßes.
    Also immer noch Schuldig der Unterschlagung,
    (Minderung, sprich entweder weniger Bewährung - oder geringere Geldstrafe - oder beides gemindert)


    3.
    Freispruch.
    Komplette Rücknahme des Urteils


    ... Dinge wie "interessiert mich nicht" stehen nicht zur Auswahl.
    Es reicht aus, in dem Fall nicht an der Umfrage teilzunehmen.



    Nun,
    Dann mal los.
    Die Umfrage läuft bis zum Vorabend des 25.01., dem Tag der Verhandlung.

    Die Umfrage ist "öffentlich", d.h. man kann sehen, wer mit seinem Namen wo gezeichnet hat.

    So jemand der Meinung ist, sein "Urteil" im Detail begründen zu müssen, so tue er dies.
    Aber bitte im Rahmen der allg. üblich hier verlangten Verhaltensregeln


    Gruß
    Jörg



    P.S.:
    => KEINE Verständnisfragen oder sonstwas hier im Thread
    Hier geht es nur um die Umfrage, sprich Stimmabgabe und u.U. um die Begründung der eigenen Wertung.
    Stimmabgaben Dritter werden NICHT diskutiert.
    Grundlagen lese man bitte in verlinkten Threads.

    So es was "zum reden" gibt, nebenher, so tue man dies

    => im zugehörigen Thread im Unterforum "Sondengehen"

    Danke!

    .
    57
    Volle Bestätigung des Urteils der 1. Verhandlung - Schuldig der Unterschlagung
    0%
    36
    Schuldig der Unterschlagung - aber Minderung des Strafmaßes
    0%
    18
    Freispruch - "Kassierung" des Urteils der 1. Verhandlung
    0%
    3

    Die Umfrage ist abgelaufen.

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    #2
    Fange ich mal an:


    Ich habe für 1. gestimmt - das Urteil hat Bestand


    Warum?

    ... ich kann mir nicht vorstellen, daß die im 1. Prozeß vorgebrachten Argumente irgendwie
    von Seiten der Verteidiung jetzt entkräftet werden können.
    Wenn es da Angriffspunkte gegeben hätte, wäre das schon damals passiert ...

    Man mag es nun vielleicht zur neuen Bewertung anstellen, ob ein "Sichtschutz" und anderweitige
    Tarnmaßnahmen nun zwangsläufig auch als einer der Belege für eine Unterschlagungsabsicht" gewertet werden,
    aber da sehe ich persönlich schwarz.

    Ein anderswo geäußertes Verlangen, wenn NFG-Inhaber nur einmal im Jahr "melden" müßten, müßte der Finder
    dies ebenso nur am Jahresende machen, halte ich für extremst gewagt ... ( )

    Noch dazu sind die neuen Aussagen von denen zu erwarten, die letztmalig die Aussage verweigerten.
    Wenn es da "entlastendes" zu berichten gegeben hätte, hätten sie das ja seinerzeit schon tun können.
    (egal wie da nun Ausgesagt wird - es ensteht automatisch ein Widerspruch zu vorherigen gemachten
    Aussagen. Eine Partei wird dann verlieren ...)


    Nun,
    ... und dann würde ich schwerstens drauf vertrauen, daß seitens der Staatsanwaltschaft da die letzten
    11 Monate nicht Däumchen gedreht wurde.

    es wurden während der Verhandlung noch massig neue Betätigungsfelder aufgetan.
    Seien es Friseurinnen oder Auktionatoren - da gibt es sicher Neues zu berichten.
    Und an der Internetfront wurde ja auch eifrig "geliefert" ...
    ... bislang noch Unerwähntes - wie auch Neues.


    Das bringt mich zu der (unverbindlichen) Annahme: Es bleibt beim Schuldspruch und dem Strafmaß vom 25.02.2015


    Gruß
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • insurgent
      Heerführer


      • 26.11.2006
      • 2126
      • schleswig Holstein
      • GMP2

      #3
      Ich gehe von 2 aus.

      Ist meist so. Keiner Seite wird ein "Schaden" zugefügt
      Mitglied der Detektorengruppe SH

      Kommentar

      • fleischsalat
        Moderator

        • 17.01.2006
        • 7794
        • Niedersachsen

        #4
        Ich hoffe auf 1, in Anbetracht der Tatsache, wie sich das Verhalten des "Finders" negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen der Archäologie und den Sondengängern ausgewirkt hat. Hierzulande macht und tut man, um das Verhältnis weiterhin zu verbessern und aufzubauen, da kommt ein Torpedo (Oder wie nennt man das auf Pfälzisch) aus dem Süden... .
        Für den "Finder" des "Barbarenschatzes" kann es eigentlich nur ein Minus werden: Entweder, das Urteil wird bestätigt, oder: Er hat den Schatz tatsächlich nicht selbst gefunden, wie mancherorts gemunkelt wird und die ganze Zeit gelogen. Bei letzterer Variante hieße das, er hat alle Behörden, Mitsondler und Kunden seines Shops belogen, denn ER ist gar nicht "Barbarenbenny, der große Finder.
        Ich bin gespannt.
        Willen braucht man. Und Zigaretten!

        Kommentar

        • allradteam
          Landesfürst


          • 06.12.2005
          • 910
          • Bayern
          • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

          #5
          Zitat von insurgent
          Ich gehe von 2 aus.

          Ist meist so. Keiner Seite wird ein "Schaden" zugefügt
          Gängige Praxis, wobei ich mir "1" wünschen würde, oder noch härter, weil sich wieder Gerichte mir diesem Idioten, der nix dazugelernt hat, befassen müssen.

          Kommentar

          • Ikognito
            Ratsherr


            • 31.12.2015
            • 238
            • Kreis KC Ofr
            • Rutus Alter 71/ Fischer F22

            #6
            Option 1

            auch wenn er der Unterschlagung unschuldig sein sollte, gehe ich nicht davon aus, das der/ die Richter(in) das vorhergehende Urteil revidieren wird. Da wurde viel zu viel gelobbyt um noch eine wirkliche Rechtsprechung zu erhalten. Es sei denn es werden neue, noch nicht in der ersten Verhandlung vorgebrachte Entlastungs Zeugen auftreten.

            wenn ich die Infos aus den verschiedenen F korrekt wiedergebe, sind 7 Mon. keine Meldung egal für was für einen Fund, keinesfalls als zeitnah zu betrachten und nach meinem Verständnis als Unterschlagung zu bezeichnen.
            Cu Bobo

            ___________________________________
            Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.‎ Mark Twain (1835-1910)

            Kommentar

            • Sparus
              Ratsherr


              • 16.06.2012
              • 209
              • Berlin

              #7
              Schwierig, schwierig ...........
              Ich habe auf 1) getippt, obwohl ich auch 2) für möglich halte. Eine deutliche Reduzierung der ausgeworfenen Strafe halte ich nur dann für möglich, wenn der Angeklagte die Berufung auf das Strafmaß beschränkt, sich einsichtig und reuevoll zeigt und das alles im Vorfeld in einem Rechtsgespräch mit dem Gericht und der StA "abgeklärt" wird. Die Tat wird damit rechtskräftig und nur noch über das Strafmaß verhandelt.

              Ansonsten dürfte das Gericht die ausgeworfene Strafe nur geringfügig abändern, damit es zeigt, dass es sich mit der ganzen Angelegenheit auch innig beschäftigt hat.

              "Die Strafe von xx ist schuldangemessen, aber auch ausreichend, um auf den Verurteilten eindringlich einzuwirken......", so in etwa könnte es im Urteil stehen.

              Ich war rund 30 Jahre Anwalt mt Schwerpunkt Strafrecht und habe sicherlich im vierstelligen Bereich strafverteidigt. Allerdings habe ich es bis zur letzten Verhandlung nie erlebt, dass -so wie bei Barbara Salesch- ein zufälliger und glaubwürdiger Überraschungszeuge die ganze Verhandlung umgeschmissen hat.

              Vielmehr konnte ich erleben, dass Gefälligkeitszeugen ein eigenes Strafverfahren bekamen und mein Mandant noch einen Zuschlag dafür bekam, dass er einen Dritten reingeritten hat und auch noch das Gericht für blöd verkaufen wollte.

              Falls es für eine Begründung meiner Entscheidung zu lang ist, könnt Ihr es gern kürzen oder rausnehmen. Manchmal, aber selten, gehts auch mit mir durch.....................Sparus

              Kommentar

              • oliver.bohm
                Moderator

                • 20.11.2007
                • 8417
                • Hannover
                • SBL 10

                #8
                Ich habe auf 1 getippt, auch wenn Lösung 2 eher geeignet wäre , das nicht ähnlich gelagerte Fälle auf immer im Dunkel bleiben.., aus Angst vor Strafen..
                Gruß Olli

                Kommentar

                • 1_highlander
                  Heerführer


                  • 13.03.2008
                  • 5055
                  • L
                  • GMP

                  #9
                  Da man das Urteil wohl nicht erhöhen kann , habe ich für 1. gestimmt!
                  Gruß Carsten

                  "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
                  (Goethe Faust I)

                  Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
                  Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016

                  Kommentar

                  • elcapitan
                    Heerführer


                    • 09.03.2009
                    • 2480
                    • Freies Germanien

                    #10
                    --- Blödsinn komplett entfernt ---

                    Wer nur des Schwachsinns Willen schreibt,
                    keine Stimme abgibt, der gehört wohl selber
                    auf ne Bank ...
                    ... mit Haken und Ösen - zum fixieren ...

                    Sorgnix - 20:58

                    Kommentar

                    • Michael aus G
                      Heerführer

                      • 26.07.2000
                      • 2655
                      • Gera

                      #11
                      --- Blödsinn entfernt ---

                      Ich tippe auf 2. Wenn er wie der Hobbyarchäologe beim Schatz von Lebus argumentiert das er die Teile nur zwecks "Sicherung vor Raubgräbern" mit heim genommen und dann bedauerlicherweise erstmal vergessen hat, Termine Termine, ihr wisst schon, wirds vieleicht sogar die 3... (naja, nicht wirklich, gelle )


                      --- Blödsinn entfernt ---
                      Sorgnix - 20:58
                      Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

                      Kommentar

                      • mc.leahcim († 2017)
                        Landesfürst


                        • 22.09.2004
                        • 768
                        • NRW linksrheinisch
                        • Tesoro silver µmax

                        #12
                        Ich hoffe auf die 1 die ich auch getippt habe weil Gerechtigkeit Stimmen braucht und befürchte die 2

                        Gruß

                        mc.leahcim
                        *Zhi yu Dao* (Konfuzius, Lunyu 7.6. Kapitel Shu Er), kann man übersetzen als: Ich habe meinen Willen auf das Dao (Weg) gerichtet. In freierer Übersetzung wird daraus wohl: * Der Weg ist das Ziel *

                        Michael wurde im September 2017 völlig unerwartet aus dem Leben abberufen und hat uns für immer verlassen.
                        In stillem Gedenken,
                        das SDE-Team

                        Kommentar

                        • BPMN-Modell
                          Bürger


                          • 04.05.2015
                          • 109
                          • BaWü

                          #13
                          Ich hoffe auf 3 tippe aber auf 2
                          Meine Hoffnung ist einfach, dass der Staat verliert. Immerhin kümmert er sich um alles ausgenommen um seine Bürger. Wenn ich seh wieviel Flächer hier jeden tag versiegelt wird und man nie wieder wissen wird was da lag...

                          Kommentar

                          • Sorgnix
                            Admin

                            • 30.05.2000
                            • 25938
                            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                            #14
                            Hier die Aktualisierung:


                            NEUER Urteilsspruch:

                            Schuldig der Fundunterschlagung

                            8 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung

                            2.000,-- € Geldstrafe



                            also eine Minderung gegenüber dem Urteil der 1. Instanz
                            Schuldig der Fundunterschlagung

                            15 Monate Haft auf 3 Jahre Bewährung

                            3.000,-- € Geldstrafe


                            "Gewonnen" haben also die, die ihre Stimme für Variante 2 abgegeben haben
                            IHR hattet dann wohl den näher an der Realität liegenden Gerichts- und Rechtsblick



                            WAS hat der Kollege nun "gewonnen"??

                            => 1.000,-- € gespart
                            => 7 Monate Haft weniger (falls es mit der schiefgehen sollte)
                            => 1 Jahr kürzere Bewährungszeit,
                            ... da kann man eben früher wieder los ...


                            unter dem Strich ist und gilt er noch immer als Vorbestraft ...



                            dem gesparten Tausender kann er dann getrost gegenrechnen:

                            - Verfahrenskosten 1. Instanz
                            - Anwaltskosten 1. Instanz - für einen Anwalt
                            - Verfahrenskosten 2. Instanz
                            - Anwaltskosten 2. Instanz - für ZWEI Anwälte


                            Ob sich das jetzt "gelohnt" hat, mag der Verurteilte selber beurteilen.
                            Finanziell mit Sicherheit eher nicht ...



                            Hätte von Anbeginn an ein wenig Einsicht gezeigt, hätte er sich die Mehrkosten jetzt gespart,
                            hätte er Ruhe gehalten - wäre er bereits heute so ziemlich aus den Schlagzeilen raus gewesen.
                            ... so hat er - und seine Unterstützer - eben ein Jahr lang noch ein wenig auf "wichtig" gemacht.
                            Wahrlich eine gute "Werbung" ...


                            "Glückwunsch"
                            Jörg
                            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                            (Heiner Geißler)

                            Kommentar

                            • eifelsucher
                              Ritter

                              • 15.06.2003
                              • 543
                              • Königsfeld/Eifel
                              • XP Deus 22,5/RC/WS4+PP MI6 oder Fisher F-Pulse

                              #15
                              Ich habe ein Zitat in einer Zeitung gelesen. welches jedoch vor der Neuverhandlung geschrieben wurde. Dort sagt Herr Czerny das ihm der Ruhm am wichtigsten sei. Interessant ist auch die Aussage seines Verteidigers bezüglich der Person B. Czerny. Wenn ich mal verlinken darf:
                              Der 24-Jährige behauptet vor Gericht, er wollte den Gold- und Silberfund aus der Spätantike nicht unterschlagen, sondern nur analysieren.
                              Mein Motto:
                              sapere aude - wage zu wissen!

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                              Was zum nachdenken...
                              Wer glaubt das hier gezeigte Funde nur euresgleichen interessiert der denkt wohl auch das die Erde eine Scheibe ist...

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