Rechtslage in Sachsen

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  • IMP
    Bürger

    • 16.07.2001
    • 155
    • Sachsen
    • MD 3009, ich hatte ja auch nie vor tief zu graben :D

    #1

    Rechtslage in Sachsen

    Hallo,

    das soll jetzt nicht wieder in einer ellenlangen Diskussion enden sondern Neueinsteigern einen kleinen Einblick in die Situation ermöglichen.
    Unter der Adresse --> http://www.archsax.sachsen.de/ <-- Menüpunkt -> Information -- Gesetzliche Grundlagen <- kann man die entsprechenden Gesetze zum Thema finden.

    Hier eine Stellungnahme des LfA zum Thema "Schatzsucher" :

    „Schatzsucher“ auch in Sachsen

    Sammler oder Raubgräber?

    Sammeln ist eine tiefverwurzelte menschliche Leidenschaft. Wie ein ‚archaisches Gen’
    bestimmt das Sammeln bis heute Teile unseres Handelns. Schon Antike und Mittelalter
    kennen Regeln für den Umgang mit Schatzfunden (Sachsenspiegel). In Renaissance und
    Barock entstanden an den Fürstenhöfen umfangreiche naturgeschichtliche und altertumskundliche
    Sammlungen. Sie spiegelten den zeitgenössischen Wissensstand wieder
    und waren im Zeitalter der Aufklärung bereits einer größeren Öffentlichkeit zugänglich. In
    diesen Stätten allgemeiner Muße und Bildung hat das moderne Museum seinen Ursprung.
    Hier kommt das öffentliche kulturelle Interesse zu seinem Recht. Deshalb bemüht
    sich die moderne Gesetzgebung darum, individuelle Eigentumsansprüche und die Interessen
    einer bürgerlichen Gesellschaft in ein vernünftiges Verhältnis zueinander zu setzen.
    Leider werden gerade in der Archäologie diese gesetzlichen Grenzen oft verletzt. Immer
    wieder berichten die Medien von spektakulären archäologischen Funden, die von Raubgräbern
    bei ungenehmigten Grabungen zutage gefördert werden. Auch hier in Mitteldeutschland
    – nicht nur in Griechenland oder Italien – ist das gemeinsame Kulturerbe bedroht.

    Archäologische Archive unwiederbringlich zerstört

    Ob Besitzerstolz, Liebe zur Vergangenheit, Bedürfnis nach Anerkennung oder Gewinnstreben
    im Spiele sind, häufig führt die gezielte Suche nach archäologischen Funden
    zu einem unersetzlichen Verlust an historischer Information. Denn zum Verständnis eines
    archäologischen Fundes brauchen wir mehr als das Objekt selbst. Wir brauchen den archäologischen
    Kontext, denn nur so können wir verstehen, ob ein schönes Gefäß eine
    kostbare Grabbeigabe oder eine Gabe an die Götter war. Dieses Wissen ist für die Erkenntnis
    der Vergangenheit entscheidend. Derjenige, der unverständig ein Objekt aus
    dem „Bodenarchiv“ entfernt, nimmt uns allen die Chance des Verstehens.
    Für die frühen Abschnitte menschlicher Geschichte stellen diese „Urkunden“ aus dem
    Boden aber die einzigen Quellen dar. Mit ihrer Vernichtung werden die Grundlagen unseres
    Wissens über die ältesten Abschnitte unseres Landes, ja über uns selbst, unwiederbringlich
    zerstört.

    Hochgerüstet und lichtscheu

    Raubgräber sind häufig mit Metalldetektoren ausgerüstet und plündern bekannte archäologische
    Denkmäler (Grabhügel, Wallanlagen, Burgen, Friedhöfe). Um unbekannte Fundstellen
    auf freiem Feld zielgenau zu orten, werden Luftbilder eingesetzt.
    Vor Entdeckung schützen sich Schatzsucher vermehrt durch „Nachtschichten“. Dabei helfen
    ihnen Nachtsichtgeräte. Tagsüber bieten dichter Wald oder hoher Bewuchs (Mais,
    Getreide) gute Tarnung. Vielfach verraten sich Raubgräber aber durch auffällige Spuren
    wie Schaufeltrichter oder Suchgräben. Besonders „Umsichtige“ versuchen, selbst ihre
    Löcher unter Zweigen, Laub oder Feldfrüchten zu verbergen.
    Im Internet werden nicht nur Metallsuchgeräte, sondern auch Funde zum Verkauf angeboten.
    Die „Szene“ ist perfekt vernetzt und operiert international. Die Beteuerungen, doch
    nur an der Erkundung der Vergangenheit mitarbeiten zu wollen, sind unglaubwürdig.
    Raubgräber verstoßen gegen geltendes Recht und internationale Konventionen
    Das ungenehmigte Aufspüren archäologischer Funde verstößt gegen das Sächsische
    Denkmalschutzgesetz ebenso wie gegen die Europäische Konvention von Malta zum
    Schutz des archäologischen Erbes. Zudem gilt in Sachsen das Schatzregal: Funde, deren
    Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, müssen dem Landesamt für Archäologie gemeldet
    und übergeben werden. Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt. Für die Bewahrung
    unseres kulturellen Erbes tragen wir alle Verantwortung.
    Wir bitten Sie daher um Unterstützung in unserem Bemühen um die Erhaltung unseres
    archäologischen Erbes.

    Ein Hobby zum Nutzen der archäologischen Denkmalpflege – Helfer sind dem Landesamt
    jederzeit willkommen !


    Auf rechte Weise geborgen und dokumentiert sind archäologische Funde eine spannende
    historische Quelle. Für wirksamen Schutz und Erhaltung sind Informationen über Ausdehnung
    und Lage von herausragender Bedeutung. Feldbegehungen und Prospektionen,
    durch interessierte Laien in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten durchgeführt, gehören
    seit jeher zu den wichtigsten Quellen archäologischer Erkenntnis.
    Jeder der uns zur Seite steht und sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der sächsischen
    Landesarchäologie engagieren will, ist uns willkommen und wird im Landesamt für Archäologie
    fachkundige Beratung durch unsere Mitarbeiter finden - schließlich ist nicht jeder
    Sondengänger gleich ein Krimineller.

    Werden Sie unser Partner in der archäologischen Denkmalpflege!


    Landesamt für Archäologie Sachsen
    Zur Wetterwarte 7
    01109 Dresden
    Fon: 0351 – 8926 603
    Fax: 0351 – 8926 604
    Mail: presse@archsax.smwk.sachsen.de
    Internet: http://www.archsax.sachsen.de/
    "Der wahre Wert eines Menschen bestimmt sich vor allem daraus, wie weit er Freiheit von sich selbst errungen hat." Albert Einstein
  • Eifelgeist
    Ehren-Moderator
    Heerführer

    • 13.03.2001
    • 2593
    • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

    #2
    Re: Rechtslage in Sachsen

    Original geschrieben von IMP
    ... Jeder der uns zur Seite steht und sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der sächsischen Landesarchäologie engagieren will, ist uns willkommen und wird im Landesamt für Archäologie fachkundige Beratung durch unsere Mitarbeiter finden - schließlich ist nicht jeder Sondengänger gleich ein Krimineller.

    Werden Sie unser Partner in der archäologischen Denkmalpflege! ...
    Eine höchst bemerkenswerte Aussage! DAS ist die Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit, zumal die Mehrzahl der hier im Forum aktiven „Schatzsucher“ mehr an den geschichtlichen Zusammenhängen interessiert ist, als an der „rein persönlichen“ Bereicherung!

    Gruß
    Eifelgeist
    Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

    Wer hier vorüber geht, verweile!
    Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
    Deutschland zerfällt in viele Teile.
    Das Substantivum heißt: Zerfall.

    Was wir hier stehn gelassen haben,
    das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
    Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
    auf den ein Volk gekommen ist.


    Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

    Kommentar

    • Flugzeugdoktor

      #3
      Sachsen

      Hallo
      Ein Anruf vor Weihnachten in Dresden beim Landesamt bestätigte die oben angeführte schriftlich gemachte Aussage. Für 03 wurden 4 Grabungen vorläufig zugesagt. (Natürlich nach Eingang der notwendigen Unterlagen noch schriftlich) Mal schaun wie schnell und unbürokratisch es geht. m.f.g. Kanzler

      Kommentar

      • IMP
        Bürger

        • 16.07.2001
        • 155
        • Sachsen
        • MD 3009, ich hatte ja auch nie vor tief zu graben :D

        #4
        hallo Kanzler

        darf man erfahren nach was du graben möchtest?

        MfG ch. P.
        "Der wahre Wert eines Menschen bestimmt sich vor allem daraus, wie weit er Freiheit von sich selbst errungen hat." Albert Einstein

        Kommentar

        • Rotti
          Heerführer

          • 16.09.2000
          • 1832
          • Im finstren Bayern / M
          • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

          #5
          Unglaublich!

          Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Da scheint es tatsächlich jemand in eine verantwortliche Position gebracht zu haben, der seinen Verstand benutzt! Welch Balsam auf die oft geschundene Sucherseele!
          Wenn man sich dagegen die Statements mancher Leute in Bayern so ansieht, kommt man zu dem Schluss, daß die ihren Kopf wohl nur zwischen den Schultern tragen, damit es nicht in den Hals reinregnet....

          Weiter so , Ihr Sachsen!
          Und: MEHR DAVON!!!

          Euphorisierterweise!

          Le Rott
          Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
          die Asche bleibt uns doch!

          Kommentar

          • Bert603
            Geselle

            • 01.02.2002
            • 92
            • absurdistan

            #6
            Man sollte allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass es hier trotz alledem das große Schatzregal gibt, dass je nach "Sachbearbeiter" unterschiedlich durchgesetzt wird.
            Ansonsten kann man mit einigen Leuten vom LDA durchaus über das Hobby reden. Im Endeffekt entscheidend ist aber die Einstellung der Leute vor Ort (Kreisheimatpfleger), da muss man sich einfach vorsichtig rantasten.

            Adios Bert

            Kommentar

            • Froschlampe

              #7
              Re: Re: Rechtslage in Sachsen

              Original geschrieben von Eifelgeist
              Eine höchst bemerkenswerte Aussage! DAS ist die Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit, zumal die Mehrzahl der hier im Forum aktiven „Schatzsucher“ mehr an den geschichtlichen Zusammenhängen interessiert ist, als an der „rein persönlichen“ Bereicherung!
              Was mich aber verwundert.
              Die Landesarchäologin Oexle ist doch berüchtigt. Hatte die grad Urlaub, oder hat die mal jemand in die Besserungsanstalt geschickt ?
              Bislang hat sie nur ausgebremst und verhindert, die "Landeskonservatorin".

              Kommentar

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