Hallo,
das soll jetzt nicht wieder in einer ellenlangen Diskussion enden sondern Neueinsteigern einen kleinen Einblick in die Situation ermöglichen.
Unter der Adresse --> http://www.archsax.sachsen.de/ <-- Menüpunkt -> Information -- Gesetzliche Grundlagen <- kann man die entsprechenden Gesetze zum Thema finden.
Hier eine Stellungnahme des LfA zum Thema "Schatzsucher" :
„Schatzsucher“ auch in Sachsen
Sammler oder Raubgräber?
Sammeln ist eine tiefverwurzelte menschliche Leidenschaft. Wie ein ‚archaisches Gen’
bestimmt das Sammeln bis heute Teile unseres Handelns. Schon Antike und Mittelalter
kennen Regeln für den Umgang mit Schatzfunden (Sachsenspiegel). In Renaissance und
Barock entstanden an den Fürstenhöfen umfangreiche naturgeschichtliche und altertumskundliche
Sammlungen. Sie spiegelten den zeitgenössischen Wissensstand wieder
und waren im Zeitalter der Aufklärung bereits einer größeren Öffentlichkeit zugänglich. In
diesen Stätten allgemeiner Muße und Bildung hat das moderne Museum seinen Ursprung.
Hier kommt das öffentliche kulturelle Interesse zu seinem Recht. Deshalb bemüht
sich die moderne Gesetzgebung darum, individuelle Eigentumsansprüche und die Interessen
einer bürgerlichen Gesellschaft in ein vernünftiges Verhältnis zueinander zu setzen.
Leider werden gerade in der Archäologie diese gesetzlichen Grenzen oft verletzt. Immer
wieder berichten die Medien von spektakulären archäologischen Funden, die von Raubgräbern
bei ungenehmigten Grabungen zutage gefördert werden. Auch hier in Mitteldeutschland
– nicht nur in Griechenland oder Italien – ist das gemeinsame Kulturerbe bedroht.
Archäologische Archive unwiederbringlich zerstört
Ob Besitzerstolz, Liebe zur Vergangenheit, Bedürfnis nach Anerkennung oder Gewinnstreben
im Spiele sind, häufig führt die gezielte Suche nach archäologischen Funden
zu einem unersetzlichen Verlust an historischer Information. Denn zum Verständnis eines
archäologischen Fundes brauchen wir mehr als das Objekt selbst. Wir brauchen den archäologischen
Kontext, denn nur so können wir verstehen, ob ein schönes Gefäß eine
kostbare Grabbeigabe oder eine Gabe an die Götter war. Dieses Wissen ist für die Erkenntnis
der Vergangenheit entscheidend. Derjenige, der unverständig ein Objekt aus
dem „Bodenarchiv“ entfernt, nimmt uns allen die Chance des Verstehens.
Für die frühen Abschnitte menschlicher Geschichte stellen diese „Urkunden“ aus dem
Boden aber die einzigen Quellen dar. Mit ihrer Vernichtung werden die Grundlagen unseres
Wissens über die ältesten Abschnitte unseres Landes, ja über uns selbst, unwiederbringlich
zerstört.
Hochgerüstet und lichtscheu
Raubgräber sind häufig mit Metalldetektoren ausgerüstet und plündern bekannte archäologische
Denkmäler (Grabhügel, Wallanlagen, Burgen, Friedhöfe). Um unbekannte Fundstellen
auf freiem Feld zielgenau zu orten, werden Luftbilder eingesetzt.
Vor Entdeckung schützen sich Schatzsucher vermehrt durch „Nachtschichten“. Dabei helfen
ihnen Nachtsichtgeräte. Tagsüber bieten dichter Wald oder hoher Bewuchs (Mais,
Getreide) gute Tarnung. Vielfach verraten sich Raubgräber aber durch auffällige Spuren
wie Schaufeltrichter oder Suchgräben. Besonders „Umsichtige“ versuchen, selbst ihre
Löcher unter Zweigen, Laub oder Feldfrüchten zu verbergen.
Im Internet werden nicht nur Metallsuchgeräte, sondern auch Funde zum Verkauf angeboten.
Die „Szene“ ist perfekt vernetzt und operiert international. Die Beteuerungen, doch
nur an der Erkundung der Vergangenheit mitarbeiten zu wollen, sind unglaubwürdig.
Raubgräber verstoßen gegen geltendes Recht und internationale Konventionen
Das ungenehmigte Aufspüren archäologischer Funde verstößt gegen das Sächsische
Denkmalschutzgesetz ebenso wie gegen die Europäische Konvention von Malta zum
Schutz des archäologischen Erbes. Zudem gilt in Sachsen das Schatzregal: Funde, deren
Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, müssen dem Landesamt für Archäologie gemeldet
und übergeben werden. Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt. Für die Bewahrung
unseres kulturellen Erbes tragen wir alle Verantwortung.
Wir bitten Sie daher um Unterstützung in unserem Bemühen um die Erhaltung unseres
archäologischen Erbes.
Ein Hobby zum Nutzen der archäologischen Denkmalpflege – Helfer sind dem Landesamt
jederzeit willkommen !
Auf rechte Weise geborgen und dokumentiert sind archäologische Funde eine spannende
historische Quelle. Für wirksamen Schutz und Erhaltung sind Informationen über Ausdehnung
und Lage von herausragender Bedeutung. Feldbegehungen und Prospektionen,
durch interessierte Laien in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten durchgeführt, gehören
seit jeher zu den wichtigsten Quellen archäologischer Erkenntnis.
Jeder der uns zur Seite steht und sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der sächsischen
Landesarchäologie engagieren will, ist uns willkommen und wird im Landesamt für Archäologie
fachkundige Beratung durch unsere Mitarbeiter finden - schließlich ist nicht jeder
Sondengänger gleich ein Krimineller.
Werden Sie unser Partner in der archäologischen Denkmalpflege!
Landesamt für Archäologie Sachsen
Zur Wetterwarte 7
01109 Dresden
Fon: 0351 – 8926 603
Fax: 0351 – 8926 604
Mail: presse@archsax.smwk.sachsen.de
Internet: http://www.archsax.sachsen.de/
das soll jetzt nicht wieder in einer ellenlangen Diskussion enden sondern Neueinsteigern einen kleinen Einblick in die Situation ermöglichen.
Unter der Adresse --> http://www.archsax.sachsen.de/ <-- Menüpunkt -> Information -- Gesetzliche Grundlagen <- kann man die entsprechenden Gesetze zum Thema finden.
Hier eine Stellungnahme des LfA zum Thema "Schatzsucher" :
„Schatzsucher“ auch in Sachsen
Sammler oder Raubgräber?
Sammeln ist eine tiefverwurzelte menschliche Leidenschaft. Wie ein ‚archaisches Gen’
bestimmt das Sammeln bis heute Teile unseres Handelns. Schon Antike und Mittelalter
kennen Regeln für den Umgang mit Schatzfunden (Sachsenspiegel). In Renaissance und
Barock entstanden an den Fürstenhöfen umfangreiche naturgeschichtliche und altertumskundliche
Sammlungen. Sie spiegelten den zeitgenössischen Wissensstand wieder
und waren im Zeitalter der Aufklärung bereits einer größeren Öffentlichkeit zugänglich. In
diesen Stätten allgemeiner Muße und Bildung hat das moderne Museum seinen Ursprung.
Hier kommt das öffentliche kulturelle Interesse zu seinem Recht. Deshalb bemüht
sich die moderne Gesetzgebung darum, individuelle Eigentumsansprüche und die Interessen
einer bürgerlichen Gesellschaft in ein vernünftiges Verhältnis zueinander zu setzen.
Leider werden gerade in der Archäologie diese gesetzlichen Grenzen oft verletzt. Immer
wieder berichten die Medien von spektakulären archäologischen Funden, die von Raubgräbern
bei ungenehmigten Grabungen zutage gefördert werden. Auch hier in Mitteldeutschland
– nicht nur in Griechenland oder Italien – ist das gemeinsame Kulturerbe bedroht.
Archäologische Archive unwiederbringlich zerstört
Ob Besitzerstolz, Liebe zur Vergangenheit, Bedürfnis nach Anerkennung oder Gewinnstreben
im Spiele sind, häufig führt die gezielte Suche nach archäologischen Funden
zu einem unersetzlichen Verlust an historischer Information. Denn zum Verständnis eines
archäologischen Fundes brauchen wir mehr als das Objekt selbst. Wir brauchen den archäologischen
Kontext, denn nur so können wir verstehen, ob ein schönes Gefäß eine
kostbare Grabbeigabe oder eine Gabe an die Götter war. Dieses Wissen ist für die Erkenntnis
der Vergangenheit entscheidend. Derjenige, der unverständig ein Objekt aus
dem „Bodenarchiv“ entfernt, nimmt uns allen die Chance des Verstehens.
Für die frühen Abschnitte menschlicher Geschichte stellen diese „Urkunden“ aus dem
Boden aber die einzigen Quellen dar. Mit ihrer Vernichtung werden die Grundlagen unseres
Wissens über die ältesten Abschnitte unseres Landes, ja über uns selbst, unwiederbringlich
zerstört.
Hochgerüstet und lichtscheu
Raubgräber sind häufig mit Metalldetektoren ausgerüstet und plündern bekannte archäologische
Denkmäler (Grabhügel, Wallanlagen, Burgen, Friedhöfe). Um unbekannte Fundstellen
auf freiem Feld zielgenau zu orten, werden Luftbilder eingesetzt.
Vor Entdeckung schützen sich Schatzsucher vermehrt durch „Nachtschichten“. Dabei helfen
ihnen Nachtsichtgeräte. Tagsüber bieten dichter Wald oder hoher Bewuchs (Mais,
Getreide) gute Tarnung. Vielfach verraten sich Raubgräber aber durch auffällige Spuren
wie Schaufeltrichter oder Suchgräben. Besonders „Umsichtige“ versuchen, selbst ihre
Löcher unter Zweigen, Laub oder Feldfrüchten zu verbergen.
Im Internet werden nicht nur Metallsuchgeräte, sondern auch Funde zum Verkauf angeboten.
Die „Szene“ ist perfekt vernetzt und operiert international. Die Beteuerungen, doch
nur an der Erkundung der Vergangenheit mitarbeiten zu wollen, sind unglaubwürdig.
Raubgräber verstoßen gegen geltendes Recht und internationale Konventionen
Das ungenehmigte Aufspüren archäologischer Funde verstößt gegen das Sächsische
Denkmalschutzgesetz ebenso wie gegen die Europäische Konvention von Malta zum
Schutz des archäologischen Erbes. Zudem gilt in Sachsen das Schatzregal: Funde, deren
Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, müssen dem Landesamt für Archäologie gemeldet
und übergeben werden. Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt. Für die Bewahrung
unseres kulturellen Erbes tragen wir alle Verantwortung.
Wir bitten Sie daher um Unterstützung in unserem Bemühen um die Erhaltung unseres
archäologischen Erbes.
Ein Hobby zum Nutzen der archäologischen Denkmalpflege – Helfer sind dem Landesamt
jederzeit willkommen !
Auf rechte Weise geborgen und dokumentiert sind archäologische Funde eine spannende
historische Quelle. Für wirksamen Schutz und Erhaltung sind Informationen über Ausdehnung
und Lage von herausragender Bedeutung. Feldbegehungen und Prospektionen,
durch interessierte Laien in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten durchgeführt, gehören
seit jeher zu den wichtigsten Quellen archäologischer Erkenntnis.
Jeder der uns zur Seite steht und sich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der sächsischen
Landesarchäologie engagieren will, ist uns willkommen und wird im Landesamt für Archäologie
fachkundige Beratung durch unsere Mitarbeiter finden - schließlich ist nicht jeder
Sondengänger gleich ein Krimineller.
Werden Sie unser Partner in der archäologischen Denkmalpflege!
Landesamt für Archäologie Sachsen
Zur Wetterwarte 7
01109 Dresden
Fon: 0351 – 8926 603
Fax: 0351 – 8926 604
Mail: presse@archsax.smwk.sachsen.de
Internet: http://www.archsax.sachsen.de/



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