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  • dcag99
    Heerführer


    • 11.09.2012
    • 4738
    • Königreich Württemberg
    • AT Pro

    #16
    Zitat von seewolf
    Dann mußt du das von Zib auch bis zum Ende lesen.

    Weiterhin weisen wir hier insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2 hin. Hier wird ein Altbestand an Dekowaffen definiert, der vor Inkrafttreten eines Gesetzes schon deaktiviert wurde und nicht mehr in den Verkehr gebracht wird. Sprich für alle Dekowaffen, die Ihr bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes bei uns erwerbt, gibt es einen Bestandsschutz.

    Danach wird auch zib die Waffen nach den neuen Richtlinien ändern.
    Altbestand darfst du haben aber nicht mehr in den Handel bringen.
    ich zitiere hier von einem verkäufer:

    "Ab und zu sind hier auch Dekowaffen-Einzelstücke mit dem Status "Altdeko" zu finden, diese stammen aus Inzahlungnahmen von Kunden und sind entsprechend als Altdeko-Status gekennzeichnet."

    (http://www.zib-militaria.de/Deaktivi...riginal-Waffen)


    aber das ist ja auch gar nicht das thema hier. die frage ist, ob es überhaupt je richtig deaktiviert wurde.
    Zuletzt geändert von dcag99; 03.03.2016, 10:16.
    Gruss Matthias

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    • seewolf
      Heerführer


      • 06.12.2005
      • 4969
      • Schöneweide
      • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

      #17
      Du möchtest es nicht verstehen,auch dein zitierter Händler wird bestimmt nur noch bis zum 05.03.16 die Altdeko verkaufen. Warten wir einfach mal ab vielleicht weigern sich ja die Händler sich an die neuen Bestimmungen zu halten.
      Gruß andreas
      S.S.S.S

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      • dcag99
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        • 11.09.2012
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        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #18
        Zitat von seewolf
        Du möchtest es nicht verstehen,auch dein zitierter Händler wird bestimmt nur noch bis zum 05.03.16 die Altdeko verkaufen. Warten wir einfach mal ab vielleicht weigern sich ja die Händler sich an die neuen Bestimmungen zu halten.
        ich weiss was du meinst.

        aber nochmal: das ist heir nicht maßgeblich. es geht um ein bereits deaktiviertes (nicht jetzt erst erworbenes) mg.

        hier stellt sich die frage: wurde es überhaupt schon mal nach deutschem gesetz deaktiviert? falls ja trifft der altbestand zu (darf er wegen mir nicht mehr verkaufen, aber darum gehts ja nicht!). falls nein ist die frage ob es den aktuellen bestimmungen entspricht.
        Gruss Matthias

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        • seewolf
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          • 06.12.2005
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          • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

          #19
          Er könnte jetzt bei Zib ein 53ziger raussuchen und da Zib alle Änderungen genau aufführt
          könnte er sie vergleichen. Das ist schon einmal ein besseres Gefühl für ihn wenn alles passt. Ein Polizist der so ein Ding zufällig sieht glaubt das bestimmt trotzdem nicht.
          Gruß andreas
          S.S.S.S

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          • dcag99
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            • 11.09.2012
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            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #20
            Zitat von seewolf
            Er könnte jetzt bei Zib ein 53ziger raussuchen und da Zib alle Änderungen genau aufführt
            könnte er sie vergleichen. Das ist schon einmal ein besseres Gefühl für ihn wenn alles passt. Ein Polizist der so ein Ding zufällig sieht glaubt das bestimmt trotzdem nicht.
            daher die frage nach stempeln. irgendwas muss ja drauf sein. und sei es die org. beschussstempel.
            Zuletzt geändert von ghostwriter; 03.03.2016, 11:30. Grund: r gegen e getauscht
            Gruss Matthias

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            • seewolf
              Heerführer


              • 06.12.2005
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              • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

              #21
              Bei Zib gibt es gerade keine genauen Angaben ,aber vielleicht kann ja der Themenstarter dieses hier zum Vergleich benutzen.

              ÄNDERUNGEN: Die Schlossfangklinke wurde mittels einer Schweissung innen fixiert. Der Lauf ist mit 6 kalibergroßen Bohrungen und einer weiteren Bohrung mit einem eingeschweißten, gehörteten Stahlstift versehen. Das Patronenlager mit einem Stahlstift verschlossen und verschweisst. Im Verschlussstück des Laufes ist ein Bolzen eingeschweisst, so dass das Schloss nicht die vorderste Position erreichen kann. Die Laufwechselklappe ist auf der Gehäuse Unterseite zugeschweisst, so dass man den Lauf nicht ausbauen kann. Patronenhalterung des Schlosses im Winkel von 45 Grad abgeschnitten und zugeschweißt. Kopf des Schlosses ist an die Schlosshülse geschweisst. Im Zuführer - Oberteil wurden die Gurttransportklinken mittels Schweißung festgelegt. Bei Bestellung bitte Altersnachweis mailen oder schicken ( Kopie vom gültigen Personalausweis).

              Weiterführende Links zu "Deko MG 42/53 Z.1-2, mit DEKO ZERTIFIKAT
              Gruß andreas
              S.S.S.S

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              • dcag99
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                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #22
                ich finde ganz gut ist das hier beschrieben:



                d) Auch hier gilt bezüglich der Aufbringung der Zulassungszeichen, das unter Kurzwaffen gesagte...d.h., Einzelstücke sind immer in Natura einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen. Bei Massenabänderungen genügt die Vorlage eines Musterstückes –das beim Amt verbleibt-, auf deren baugleichen „Nachfolgestücken“ dann immer das zugeteilte Zulassungszeichen vom Veränderer aufzubringen ist. Bereits bisher zugeteilte "Abänderungszulassungen" für individuelle Firmen (BKA-Nummer in Raute) bleiben weiterhin gültig....(§58 WaffG und Mitteilung der PTB)
                sprich: es muss irgendein zeichen drauf sein, ansonsten muss es zum beschussamt.
                Gruss Matthias

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                • seewolf
                  Heerführer


                  • 06.12.2005
                  • 4969
                  • Schöneweide
                  • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                  #23
                  Jetzt hat er ja wohl genug Infos zu der Deaktivierung.Und vielleicht findet er ja wirklich noch eine BKA Raute auf seinem MG
                  Gruß andreas
                  S.S.S.S

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                  • dersucher
                    Heerführer


                    • 30.08.2006
                    • 1122
                    • -

                    #24
                    Zitat von seewolf
                    Jetzt hat er ja wohl genug Infos zu der Deaktivierung.Und vielleicht findet er ja wirklich noch eine BKA Raute auf seinem MG
                    Hallo,
                    bitte nochmal meine Frage genau durchlesen...
                    Das MG ist nicht meines, die Frage ist nicht bezüglich der Deaktivierung...
                    lediglich ob man es zuhause nur zerlegt aufbewahren darf...
                    Dazu habe ich bisher leider nichts gefunden...
                    Grüße Jürgen

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                    • dcag99
                      Heerführer


                      • 11.09.2012
                      • 4738
                      • Königreich Württemberg
                      • AT Pro

                      #25
                      nein, dergleichen vorschriften gibt es nicht.

                      trotzdem stellt sich die frage, ob es korrekt deaktiviert wurde oder ob es sich hier noch um eine waffe oder gar kriegswaffe handelt.
                      Zuletzt geändert von ghostwriter; 28.03.2016, 19:12. Grund: direkte antwort, zitat entfernt ...
                      Gruss Matthias

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                      • Frank Enstein
                        Banned
                        • 23.03.2015
                        • 4029
                        • B

                        #26
                        Zitat von seewolf
                        Du möchtest es nicht verstehen,auch dein zitierter Händler wird bestimmt nur noch bis zum 05.03.16 die Altdeko verkaufen. Warten wir einfach mal ab vielleicht weigern sich ja die Händler sich an die neuen Bestimmungen zu halten.
                        Ist das Fakt mit dem 5.3.16??
                        Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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                        • seewolf
                          Heerführer


                          • 06.12.2005
                          • 4969
                          • Schöneweide
                          • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                          #27
                          Werden wir ja in Kürze sehen.
                          Angehängte Dateien
                          Gruß andreas
                          S.S.S.S

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                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #28
                            Zitat von Frank Enstein
                            Ist das Fakt mit dem 5.3.16??
                            fakt ist da mal sowieso gar nichts. die richtlinie sagt:

                            2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
                            Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
                            "In Verkehr gebracht" ist hier nicht näher definiert. Man kann aus der Formulierung aber ein "neu" rauslesen. sprich: alt-deko die neu verkauft wird.

                            sprich, das würde nicht auf bereits einmal in den verkehr (gehandelte) gebrachte waffen gelten. eine bereits x-mal verkaufte waffe sollte das nicht treffen.




                            für den begriff "in den verkehr bringen" siehe z.b. hier:
                            Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben...
                            Gruss Matthias

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                            • ODAS
                              Heerführer

                              • 19.07.2003
                              • 2350
                              • Niedersachsen
                              • Minelab XT70

                              #29
                              Da würde ich beim Thema Waffengesetz oder beim Kriegswaffenkontrollgesetz echt vorsichtig sein.

                              Es gibt da echt sportliche Auslegungen von manchen Sachbearbeitern, die einem erstmal sehr viel Sorgen bereiten!

                              Wenn die Kripo erstmal vor der Tür steht, nützt es einem auch nichts, wenn man meint das ist alles legal(oder es im Endeffekt dann sogar ist).

                              Gruß
                              ODAS

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                              • dcag99
                                Heerführer


                                • 11.09.2012
                                • 4738
                                • Königreich Württemberg
                                • AT Pro

                                #30
                                das passt hier aber gar nicht. eine alt-deko bereits in Besitz befindlich (vorausgesetzt legale alt-deko) fällt in keinem fall unter die richtlinie.

                                wenn mal die polizei ne hausdurchsuchung macht, nehmen die eh sowieso alles mit, damit dann in ruhe geprüft werden kann. besser ist es, die polizei gar nicht erst soweit zu haben ;-)
                                Zuletzt geändert von ghostwriter; 28.03.2016, 19:14. Grund: direkte antwort, ...
                                Gruss Matthias

                                Kommentar

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