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  • ODAS
    Heerführer

    • 19.07.2003
    • 2350
    • Niedersachsen
    • Minelab XT70

    #31
    Ob es passt das wird sich zeigen. Jedenfalls ist ein "sollte" immer ein schlechter Start beim Waffengesetz etc.

    Zitat von dcag99
    ...
    sprich, das würde nicht auf bereits einmal in den verkehr (gehandelte) gebrachte waffen gelten. eine bereits x-mal verkaufte waffe sollte das nicht treffen.
    ...
    Allerdings mag ich mich da auch nur auf Erfahrung und Berichte berufen. Dazu muss man nur die Berichte in der Kaliber oder Visier der letzten Jahre lesen, dann weiß man auch was ich mit "sportliche Auslegungen von manchen Sachbearbeitern" meine.

    Naja egal, viel Spaß bei der Sachkunde.

    Gruß
    ODAS
    Zuletzt geändert von ghostwriter; 28.03.2016, 19:15. Grund: erster teil ist direkte antwort, ...

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    • dcag99
      Heerführer


      • 11.09.2012
      • 4738
      • Königreich Württemberg
      • AT Pro

      #32
      ich weiss was du meinst und klar hast du recht, das ein sollte nicht immer ein "muss" ist.. glücklicherweise ist aber ein sachbearbeiter nunmal weder die gesetzgebende noch die rechtsprechende gewalt.

      nur weil sich nicht jeder wehrt, heisst das nicht, dass dies dann geltendes recht ist. siehe so waffenfreundliche entscheidungen wie zielfernrohr. manchmal reicht 1 musterprozess um eine jahrzehntelange praxis zu durchbrechen.
      Gruss Matthias

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      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #33
        Altbesitz/Altdeko vor dem 08.04.2016 ist von dem EU-Wahn nicht betroffen. Soweit ist die offiziell vom Handel verbreitete Information draußen unter Berufung auf die aktuelle und künftige Gesetzeslage.
        Wie ich das rausgelesen habe, bleiben Privatverkäufe auch nach der Neuregelung erlaubt.
        Das das alles kalter Kaffee ist, weiß jeder.
        Da haben in Brüssel wieder mal paar drittklassige unterbeschäftigte Beamte vor lauter Langeweile oder um ihre Posten zu rechtfertigen mal wieder nichts besseres zu tun gehabt als sich um ungelegte überflüssige Eier zu kümmern.
        Die übliche Gängelei halt mal wieder.
        Hat nach der Gurkengeschichte,dem Bananenkrümmungsgedöns und der Festlegung des durchschnittlichen Europimmels zur Normierung der Kondomproduktion halt mal wieder Zeit für einen neuen geistigen Hochleistungserguß sein müssen.
        Als ob sich ein Salatfister eine Deko kauft um Terroranschläge durchzuführen. EXTRA-LOL!
        Die gesamte EU wird dadurch einen grandiosen, bisher unerreichten Sicherheitsgewinn von bahnbrechender Weltgeltung für alle Zeiten zu verzeichnen haben.


        p.s.: Der erwähnte Anscheinsparagraph, der immer noch hartleibig ständig kolportiert wird, ist seit WaffG-Neureglung 2003 übrigens entfallen.
        Zuletzt geändert von Andi08/15; 28.03.2016, 16:23.
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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        • Frank Enstein
          Banned
          • 23.03.2015
          • 4029
          • B

          #34
          So schreibt es der HH Händler: News(deutsch Neuigkeiten):

          1.) 15.03.2016 - Zum 08.04.2016 tritt die EU-Dekowaffen-Verordnung in Kraft (Link zur Verordnung siehe Deaktivierte Originalwaffen). Ab diesem Datum wird es den Dekorationsumbau nach Deutscher Gesetzesvorgabe nicht mehr zu erwerben geben (dies betrifft unser gesamtes Sortiment an Dekowaffen). Ein Altbesitz ist laut §1 Absatz 2 der Verordnung legal. Mit dem 08.04.2016 sind die Umbaumaßnahmen teilweise erheblich verschärft und damit werden die Umbauten nicht nur häßlicher, sondern auch teurer werden.
          Sie haben hier die vermutlich letzte Chance sich eine Dekowaffe zu sichern, welche noch nach den alten deutschen Umbaurichtlinien umgebaut wurde. Die Zahlung für Bestellungen an Dekowaffen muss bis zum 06.04.2016 bei uns eingegangen sein, damit ein Besitzübergang vor dem 08.04.2016 sichergestellt ist.
          Zuletzt geändert von ghostwriter; 28.03.2016, 19:18. Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig ...
          Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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          • allradteam
            Landesfürst


            • 06.12.2005
            • 910
            • Bayern
            • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

            #35
            Zitat von Andi08/15
            p.s.: Der erwähnte Anscheinsparagraph, der immer noch hartleibig ständig kolportiert wird, ist seit WaffG-Neureglung 2003 übrigens entfallen.
            Ich muss dir da leider widersprechen:
            Genau das Thema "Anscheinwaffe" ist in der Neuregelung des WaffG zum 1.4.2008 präzisiert und erneut ins Waffengesetz aufgenommen worden:

            § 42a WaffG - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
            und Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

            "Anscheinswaffen sind
            1.6.1
            Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
            1.6.2
            Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
            1.6.3
            unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
            Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

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            • dcag99
              Heerführer


              • 11.09.2012
              • 4738
              • Königreich Württemberg
              • AT Pro

              #36
              ich glaub da verwechselt der andi die paragraphen. 2003 entfiel natürlich der absatz der halbautomatiken die aussehen wie kriegswaffen auch verboten sind. seit dem darf man eben auch waffen wie z.b. das hk243 (g36) legal zivil besitzen. der paragraph wurde auch gern "anscheinsparagraph" genannt. bezog sich aber rein auf scharfe waffen, die kriegswaffen ähneln.
              Gruss Matthias

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              • Andi08/15
                Heerführer

                • 26.06.2003
                • 2048
                • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                • Garret ACE250

                #37
                dcag99 hat recht. Ich meinte natürlich Regelung 2003 die scharfen Waffen, die nicht mehr optisch verballblödet werden müssen. Hab mich da etwas "halbherzig" an die Sache gemacht, weil sich für den "normalen Dekobesitzer" nach 1.4.2008 auch nichts weiter groß geändert hat.
                Dekowaffen, solange sie an der Wand hängen, sind diesbezüglich trotzdem vollkommen uninteressant, solange sie genau da hängen bleiben.
                Genaugenommen bezieht sich das auf das tatsächliche "Führen" einer solchen "Waffe" in der Öffentlichkeit.
                Wer eine Winchester aufm Klo hängen hat, darf die da auch hängen lassen.

                Wer natürlich meint, mit einer Deko-Kalaschnikow ala Counterstrike durch die Fußgängerzonen-Map hechten oder damit am Fenster rumfuchteln zu müssen...aber das war wohl bis jetzt kaum der Fall.
                Ab da interessierts, vorher nicht.
                Und wenn ja, 1a-Kandidat für den Darwin-Award, kam aber m.W. schon einmal mit ner Softair-Plempe vor, wo ein betrunkener Jugendliche auf Polizeibeamte gezielt hat und dann leider die "finale Konsequenz" tragen mußte, da die Beamten abends im Dunkel natürlich nicht erkennen konnten, das das Teil Plastik-Tinnef war.
                Mir tut der Beamte leid, der sich deswegen wohl ewig Vorwürfe macht.
                § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                • Frank Enstein
                  Banned
                  • 23.03.2015
                  • 4029
                  • B

                  #38
                  Heute war es auf einer Seite im Netz, die Typen vom Parisattentat hatten wohl alle umgebaute Salut AKs und einer aus Brüssel wohl auch. Kann es mir zwar kaum vorstellen, aber wenn, dann ist klar dass die jetzt solchen Terz machen.
                  Zuletzt geändert von ghostwriter; 31.03.2016, 11:19. Grund: minimalkorrekturen
                  Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

                  Kommentar

                  • dcag99
                    Heerführer


                    • 11.09.2012
                    • 4738
                    • Königreich Württemberg
                    • AT Pro

                    #39
                    das würde mich stark wundern. salutwaffen haben zwar einen abschlagbaren bolzen aber der lauf ist mit stiften verschweisst.

                    man muss hier auch ganz stark aufpassen. waffen, die nach deutschem recht unbrauchbar gemacht wurden sind ("Dekowaffen") können nur mit extremen aufwand zurückgebaut werden (eigentlich kannst du gleich nen neues gewehr bauen. das ist einfacher und günstiger als zurückzubauen).

                    allerdings gibt es andere länder (nicht eu) in denen andere bestimmungen herrschen.(auch aus dem grund, weil die ein einfacheres waffg haben). ich glaub in kroatien oder einen der balkanstaaten ist eine waffe schon deaktiviert, wenn der schlagbolzen entfernt wird. solche AKs sind natürlich einfach wieder scharf zu machen. neuer bolzen rein und fertig. ABER diese dürfen so oder so schon nciht in die EU eingeführt werden.

                    wer also mein mit EU Dekowaffen könne man ganz einfach scharfe waffen herstellen, hat sich da stark geirrt.


                    zumal auch eine geänderte dekowaffe automatisch illegal wäre. es macht also keinen unterschied ob du eine umgebaute dekowaffe nutzt oder dir in tschechien einfach ne scharfe waffe kaufst und die mit nach paris bringst. beides ist illegal.

                    man kommt immer wenn man das will an scharfe waffen. die frage ist einfach wieviel aufwand steckt dahinter. bevor ich ne deko umbau hol ich mir in österreich ne pumpgun / schrotflinte .. die ist ab 18 frei und auch für deutsche zu erwerben inkl. munition etc.
                    Zuletzt geändert von ghostwriter; 31.03.2016, 11:20. Grund: direkte antwort, zitat weg ...
                    Gruss Matthias

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                    • Andi08/15
                      Heerführer

                      • 26.06.2003
                      • 2048
                      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                      • Garret ACE250

                      #40
                      Denkt irgendwer, das sich irgendwelche teppichfliegenden Bombenleger an Gesetze halten?
                      Denen ist das EU-Brimborium und die Waffengesetze sowas von egal!
                      Bombenbauen und Bombenlegen ist übrigens auch bereits schon lange verboten.
                      Und bei einer "rückgebauten" Plempe will ich nicht mal danebenstehen, wenn wer versucht, die abzufeuern.
                      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25930
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #41
                        Guten Morgen!

                        ... und ich dachte, das Thema "Besitz" wäre längst abgeschlossen ...

                        =>

                        Danke!
                        Jörg
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

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                        • Bratbaer
                          Landesfürst


                          • 27.08.2009
                          • 687
                          • NRW
                          • Teknetics G2,Garrett ace150,diverse "Angelmagneten"

                          #42
                          Zitat von Andi08/15
                          Denkt irgendwer, das sich irgendwelche teppichfliegenden Bombenleger an Gesetze halten?
                          Denen ist das EU-Brimborium und die Waffengesetze sowas von egal!
                          Bombenbauen und Bombenlegen ist übrigens auch bereits schon lange verboten.
                          Und bei einer "rückgebauten" Plempe will ich nicht mal danebenstehen, wenn wer versucht, die abzufeuern.
                          ....Beifall auf ganzer Linie
                          Heute liegt in aller Ewigkeit vor morgen. Bringe den heutigen Tag zu Ende, dann kümmere Dich um den nächsten (afrikanisches Sprichwort)

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                          • Spürhund
                            Heerführer


                            • 18.09.2006
                            • 3167
                            • Howitown, NRW
                            • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

                            #43
                            Zitat von dersucher
                            Hallo,
                            bitte nochmal meine Frage genau durchlesen...
                            Das MG ist nicht meines, die Frage ist nicht bezüglich der Deaktivierung...
                            lediglich ob man es zuhause nur zerlegt aufbewahren darf...
                            Dazu habe ich bisher leider nichts gefunden...
                            Grüße Jürgen
                            Zitat Matthias:
                            "nein, dergleichen vorschriften gibt es nicht.

                            trotzdem stellt sich die frage, ob es korrekt deaktiviert wurde oder ob es sich hier noch um eine waffe oder gar kriegswaffe handelt."

                            Da es auf diese Frage keine Antwort gab sind wohl alle anderen Antworten nutzlos ?
                            Sicher ist der Besitz von Dekowaffen ist immer noch legal - auch Altdeko - wenn sie denn richtig deaktiviert wurde. Das hat mir allerdings schon geholfen !

                            Danke
                            Hubi
                            Gruß
                            Hubertus

                            "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
                            Albert Einstein

                            Kommentar

                            • Sorgnix
                              Admin

                              • 30.05.2000
                              • 25930
                              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                              #44
                              .




                              komisch,
                              schreibe ich auf Polnisch??

                              Zitat von Spürhund
                              trotzdem stellt sich die frage, ob es korrekt deaktiviert wurde oder ob es sich hier noch um eine waffe oder gar kriegswaffe handelt."

                              nein,
                              die Frage stellt sich nicht (mehr).
                              Ich verweise auf Beitrag 7 - vor langer Zeit mal geschrieben.

                              Es gibt im Thread genügend Hinweise, wie man es erkennen kann - oder nicht.
                              Rechtssicher wird es der Besitzer wohl erfahren, wenn er es zur Expertise bei Berufenen vorlegt.

                              HIER interessiert das jetzt weniger, oder??

                              Wobei ich da jetzt zwischen rechtlicher Relevanz und persönlicher Neugier unterscheide ...

                              Aufgrund einer mündlichen Beschreibung wird das hier eh nix.
                              Nichtmal mit Bildern.

                              Die Wege zur Infoerlangung wurden dankenswerter Weise vom Forum gegeben.


                              Danke
                              Jörg


                              P.S.:
                              ... der kleine Umstand der Nichtbeantwortung der Frage "aufbewahren in Teilen oder zusammengebaut" bleibt dabei mal unberücksichtigt.
                              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                              (Heiner Geißler)

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