Multitools

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  • Sir Quickly
    Heerführer


    • 24.01.2010
    • 3162
    • Rhain-Mein
    • Oculus Rift

    #16
    Zitat von Werker123
    Einige Leathermann z.b. Wave, Core, Signal, OHT um einige zu nennen.
    Nicht, dass ich mir mein Leatherman Charge seinerzeit gerade wegen der separat zu öffnenden Klingen gekauft habe...

    Es ist manchmal ungemein praktisch, nicht erst irgendwelche Faltspielchen machen zu müssen, um an ein Messer zu kommen. Wer auch nur ein Mal mit einer Hand etwas festgehalten hat, mit der zweiten Hand das Taschenmesser/Multitool aus der Hose gepuhlt hat und dann feststelllen mußte, dass ihm die dritte Hand, um die Klinge rauszufricklen, leider nicht gewachsen ist, der weiß was ich meine. Der Ledermann hatte bisher seinen festen Platz im Handschuhfach. Sollte ich jetzt offenbar mal überdenken und ihn lieber in die Schublade zu den anderen Messern legen, die für Deutsche auch zu gefährlich sind. Meine zukünftig geplanten Völkermorde begehe ich dann wohl oder übel mit einem Nagelknipser... grummel.


    Zitat von Spürhund
    Oha ! Danke - die können se ja dann getrost aus dem Programm nehmen ?!
    Warum sollten sie? Der Verkauf ist ja weiterhin erlaubt und Leatherman vertreibt weltweit. Mir ist - außer unserer Insel der Glückseeligen - kein anderes Land bekannt, das derart sinnfreie Waffengesetze hat. Winzige Einhandmesser sind verboten, Luftgewehre/Pistolen nur bis 7,5 Joule Mündungsenergie frei verkäuflich, aber eine Compoundarmbrust mit locker 100 Joule kinetischer Energie darf sich jeder Depp kaufen, wenn er 18 ist. Wahrscheinlich bin ich nur zu dumm, um die Genialität hinter all diesem Firlefanz zu begreifen.


    Hier mal eine Auswahl meiner "Mordinstrumente", die zum Zeitpunkt des Kaufes vollkommen legal, d.h. frei zu führen waren und nun eigentlich nicht mehr in die Hosentasche/an den Rucksack dürfen. Hey Deutschland, ich will mein Geld zurück!
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    Zuletzt geändert von Sir Quickly; 17.10.2017, 09:08.

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    • dcag99
      Heerführer


      • 11.09.2012
      • 4738
      • Königreich Württemberg
      • AT Pro

      #17
      Ich glaube hier wird einiges am WaffG mißverstanden.

      Weder der Besitz noch der Verkauf solcher Werkzeuge fällt unter das WaffG. Es geht hier schlicht um das Führen, sprich das "mit-sich-rumtragen außerhalb eines befriedeten Grundstück".

      Für das Führen solcher "Waffen" gibt es Regeln. Leider sind diese jedoch nicht ganz so klar definiert. So ist der Weg zu einer Baustelle in manchen Bundesländern durchaus erlaubt, während das in anderen Bundesländern bereits unter verbotenes Führen fällt.

      Trotz allem ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung. So kann ich natürlich versuchen nachzuweisen, dass ich dieses Werkzeug im Rahmen meines Berufs oder anderen wichtigen Gründen benötige.

      Führen ist aber nicht jedes draußen rumtragen. Natürlich dürft ihr das Multitool (das unter das WaffG fallen würde) einfach in einem VERschlossenen Behältnis transportieren. Hier reicht z.b. eine kleine Bauchtasche mit einem kleinen Vorhängeschloss an den Reissverschlüssen. auch ein abschliessbarer Werkzeugkoffer reicht völlig!

      Das Handschuhfach (auch wenn es abgeschlossen ist) übrigens nicht.

      Im Zweifelsfall stellt die Waffenbehörde eures Kreises auch Ausnahmegenehmigungen aus. So hab ich z.b. für Selbstverteidungskurse die auch in der Öffentlichkeit stattfinden, die Genehmigung mit meinem Kampfmesser rumzulaufen.

      Im Übrigen: Auch ein Buttermesser (oder normales Messer wie man es von zu Hause kennt zum Essen) wird mal schnell ein verbotener Gegenstand, wenn ihr Ihn entsprechend benutzt (z.b. jemanden angreift). Das Lustige: sobald es ein verbotener Gegenstand wird verstoßt ihr automatisch auch gegen das Führen ^^ auch wenn es vorher kein verbotener Gegenstand war.



      @Spürhund: Du beziehst dich auf diesen Feststellungsbescheid oder?:
      Gruss Matthias

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      • Donnerstag
        Heerführer


        • 15.02.2014
        • 1674
        • Pommern

        #18
        Bei berechtigtem Interesse, also zur Ausübung des Berufes dürfen stehende und ausklappbare Klingen getragen werden, wenn ich das richtig deute. Die Frage ist jetzt auch zur Ausübung des Hobbys? Darf ein Jäger ein Messer zum versorgen des Wildes am Gürtel tragen? Ein Angler ein Filiermesser? Also der BGS hat bei mir regelmäßig am Angelplatz vorbei geschaut und nie etwas gegen das gut sichtbare Messer am Gürtel gesagt.
        Die Polizeistreife hat in der Nacht allerdings bald eine Panikattacke bekommen, weil ich einen Queue, der nicht ganz billig war, nicht sofort in den Dreck schmeißen wollte.

        Mein Kronensohn + Kumpel hatte mal die glorreiche Idee einen Survivaltrip durch Europa bis nach Gibraltar mit einem Überlebensmesser am Gürtel zu machen. Er hatte dann "die Ehre" die Guardia Civil in aller Härte kennen zu lernen und ich hatte dadurch auch einige tiefgreifende Gespräche mit den Kollegen um ihn da rauszukaufen. War eine Erfahrung auf die ich gerne verzichtet hätte.
        Gruß
        Dirk


        Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

        Otto Von Bismarck

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        • Spürhund
          Heerführer


          • 18.09.2006
          • 3167
          • Howitown, NRW
          • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

          #19
          Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
          @Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe. Der Bescheid bezieht sich auf Rettungsmesser.

          Natürlich geht es um das Führen der Messer und es ist ja auch kein Problem das Messer in meinen Rucksack zu packen.
          Aber jetzt soll ich noch ein Schloss dranmachen weil ich ja sonst mal schell meinen Rucksack absetzen kann, den Reissverschluss öffne, das Messer suche und dann ganz schnell jemanden absteche ?-O
          @Donnerstag: Bei der Jagd, Angeln, Arbeit usw. ists erlaubt - allerdings auf dem Weg dorthin bitte im Tresor aufbewahren ....
          Angehängte Dateien
          Gruß
          Hubertus

          "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
          Albert Einstein

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          • Frank Enstein
            Banned
            • 23.03.2015
            • 4029
            • B

            #20
            Wir sind Weltmeister. Auch beim Schwachsinn...
            Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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            • Sir Quickly
              Heerführer


              • 24.01.2010
              • 3162
              • Rhain-Mein
              • Oculus Rift

              #21
              Zitat von Spürhund
              Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
              @Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe.
              Auszug Wikipedia:

              Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Ausgenommen sind seitwärts öffnende Springmesser, deren Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und höchstens 85 mm aus dem Griff herausragen

              [...]

              Davon unberührt bleiben letztgenannte Springmesser Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes, womit der Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt. Das Führen in der Öffentlichkeit ohne Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 42a WaffG). Demgegenüber ist das Führen eines Springmessers jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies können beispielsweise jagdliche oder berufliche Tätigkeiten, Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein. Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung.

              Wenn Selbstverteidigung kein berechtigtes Interesse darstellt, ist dein Springmesser eigentlich mit keiner plausiblen Ausrede mitzuführen. Höchstens Brauchtumspflege bei der Mafia...

              Übrigens habe ich exakt das gleiche Springmesser vor ~40 Jahren als 11-oder 12jähriger Bub auf einem Weihnachtsmarkt gekauft. Andere Zeiten... Das Führen war m.W. aber schon damals verboten.

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              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #22
                Zitat von Spürhund
                Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
                @Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe. Der Bescheid bezieht sich auf Rettungsmesser.

                Natürlich geht es um das Führen der Messer und es ist ja auch kein Problem das Messer in meinen Rucksack zu packen.
                Aber jetzt soll ich noch ein Schloss dranmachen weil ich ja sonst mal schell meinen Rucksack absetzen kann, den Reissverschluss öffne, das Messer suche und dann ganz schnell jemanden absteche ?-O
                @Donnerstag: Bei der Jagd, Angeln, Arbeit usw. ists erlaubt - allerdings auf dem Weg dorthin bitte im Tresor aufbewahren ....
                der Bescheid legt letztendlich fest, was ein Rettungsmesser ist. So kann ein Rettungsmesser eben ein Springmesser sein, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind. Dadurch darf man es auch führen.

                übrigens geht auch ein vorhängeschloss mit zahlen. es ist auch egal, ob die kombination bereits richtig eingestellt ist. lediglich VERschlossen muss es sein. Da macht das Gesetz keinerlei Vorgaben.



                ... allerdings ist es wie mit allem: die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert.
                Da kommen recht oft lustige Sachen vor, da hier jeder einen unters. Kentnissstand UND eine andere pers. Auffassung hat.
                So wollte man mir schon mal meine SSW (Luger P08) wegnehmen, nur weil ich die offen im Holster geführt habe. Trotz kleinem Waffenscheins (und die Pistole war entsprechend eine zugelassene).

                Da wollte der Beamte mir verzapfen, dass der kleine Waffenschein nicht dafür wäre. Erst mit Unterstützung weiterer Kollegen von Ihm (wir trainieren hier öfter mit der Polizei.. da kennt man sich) konnte man ihn von seinem Irrglauben abbringen. Haste da niemanden zur Hand ist die Waffe erstmal weg und du hast die Rennerei.


                @Donnerstag: ein berechtigtes Interesse sind natürlich auch Freizeitaktivitäten. Letztendlich geht es darum, dass die Waffe nicht einfach mitgeführt wird zu einem Zweck wie Angriff oder Verteidigung, sondern zu einem Gebrauch der dem eines Werkzeugs entspricht.
                Der Zweck definiert hier also die Wahrnehmung des Objekts. Wobei es natürlich hier noch die Einschränkung gibt, dass das Werkzeug auch GEEIGNET sein muss die angegebene Tätigkeit auszuführen. Eine Machete mit der Begründung "Damit schmier ich mein Butterbrot" ist hier ... eher nicht angebracht.


                Im Übrigen ist Selbstverteidigung (sprich Notwehr) nie ein berechtigtes Interesse zum Führen von Waffen außer als Begründung für Waffenscheine für spezielle Personengruppen.
                Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass man mit Angriffe anderweitig begegnen kann. Hat man es zufällig zur Hand, darf man es im Notwehr Fall natürlich u.U.! nutzen. Aus diesem Zweck mitnehmen jedoch nicht.

                Ausgenommen hiervon sind PTB Waffen in Zusammenhang mit einem kleinen Waffenschein. Wobei streng genommen nicht mal hier die Ausnahme für Selbstverteidigung gemacht wird, sondern vielmehr den div. Nutzungszwecken der PTB Waffe Rechnung getragen wird (Tierabwehr, Vögel vertreiben mit einer SSW auf dem Feld, etc etc)
                Gruss Matthias

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                • Spürhund
                  Heerführer


                  • 18.09.2006
                  • 3167
                  • Howitown, NRW
                  • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

                  #23
                  @SQ: mitzuführen ? oder führen ? Verschlossen Transportieren zur Probe für die Aufführung der Westside Story z.B ist erlaubt !-)
                  Führen im Sinne von griffbereit am Mann tragen werde ich das Ding bestimmt nicht - wofür auch ?
                  @Donnerstag:
                  "... allerdings ist es wie mit allem: die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert....."
                  Sprich Willkür - als Beamter sollte man doch eigentlich die Gesetze kennen ? Besonders wenn ich sie richtig anwenden will. Natürlich kann man nicht alle kennen ( immer eine tolle Ausrede) aber wenigsten ein paar und die grundlegenden ...

                  Eigentlich geht es ja bei den Einhandmessern darum das diese versteckt geführt werden können - da zusammenklappbar und auch schnell mit einer Hand geöffnet werden können.
                  Natürlich ist das einhändige öffnen praktisch, aber bei welchen Tätigkeiten brauche ich das zwingend ?
                  Gruß
                  Hubertus

                  "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
                  Albert Einstein

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                  • Zappo
                    Heerführer


                    • 28.04.2006
                    • 2428
                    • Baden

                    #24
                    Zitat von Spürhund
                    die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert....."
                    Sprich Willkür - als Beamter sollte man doch eigentlich die Gesetze kennen ? ......
                    Nun ja, zugegebenermaßen setzt das eindeutige Gesetze voraus. Was das Waffengesetz eben nicht ist. Sonst würde man die Diskussion nicht führen (müssen). Das ist --wie leider so oft bei Gesetzen-- HANDWERKLICH völlig daneben. Mehr Ausnahmen und Widersprüche und ein Wust von Interpretationenen, die mehr Fragen aufwerfen als sie lösen und -wohl gewollt- Unsicherheit erzeugen.

                    Das letzte Mal bedurfte es einer Telefonkonferenz mit der Dienststelle, um bei den vor Ort Beamten die Überzeugung reifen zu lassen, daß Pfeil und Bogen nicht Waffe, sondern Sportgerät ist.

                    Gruß Zappo

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                    • Zappo
                      Heerführer


                      • 28.04.2006
                      • 2428
                      • Baden

                      #25
                      Zitat von Spürhund
                      Natürlich ist das einhändige öffnen praktisch, aber bei welchen Tätigkeiten brauche ich das zwingend ?
                      Nun ja, das brauche ich zumindest NICHT zwingend, um Verbrechen auszuüben. Weshalb dieser "Aufhänger" zur Unterscheidung eben völlig untauglich ist. Und auch nicht zu vermitteln.

                      Gruß Zappo

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                      • samson
                        Heerführer

                        • 03.10.2000
                        • 1785
                        • Eich bei Worms
                        • Whites DFX, XP Deus

                        #26
                        So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich weiterhin mein Gerber Multi-Plier tragen, da man nur zweihändig an das Messer kommt, nachdem man die Zange rausgefahren hat?

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                        • Sir Quickly
                          Heerführer


                          • 24.01.2010
                          • 3162
                          • Rhain-Mein
                          • Oculus Rift

                          #27
                          Damit bist du - zumindest bislang - auf der sicheren Seite.

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                          • Crysagon
                            Moderator

                            • 21.06.2005
                            • 5669
                            • "Throtmanni" So fast as Düörpm

                            #28
                            Zitat von ogrikaze
                            Waren das noch Zeiten , ich als 7Jähriger mit Klapplederhose und den ersten Hirschfänger am Gürtel....über 12 cm. Und die Kastanien wurden gepflückt...nicht Knüppel oder auflesen Heute bekommste ja bald ne Anzeige wenn Du im Park nen Stock wirfst..
                            Wir müssen das aber bitte nicht in die politische Ecke abdriften lassen
                            Das die Multitools auch darunter fallen ist mir neu....einfach albern...meine Meinung. Und wenn ich mir Mühe gebe bekomme ich jedes Klappmesser mit einer Hand auf
                            Hach das waren noch Zeiten. Keine Handys, kein Nix.....daheim wenn die Laternen angingen ....den ganzen Tag draussen. Und wenn man Mist gebaut hat gabs was .....

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                            • dcag99
                              Heerführer


                              • 11.09.2012
                              • 4738
                              • Königreich Württemberg
                              • AT Pro

                              #29
                              Zitat von Spürhund
                              Eigentlich geht es ja bei den Einhandmessern darum das diese versteckt geführt werden können - da zusammenklappbar und auch schnell mit einer Hand geöffnet werden können.
                              Natürlich ist das einhändige öffnen praktisch, aber bei welchen Tätigkeiten brauche ich das zwingend ?

                              Ob man was ZWINGEND braucht ist ja (glücklicherweise) nicht Gegenstand des Waffengesetzes.
                              Am Ende kommt noch einer auf die Idee ein .223 Gewehr oder .308er benötigt man nicht zwingend, es würde auch ein Luftgewehr ausreichen.

                              Vielmehr geht es dem Gesetzgeber darum, unnötige Gefahren auszuschalten.

                              Fakt ist, dass die Messer abseits illegaler Aktivitäten Ihre Berechtigung haben und auch durchaus einen Zweck erfüllen können und noch wichtiger ist, dass man für alles auch eine Genehmigung beantragen kann so man ein berechtigtes Interesse hat.


                              Eine weitere Ausnamegenehmigung die ich besitze ist z.b. das Schiessen in der Öffentlichkeit (Schreckschusswaffe). Wir geben Verhaltenstipps im Amok-Fall oder auch anderen Fällen von Gefahr.
                              Dies machen wir eben auch mitten in der Stadt. Um die Situation zu real wie möglich zu gestalten wird eben auch geschossen.

                              Dafür bekommen wir regelmäßig die passende Ausnahmegenehmigung für die Zeit unserer Schulung. (oder eben auch das vorher erwähnte Kampfmesser .. übrigens ein altes ak47 bajonett der Bundeswehr)

                              Auch für Startschüsse für Oldtimer Ausfahrten o.ä. besitze ich entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Diese sogar generell (hier ist also nicht der Ort und die Zeit festgelegt)

                              Ähnlich kann man auch bei Multitools vorgehen, sollte man sich hier unsicher sein.
                              Gruss Matthias

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