Verkauf von Fundsachen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • lostit

    #1

    Verkauf von Fundsachen

    Wenn ich nach WK II Sachen suche, finde ich natuerlich hier und da mal was anderes. Zum Beispiel alte roemische Muenzen, o.a. Nun meine Frage: In welchen Gesetzestexten finde ich, wie ich damit umzugehen habe? Was darf ich verkaufen und was nicht ? Oder darf ich ueberhaupt damit handeln? Und wenn ja, wo sind die Grenzen?

    Gruss

    Detlef: : :
  • samson
    Heerführer

    • 03.10.2000
    • 1785
    • Eich bei Worms
    • Whites DFX, XP Deus

    #2
    Wenn man streng nach dem Gesetz geht und die "Sache" mit der Meldepflicht von Zufallsfunden wegläßt, müßtest Du eigentlich den erzielten Kaufpreis der Münzen etc. mit dem Grundstückseigentümer teilen

    Tschüß
    Uwe

    Kommentar

    • lostit

      #3
      Hallo Samson,

      Danke fuer die schnelle Antwort. Ich moechte aber noch mal nachfragen.

      Also ist es grundsaetzlich erlaubt, antike, gefundene Dinge zu verkaufen? Was ist denn, wenn ich sie melde und danach von der Denkmalbehoerde zurueckbekomme (NRW) ?

      Gruss

      Detlef :

      Kommentar

      • Laomaar
        Einwanderer

        • 01.03.2003
        • 7
        • Münster
        • Atlantis Imperator

        #4
        Gute Frage!

        Das habe ich mich auch schon gefragt!

        Muss dann immer noch bei einem Verkauf 50:50 geteilt werden?

        Und was ist, wenn das Interesse der Behörden an einem Fund da ist und die gleich eine "Experten"-Schätzung des Fundes machen (das Land NRW hat, soviel ich weiss, ja das Vorkaufsrecht)?
        Muss man die akzeptieren? Bleibt der Fund dann bis zur Klärung bei den Behörden?

        Sicheinmischenderweise,
        Laomaar
        ... Was ist denn am Frieden, dass er nicht auf die Dauer begeistert und sich so wenig von ihm berichten lässt?

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25933
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          Einer meiner wenigen Besuche in letzter Zeit ...

          Original geschrieben von lostit

          Also ist es grundsaetzlich erlaubt, antike, gefundene Dinge zu verkaufen?
          Was ist denn, wenn ich sie melde und danach von der Denkmalbehoerde zurueckbekomme (NRW) ?
          Hi!.

          künftig hab ich wieder etwas mehr Zeit ...

          Die erste Frage ist zu Feldübergreifend, um mit ebenfalls nur einem Satz beantwortet zu werden.
          Bei "grundsätzlich erlaubt" muß man wohl unterscheiden zwischen "08/15-Fund" und höherwertigem, kulturhistorisch wertvollem Gut ...
          Immerhin kann das LDA den Fund zwar an den Finder zurückgeben, diesen aber mit Auflagen in Richtung Handhabung bzw. Behandlung versehen - AUCH, wenn er nicht angekauft bzw als unbedingt ausstellungswürdig eingestuft wurde.
          Eine Einzelfallentscheidung, die von hier sicher nicht erschöpfend beantwortet werden kann.

          Die zweite Frage beantworte ich ergänzend in Verbindung mit der im Nachgang von Laomaar gestellten Frage ("Muss dann immer noch bei einem Verkauf 50:50 geteilt werden?"):
          Die Meldepflicht von Funden an das LDA ist unabhängig von der Melde- bzw. Teilungspflicht an/mit dem Grundstückseigentümder. Hier geht es doch wohl um zwei verschiedende paar Schuhe ...
          Grundsätzlich muß natürlich dem Bodeneigentümer Nachricht von finanziell oder anderweitig relevanten Funden gegeben werden! Unabhängig von der Epoche des Fundes.
          ... wobei ich natürlich bei meinen Aussagen von der vorherigen Einholung der Suchgenehmigung Desselben ausgehe ...

          Gruß
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • lostit

            #6
            Danke schoen Joerg fuer deine Erklaerung und danke fuer die zusatzlichen Fragen Loamaar,

            also wenn ich alles richtig verstanden habe und zum mitschreiben fuer mich kleinen Doofie:

            Vorausgesetzt ich habe eine Suchgenehmigung der Denkmalbehoerden und ich finde etwas auf oeffentlichem Grund. Dann melde ich dieses 1.) den Behoerden.
            Bekomme es 2.) wahrscheinlich zurueck.
            Kann es dann -wenn ich es nicht selbst behalten moechte und keine Auflagen von Seiten des LDA bestehen- veraeussern.

            Sollte ich auf privatem Grund (Genehmigung ist Ehrensache) suchen, mache ich obiges und teile zusaetzlich den Erloes mit dem Eigentuemer 50:50 oder so wie ich es evtl. schriftlich vereinbart habe.

            Ich hoffe das ist alles korrekt so!!!???lol lol

            Noch 2 Fragen dazu: Hat das Land Vorkaufsrecht? Und wo steht das alles geschrieben? Gibt es Gestzestexte oder Verordnungen hierzu?

            Gruss & Dank
            Detlef

            Kommentar

            • masterTHief
              Landesfürst

              • 27.11.2001
              • 985
              • In einer Höhle in der Erde
              • Schlumberger Titan

              #7
              Dem Denkmalschutzgesetz ist das gesetzliche Verhalten bei Funden (Bodendnkmälern) genau zu entnehmen, bitte hier erst einmal klugmachen.
              Da NRW kein Schatzregal imDSchG verankert hat, gilt für den Entdecker (Finder bei Zufalls-Entdeckung) hinsichtlich des Eigentums § 984 BGB.
              Hierzu Aufsatz vom Unterzeichner, der in NUGGET 48/50 nachgelesen werden kann oder auch bei goldsucher.de heruntergeholt werden kann.
              Eigentum sagt noch lange nichts über das Recht zum VErkauf, Erwerbsrechte von Behörden usw., hierzu wieder das DSchG NRW maßgeblich.
              Enteignungen oder Beschlagnahmen gegen Entschädigung (orientiert am Verkehrs- , sprich: Marktwert) möglich.

              Gruß

              Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
              - nur echt mit "TH" -

              Kommentar

              • lostit

                #8
                Jetzt ist alles klar!!! Werde mich in den vorgeschalgenen Gesetzestexten schlau machen.

                Danke euch allen.

                Detlef

                Kommentar

                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #9
                  ...dabei dürfte dir dieser Link sehr hilfreich sein !

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                  Kommentar

                  • Laomaar
                    Einwanderer

                    • 01.03.2003
                    • 7
                    • Münster
                    • Atlantis Imperator

                    #10
                    Aha!

                    Von meiner Seite erst mal auch vielen Dank!

                    Ich habe im Ostler-Buch gelesen, dass die Behörden gerne mal die Schätzung bei bedeutenden Funden (mehrere 100.000,- DM) nach unten korrigieren, um den Ankaufpreis zu drücken.

                    Dahin gehend bin ich noch etwas unsicher, ob es lohnt, sich bei den Behörden als Sondengänger zu melden und sich registrieren zu lassen.

                    Naja, ist vielleicht auch kein Problem, dass sich in unmittelbarer Zukunft stellt. So schnell findet sich Käptn Cooks Schatz auch nicht.

                    Grüße,
                    Laomaar
                    ... Was ist denn am Frieden, dass er nicht auf die Dauer begeistert und sich so wenig von ihm berichten lässt?

                    Kommentar

                    Lädt...