Das erste Mal

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  • Poritaner
    Heerführer

    • 14.02.2002
    • 2914
    • Saarland

    #1

    Das erste Mal

    Hallo, muss Euch mal von einem Erlebnis berichten, was mir heute passiert ist.
    Heute war ja super Wetter draussen, also dachte sich der Pori, komm schnapp Dir die Sonde und zieh drauf los.
    Hatte also kein genaues Ziel was ich suche nur ca. wo.
    Ich fuhr zu einem Acker. Auf diesem Acker befindet sich KEIN Bodendenkmal.
    Also ich losgesondet und dann dauerte es auch schon nicht lange, da kam ein Radfahrer...na super dachte ich, weil der Kerl auch noch stehenblieb und sichtlich irgendwas notierte...
    Also ich ihn gar net beachtet und dann stieg er ab und kam auf mich zu...na super dachte ich mir und sondete weiter.
    Als er bei mir angelangt war sagte er nur:
    "Hallo, was machen Sie da?"
    freundlich wie ich eigentlich bin antwortete ich ihm, das ich meinem Hobby nachgehe. Darauf er " das ist verboten, ob ich eine genehmigung habe?"
    Ich erstmal verdutzt antwortete ihm, das hier gar nix verboten ist, ich mich auf einem Privatacker befinde, ich die genehmigung des Bauers habe und mich auf keinem Bodendenkmal befinde.
    "Woher ich das wüßte?" darauf ich, "weil ich mich vorher informiere wo ich sonden gehe"
    so ging das ganze etwas hin und her, dann unterhielten wir uns etwas. Er fing an er sei Ehrenamtlich beim Denkmalschutz für Wiesbaden bla bla was weiß ich und das ich aufpassen solle, ich könnte mir schnell eine Anzeige einhandeln, er hätte sich meine Nummer (Auto) notiert und würde das melden...
    bla bla.
    Ja so ging das weiter, bis ich ihm versuchte zu beruhigen, das ich ein WK sucher bin....wir redeten noch ein bißchen bis er sich dann verabschiedete und ging.

    Jetzt mein frage. Darf der fuzi mich so blöd auf dem Acker anmachen? Ich habe doch nichts verbotenens gemacht?! Und was will er damit erreichen, das er mein Kennzeichen notiert hat? Kann ihm doch schnurz egal sein oder?!
    Hat wer schon ähnliches Erlebt?!

    Danke für die Antworten!
    Viele Grüße Poritaner
    "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
    "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

    - Dr. House -
  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #2
    oooha...:

    das ähnelt ja meinem letzten erlebnis mit dem grünen männchen...


    zur rechtslage:

    sofern du eine genehmigung des landeigentümers hast, hat NIEMAND das recht dich so anzumachen. wenn solchen "typen" bei mir auftauchen, dann fordere ich sie auf sich auszuweisen ! was diese herren dann im nachhinein machen, ist eine andere sache. melden kann er doch was er will.
    wenn jemand ehrenamtlich für den denkmalschutz arbeitet ist es ja schön für ihn, aber das gibt ihnn nicht das recht den acker zu betreten - für den DU ein betretungsrecht hast und er nicht - und dich zu fragen was du da machst. da hätte ich ihn gleich gefragt, ob er sich bewußt ist das er sich eine anzeige einhandeln kann wegen unbefugten betretens eines privatgrundstückes...

    aber in der regel; wie man in den wald ruft...


    wolfsmond
    Zuletzt geändert von wolfsmond; 13.03.2003, 18:02.

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    • Philippe
      Ratsherr

      • 13.01.2003
      • 247
      • Saarland
      • Md 5006

      #3
      apropos....

      ....Genehmigungen...

      wie sieht denn das aus...brauche ich , wenn ich in nem gemeinen Wald suche auch eine?

      Wenn ja, bei welchem Amt beantragt man denn die?

      ...und noch ne ganz dumme frage......wie bekommt ihr denn in der regel den eigentümer von nem acker raus?

      grundbuchamt?
      kann man da einfach so nachfragen?

      oder sonstwas?

      .....und um mal das ganze zusammen zufassen:

      wenn ich mich nicht auf einem Bodendenkmal, in einem Naturschutzgebiet oder sonstwas befinde, kein Privatgrundstück unbefugt betrete , ich nicht in Brandenburg unterwegs bin und ich in meinen Taschen keine unters KWGK oder Sprengstoffgesetz fallende Dinge hab, ist die Sondlerei doch nicht verboten?

      ...und sollte ich mich auf privatgrund befinden , kann mir ja auch nur der besitzer was wollen....jo, das klingt logisch.

      muss mich ja auch ein bischen wappnen , wenn ich mal ne begegnung der "ich-bin-wichtiger-als-du" Art hab.
      mfg

      Philippe

      "Stafette, 16fach....Saufen!"

      Kommentar

      • wolfsmond
        Heerführer

        • 19.03.2002
        • 1111
        • Kiel

        #4
        tja, der "gemeine" wald ist entweder ein privater, oder ein staatswald / staatsforst...
        genehmigungen aus privater hand sind wohl relativ einfach zu erhalten, wenn man freundlich seinen grund zum sondeln vorträgt. eine amtliche genehmigung ist schon schwerer. übrigens haben wir hier schon seitenweise dieses thema behandelt - siehe einfach mal unter "rechtslage" nach.
        einen eigentümer "dingfest", bzw. ausfindig zu machen, ist doch nicht schwer. den nächsten hof ansteuern und nachfragen...:

        ÜBRIGENS;

        selbst mit einer privaten buddel-und-die-funde-mit-nach-hause-nehm-dürfen-genehmigung ist das sondeln und graben auch auf flächen mit - oder auf vermuteten flächen von kulturdenkmälern VERBOTEN !!


        wolfsmond

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        • Philippe
          Ratsherr

          • 13.01.2003
          • 247
          • Saarland
          • Md 5006

          #5
          .jaja,is schon klar mit den denkmälern...........hab ich nur nich noch ma extra geschrieben....

          also, wenn ich das jetzt richtig verstehe.....im Staatsforst ist es also verboten???????????

          .....wenn dem so ist......habt ihr dann alle so ne schwer zu bekommende Bescheinigung oder wie läuft das????????
          mfg

          Philippe

          "Stafette, 16fach....Saufen!"

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          • wolfsmond
            Heerführer

            • 19.03.2002
            • 1111
            • Kiel

            #6
            ...naja, verboten - mal so gesagt; ohne genehmigung könnte es probleme geben (wenn man mit entsprechenen personen zusammentrifft) . meine erfahrungs sagt, mit einer erlaubnis läßt es sich besser suchen. die einzigen die etwas gegen das suchen im wald haben, sind meist die jäger (oftmals auch zu recht), die eigentümer kümmerts weniger. jäger mit lediglichem rechts zur jagdausübung - also keine jagdaufseher, forstbeamte oder eigentümer - habe keine befugnis jemanden des waldes zu verweisen oder die ausweise einzusehen, oder gar etwas zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. dieses recht haben aber die jagdaufseher - bei entsprechenden situationen - und können einen sogar mit waffengewalt festhalten. ausweisen müssen sich sich trotzdem...

            wolfsmond

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            • Philippe
              Ratsherr

              • 13.01.2003
              • 247
              • Saarland
              • Md 5006

              #7
              ...hab mich gestern nacht mal durch das Rechtsfroum geschmökert............soweit so gut........dank deiner detailierten Ausführungen bezüglich weis ich jetzt ganz gut bescheid was jäger,förster und konsorten so alles dürfen und was nicht bzw. wie man sich am besten verhält.....

              nur mit dem erlangen einer suchgenehmigung für den Staatsforst......damit bin ich nicht weiter gekommen.


              damit fühlt man sich ja doch wohler.......

              auf der andren seite findet so einer bestimmt immer etwas, aufgrund dessen er dich vertreiben wird.

              ...ncoh mal kurz zur wiederholung...jagdaufseher is nochmal was andres als ein förster...sozusagen ne nummer kleiner, oder?
              Zuletzt geändert von Philippe; 14.03.2003, 11:05.
              mfg

              Philippe

              "Stafette, 16fach....Saufen!"

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              • Eifelgeist
                Ehren-Moderator
                Heerführer

                • 13.03.2001
                • 2593
                • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                #8
                Original geschrieben von Philippe
                ... ncoh mal kurz zur wiederholung...jagdaufseher is nochmal was andres als ein förster...sozusagen ne nummer kleiner, oder?
                Nicht ganz! Und auch etwas kompliziert ...

                Für die Länder der BR Deutschland gilt:

                Ein Revierleiter (= „Förster“) ist in der Regel Beamter und übt (neben der reinen Forstbewirtschaftung) die staatlichen Hoheitsrechte in einem Staats- oder Gemeindeforst aus. Gleiches gilt auch für Privatwald in staatlicher Verwaltung. Er hat im Forst „Polizeigewalt“(!!!) und ist z. B. in Nordrhein-Westfalen uniformiert.

                In seiner Vertretung können auch weitere Mitarbeiter eines Forstamtes (Forstwirte, Forst-(„Wald“-)arbeiter) diese Rechte ausüben!

                Der Jagdaufseher wird von Jagdausübungsberechtigen (= „Jägern“) bestellt und entlohnt und ist gleichzeitig ehrenamtlicher Mitarbeiter von Jagd- und Naturschutzbehörden. Er hat eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abzulegen und trägt einen Berechtigungs-Ausweis. Seine „Macht“ wird in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Ist also wohl unterschiedlich! Wesentliche hoheitliche Rechte, die über die normalen Bürgerrechte hinausgehen, dürfte er eigentlich nicht haben ... :

                Gruß
                Eifelgeist
                Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                Wer hier vorüber geht, verweile!
                Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                Deutschland zerfällt in viele Teile.
                Das Substantivum heißt: Zerfall.

                Was wir hier stehn gelassen haben,
                das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                auf den ein Volk gekommen ist.


                Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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                • Philippe
                  Ratsherr

                  • 13.01.2003
                  • 247
                  • Saarland
                  • Md 5006

                  #9
                  ......mhhh.....

                  ......wenn ich mir das jetzt so ankucke.........gehe mal davon aus , dass nich wirklich viele so engagiert im Naturschutz wie wolfsmond sind und daher gewisse connections haben.....und die wenigsten werden wohl eine genehmigung für staatswälder haben......somit komme ich z udem schluss, dass sich die WKII sucher wohl zum grossen teil mehr oder weniger "schwarz" in unseren Wäldern bewegen..................denkdenkdenk.......nun denn.
                  mfg

                  Philippe

                  "Stafette, 16fach....Saufen!"

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                  • Xerxes
                    Heerführer

                    • 18.03.2001
                    • 1302
                    • Brandenburg-Preußen
                    • Euro Sabre, Compass

                    #10
                    hi pori,
                    mal ne frage: bist du nur gelaufen mit sonde (gesucht, geschwenkt) oder hast du auch gegraben bzw. schippe, hacke im boden gehabt? nach meinem wissen kannst du unbehelligt suchen bis dir der bart auf die füsse fällt... , nat. mit betretungsrecht des grundstücks. (-eigners)
                    bodendenkmäler können nat. auch dort sein, wo sie bisher nicht bekannt waren, du könntest also eines entdecken oder , noch schlimmer, ohne ahnung eines zerstören.....wenn du den spaten in die seit jahrhunderten jährlich mind. 2x gewendete ackerfläche stichst. (ausser stilllegungsflächen...die werden aber /wurden auch beackert..)

                    hatte der kollege mit dem velociped auch ein entspr. ausweisdoku?...


                    bin gespannt auf teil 2 der story...schönes we und gute funde wünscht


                    xerxes


                    holz auge --sei wachsam!!!

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