+Tresor hinter der Tapete...

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  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19522
    • Barsinghausen am Deister

    #16


    Wenn ich eine Wohnung kaufe, und finde in der Wand einen fest mit der Wand verbundenen Tresor...dann denke ich, mir gehört der Tresor. Ich fürchte nur, das gilt nicht für den von den Vorbesitzern eingelegten Inhalt.

    Glückauf!
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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    • 2augen1nase
      Heerführer


      • 13.03.2007
      • 5543
      • Chemnitz
      • keiner.. leider

      #17
      Eine Sache die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört dem Gebäudeigentümer - so erklärt sich auch, warum manch Handwerker abgestraft wird, wenn er Dinge die er eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt eigenmächtig wieder ausbaut.

      Wenn du das Ding also ohne Rücksprache mit dem Gebäudeigentümer aufknackst, ist das eine Sachbeschädigung.

      Was den Inhalt angeht, ist das eine andere Nummer, aber das wurde ja bereits alles gesagt.

      Frag dich einfach was du zu verlieren hast wenn du es deinem Vermieter meldest. Wohl nichts und im besten Fall gibts noch was - Finderlohn oder Fundbeteiligung.

      Mit der Flex würde ich das Ding allerdings nicht öffnen, denn das ist dann Schrott. Dann lieber das Geld ausgeben und einen Profi beauftragen, der bohrt dann an der richtigen Stelle ein Loch, pickt das Schloss, stellt dir das Schloss um, fertigt dir neue Schlüssel und schweißt das Loch wieder zu. Im Zweifelsfall hast du damit mehr gewonnen - zumindest in heutigen Zeiten
      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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      • allradteam
        Landesfürst


        • 06.12.2005
        • 910
        • Bayern
        • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

        #18
        Wenn man weiß, wie es geht, ist Flex schon der richtige Weg. Da geht nix kaputt im Inneren.
        Bei mir in der Arbeit haben Einbrecher zwei Tresore aufgeflext. Drinnen wurde nix beschädigt; da war nicht mal Flexstaub drin. Alle Dokumente blieben unversehrt.

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        • svensmühle
          Landesfürst


          • 29.09.2014
          • 681
          • Sachsen
          • F2 Fisher , Rutus Alter 71

          #19
          Zitat von Brainiac
          Zum letzten Mal :
          Wenn der Safe in meinem Haus fest verbaut ist dann gehört der Safe mir und für dich als Mieter spielt es keine Rolle ob ich, meine Schwiegermutter, der Vormieter oder der Kaiser von Chinesien den Safe eingebaut hat.
          Ist dabei auch völlig Wurst ob Safe, Klotür, Kaminofen oder Zentralheizung...
          Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht. Und was sich in meinem Safe befindet kannst du auch nicht entdecken!
          Genau so ist es wenn ich in der Butze einen Tresor oder anderweitiges finde wird es nicht an die große Glocken gehangen es wird stillgeschwiegen.

          Gruß
          Sven

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          • U.R.
            Heerführer


            • 15.01.2006
            • 6487
            • Niedersachsen
            • der gesiebte Sinn ;-)

            #20
            Hmm...



            Das ist auch interessant:



            Das Passende Urteil dazu:




            Beim Renovieren seines neu gekauften Hauses hatte ein Mann 303.700 Mark in einem Kamin gefunden. Nun muss er den Geldschatz den Erben der früheren Hausbesitzerin zurückgeben - und sich mit 5000 Euro Finderlohn begnügen.




            ...ich vertrete meine Meinung weiterhin bis Gegenteiliges hier zu lesen ist.

            Gruß U.R.
            Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!

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            • Zappo
              Heerführer


              • 28.04.2006
              • 2428
              • Baden

              #21
              Zitat von Brainiac
              ....
              Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht......
              Zumindest DAS dürfte unstrittig sein. Selbst wenn ich irgendwo etwas verliere, vergesse oder anderweitig aus den Augen verliere, gehört das immer noch mir.

              Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache - also irgendwas, wo der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Nur weil man den ehemalligen Hausbesitzer, Vormieter, dessen Erben o.ä. nicht frägt, ist das nicht dasselbe wie "nicht mehr ermittelt werden können".

              Erst wenn das tatsächlich zutrifft, hat man einen Bären, um dessen Fell man streiten kann.

              Gruß Zappo

              * das gendern spart ich mir

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              • U.R.
                Heerführer


                • 15.01.2006
                • 6487
                • Niedersachsen
                • der gesiebte Sinn ;-)

                #22

                Fazit also,
                finde ich einen Tresor/Versteck mit "Wertsachen" in einer vermieteten, verkauften Wohnung/Haus und der/das wurde nicht vom Vermieter/Käufer eingebaut/angelegt, gehört dieser Fund immer noch dem Besitzer oder dessen Erben.
                Und nicht automatisch dem Hausbesitzer.

                Können Erben nicht ermittelt werden oder es gibt sie schlicht und einfach nicht, wird der Fund automatisch zum Schatzfund,
                Bürgerliches Gesetzbuch §984 - Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und...

                und da kommen dann die Folgenden Möglichkeiten in Betracht:

                1.Haus/Wohnungsbesitzer findet allein: gehört der Fund dann Ihm auch alleine.

                2. Handwerker findet und meldet dem Hausbesitzer: 50/50 Fundteilung.



                Richtig, oder habe ich das völlig falsch verstanden?




                Bis hierhin jedenfalls Danke an Alle, für die rege Beteiligung
                Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!

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                • U.R.
                  Heerführer


                  • 15.01.2006
                  • 6487
                  • Niedersachsen
                  • der gesiebte Sinn ;-)

                  #23
                  Zitat von Erdspiegel
                  Du hast völlig Recht,U.R.
                  Der Hauseigentümer wäre nur dann alleiniger Besitzer,wenn er auch der Entdecker des Safes ist.
                  Kurz und Bündig auf den Punkt gebracht.



                  Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!

                  Kommentar

                  • Brainiac
                    Heerführer


                    • 21.12.2003
                    • 3194
                    • Berlin
                    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                    #24
                    Ist der Tresor fest in meinem Haus eingebaut gehört er mir, egal wer den Tresor eingebaut hat und egal ob ich davon weiß oder nicht.
                    Wenn du ohne mein Einverständnis meinen Tresor öffnest und den Inhalt an Dich nimmst machst du dich strafbar. Da spielt es auch keine Rolle was sich im Tresor befindet und wem dies gehört.
                    Da der Tresor mein Eigentum ist kannst du ihn auch nicht in meinem Haus entdecken (im juristischen Sinne).
                    Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen...
                    ______________
                    mfg Swen


                    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                    • Zappo
                      Heerführer


                      • 28.04.2006
                      • 2428
                      • Baden

                      #25
                      Zitat von Brainiac
                      Ist der Tresor fest in meinem Haus eingebaut gehört er mir, egal wer den Tresor eingebaut hat und egal ob ich davon weiß oder nicht. ........
                      Zumindest DAS ist mir nicht wirklich so klar.

                      Wenn ein Mieter in meinem Haus bauliche Veränderungen vornimmt, hat er das ab einem gewissen Umfang und Bedeutung mit mir abzustimmen bzw. meine Einwilligung einzuholen. Und bei dessen Auszug kann ich den Rückbau verlangen.

                      Ob sich aus dem Nichtverlangen des Rückbaues AUTOMATISCH eine Eigentumsübertragung herleiten lässt, bin ich nicht kundig.

                      Fakt aber bleibt, das Ding gehört irgendjemandem, den man ermitteln oder benennen kann - und ist damit kein SCHATZ im Sinne des Gesetzes.

                      Bei nem jahrhundertealten Topf voll Münzen in nem jahrhundertealten Haus mit zig Besitzerwechseln, Besatzungszeit und Krieg sieht das anders aus. Da mag sein, daß man niemand mehr ermitteln kann.

                      Gruß Zappo

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                      • allradteam
                        Landesfürst


                        • 06.12.2005
                        • 910
                        • Bayern
                        • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                        #26
                        Zitat von Zappo
                        Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache
                        Nein falsch:
                        man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
                        1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
                        2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
                        3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)

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                        • Zappo
                          Heerführer


                          • 28.04.2006
                          • 2428
                          • Baden

                          #27
                          Zitat von allradteam
                          Nein falsch:
                          man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
                          1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
                          2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
                          3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)
                          "Der Schatz oder auch Schatzfund ist nach der Legaldefinition des § 984 BGB eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt." Wikipedia.

                          "herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat.

                          So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal.

                          "Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia

                          Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht.

                          Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden

                          Gruß Zappo

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                          • allradteam
                            Landesfürst


                            • 06.12.2005
                            • 910
                            • Bayern
                            • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                            #28
                            Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. -> hier greift das Schatzregal nicht, weil "herrenlos" ja kein "Schatz".
                            Zurück zum Tresor: der Tresor ist kein beweglicher Gegenstand -> bleibt im Eigentum des Grundstücksbesitzers
                            Inhalt des Tresors:
                            a) herrenloser Gegenstand: nein, weil der Eigentümer das Eigentum ja nicht aufgeben wollte
                            b) Schatz: ja, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt
                            c) Fund (Finderlohn): wenn sich der Eigentümer ermitteln lässt

                            Kommentar

                            • Brainiac
                              Heerführer


                              • 21.12.2003
                              • 3194
                              • Berlin
                              • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                              #29
                              Und jetzt erklärt mir bitte mal wie jemand auf MEINEM Grundstück, in MEINEM Haus und in MEINEM Tresor, ohne meine Einwilligung legal etwas finden kann?
                              Egal ob a, b oder c...
                              ______________
                              mfg Swen


                              2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

                              Kommentar

                              • allradteam
                                Landesfürst


                                • 06.12.2005
                                • 910
                                • Bayern
                                • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                                #30
                                Zitat von Brainiac
                                Und jetzt erklärt mir bitte mal wie jemand auf MEINEM Grundstück, in MEINEM Haus und in MEINEM Tresor, ohne meine Einwilligung legal etwas finden kann?
                                Egal ob a, b oder c...
                                Das ist ja genau das Problem: um etwas zu finden und Finderlohn oder die 50:50-Verteilung beim Schatzfund zu erlangen, muss die Suche nicht legal gewesen sein. Deswegen ist es ja in Bayern sogar möglich, illegal Funde zu machen und daran noch Eigentum (ganz oder teilweise) zu erlangen.
                                Genau dieser Fall ist in manchen Bundesländern durch das Schatzregal ausgeschlossen. Ich hätte auch kein Problem, wenn nur dieser Fall für Bayern "anständig" geregelt wäre.

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