kleiner Waffenschein

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  • Bofu
    Landesfürst

    • 26.03.2003
    • 726
    • Schleswig-Holstein
    • Tesoro Cibola mit großer DD, C.scope CS1MX

    #1

    kleiner Waffenschein

    Hallo Leute!

    Ab heute tritt das neue Waffengesetz in Kraft!:BUMM

    Da jetzt auch Schreckschußwaffen und diverse Messer
    einen Schein(kleiner Waffenschein) bedürfen, wollte
    ich Euch mal fragen, ob Ihr schon informationen
    darüber habt, wie man den bekommt und was der
    kosten soll!

    Gruß Jörn
    Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!
  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Naja...

    ...die Durchführungsverordnung ist noch nicht da, lt. Auskunft der DWJ soll sie "bis November" kommen....vorher weiß wohl keiner nix Genaues nicht...
    Aber egal...schließlich sind eine spitze Zunge und ein kühler Kopf immer noch die effizientesten Waffen.
    Für diverse Messer ist wohl eine BKA - Ausnahmegenehmigung fällig, die im Regelfall eher nicht erteilt wird und wenn dann sehr teuer ist, weil´s verbotene Gegenstände nach § 40 sind.
    Wahrscheinlich können die Jungs bald wieder irgendwelche alten Stahlschmelzen an der Saar und im Ruhrgebiet flottmachen ,um den ganzen Kram einzuschmelzen.
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

    Kommentar

    • Bofu
      Landesfürst

      • 26.03.2003
      • 726
      • Schleswig-Holstein
      • Tesoro Cibola mit großer DD, C.scope CS1MX

      #3
      moin Rotti!

      Das mit dem "kleinen Waffenschein" hatte ich heute Morgen im
      Radio gehört!
      Dort hörte es sich an, als wäre es ab heute in Kraft!

      War wohl nur ein Aprilscherz!!!

      Jetzt soll man all seine Messer und Waffen zur Polizei bringen
      meinten sie!:BUMM

      Die werden sich freuen!

      Gruß Jörn!
      Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

      Kommentar

      • Thor
        Ratsherr

        • 10.04.2001
        • 291
        • Herford/NRW
        • MD3009

        #4
        Hallo,

        schade eigentlich, die Zeitung habe ich zum Fensterputzen genommen, aber aus meiner Erinnerung soll der kleine Waffenschein so um die 100 Euro kosten. Es soll sich dabei um ein psychologisches Gutachten handeln, ob jemand zum Tragen einer Schreckschusswaffe in der Öffendlichkeit geeignet ist. Wie auch immer man das feststellen will.
        Der kleine Waffenschein ist nur notwendig beim Tragen der Waffe in der Öffendlichkeit, der Besitz zu hause ist nachwievor frei.
        Butterflymesser und andere Messer sowie Wurfsterne usw. sind nun verboten.
        Genaueres hier in dem informativen Artikel der Bezirksregierung Braunschweig

        Tja, wenn ich in die gestrige Ausgabe unserer Tageszeitung schaue, schein der kleine Waffenschein nicht die schlechteste Idee zu sein. Im Streit setzte ein junger Mann eine Schreckschußwaffe direkt an den Körper des Kontrahenten an und drückte ab, dieser musste danach ins Krankenhaus.

        Ob sich an der Realität aber positiv etwas ändern wird, halte ich für fraglich.

        Auf jeden Fall denke ich, daß die Augenärzte in der Zukunft mehr arbeit bekommen, da sich Jugendliche nun schon ab 14 Jahre Reizgas kaufen können und die Hemmschwelle Reizgas einzusetzten wohl geringer ist als bei Messer- oder Schreckschusswaffeneinsatz...

        Viele Grüsse
        Thor

        Kommentar

        • Bofu
          Landesfürst

          • 26.03.2003
          • 726
          • Schleswig-Holstein
          • Tesoro Cibola mit großer DD, C.scope CS1MX

          #5
          Hallo Thor!

          Danke! Der Link sagt einiges, aber Reizgas mit 14Jahren, ob
          das der richtige weg ist, bezweifel ich stark!

          Schaut man sich an, was an deutschen Schulen abgeht,
          dann bekommt man das schaudern! Und jetzt legal mit
          Reizgas!!!

          Hoffe nur meine Bajos bleiben legal!

          :mad:

          Jörn!
          Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

          Kommentar

          • Poritaner
            Heerführer

            • 14.02.2002
            • 2914
            • Saarland

            #6
            Hallo!

            Den neuen sogenannten "kleinen Waffenschein" bekommt man gar nicht so einfach!
            Kosten soll er so ca. 50 - 100 Teuronen...
            Nachdem ich heute mit meinem Waffenhändler telefoniert habe, sagte mir dieser, den kleinen Waffenschein bekommt man schwieriger als ne WBK für Sportschützen!
            Da sieht man mal wieder....unsere Politiker haben keinen durchblick mehr......
            "Wenn Du mit Gott sprichst, bist Du ein Heiliger."
            "Wenn Gott mit Dir spricht, bist Du ein Irrer."

            - Dr. House -

            Kommentar

            • schnuffi
              Ritter

              • 08.12.2000
              • 362
              • bei de Löwensteiner Bersche in BW
              • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

              #7
              Waffenschwein:



              Der kleine Waffelschwein bekommt man, jedenfalls bei uns in Heilbronx mit einem Pol. Führungszeugnis, d.h. man will wissen, ob jemand schon mal was böses gemacht hat (rote Ampel, Oma erschreckt, Katze getreten-Jooooohlll) in diesen sehr schweren Fällen von Verbrechen, bekommt man natürlich keinen Schwein.

              Transportieren von zu Hause NUR im Transportbehältnis - verschlossen (zugeknotete Alditüte?)

              ansonsten ist das leere (ohne Mun) beisichtragen = führen schon eine Straftat!
              (denke mal, das das mit bis zu 50.000000 Trilliarden Tagessätzen a´ 100.000 Teuro geahndet wird, da der Staat Geld braucht)

              KeineGasspritzebrauchend


              Schnuffi


              P.s.: guter Tipp, die größte Maglite mit ins Auto nehmen mit Spezial-Endstück Gasbehälter! Das macht mehr Laune!
              Schlagen + Sprühen, dann klappts auch wieder mit dem Nachbarn!
              + falls es zur Notstand kommen sollte, wird kein Richter einem damit was anhaben können.
              Gruß Schnuffi


              i brech zamm


              a Bayer im Schwobeländle

              Kommentar

              • Bofu
                Landesfürst

                • 26.03.2003
                • 726
                • Schleswig-Holstein
                • Tesoro Cibola mit großer DD, C.scope CS1MX

                #8
                Na dann werde ich noch heute meine 60iger Mac umbauen!

                Dann können die bösen Buben kommen!:saw

                Gruß Jörn!
                Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

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                • doubleT
                  Lehnsmann

                  • 16.10.2001
                  • 39
                  • bei Trittau / Schleswig Holstein

                  #9
                  hmm, dasja nu sch....

                  april scherz war wohl nur das mit den messern, oder?

                  denn von diesem schreckschusswaffe-schein hab ich auch mal gehört

                  aber soll man nich angeblich schon vorher erworbene schreckschusswaffen behalten dürfen??

                  *angsthab*

                  hab eine 6mm mit der man sich eher selbst verstümmelt (vogelschreck fliegen eher zurück *gg*) und eine 9mm

                  also wenn ich jetzt dafür einen schein brauche ...

                  nagut der polizei bin ich - bis jetzt (siehe meinen Beitrag bei Fundmunition "mine")- nicht bekannt
                  [doubleT]

                  Kommentar

                  • Thor
                    Ratsherr

                    • 10.04.2001
                    • 291
                    • Herford/NRW
                    • MD3009

                    #10
                    Hallo doubleT,

                    ( erwerben und ) behalten darf man alle Schreckschusswaffen.

                    Beim kleinen Waffenschein geht es lediglich um das öffendliche Tragen!

                    Viele Grüsse
                    Thor

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                    • Werner B

                      #11
                      kleiner waffenschein

                      hallo thorsten.
                      aber wie bekomme ich sie vom waffengeschäft mit nach hause. wenn ich sie nicht bei mir tragen darf ?



                      viele grüsse wernerlol

                      Kommentar

                      • Thor
                        Ratsherr

                        • 10.04.2001
                        • 291
                        • Herford/NRW
                        • MD3009

                        #12
                        Hallo Werner,

                        beim Kauf einer Schreckschusswaffe mußt Du die Polizei informieren. Die schicken dann einen Streifenwagen, der Dich beim Waffengeschäft abholt und Dich dann nachhause begleitet.

                        Da Du Kinder hast wird vorort überprüft, ob Du für die Waffe auch einen Waffenschrank der Klasse A ( leichter Einbruchschutz, kein Schutz gegen Brände ) besitzt, inden die Waffe weggeschlossen werden muß.

                        Desweiteren darfst Du zu Silvester Signalgeschosse nur noch aus der offenen Tür oder dem offenen Fenster verschiessen, da Du ansonsten für die Verwendung im Freien den kleinen Waffenschein benötigst.

                        Viele Grüsse
                        Thor

                        p.s.: Diese Antwort sollte Dich eigentlich noch gestern, am 1. April, erreichen...

                        Kommentar

                        • Werner B

                          #13
                          kleiner waffenschein

                          hallo thorsten,
                          vielen dank für deine hilfreiche auskunft.



                          viele grüsse wernerlol lol lol

                          Kommentar

                          • Deistergeist
                            Moderator

                            • 24.11.2002
                            • 19528
                            • Barsinghausen am Deister

                            #14
                            In Hannover muss der kleine Waffenschein ( KWS) bei der Polizei beantragt werden. Die Polizei prüft die Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers und kassiert eine Gebühr von 50 Euro.
                            Der KWS wird auch für das Mitführen von Faust-, Butterfly-, Fallmesser oder Wurfsternen benötigt.
                            Das ! Führen ! einer Schreckschusswaffe ohne KWS kann bis zu drei Jahre Haft bedeuten.
                            Wer seine Waffe nur in seiner Wohnung aufbewahrt oder benutzt, braucht keinen KWS.
                            Quelle: Pressemitteilung der Polizei in der DLZ vom 27. 03. 03.
                            "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                            Kommentar

                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              da hätte sich der Presseschreiber der Polizei aber gewaltig verschrieben

                              da stimmt so nämlich nicht !!!

                              Hier eine gelungene Zusammenfassung aus der Pressewelt:
                              (erspart mir viel Schreiberei )

                              --------------------------------------------------------------------------------
                              Eine Abrüstung im Kleinformat

                              Waffengesetz verschärft - Gesetzgeber räumt Amnestie ein


                              Schwandorf. (zm) Schon immer hat der Staat ein äußert waches Auge auf legalen wie illegalen Waffenbesitz geworfen. Zum 1. April hat er diesen Blick verschärft und wird bei einer freiwilligen "Entwaffnung" bis spätestens 30. September ein Auge zudrücken.

                              Von dieser Amnestieregelung erwarten sich die Ordnungsbehörden eine gewisse Minimierung der potenziellen Gefahr, die Waffen und Munition, welcher Art auch immer, inne wohnen. Generell verboten sind seit 1. April so genannte Vorderschaft-Repetierflinten mit einem Pistolengriff statt Gewehrhinterschaft. Besser bekannt als "Pump Guns".

                              Wurfsterne, Messer

                              Unter diese Regelung fallen zudem neuerdings Faust-, "Butterfly"- und Springmesser sowie Wurfsterne, bestimmte Elektroschocker und spezielle Nachtsichteinrichtungen für Zielfernrohre. Bereits der bloße Umgang, mithin Erwerb und Besitz, mit diesen Waffen oder verbotenen Gegenständen ist mithin strafbar. Zumindest der Besitz war das bisher meist auch schon.

                              Mit dieser Verschärfung der einschlägigen Gesetzgebung sind diese Dinge aber noch lange nicht aus der Welt geschafft. Deshalb können diese Waffen oder verbotenen Gegenstände derzeit straffrei bei Polizeidienststellen oder der zuständigen Abteilung des Landratsamtes abgegeben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sie fachgerecht unbrauchbar machen zu lassen. Diese Amnestieregelung ist bis 30. September dieses Jahres befristet.

                              50 Euro gebühr

                              Auch der Umgang mit Schreckschuss-, Gas- und Alarmwaffen (mit amtlichem PTB-Zeichen) wurde neu geregelt. Ihr Erwerb und Besitz ist ab dem 18. Lebensjahr nach wie vor frei. In der Öffentlichkeit getragen dürfen sie nur noch werden, wenn ein so genannter "Kleiner Waffenschein" vorgewiesen werden kann. Er kostet 50 Euro und muss bei der zuständigen Stelle im Landratsamt bis spätestens 31. August beantragt werden. Laut Auskunft von Herbert Kölbl, stellvertretender Leiter des entsprechenden Sachgebietes, sind bereits zehn entsprechende Anträge bei der Kreisverwaltung eingegangen.

                              Einbezogen wurden in diese Regelung neuerdings auch Spielzeugwaffen, die scharfen Modellen täuschend ähnlich sehen. Nach wie vor generell unter Strafe gestellt bleibt das Tragen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, auch für die künftigen Inhaber eines "Kleinen Waffenscheines".

                              Erheblich verschärft wurden die Reglementierungen für so genannte "Soft-Air-Waffen". Ihr Besitz war bisher frei, wenn die Bewegungsenergie der abgegebenen Geschosse 0,5 Joule nicht überstieg. Dieser Wert wurde auf 0,08 Joule abgesenkt. Ansonsten fallen sie auch unter den neuen "Kleinen Waffenschein". Für den legalen, beispielsweise geerbten Besitz von Munition trat zum 1. April ebenfalls eine neue Regelung in Kraft. Er muss lediglich angezeigt werden, womit automatisch eine Erlaubnis zum Besitz eintritt.
                              -----------------------------------------------------------------------------------

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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