Eisen und Leder

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • ODAS
    Heerführer

    • 19.07.2003
    • 2350
    • Niedersachsen
    • Minelab XT70

    #1

    Eisen und Leder

    Moin,

    habe eben diese Links hier gefunden und finde sie ganz interessant.

    Eisen:
    Zitat von http://shop.myseum.de/index.php?option=com_content&view=article&id=61&It emid=79
    Die Entsalzung von Eisen ist ein komplexes Thema. Auch wenn nicht sehr oft darüber geredet wird, so ist es doch der wichtigste Schritt bei der Restaurierung von Bodenfunden aus Eisen und sollte in keinem Fall vernachlässigt werden.

    Es gibt viele unterschiedliche Methoden, alle mit Vor- und Nachteilen. Man muss, wie in jeder Stufe der Restauration, für jedes Objekt einzeln die am besten geeignete Methode finden.
    Die hier beschriebenen Methoden scheinen am wirksamsten zu sein, sind schonend für die Objekte und einfach durchzuführen.

    Warnen möchte ich an dieser Stelle vor der Elektrolyse, wie sie oft beschrieben und gepriesen wird. Elektrolyse ist keineswegs schonend und kann für einige Objekte sehr schädlich sein. Zudem dient sie vielmehr der Entfernung von Rost bis auf das blanke Metall und ist für eine gründliche Entsalzung meist ungeeignet.
    Weiter auf: http://shop.myseum.de/index.php?opti...d=61&Itemid=79


    Leder:


    Gruß,
    ODAS
  • Andi08/15
    Heerführer

    • 26.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #2
    Hmm, deswegen bürstet und spült man ja auch elektrolytisch entrostete Gegenstände auch sehr gründlich und konserviert selbige danach gründlichst.
    Und viele Sachen, vor allem schon dünnes, bröseliges Zeug, vor allem, was sowieso nur noch reines Eisenoxyd ist, sind nicht elektrolysegeeignet, das ist auch wahr.
    Einmal durchgefaultes zerbröckeltes kommt dadurch nicht zurück.
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

    Kommentar

    Lädt...