Rauhtarn Stahlhelm

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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 27.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #1

    Rauhtarn Stahlhelm

    Tach,

    ich habe vor ner Weile ein Projekt mit einem M40 angefangen, bin jetzt soweit ran, das ich mit der Farbgebung weitermachen kann.
    Ich wollte ihn in Rauhtarn entweder WH-Dunkeloliv oder Luftwaffengrau machen.
    Hab ich das so verstanden, das eine Lackschicht draufkommt, dann Sand drübergestreut wird, dann wieder lackiert?
    Jetzt die Frage, war das beim M40 überhaupt üblich, nur von außen oder auch innen, ist das wirklich so einfach und ob/wie bekomme ich dann die Embleme drauf zum Halten?
    Ich stelle das lieber mal vorher in den Raum, bevor ich da Haufen Lehrgeld zahle und alles wieder entfernen muß und auch noch seltene (übrigens auch schwer beschaffbare) Embleme einbüße.

    LG Andi!
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
  • Immelmann
    Heerführer


    • 23.12.2004
    • 5638
    • Hessen

    #2
    Embleme kannste fürn Appel und Ei kaufen....

    Der Rauhtarn wird nur von aussen aufgebracht.
    Damit sich der Sand nicht so einfach ablöst lackiere zum schluss nochmal drüber.
    Ist einfacher als es sich anhört, ich hab schon drei Helme mit Rauhtarn versehen.
    Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
    "Semper Fi - you rat, you fry!"

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    • Andi08/15
      Heerführer

      • 27.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #3
      Ja Immelmann, soweit war ich ja auch schon, nur leider habe ich Bedenken, das die Embleme nicht halten auf dem Untergrund. Und mit "schwer beschaffbar" meine ich die unkastrierten Embleme, da scheints wenig Quellen zu geben. Falls Du was weißt, gerne per PN, weil das ist nicht mein letztes Helmprojekt.

      LG Andi!
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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      • sirente63
        Banned
        • 13.11.2005
        • 5348

        #4
        Keine Bilder von dem Helmprojekt?

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        • Andi08/15
          Heerführer

          • 27.06.2003
          • 2048
          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
          • Garret ACE250

          #5
          Hallo sirente,

          ist eigentlich diesmal nicht spektakulär, um ehrlich zu sein, er war nur etwas flugrostig und kein Originallack mehr.
          Habe ihn lediglich entlackt, eine kleine Delle ausgebeult und jetzt ist er erst mal nur grundiert. Bei dem war schlicht nicht mehr nötig.
          Also nichts notwendig gewesen, was wirklich zur Wissenschaft des Helmrestaurierens substanziell bahnbrechend beiträgt.
          Da hatte ich schon größere Herausforderungen.
          Er ist lediglich noch ohne Innenleben, das war unvollständig und weitgehend unbrauchbar, bin daher noch auf der Suche und habe somit noch genug Zeit, den Deckel glockentechnisch fertig zu machen.

          Ich suche übrigens noch vier Innenleben für die nächsten.

          LG Andi!
          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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