Bajonett reinigen?

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  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11295
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #16
    Zitat von Frank Enstein
    Das würde ich ganz einfach so lassen!
    Ich auch hat das besondere etwas, zumindest die Klinge...
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19522
      • Barsinghausen am Deister

      #17
      Nach Rücksprache mit dem Metallexperten im Haus ist zumindest bei meinem Exemplar der Originalzustand der Klinge als VERCHROMT zu bezeichnen.
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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      • C-4
        Heerführer

        • 01.08.2002
        • 2106
        • D

        #18
        An sich sollte die Klinge vernickelt bzw. nur poliert sein. Chrom wurde eher selten eingesetzt, ich hatte noch keine verchromte Klinge in "Behandlung", kenntlich wäre das übrigens an der unter dem Chrom liegenden Schichtenfolge Kupfer-Nickel bzw. nur Kupfer.
        Nickel hat -im Gegensatz zum Chrom- eine leicht gelbliche Färbung, Chrom eine ins Blaue gehende.

        Allerdings lasse ich mich gern andershin belehren.

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        • Deistergeist
          Moderator

          • 24.11.2002
          • 19522
          • Barsinghausen am Deister

          #19
          Danke!
          Chrom oder Nickel, in beiden Fällen wäre vielleicht eine Politur angesagter als Stahlwolle?
          "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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          • Andi08/15
            Heerführer

            • 26.06.2003
            • 2048
            • Lkr. RT/Baden-Württemberg
            • Garret ACE250

            #20
            Versuchs doch mal mit...
            Angehängte Dateien
            § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
            (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

            ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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