Hatte ich mir auch schon mehrfach gefragt. Antwort auf Anfragen bekam ich bis dato leider nicht - vielleicht liegt´s am Absender
Ich interpretiere dies immer wie folgt:
-Benehmen hergestellt = archäologisch ausgegraben und erforscht
-Benehmen nicht hergestellt nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, archäologisch durch Grabung noch nicht erschlossen; aber schon wissenschaftlich verwertbares Material dazu vorliegend.
-Benehmen nicht hergestellt nicht nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, aber in keiner Art und Weise bis dato recherchiert.
MfG BOBO
Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
Habe nur was dazu auf der Seite vom Bayernviewer gefunden, dass das Benehmen was mit Art.2 DSchG zu tun hat.
Beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege hat es mit dem Begriff: "Benehmen hergestellt" was zu tun mit § 21 Abs. 4 DSchG.
Genauer bin ich dann schlauer geworden durch folgende Passagen auf div. WWW-Site´s:
Er zeigte sich überzeugt, dass die Macher des Denkmalschutzgesetzes nicht daran gedacht haben, halb Bayern zu einem Bau- oder Bodendenkmal zu machen. Er kritisierte heftig das formale Vorgehen des Denkmalamtes. Bisher seien alle Neueintragungen im Rahmen der Nachqualifizierung ohne Beteiligung oder gar Zustimmung der Gemeinde erfolgt. Das vorgeschriebene Verfahren der Benehmensherstellung wurde auch noch nicht durchgeführt. Bürger werden vom Landesamt für Denkmalpflege überhaupt nicht beteiligt. Hier müssen die Gemeinden die Einwände der Bürger im Rahmen der Benehmensherstellung bündeln.
Gemeindebürger ist kein Archäologe
In diesem Zusammenhang erläuterte der Bürgermeister den kleinen, aber entscheidenden Unterschieden zwischen den Begriffen "Benehmen" und "Einvernehmen". Beim Benehmen hat die Kommune die Möglichkeit "fachlich begründete Hinweise" dem Denkmalamt mitzuteilen. Diese werden vom Denkmalamt geprüft und berücksichtigt; oder auch nicht. Beim Einvernehmen muss die Gemeinde den Vorschlägen des Denkmalamtes zustimmen. Hier lag dann bereits der nächste Kritikpunkt: Wie kann die Kommune oder der Bürger als Laie "fachlich begründete Hinweise" geben, die dem Denkmalamt, das ein Heer an Archäologen und Fachleuten beschäftigt, genügen.
Hatte ich mir auch schon mehrfach gefragt. Antwort auf Anfragen bekam ich bis dato leider nicht - vielleicht liegt´s am Absender
Ich interpretiere dies immer wie folgt:
-Benehmen hergestellt = archäologisch ausgegraben und erforscht
-Benehmen nicht hergestellt nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, archäologisch durch Grabung noch nicht erschlossen; aber schon wissenschaftlich verwertbares Material dazu vorliegend.
-Benehmen nicht hergestellt nicht nachqualifiziert = Hinweise dazu vorhanden, aber in keiner Art und Weise bis dato recherchiert.
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