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Alt 28.01.2018, 14:33   #32
VR6Treter
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
Jetzt wo es hier steht, abholen lassen.
Deine Polizeikontrolle, bzw. die Abgabe auf dem Revier könnte auch zu einer Anzeige führen. Was daraus anschliessend wird, ist eine andere Sache...

Keine Ahnung wie Inbesitznahme, Lagerung, Transport etc. gehandhabt wird.(Ausgehend von einem Bodenfund)
Wer entscheidet/bestätigt denn zum jetzigen Zeitpunkt die Nichtverwendungsfähigkeit ? Der Polizist ? Ein Internetforum ? Der Nachbar ? Nö !

Verzwickte Geschichte.
Wenn du keine Ahnung hast verstehe ich dein Posting nicht..... Ich würde die Beitragszähler abschalten!


ZITAT: Auch der Transport auf dem direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen oder Munition aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an die Polizei oder die Waffenbehörde wird nicht bestraft.

ZITAT: Im Unterschied zu der Regelung von 2009 gilt die Amnestie dieses Mal nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (zum Beispiel Waffenhändler) übergeben und unbrauchbar gemacht werden.

Wird wohl daran liegen das mittlerweile der Handel mit Dekowaffen verboten ist.

Hier nochmal komplett:

Einjährige Amnestie - straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich

Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten.

Wie schon in 2009 wurde unter anderem eine befristete Strafverzichtsregelung (“Amnestie”) aufgenommen.

Demnach ist es für ein Jahr möglich, unerlaubt besessene

Scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist,
Verbotene Gegenstände, z.B. Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe,
Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, z.B. Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen,

freiwillig bis zum 1. Juli 2018 bei einem Berliner Polizeiabschnitt oder der Waffenbehörde abzugeben, ohne strafrechtlich belangt zu werden.

Die Straffreiheit gilt auch für den Transport auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungsort der verbotenen Gegenstände, Waffen und Munition zum Abgabeort bei der Berliner Polizei oder der Waffenbehörde.

Anders als bei der Regelung von 2009 gilt die Amnestie ausschließlich für Abgaben in Rede stehender Gegenstände und Waffen/Munition bei der Polizei und Waffenbehörde.

Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/
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