Wenn eine Grube oder Zeche ins Bergfreie fällt,so der richtige ausdruck,bedeutet das nichts weiter als:sie ist zu,dicht,geschlossen,schicht am Schacht,ende ,aus die Maus...
Das gleiche gilt für den Bergmann,wenn der Pütt dicht ist,fällt er ins Bergfreie.
"Geschichte: In den Jahren 1923 bis 1931 wurden Schürfe und Untersuchungsstollen unter dem Namen "Grube Heidelwerk" angelegt. Auf Grund positiver Beurteilungen der Lagerstätte wurden die vorhandenen Stollen nach 1935 zur Vorrichtung für den Abbau verlängert. In dieser Phase wurden 15 Tonnen Erz gefördert. Dabei traf man immer wieder auf alte, mit Schlägel und Eisen aufgefahrene Stollen. Damit kann ein mittelalterlicher Bergbau auf dieser Lagerstätte als gesichert gelten. 1937 wurde der Betrieb auf Grund schlechter Prognosen eingestellt, die Grube befindet sich seither im Bergfreien".
Original geschrieben von Ulli Wenn eine Grube oder Zeche ins Bergfreie fällt,so der richtige ausdruck,bedeutet das nichts weiter als:sie ist zu,dicht,geschlossen,schicht am Schacht,ende ,aus die Maus...
Das gleiche gilt für den Bergmann,wenn der Pütt dicht ist,fällt er ins Bergfreie.
Wimmi?
'n bissken weiß der Uli auch noch,obwohl er schon Rentner ist...
@Wimmi
Ok,Ok,das ist auch i.O.,nur,wenn der Bergmann von "ins Bergfreie fallen" spricht,meint er den Verlust seiner Arbeit durch die Schließung seiner Schachtanlage.
Grube zu heisst nicht gleich ins Bergfreihe. Erst wenn die Bergbehörden das einmal gemutete Grubenfeld ins Bergfreihe entlässt. d.h. mindestens Eingänge gesichert, Grubengebäude sicher verwahrt, alle Bergschadensfälle geregelt, Wartezeit eingehalten usw. dann fällt eine Grube ins Bergfreihe und raus aus der Bergaufsicht.
@Ulli, bei uns im mittleren bis nördlichen Pott ist auch nach der Schliessung keine Zeche ins Bergfreihe gefallen. Alle Grubenfelder gehören noch der DSK oder den Alteigentümern. Wenn Du bei Dir im Garten einen Schacht auf Kohle graben willst musst Du erst die Eigentümer des gemuteten Feldes fragen und von der Förderung einen Pachtzins zahlen.
Das ganze stammt aus dem Bergrecht des 16Jh. Dann viel eine Grube ins Bergfreie wenn darin nicht innerhalb von 14 Tagen die Arbeit aufgenommen wurde bzw gearbeitet wurde.
Danach konnte die Grube neu verliehen bzw gemutet (gemietet) werden.
Man wollte wohl damit erreichen,daß die Gruben konstant arbeiten und auch die Anteile an dem Landesherrn flossen.
Heute ist es etwas anders ich kann mir das Recht an einen Rohstoff einer Lagerstätte dauerhaft sichern. Allerdings wenn ich im Pott Platin fördern will, kann ich durchaus neue Schächte anlegen und die DSK darf nichts dagegenhaben
Ne, GRB das kannste nicht. Du wirst kein Platin finden (erschürfen, erbohren ) kannst den Behörden also nix vorlegen. Damit auch nicht Muten. Ausserdem sind auf, soweit mir bekannt, alle Erze und Mineralien schon Mutungen eingelegt , auch wenn man nur Krümmel gefunden hat.
wie silett schon sehr richtig sagte,ist eine grube nicht ins bergfreie gefallen,nur weil sie aufgegeben wurde.
es gibt genug beispiele,wo eine grube nur "verwahrt"wurde,soll heißen,die förderung wurde eingestellt.dieses war und ist heute noch gängige praxis.damal wartete man einfach ab,bis sich der abbau wieder lohnte.ein gutes beispiel sind die alten stollebetriebe des ruhrbergbaus.dort ruhte der bergbau ab einer gewissen teufe,bis ein erbstollen die wässer wieder lösen konnte.
beim bergfreien erlischt der anspruch der betreiber,weiterhin rohstoffe aus diesem pütt zu fördern.jeder kann dieses grubenfeld neu muten oder beleihen.bei bergschäden ist trotzdem der letzte betreiber zu belangen,ob bergfrei oder nicht.
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