Wann ist das Tiefbauamt zuständig, und ab wann das Bergbauamt?
Problem ist, das ich ein Bergwerk wieder öffnen will, wo angeblich niemals eines existiert hat. Lt. dem Bergbauamt ist dies dafür nicht zuständig, da es nach ihren Aufzeichnungen dort kein Bergwerk gab. Ist dann für die Erteilung der Genehmigung das Tiefbauamt zuständig?
Oder anders; habe mal was von der 4 Meter-Marke in Bayern gelesen. Ab dieser Tiefe ist dann das Tiefbauamt zuständig, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Wie ist es denn dann rechtlich, wenn ich eine Genehmigung nur bis zu einer Grabungstiefe von 4 Meter bekomme, und nach 3,90 Meter graben ist der Stollen wieder offen. Auf einmal ist die Baustelle ja tiefer wie 4 Meter.
Hauptproblem ist eigentlich, dass ich grünes Licht vom Coburger OB Kastner habe, nur muß aber erst alles im Rechtsamt geklärt werden. Deshalb scheinen auch die anderen Grabungen beteiligter Personen in Coburg auf Eis zu liegen, da niemand ab einer bestimmten Grabungstiefe entsprechende Aussagen über die rechtliche Lage und der Zuständigkeit der einzelnen Ämter treffen kann. Die Fundregulierung ist da das kleinste Problem.
Problem ist, das ich ein Bergwerk wieder öffnen will, wo angeblich niemals eines existiert hat. Lt. dem Bergbauamt ist dies dafür nicht zuständig, da es nach ihren Aufzeichnungen dort kein Bergwerk gab. Ist dann für die Erteilung der Genehmigung das Tiefbauamt zuständig?
Oder anders; habe mal was von der 4 Meter-Marke in Bayern gelesen. Ab dieser Tiefe ist dann das Tiefbauamt zuständig, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Wie ist es denn dann rechtlich, wenn ich eine Genehmigung nur bis zu einer Grabungstiefe von 4 Meter bekomme, und nach 3,90 Meter graben ist der Stollen wieder offen. Auf einmal ist die Baustelle ja tiefer wie 4 Meter.
Hauptproblem ist eigentlich, dass ich grünes Licht vom Coburger OB Kastner habe, nur muß aber erst alles im Rechtsamt geklärt werden. Deshalb scheinen auch die anderen Grabungen beteiligter Personen in Coburg auf Eis zu liegen, da niemand ab einer bestimmten Grabungstiefe entsprechende Aussagen über die rechtliche Lage und der Zuständigkeit der einzelnen Ämter treffen kann. Die Fundregulierung ist da das kleinste Problem.
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