Zuständigkeit der Ämter

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  • BOBO
    Heerführer


    • 04.07.2001
    • 4421
    • Coburg
    • Nokta SimpleX+

    #1

    Zuständigkeit der Ämter

    Wann ist das Tiefbauamt zuständig, und ab wann das Bergbauamt?

    Problem ist, das ich ein Bergwerk wieder öffnen will, wo angeblich niemals eines existiert hat. Lt. dem Bergbauamt ist dies dafür nicht zuständig, da es nach ihren Aufzeichnungen dort kein Bergwerk gab. Ist dann für die Erteilung der Genehmigung das Tiefbauamt zuständig?

    Oder anders; habe mal was von der 4 Meter-Marke in Bayern gelesen. Ab dieser Tiefe ist dann das Tiefbauamt zuständig, wenn ich mich jetzt nicht irre.
    Wie ist es denn dann rechtlich, wenn ich eine Genehmigung nur bis zu einer Grabungstiefe von 4 Meter bekomme, und nach 3,90 Meter graben ist der Stollen wieder offen. Auf einmal ist die Baustelle ja tiefer wie 4 Meter.

    Hauptproblem ist eigentlich, dass ich grünes Licht vom Coburger OB Kastner habe, nur muß aber erst alles im Rechtsamt geklärt werden. Deshalb scheinen auch die anderen Grabungen beteiligter Personen in Coburg auf Eis zu liegen, da niemand ab einer bestimmten Grabungstiefe entsprechende Aussagen über die rechtliche Lage und der Zuständigkeit der einzelnen Ämter treffen kann. Die Fundregulierung ist da das kleinste Problem.
    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Silett
    Bürger

    • 26.01.2003
    • 149
    • Pott/Nord

    #2
    BOBO wenn das Bergamt sgt es ist (noch) nicht zuständig, dann musst Du das wohl glauben. In Deinem Fall währe der Grunbesitzer erstmal zu fragen, ob Du graben darfst. Wenn Du dann einen Stollen findest muss Du ihn gegen das Betreten Unbefugter sichern. Willst Du dann ein Besucherbergwerk eröffnen ,ist das Bergamt wieder zuständig.

    Kommentar

    • GammaRayBrst
      Ritter

      • 18.12.2002
      • 593
      • Absurdistan

      #3
      Sehe ich genauso. Wende Dich ans Tiefbauamt und wenn Du bei 3,99m auf den Stolln kommst ist es ja nicht Deine Schuld.
      Allerdings kann Dein OB Dir was Behörden betrifft doch auchmal behilflich sein, das sollte dann um einiges schneller gehen

      GRB

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      • BOBO
        Heerführer


        • 04.07.2001
        • 4421
        • Coburg
        • Nokta SimpleX+

        #4
        So wird es laufen

        Ob wird helfen
        MfG BOBO

        Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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        • Claus
          • 24.01.2001
          • 6219
          • Bernau bei Berlin
          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

          #5
          grad erst entdeckt...

          An eine Schachtgenehmigung erst ab 4 Meter glaube ich auch in Bayern nicht.

          Normal ist ab 80 cm eine Genehmigung erforderlich. Ganz schlicht und einfach deshalb, weil ab dieser Tiefe die Versorgungsleitungen liegen.
          Das Beschädigen einer Telefon oder Wasserleitung kann teuer werden, bei einer 10KV Leitung wird es zusätzlich auch noch gefährlich!
          Mal ganz abgesehen von Verbau oder Böschung ab 2,50 Tiefe.

          claus
          der öfter tiefe Löcher buddelt (-n lässt)
          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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          • McSchuerf
            Banned
            • 31.01.2001
            • 2168
            • Hessen
            • C-Scope

            #6
            Genehmigungen zu Grabungen (z.B. Mineralien), erteilt grundsätzlich nicht das Tiefbauamt sondern das jeweilige Landesamt für Bodenforschung (jedenfalls ist das in Hessen so).
            Die Erlaubnis zu einer Grabung wird aber meist nur den entsprechenden Wissenschaftlern (nur in Gruppe) gestattet und nicht der Privatperson XY (ausser bei triftigen Gründen..dann wärs quasi eine Sondererlaubnis). Aber die muss dann schon sehr gut begründet sein..
            Glück auf zu Hauf!

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            • BOBO
              Heerführer


              • 04.07.2001
              • 4421
              • Coburg
              • Nokta SimpleX+

              #7
              Denkmalfachbehörde in Bayern

              Kann diese Behörde nicht vielleicht die erforderliche Genehmigung erteilen?

              Denkmalfachbehörde in Bayern
              MfG BOBO

              Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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              • McSchuerf
                Banned
                • 31.01.2001
                • 2168
                • Hessen
                • C-Scope

                #8
                Solange der Denkmalschutz dabei tangiert ist, ja.
                Ich wüde dort mal anrufen und Dein 'Projekt' möglichst genau schildern. Dann wird man Dir sicher rasch weiterhelfen können.
                Glück auf zu Hauf!

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