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  • k-dogg
    Anwärter


    • 27.02.2006
    • 24
    • Hardegsen

    #16
    Hallo.

    Das mit dem Festhalten einer oder mehrerer Personen ist schon erlaubt, da es sich bei unbefugten Betreten eines Grundstückes um den Straftatbestand des "Hausfriedensbruches" handelt. Nachstehend der § 123 StGB:

    Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
    In den Erläuterungen auf "Wikepedia" ist noch folgendes zu lesen:

    Tatbestandsmerkmale [Bearbeiten]

    Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen in oder das Sich-Nicht-Entfernen trotz Aufforderung eines Berechtigten aus Wohnungen, Geschäftsräumen und sonstigen befriedeten Besitztümern oder abgeschlossenen Räumen, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind. Auch das Zuwiderhandeln gegen ein bestehendes Hausverbot stellt einen Hausfriedensbruch dar.

    Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun). Auch bewegliche Sachen, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, sind vom Hausfriedensbruch umfasst (Boote, Schiffe, Wagen eines Markthändlers, Wohnwagen). Dienen die beweglichen Sachen nicht in erster Linie zum Aufenthalt, so kommt ein Hausrecht allerdings nicht in Betracht ("normale" Kfz). Zu diesem Merkmal liegt eine umfangreiche Kasuistik vor. So tritt der Hausfriedensbruch in der Regel häufig tatmehrheitlich mit typischen Diebstahlsdelikten, wie Einbruchsdiebstahl oder Ladendiebstahl zusammen, der qualifizierte § 124 StGB kann tateinheitlich ggf. sogar mit Raubdelikten, andererseits aber auch mit Nötigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzungsdelikten zusammenfallen. Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter des Delikts widerrechtlich einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der "Fuß in der Tür". Grundsätzlich nicht von dem strafrechtlichen Schutz umfasst werden Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden: Das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe werden nicht vom gesetzlichen Tatbestand erfasst.
    Interessant ist, dass dieses "Delikt" nur auf Antrag des betroffenen Eigentümers verfolgt wird.

    Zum Festhalten gibt es den sog. "Jedermannparagraphen". Das ist der §127 StPO.

    § 127 StPO: Vorläufige Festnahme

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. (...)

    Der 'Jedermannparagraph' erlaubt jeder Person die Festnahme (das Festhalten, bis die Polizei kommt) eines Straftäters. Allerdings sind daran zwei Bedingungen geknüpft:

    Auf frischer Tat... bedeutet, daß der Täter bei der Straftat überrascht werden muß. Wenn das Tafelsilber fehlt, darf man seine Gäste nicht solange festhalten bis das Silber wieder da ist. Auch das Wissen, daß eine Person schon öfter in dieser Richtung straffällig wurde oder verdächtiges Äußeres reichen keinesfalls, um sie festzuhalten.

    ...seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann... bedeutet, daß man nur unbekannte Täter festhalten darf, wenn sich ihre Personalien nicht festnehmen lassen. Ertappt man aber einen diebischen Hausmeister, so ist der ja kein Unbekannter.
    Festhalten darf nach meiner Einschätzung nur der betroffene Eigentümer, wenn er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten will.

    Wenn ich auf einem fremden Grundstück angetroffen werden würde und von selbsternannten Hilfssheriffs zum Thema Hausfriedensbruch angesprochen werden würde, würde ich erst einmal nachfragen, was denn diese für eine Funktion haben und warum sie sich selber dort aufhalten. Eskaliert die Sache, würde ich mir die Ausweise zeigen lassen und die Daten notieren.

    Ist es der Grundstücks- oder Hausbesitzer kann er einen vom Grundstück verweisen oder Strafanzeige stellen. Will er Strafanzeige stellen und ich will trotzdem gehen, kann er mich festhalten oder die Personalien verlangen.

    Um diesem ganzen Theater aus dem Wege zu gehen ist es ratsam, wie ja auch immer hier im Forum gepredigt, in jedem Fall einen Befugten um Erlaubnis zum Betreten zu bitten.

    O.g. Hinweise sind keine Rechtsberatung sondern stellen meine Ansicht der Dinge dar.

    Gruß.

    k-dogg
    Zuletzt geändert von k-dogg; 13.11.2006, 15:04.

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19538
      • Barsinghausen am Deister

      #17
      Zitat von Bastler
      Mir ist ein Gerücht zugetragen worden das es einen "Hobbykollegen" giebt der in den einschlägigen Foren mitliest und Leute die Bilder von illegalen Bunker/Industriebegehungen posten der Polizei meldet,woraufhin schon 2 Leute Probleme bekommen haben sollen.
      Dieses soll der aber nur bei Fotos aus dem Raum Dortmund/Bochum/Hattingen machen.

      Ich weis nicht was drann ist,da ich bisher in keinem Forum was über solche Vorfälle gelesen habe...

      Wenn einer der Angeschissenen hier unter uns ist sollte der vieleicht was dazu sagen...wäre ja schon ein starkes Stück wenn das stimmt

      Moin!

      Bis jetzt ist es ja nur ein Gerücht, also bitte ruhig bleiben und ABWARTEN.
      Der Meinung von Alfred stimme ich zu 100% zu.

      MfG Ganzentspanntergeist
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

      Kommentar

      • Ted
        Landesfürst


        • 17.06.2005
        • 928
        • Mecklenburg-Vorpommern
        • Fisher F75 Ltd.

        #18
        Wer mich festhält, kriegt erstmal prophylaktisch eins an'ne Backen, oder auch zwei.
        Das Leben ist Scheiße, aber die Grafik ist geil.

        Kommentar

        • Tiefbunker
          Ritter


          • 23.09.2005
          • 323
          • Langelsheim und Göttingen, Niedersachsen

          #19
          Noch kurz zu dem Festhalten: die rechtliche Seite ist weiter oben ja deutlich wiedergegeben.

          Aber natürlich darf auch ein Beauftragter des Eigentümers jemand unter den im Gesetz genannten Bedingungen festhalten !

          Also ein Hausmeister darf festhalten, wenn er einen unbekannten Dieb im Treppenhaus in flagranti ertappt. Auch ohne Eigentümer.

          Genau wie jeder private Wachdienst das Recht dazu hätte etc .

          Wenn dieser genannte "Bunkerwart" in offiziellen Auftrag unterwegs ist, darf er rein rechtlich festhalten. Bedingungen: siehe Gesetztext oben.

          Gruß, Nils

          Kommentar

          • Markus
            Admin

            • 18.06.2000
            • 7266
            • 45357 Essen

            #20
            Zitat von Ted
            Wer mich festhält, kriegt erstmal prophylaktisch eins an'ne Backen, oder auch zwei.

            Klasse!!
            Genau das ist es, was wir hier sehen wollen.
            Was denn, wenn derjenige Dir auch eins an´ne Backen gibt?
            Schnell nach Hause nen Spaten holen?



            denn dat Leech do ahm Eng vun dämm Tunnel ess en....... Panoramatapet
            (Wolfgang Niedecken)

            Kommentar

            • Plato
              Heerführer


              • 24.01.2004
              • 5716
              • NRW, 40764 Langenfeld
              • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

              #21
              Ich, würde gerne ein Schloss sehen.
              So eins, echt albern das ganze.
              Angehängte Dateien
              Sich nur halb so viel aufzuregen,
              bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
              Margareta Matysik

              Kommentar

              • Ted
                Landesfürst


                • 17.06.2005
                • 928
                • Mecklenburg-Vorpommern
                • Fisher F75 Ltd.

                #22
                @Markus: Brauch keinen Spaten, weglaufen hab ich auch nicht nötig und Maßregelung von deiner Seite schon gar nicht.

                Denn erstens betrete ich nicht ungefragt Privateigentum, zweitens belästige ich niemanden und drittens zerstöre ich nix, oder mach sonst irgend etwas illegales. Also hat auch keiner das Recht mich festzuhalten, es sei denn, von der Polizei zur Personalien-Feststellung. Und mit denen hab ich absolut kein Problem, eher im Gegenteil. Probleme hab ich nur mit selbsternannten Ordnungshütern, die in alles ihre Nase stecken müssen. Und von solchen Zeitgenossen werde ich mir mit Sicherheit keine Vorschriften machen lassen.
                Das Leben ist Scheiße, aber die Grafik ist geil.

                Kommentar

                • Markus
                  Admin

                  • 18.06.2000
                  • 7266
                  • 45357 Essen

                  #23
                  Zitat von Ted
                  @Markus: Brauch keinen Spaten, weglaufen hab ich auch nicht nötig und Maßregelung von deiner Seite schon gar nicht.
                  Doch, das brauchst Du anscheinend schon, sonst hättest du vorher nicht so einen Blödsinn geschrieben.


                  Denn erstens betrete ich nicht ungefragt Privateigentum, zweitens belästige ich niemanden und drittens zerstöre ich nix, oder mach sonst irgend etwas illegales. Also hat auch keiner das Recht mich festzuhalten, es sei denn, von der Polizei zur Personalien-Feststellung. Und mit denen hab ich absolut kein Problem, eher im Gegenteil.
                  Das lässt die Sache auch in einem Licht erscheinen, was ich so unterschreiben kann.



                  denn dat Leech do ahm Eng vun dämm Tunnel ess en....... Panoramatapet
                  (Wolfgang Niedecken)

                  Kommentar

                  • regton
                    Ratsherr


                    • 02.05.2005
                    • 263
                    • NRW + DK

                    #24
                    7xNiemand....

                    kann doch wohl ernsthaft erwarten das er :
                    1) bei unerlaubten Begehungen,im Falle des ERWISCHT-Werdens keinen Aerger bekommt.....
                    2) Ihm/Ihr Sonderrechte ala "Ich guck hier nur..." eingeraeumt werden...
                    3) Oder Er/Sie auch noch Beifall fuer seine eigene Dummheit bekommt...
                    4) Die Hand in eine in Betrieb befindliche Kreisaege zu halten und nicht geschnitten zu werden...
                    5) Gibts zum Glueck auch noch die Funktion der PN...
                    6) Scheint das Negativbeispiel "Bunkerhase" auch schon längst vergessen zu sein...
                    7) Stimme ich Hoeveler zu !!! ( auch wenns keinen interessiert !)

                    Sich den Schaedel an der Wand blutighauend

                    nico
                    Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er.
                    Tacitus (55-116 n.Chr)

                    Kommentar

                    • Mgrafzahn
                      Ritter

                      • 06.12.2000
                      • 518
                      • Dortmund
                      • XP Deus

                      #25
                      Zitat von Bastler
                      Mir ist ein Gerücht zugetragen worden das es einen "Hobbykollegen" giebt der in den einschlägigen Foren mitliest und Leute die Bilder von illegalen Bunker/Industriebegehungen posten der Polizei meldet,woraufhin schon 2 Leute Probleme bekommen haben sollen.
                      Dieses soll der aber nur bei Fotos aus dem Raum Dortmund/Bochum/Hattingen machen.

                      Ich weis nicht was drann ist,da ich bisher in keinem Forum was über solche Vorfälle gelesen habe...

                      Wenn einer der Angeschissenen hier unter uns ist sollte der vieleicht was dazu sagen...wäre ja schon ein starkes Stück wenn das stimmt

                      2.
                      Dieser "Hobbykollege" ist Vorsteher einer Gruppe die sich im Raum Do/Bo/Hattingen legal in Bunkern und Industrieruienen bewegt,und dort,nächstes Problem,bei Antreffen Schwarzschleicher festhält und der Polizei übergiebt...bzw auch aktiv Jagt auf Unsereins macht
                      Zumindest das ist definitiv KEIN Gerücht !!

                      Einige werden jetzt schon wissen welche Leute ich meine !
                      Aber es müssen keine Namen fallen solange sich kein Betroffener gemeldet und die Sache bestätigt hat...

                      Kann es evtl. sein daß dieser mal selber hier im Forum war und sich an den
                      Tiefstollenanlagen in Dortmund interessiert zeigte.
                      Mgrafzahn

                      Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung

                      Kommentar

                      • gualdim
                        Banned
                        • 06.05.2006
                        • 736
                        • Bielefeld
                        • Whites DFX

                        #26
                        Zitat von regton
                        kann doch wohl ernsthaft erwarten das er :
                        1) bei unerlaubten Begehungen,im Falle des ERWISCHT-Werdens keinen Aerger bekommt.....
                        2) Ihm/Ihr Sonderrechte ala "Ich guck hier nur..." eingeraeumt werden...
                        3) Oder Er/Sie auch noch Beifall fuer seine eigene Dummheit bekommt...
                        4) Die Hand in eine in Betrieb befindliche Kreisaege zu halten und nicht geschnitten zu werden...
                        5) Gibts zum Glueck auch noch die Funktion der PN...
                        6) Scheint das Negativbeispiel "Bunkerhase" auch schon längst vergessen zu sein...
                        7) Stimme ich Hoeveler zu !!! ( auch wenns keinen interessiert !)

                        Sich den Schaedel an der Wand blutighauend

                        nico

                        Ich wollte nix sagen. Ich habe es genau richtig gemacht.
                        Danke Nico, danke Stephan.
                        Gruß
                        Olli

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                        • KaiS
                          Geselle


                          • 02.09.2004
                          • 52
                          • Essen, NRW

                          #27
                          Konsequent sein...

                          Also wenn ich mir hier in diesem Forum die Beiträge und "Besichtigungsberichte" so anschaue, dann schätze ich mal daß ein großer Teil (der größte womöglich?) von im Sinne von StGB 123 illegalen Besichtigungstouren handelt.
                          Sprich, das Forum lebt zu einem nicht unwesentlichen Teil von derartigen Besichtigungstouren und den Berichten darüber.

                          Interessant finde ich es, wenn sich nun jemand darüber beschwert daß er von eigentlich "Gleichgesinnten" womöglich verpfiffen wird. Sofort kommen dann Stimmen, die den Zeigefinger erheben. Insbesondere den derartigen Stimmen, die die Markierung "Moderator" besitzen, möchte ich folgende Frage stellen:

                          Warum seid ihr nicht so konsequent und löscht diese Berichte, die offensichtlich oder dem Anschein nach nicht mit Zustimmung des Grundbesitzers zustande gekommen sind? Oder unterstützt ihr diese Berichte, und damit die zugrundeliegenden illegalen Touren, wenn auch nur passiv?

                          Für mich haben diese "Zeigefinger"-Beiträge, gerade von den Moderatoren, so einen faden Beigeschmack...

                          Zum Thema "illegale Touren" und "Gleichgesinnte, die einen verpfeifen": Ich denke ich hatte meine Meinung schonmal in einem anderen Thread dazu kundgetan, aber kurz nochmal: man könnte vielleicht mal die Schwarz/Weiß-Sicht ausknipsen und die ganze Sache unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit etwas differenzierter betrachten und sich überlegen ob das Begehen und Fotografieren von womöglich eingezäunten, aber zB vor dem Abbruch stehenden Objekten wirklich so verdammenswert ist. Umgekehrt, ob man das Verpfeifen von Industrieinteressierten durch "Gleichgesinnte" als Uneingeschränkt Positiv ansieht, oder ob diese Mentalität nicht, vorsichtig formuliert, auch diskussionswürdig ist (mir fällt da eher ein anderes Wort zu ein, aber das laß ich mal weg).

                          Ciao, Kai

                          Kommentar

                          • Markus
                            Admin

                            • 18.06.2000
                            • 7266
                            • 45357 Essen

                            #28
                            Es geht doch hier nicht um Bilder, die gezeigt werden.
                            Aber ich kann doch nicht ein Gelände verbotenerweise betreten, mir womöglich noch Zutritt verschaffen und mich dann darüber aufregen, wenn ich erwischt werde! Wenn mich jemand erwischt, eigentlich egal wer, dann habe ich eben Pech gehabt und kann entweder freundlich sein und versuchen das beste draus zu machen, oder ich lebe mit den Konsequenzen. Da trägt doch nicht "Der Erwischer" die Schuld.
                            Auf jeden Fall muss ich mir vorher darüber im klaren sein was ich da mache und ob ich bereit bin, eventuelle Konsequenzen zu tragen.
                            So einfach ist das. Und das ist kein "Zeigefinger" Beitrag
                            Bei Bastler kann ich eine alte Verfeindung erkennen. Wer hier schon länger liest, weiss worum es geht. Ansonsten hilft die Suchfunktion weiter.
                            Ich sehe ein etwas aus den Fugen geratenes Unrechtsbewusstein. Wenn hier nicht gegen jeden Beitrag rechtlich vorgegangen wird, legalisiert das doch nicht sämtliche Vorhaben



                            denn dat Leech do ahm Eng vun dämm Tunnel ess en....... Panoramatapet
                            (Wolfgang Niedecken)

                            Kommentar

                            • Desoto21
                              Ritter


                              • 16.10.2006
                              • 383
                              • Herne, NRW

                              #29
                              ...is jetzt mal langsam schluss?? wie weit soll das noch gehen ?? Ok ich habe auch meinen senf dazu gegeben, hätte ich lieber sein lassen sollen denn ich merke das es hier wohl um ganz andere gründe geht ,wie Markus schon schrieb. Ende ...ruhe ...Aus....Sitz...Platz *ggrrrrr*
                              Im Dunkeln is gut...

                              Kommentar

                              • Bingo
                                Heerführer

                                • 06.10.2001
                                • 2553
                                • Siegen
                                • In einem Archiv nicht erforderlich

                                #30
                                So, jetzt reichts.

                                Fakt ist, dass das Betreten eines fremden Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers oders Besitzers einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) darstellt und strafrechtlich sanktioniert werden kann. Begehen mehre Personen die Tat gemeinsam, so kann sogar ein Fall des schweren Hausfriedensbruch (§ 124 StGB) vorliegen, der mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht ist. In den meisten Fällen kommen weitere Straftatbestände, wie beispielsweise Sachbeschädidgung (§ 303 StGB) oder Diebstahl (§ 242 bzw. sogar Qualifizierung) bei der Mitnahme von Gegenständen, hinzu.

                                Beim unberechtigten Betreten von Höhlen, Gruben oder ehemaligen U-Anlagen können weitere Verstöße gegen die Hohlraumverordnung pp. und andere landesrechtliche Normen hinzukommen. Ganz unabhängig davon, dass eine "Schwarzbefahrung" kaum abschätzbare Risiko für die Gesundheit mit sich bringen kann, insbesondere durch herabstürzende Felsmassen.

                                Also Finger weg von jedem unberechtigten Betreten fremder Grundstücke, Gebäude oder U-Anlagen. Dann braucht man auch keine Gefahr haben, dass es Probleme bei der Veröffentlichung von unbefugt gemachten Aufnahmen gibt. Bevor eine Anlage befahren wird, immer die Zustimmung des Eigentümers oder des Berechtigten einholen oder eine öffentliche Genehmigung einholen.

                                Zudem sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die SDE-Moderatoren ein solches widerrechtliches Verhalten weder dulden noch tolerieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jedem widerrechtlichen Verhalten.

                                Abschließend sei darauf hingewiesen, dass nach § 127 StPO Jedermann befugt ist, einen Täter vorläufig festzunehmen. Auszugsweise heißt es in Absatz 1 der Norm:

                                Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

                                In Absatz 2 wird ergänzend ausgeführt:

                                Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

                                Sollte man sich der Festnahme mit Gewalt widersetzen, so könnte dadurch der Straftatbestand der Nötigung und/oder auch Körperverletzung bei Zivilpersonen oder bei Amtspersonen der Tatbestand des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) erfüllt sein.

                                Daneben steht die zivilrechtliche Komponente, nämlich Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 823 Abs. 2 in Verbindung mit einer strafrechtlichen Norm, so beispielsweise Schadensersatz für die Reparatur beschädigter Tore, Zäune pp.

                                Ich hoffe, dass das Thema damit sein Ende gefunden hat.

                                Gruß
                                Bingo

                                Kommentar

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