Komisch, ich bekomme da immerhin einen Treffer zum NSLB-Erholungsheim, Unterlagen gibt es im Bundesarchiv. Liegt vielleicht an Deiner Schreibweise.
Ich hoffe übrigens für Dich, dass Du die Karte bei Bartko Reher gekauft hast - was so eine Copyrightverletzung kostet, solltest gerade Du ja wissen.
Komisch, ich bekomme da immerhin einen Treffer zum NSLB-Erholungsheim, Unterlagen gibt es im Bundesarchiv. Liegt vielleicht an Deiner Schreibweise.
Ich hoffe übrigens für Dich, dass Du die Karte bei Bartko Reher gekauft hast - was so eine Copyrightverletzung kostet, solltest gerade Du ja wissen.
Fühl dich bitte abjett bei allen Beiträgen von mir Ignoriert!!!!
Hoffe ja immer noch das ich dich mal Treffe
Und dann...? Maglite??? Oder doch direkt die Axt...???
Nee nee, erst mit Steinen werfen, sich dann in's Glashaus setzen und dann noch gutgemeinte Ratschläge so abfällig beantworten - nicht gerade blitzg'scheit...
Mir soll's wurscht sein, anderen evtl. nicht.
Wenn Du etwas über Dein Kurhaus wissen willst, solltest Du das Bundesarchiv kontaktieren. Die Unterlagen kann man auch in Kopie gegen Bezahlung bestellen. Oder vielleicht mal direkt beim Kurhaus nachfragen, die haben auch eine Homepage.
es könnte sich um das heutige Altenheim Obertraut handeln.
lest euch die Geschichte durch und schaut euch das Luftbild unter "aussenansichten" an. rechts oben ist ein Unterführung zu sehen wie auf dem bild (Brücke? eisenbahn?)
Nach dem was ich unter "kurhaus" gefunden habe. war das Kurhaus nach dem Krieg zeitweise eine Lungen-Heilstätte.
Ich würde sagen, einfach mal anrufen und fragen, Beitragseröffner
ich wollte mal fragen, auf was sich der Hinweis mit dem "Copyreight" bezieht?
Hier gilt das sogn. Kunst-Urhebergesetz. Die SW-Aufname dürfte älter als 25 Jahre sein. Damit ist die Nutzung ok, da die Rechte abgelaufen sind. Weitere Fristen sind 50 Jahre und 70 Jahre (bei besonderen Kunstwerken).
ich wollte mal fragen, auf was sich der Hinweis mit dem "Copyreight" bezieht?
Hier gilt das sogn. Kunst-Urhebergesetz. Die SW-Aufname dürfte älter als 25 Jahre sein. Damit ist die Nutzung ok, da die Rechte abgelaufen sind. Weitere Fristen sind 50 Jahre und 70 Jahre (bei besonderen Kunstwerken).
Also null Problem eine alte Karte zu zeigen.
Moin
Und was haste sonst so gemacht??
Seit 2004 angemeldet
Aber zum Thema;
Ich hatte ja die Hoffnung, das Moderatoren(fach)team würde sich dem Thema annehmen und korrigierend eingreifen.
Denn augenscheinlich ist(für jedermann) das der Ruine13 wohl ein Irrtum unterlaufen ist.
Er meint vermutlich die Quellenangabe, da das Bild/die Karte ja anderswo rauskopiert wurde, um es hier zu präsentieren.
Deiner Aussage pflichte ich somit voll bei.
Sehe ich auch so...
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