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  • Preussengold
    Berufs-Querulant
    • 30.09.2012
    • 3577
    • Preussen

    #16
    Zitat von susu
    Hallo,
    mal von der sicherlich interressanten Schatzsuchaktion abgesehn,würde ich mir die Frage stellen,wie soll das Grundstücks danach genutzt werden.Wenn es wieder ein Baugrundstück werden soll und es sich im Aussenbereich der gemeindlichen Baugrenze befindet, ist es nach dem kompletten Abriss schwer eine Baugenehmigung zu bekommen. Es gibt Leute die so aus einer schon bebauten Fläche eine Kuhweide gemacht haben. Ich wohne selber in einem geschichtträchtigen Bereich und die Fundsachen die auftauchen sind meistens
    nur für die Denkmalschutzämter was wert, zumal da ja wohl schon Augenmerk drauf war. Da man die Ausgrabungskosten als Grundstücksbesitzer auch noch übernehmen muss, kann sowas ein Haufen Kosten und Ärger einbringen.

    Trotzdem viel Spass beim suchen - SUSU
    Als Wiese frißt es kein Brot und Bauen an der Stelle ist durch die Außenbereichsituation eh nicht mehr möglich. Aber du hast natürlich Recht mit der AUsgrabungskosten. Naja, wir werden sehen
    Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #17
      Hmm, wer viel fragt, kriegt viel Antworten.
      Notfalls nen mistigen trüben Tag abwarten, wo man sicher sein kann, das keiner mitm Mottenfiffi zum Kacken rausgehen will. Je nach Einsehbarkeit.
      Aber wenns dein Eigentum ist, kannst Du natürlich auch einen Schlüssel oder sonstwas verloren haben, den Du dringend suchen mußt. Kann Dir niemand verbieten.
      Wenn Du wirklich was historisch Wichtiges/Wertvolles finden solltest, kannst Du es ja dann immer noch der Denkmalbehörde zu Begutachtung übergeben, somit greift auch kein Straftatbestand der Fundunterschlagung.
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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