Naja, frühestens wenn sich das Schloss am/im Boden befindet („dem Erdboden gleich gemacht“)! 
Aufragende Gebäude(-teile) gelten doch wohl eher als Denkmäler/Kulturdenkmäler.
Eifelgeist

Aufragende Gebäude(-teile) gelten doch wohl eher als Denkmäler/Kulturdenkmäler.
Eifelgeist
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