Waffen aus dem 2. Weltkrieg

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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 26.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #16
    Tach! @Rotti

    Ungefähr so hab ichs gemeint, soweit wie an nen Bankbesuch hab ich nicht gedacht, aber in dem Fall hat sich ja nix geändert, das gibt auf jeden Fall paar Jahre mietfrei. So oder so! Aber anständige Leute sollten daran wohl nicht denken, oder???

    MFG Andi!

    ps. Deko oder Salut bei Ordonnanz ist immer noch teurer als spielfähig!
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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    • Andi08/15
      Heerführer

      • 26.06.2003
      • 2048
      • Lkr. RT/Baden-Württemberg
      • Garret ACE250

      #17
      Tach Mädels!

      Mal ne Ergänzung: Langwaffen spiel(t)en in der Kriminalitätsstatistik bei Überfällen nur eine Rolle im Promillebereich (wobei natürlich nicht gesagt sein muß, das nicht ein "gehörnter" Jäger oder Sportschütze das Ding nicht gelegentlich an seiner untreuen Frau ausprobiert (hat)=> das fällt dann unter "DUMM GELAUFEN" . Aber in der allgemeinen Gewaltkriminalität sind legal erworbene Waffen sowieso eher marginal vertreten.
      Wer was Krummes vorhat wird sich immer in nen Vorteil zu setzen suchen und sich doch dann eher auf einen zwielichtigen "Händler" verlassen, der besseres liefern kann als 98k oder Enfield, da ist dann wohl eher die Scorpion oder AK gefragt, was z.B. die Überfälle auf Geldtransporte in letzter Zeit bewiesen haben. Und diese Klientel schert sich wohl nicht um ein gültiges WaffG oder KWKG!
      Deswegen find ich das Ganze hier etwas abschweifend zur eigentlichen Frage!

      MFG Andi!
      § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
      (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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