Gas-/Schreckschusswaffen

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  • Bastler
    Heerführer

    • 15.02.2002
    • 4283
    • Dortmund
    • SC 625 ,B.J. 1944

    #31
    Weis ja nicht wie es bei euch in Österreich ist,aber bei uns hat zum Glück noch nicht jeder Ganove eine scharfe Kanone im Hosenbund...aber der der hat wird diese wohl auch rausholen wenn er merkt das er sein Ziehl nicht erreicht,egal ob man ihn nun mit einer Gaspistole,Sprühzeug oder den Fäusten bearbeitet hat

    Wenn der Andre mit soeiner Begegnung rechnet sollte er sich vieleicht eher Gedanken um seinen Umgang aus über die richtige Waffe machen...

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    • Bandit_911
      Landesfürst


      • 01.05.2004
      • 687
      • NRW
      • keinen, außer meinen Augen

      #32
      Zitat von matin3
      ganz schön rauhes klima hier,ich dachte,wir sitzen in einem boot ,also jungs,nun vertragt euch wieder
      gruß
      matin
      Wenn Du mich damit meinst, dann bin ich nicht am Zug.
      Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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      • Ganymed
        Heerführer


        • 08.11.2004
        • 1364
        • Erkrath

        #33
        Zitat von kibosh
        Da moechte ich jetzt auch mal was beitragen:
        Von Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung ist abzuraten. Nimm Dir Pfefferspray oder nen Elektroshocker (falls in DE erlaubt, bin Oesi daher weis nicht).
        Warum:
        1. Du kannst die CS Verteilung nicht kontrollieren. Zu nah = Veraetzungen am Gegner, zu weit weg = null Wirkung, in geschlossenen Raeumen wirst Du selbst beeintraechtigt, draussen musst auf Gegenwind achten.
        2. Denn Moment wo Du abdrueckst outest Du dich als praktisch unbewaffnet und dann gibst erst recht Pruegel.
        3. Fallbeispiel: Normal, wenn Du eine Waffe ziehst, dann um sie zu benutzen, nicht damit rumfuchteln, schon damit sich dein Gegner nicht darauf einstellen kann. Kannst aber bei einer Gaswaffe nicht wirklich, weil beim ersten Bumms klar ist dass sie nicht echt ist. Du ziehst also und fuchtelst. Beim ziehen kann Dein Gegner nur erkennen, dass Du eine Waffe ziehst. Wennst dabei Pech hast, zieht der schneller als Du und Du hast das halbe Magazin aus einer Glock17 im Bauch. Selbst wennst gleich abdrueckst und schneller als dein Gegner bist, und selbst wenn ihn das CS blendet, kann er seinen begonnen Ziehvorgang noch abschliessen und Du hast immer noch ein, zwei Loecher mehr. Wobei letzteres schon unwahrscheinlich ist, weil die Leute die verdeckt fuehren, meistens ziemlich viel mit ihrem Werkzeug ueben und daher garantiert schneller wie Du sind.

        Fazit: Kauf Dir an Pfefferspray ;-)
        Dem kann man nur zustimmen
        Jeder Polizist wird das gleiche sagen
        Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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        • #'.Rommel!
          Banned
          • 15.10.2005
          • 292
          • Gladbeck (NRW)

          #34
          habe auch zwei schreckschuss waffen....benutze sie auch nur für sylvester oder kann man auch z.b fürs wandern nehman für notfälle falls mal was passiert (leuchtpatronen)
          Zuletzt geändert von #'.Rommel!; 18.11.2005, 10:42.

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          • Störtebecker
            Landesfürst

            • 17.01.2002
            • 799
            • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

            #35
            Zitat von #'.Rommel!
            habe auch zwei schreckschuss waffen....benutze sie auch nur für sylvester oder kann man auch z.b fürs wandern nehman für notfälle falls mal was passiert (leuchtpatronen)
            Nein man darf sie nicht mitnehmen !!!
            Hast du dir das denn nicht durchgelesen was die Zuckerjung"s hier geschrieben haben ???

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            • kibosh
              Einwanderer


              • 29.06.2005
              • 3

              #36
              Zitat von Bastler
              Weis ja nicht wie es bei euch in Österreich ist,aber bei uns hat zum Glück noch nicht jeder Ganove eine scharfe Kanone im Hosenbund...aber der der hat wird diese wohl auch rausholen wenn er merkt das er sein Ziehl nicht erreicht,egal ob man ihn nun mit einer Gaspistole,Sprühzeug oder den Fäusten bearbeitet hat

              Wenn der Andre mit soeiner Begegnung rechnet sollte er sich vieleicht eher Gedanken um seinen Umgang aus über die richtige Waffe machen...
              Da geb ich Dir vollkommen recht, und nein bei uns laeuft nicht jeder mit Kanonen rum. Mein Punkt war das Schreckschusswaffen in Konfliktsituationen gefaehrlicher fuer den Besitzer als fuer den Gegner sind.
              Die Hauptgefahr sind dabei nicht die Ganoven sondern die legalen Waffentraeger. Wennst mit einem Pfefferspray werkst, wird keiner von denen schiessen, weil der Richter das nicht als Notwehr durchlassen kann. (Unverhaeltnismaessigkeit der Mittel). Gaswaffen sind ab einer bestimmten Distanz nicht von echten zu unterscheiden, daher kann berechtigte Notwehr in Betracht kommen. Der Anschein ist entscheidend, weil in der Kuerze der Zeit die tatsaechliche Bedrohung nich eingeschaetzt werden kann.
              Bei uns ist mal ein Bankraeuber der mit einen pistolenaehnlichen Gasfeuerzeug ausgeruestet war, ganz legal von der Polizei erschossen worden.
              Also bitte die Dinger sind gut fuer Sylvester aber bitte nicht damit rumlaufen.

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              • Ganymed
                Heerführer


                • 08.11.2004
                • 1364
                • Erkrath

                #37
                Mal ein Fall aus der Schweiz:
                Ein Polizist hat während einer Halloween-Party einen Gast erschossen, der eine Spielzeugwaffe auf ihn gerichtet hatte. Ein Polizeisprecher erklärte, zwei Beamte hätten in der Nacht zum Samstag das Grundstück betreten, nachdem eine Beschwerde wegen Ruhestörung eingegangen sei.

                In dem Haus, das wegen seiner Grösse und prachtvollen Ausstattung auch "das Schloss" genannt wird, hätten sich mehrere hundert Menschen aufgehalten, viele davon kostümiert. Nach Polizeiangaben schauten die Polizisten durch ein Fenster, als ein Mann eine Waffen auf sie richtete. Einer der Beamten schoss mehrfach auf den Gast. Es wurde nicht ausgeschlossen, dass das Opfer die Polizisten ebenfalls für maskierte Partygäste hielt.

                oder dieser Fall:

                Kein Verfahren gegen Polizisten
                Eine zweifelhafte Entscheidung
                Von Werner Albrecht
                4. Januar 2002

                Über ein Jahr ist es nun her, dass in einem Waldstück bei Ulm der 28-jährige behinderte Vietnamese Khan Bui von zwei Polizisten erschossen wurde. Jetzt wurde das Verfahren gegen die beiden Polizisten durch die Staatsanwaltschaften aus Ulm und Tübingen eingestellt.

                Was war am 19. September 2000 in Ulm passiert? Die in der Schwäbischen Alb gelegene und durch Klöster und Kirchen wie historische Gebäude bekannte Doppelstadt Ulm-Neu Ulm erlebte einen grauenvollen Tag. In einem nahen Waldstück erschossen zwei Polizisten einen behinderten jungen Mann. Die Beamten sollen mindestens 22 Schüsse abgefeuert haben, weil Khan Bui angeblich eine Waffe auf sie gerichtet habe.

                Nach den Ermittlungen sind die beiden Streifenpolizisten dem Notruf einer Frau zufolge, die einen Mann mit einem Gewehr gemeldet hatte, auf einen Waldparkplatz geschickt worden. Dort seien sie auf den Behinderten getroffen. Die Beamten hätten den 28-jährigen am Waldrand im Dämmerlicht eines "typischen Ulmer Hochnebeltages" zuerst von hinten gesehen. Ihre Aufforderung, stehen zu bleiben und die "Waffe" fallen zu lassen, habe der Behinderte nicht befolgt. Er sei vielmehr auf die Polizisten zugegangen und habe sie bedroht.

                Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei der angeblichen Waffe um die Nachbildung eines Sturmgewehres - ein völlig harmloses Spielzeug. Acht Polizeischüsse durchschlugen den Körper des Vietnamesen. Einer traf ihn mitten in die Brust. Der Behinderte starb an den Schussverletzungen im Krankenhaus.

                Beide Beamten müssen hemmungslos geschossen und ihre Waffen noch einmal nachgeladen haben. Aus welcher Waffe der tödliche Schuss abgegeben worden sei, lasse sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht feststellen. Die Lage der Pistolenhülsen spreche für eine relativ kurze Schussdistanz. Warum die Polizeibeamten trotz dieser Tatsache nicht den harmlosen Charakter der Spielzeugwaffe erkannten, blieb ungeklärt.

                Der 28-jährige Vietnamese war wegen einer Hirnhautentzündung auf dem geistigen Stand eines Kindes stehen geblieben und lebte seit 1993 in einem Behindertenheim. Wie die Heimleiterin Carola Langlotz-Brunner erklärte, war er kein aggressiver Mensch. Zwar habe er stets ein Spielzeuggewehr bei sich getragen, aber nie auf Menschen gezielt. In der Behindertenwerkstatt habe das Spielzeuggewehr stets einen festen Platz gehabt. Möglicherweise habe es für Khan Bui, der vor einigen Jahren mit seinen Eltern aus Vietnam gekommen war, die Funktion eines Stofftiers gehabt.

                Nach dem Bericht der Heimleiterin habe sich der junge Vietnamese auch häufig versteckt, und die Betreuer hätten ihn suchen müssen. Auch am Unglückstag habe er mit dem Gewehr die Werkstatt verlassen. Die Betreuer hätten nach vergeblicher Suche bei der Polizei schließlich eine Vermisstenanzeige aufgegeben.

                Die Stuttgarter Nachrichten vom 11. Oktober 2000 zitierten den leitenden Oberstaatsanwalt Konrad Merz mit den Worten, er könne nicht genau angeben, "wie viele Schüsse die beiden Beamten tatsächlich auf den Behinderten feuerten". Laut Merz müsse aufgrund der gefundenen Patronenhülsen angenommen werden, dass mindestens 22 Schüsse abgegeben wurden. Beide Polizisten hatten, als das erste Magazin leer war, ein zweites in ihre Waffen eingelegt und weitergeschossen.

                Pro Magazin werden im Allgemeinen acht Patronen verwendet. Deshalb schließt Konrad Merz nicht aus, dass sogar mehr als 22 Schüsse fielen. Merz widersprach aber Mutmaßungen, "dass der Schuss im 80 Grad Winkel nach unten gezielt wurde und der Vietnamese schon wehrlos am Boden gelegen hat." Der rechtsmedizinische Bericht zeige nicht auf, "ob der tödliche Schuss von oben oder von unten abgefeuert wurde, noch ob er von vorne oder von hinten in den Körper eindrang."

                Die Staatsanwaltschaft ermittelte geraume Zeit gegen die beiden Beamten wegen fahrlässiger Tötung. Während dieser Zeit waren die Polizisten dienstunfähig gemeldet, gaben über ihre Verteidiger aber zu Protokoll, dass sie sich bedroht fühlten. Während der Fall vor einem Jahr in den Massenmedien ein breites Echo fand, wurde über die jetzt erfolgte Einstellung des Verfahrens kaum etwas berichtet.
                Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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                • MrSheepy
                  Landesfürst

                  • 26.06.2003
                  • 970
                  • Wesel, NRW
                  • C Scope 770

                  #38
                  Meine Herren... Na der zweite Bericht ist schon heftig.

                  Allerdings kann ich solche Situationen gut nachvollziehen. Mittlerweile sind immer mehr Kriminelle Bewaffnet und Schrecken auch nicht davor zurück von Ihrer Schusswaffe gebrauch zu machen... Man denke nur mal an die Erschossenen Polizisten die einen Autofahrer einer Routinekontrolle unterziehen wollten. Da fällt es schwer eine grade Linie zu ziehen.

                  Als Selbstverteidigungswaffen sind Gaspistolen in der Tat vollkommen Wirkungslos. Bevor man die Waffe gezogen, entsichert und in Schusshaltung gebracht hat, hab ich Dir 3 mal eine vors Kinn geknallt. Fahr mal nach Duisburg-Marxloh und zieh da ne Gaspistole... Da hast Du im gleichen Moment 5 scharfen Waffen am Kopf und kannst nur hoffen das Dir jetzt schnell nen türkischer Witz einfällt!
                  Keine Signatur ist auch ne Signatur!

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                  • Bastler
                    Heerführer

                    • 15.02.2002
                    • 4283
                    • Dortmund
                    • SC 625 ,B.J. 1944

                    #39
                    Ja sowas passiert immer wieder mal,wird in Zukunft wohl eher öfter als seltener werden,wo jetzt dieser "Anscheinsparagraph" gekippt wurde und auf jedem Trödel zum Taschengeldpreis M16 und AK47 zu haben sind,die aus 20m Entfernung nicht vom Original zu unterscheiden sind

                    Wenn man sich das anguckt,und bedenkt das im gleichen Aufwasch der Sch... mit dem kleinen Waffenschein beschlossen wurde,kann man schon ein wenig an der geistigen Anwesenheit der Herren daoben zweifeln...




                    ...Die Hauptgefahr sind dabei nicht die Ganoven sondern die legalen Waffentraeger. Wennst mit einem Pfefferspray werkst, wird keiner von denen schiessen, weil der Richter das nicht als Notwehr durchlassen kann. ...

                    Ein legaler Waffenträger wird einen wohl kaum grundlos angreifen,das man Grund hätte seine Gaspistole oder was auch immer zu ziehen denk ich mal... :effe

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                    • matin3
                      Landesfürst


                      • 03.01.2004
                      • 745

                      #40
                      Ich ziehe nicht zuerst

                      Zitat von Bandit_911
                      Wenn Du mich damit meinst, dann bin ich nicht am Zug.
                      ----------------------------------------------------------------
                      also,daß ich jemanden bestimmtes meine,kann ich nicht sagen,aber konnte zumindestens feststellen,daß wir uns,also matze,pikar,spawncer,usw.,meine wenigkeit noch keine grabenkämpfe hatten ,uns auch noch nicht bewaffnen mußten ,ansonsten schließe ich mich erst mal ralf an,bevor ich was verkehrtes sage
                      (Jaja rauh....wie richtige Männer halt.
                      Nicht so ein zierlicher Mimosenhafter Austausch.

                      Aber überbewerten sollt man auch nichts-Forengeplänkel eben
                      __________________
                      Gruß Ralf )
                      --------------------------------------------------------
                      laßt uns lieber darüber disskutieren,wie man bei waffenfunden am besten mit dem gesetz klar kommt,ansonsten gönne ich jedem seinem spaß,auch mit gaswaffen,warum nicht,haubtsache,es bleibt im rahmen !
                      gruß und gut fund
                      matin
                      Das Selbst ist sich selbst verborgen.Von allen Schätzen wird der eigene zuletzt ausgegraben.
                      (nach Friedrich Nietsche)

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                      • SpitfireMk47
                        Geselle


                        • 12.02.2005
                        • 60
                        • Wahlschied

                        #41
                        Zitat von Watzmann
                        Stimmt schon soweit aber man darf trotzdem nicht in der Öffentlichkeit (Außer bei Notwehr!) rumballern.
                        Zudem bekommt man nur unter bestimmten Vorraussetzungen den "Kleinen Waffenschein".
                        Gib mal bei Google "Kleiner Waffenschein" ein,da wird es für verschiedene Bundesländer und Städte näher erklärt.


                        Gruß Daniel

                        Das mit der Notwehr ist eine Verzwickte Sache! Man soll mit einer Kanone nicht auf Spatzen schießen. Sich angemessen bei einem Angriff zu schützen eine "Kunst". Aber viele Menschen wissen nicht was angemessen ist und was nicht! Eine Schreckschusswaffe hat in der Öffentlichkeit nix zu suchen! Die Gefahr sie leichtfertig einzusetzten ist zu groß. Und später hat man dann Probleme dem Richter zu erklären warum man seinem Angreifer Schwere verbrennungen zugezogen hat. Eine "Latte" von Zaun oder eine "6er Mag-Lite" ist auch nicht das ware. Alle denen sie sich nicht verteidigen können warum auch immer ist ganz klar Pfefferspray zu empfelen. Wenn man sich nicht Waffenlos verteidigen kann ist das einer gute Altanative! All denen die sich ohne Hilfsmittel verteidigen möchten empfele ich einen Kampfsport. In einem Jahr hat man dann eine gute grundlage.
                        P.S. Wenn man eine Waffe mit sich trägt, kann die auch gegeneinen Verwändet werden. Der Umgang mit Hilfsmitteln soll also geübt sein.
                        Ich wünschte, es würde den Regen nicht geben.
                        Ich wünschte, es würde die Nacht nicht geben und die Discos,. die müden fahrer und den Alkohol.
                        Ich wünschte, sie würden begreifen, wie zerbrechlich sie sind...
                        Warum ich das tue? Weil ich es kann!

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                        • Heidecken
                          Heerführer


                          • 22.01.2005
                          • 1457
                          • Bad Lauterberg
                          • XP Deus

                          #42
                          Hallo!
                          Danke fuer die vielen antworten nur zankt euch bitte nicht
                          ich brauch das ding nicht für sylvester oder so zum rumballern oder für selbstverteidigung habe nur eine angeboten gekriegt und da es eine alte Erma im stil der bekannten P 08 ist passt diese gut in meine Sammlung hoffe habe einiges geklärt.
                          MfG
                          Andre H
                          ***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN***

                          "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"

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