kleines Konvolut meines Urgrossvaters

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • sled
    Landesfürst


    • 04.06.2005
    • 753
    • Zürich / NRW
    • Cibola, ACE250

    #1

    kleines Konvolut meines Urgrossvaters

    Hi,

    ich möchte euch mal ein paar Gegenstände meines Urgrossvaters aus seiner damaligen Dienstzeit beim Militär vorstellen. Leider ist er schon seit langem verstorben. Da mein Vater schon seit klein an immer seinen alten Revolver bewunderte, hat mein Urgrossvater ihm diesen und andere seiner "Schätze" vermacht (mein Vater war damals 15 Jahre alt). Und beim Umräumen, tauchten die Schätze dann wieder in einer Schuhschachtel auf - und ich war natürlich völlig hin und weg. Und die Erinnerungsmedaille hab ich schonmal weitervererbt gekriegt Finde es aber sehr schade dass ich nie die Ehre hatte meinen Urgrossvater kennenzulernen, da ich mehr an seiner persönlichen Geschichte als an seinen Ausrüstungsgegenständen interessiert bin.

    Der Revolver ist noch so gut wie neu, schön in Ölpapier eingewickelt und der Lauf ordentlich mit Waffenfett gefettet - so wie sich's gehört. Die Original Reinigungsutensilien sind auch dabei, inkl. original Munition und noch ein paar neuere Päkchen mit 7,5mm Munition. Wenn ich das nächste mal auf der 25m Schiessanlage bin wird das gute Stück wieder eingeschossen Es ist wirklich erstaunlich wie oft das Schweizerkreuz eingestanzt wurde, auf fast jedem Einzelteil wurde es eingestanzt, sogar auf den Köpfen der Schrauben.

    Es handelt sich um einen Schweizer Ordonanzrevolver Modell 1875. Mein Urgrossvater war im 1.Weltkrieg "dabei" - sofern man das so nennen kann, da die Schweiz ja nicht gekämpft hat sich aber sehr gut auf einen Krieg vorbereitet hat. Mein Urgrossvater war beim Füssilier Bataillon 56. Und die Erinnerungsmedaille ist vom Treffen im Jahre 1934.

    Fotos, Dienstbüchlein und Urkunden sollten wohl auch noch irgendwo sein - ich werd mich aufjedenfall auf die Suche machen und alles Umräumen

    Von meinem Grossvater (leider auch vor ein paar Jahren verstorben) hab ich den Karabiner (Modell 31) mit nummerngleichem Bajonett und Magazin Jedoch hatte ich mich nie getraut mit ihm über seine Dienstzeit zu sprechen wäre bestimmt sehr interessant gewesen


    Viel Spass beim Anschauen der Bilder


    Gruss


    sled
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von sled; 13.05.2006, 20:53.
  • Robbells († 2021)
    Heerführer


    • 11.08.2004
    • 2823
    • Berlin
    • nun ja ...ja auch ich hab einen MD 3009...

    #2
    Interessantes..

    Erbe!!!

    Schön auch mal solche Bilder zu sehn!

    Ich geh mal davon aus das mit den Waffen in der Schweiz

    so geht.

    Ist das nicht so das in der Schweiz jeder gediente seine

    Waffe zu Hause hat?

    Bye Robbells

    ++++Fotowettbewerbsgewinner Februar 2019, Januar 2020 und Oktober 2020 ++++

    Robbels hat uns am 10.08.2021
    völlig überraschend für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

    Kommentar

    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19529
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      Einfach nur schön!
      Ja, die Schweiz hat ein liberales Waffenrecht.

      MfG Ganzneidischergeist
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

      Kommentar

      • sled
        Landesfürst


        • 04.06.2005
        • 753
        • Zürich / NRW
        • Cibola, ACE250

        #4
        Zitat von Robbells
        Erbe!!!

        Schön auch mal solche Bilder zu sehn!

        Ich geh mal davon aus das mit den Waffen in der Schweiz

        so geht.

        Ist das nicht so das in der Schweiz jeder gediente seine

        Waffe zu Hause hat?

        Bye Robbells
        Ja das ist heute immernoch so. Du hast die Möglichkeit deine Dienstwaffe als Leihwaffe mitnachhause zu nehmen (inkl. Munitionspäkchen für den "Notfall/Kriegsfall"). Wie gesagt ist es dann nur eine Leihwaffe, du musst diese dann mit Ende 30 abgeben oder du kaufst sie (erst mit Ende 30 bist du fertig mit deinem Dienst, da du jedes Jahr mindestens einmal zum Schiesstand fahren musst und ein sogenanntes obligatorisches Programm schiessen musst - wenn du dies nicht tust kann das ähnlich wie Dienstverweigerung behandelt werden. Zudem gibts auch noch jedes Jahr 2 Wochen Wiederholungskurse (WK) von deiner Einheit).

        Das aktuelle Sturmgewehr ist das Stgw90 (SIG550). Diese kriegst du als Leihwaffe mitnachhause, du kannst sie aber ohne Probleme kaufen. Es geht hier wohl nur um finanzielle Aspekte. Du kannst dir aber noch umsonst ein Stgw57 (SIG510) mitnachhause nehmen. Das bekommst du sozusagen gratis geschenkt

        Ordonanzwaffen unterliegen in der Schweiz auch besonderen Gesetzen (lockerer als das normale WaffenGes., sogar Minderjährige (17. Altersjahr) dürfen im Rahmen eines sog. Jungschützenkurs das Stgw90 (vollautom.) ohne Munition mitnachhause nehmen)

        Jedoch wird das ganze auch hier debattiert, und evtl. auch verschärft. Aber es kommt zum Glück nur sehr selten zu Zwischenfällen.

        Am 20. Mai findet auch das weltweit grösste Schützenfest statt, bei dem jeder Schweizer an jedem öffentlichen Schiessstand auf 300m schiessen darf Das sogenannte Feldschiessen.

        Hab noch ein Bild vom Stgw90 und Stgw57 angehängt

        Weiter infos:
        Diese Website steht zum Verkauf! waffenhq.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf waffenhq.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!

        Diese Website steht zum Verkauf! waffenhq.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf waffenhq.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!

        Diese Website steht zum Verkauf! waffenhq.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf waffenhq.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!

        Diese Website steht zum Verkauf! waffenhq.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf waffenhq.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!

        Diese Website steht zum Verkauf! waffenhq.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf waffenhq.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!



        Gruss

        sled
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • dolphiner
          Bürger


          • 18.09.2005
          • 122
          • Würzburg

          #5
          Wo kann ich die schweizerische Staatsbürgerschaft beantragen?

          Kommentar

          • erwin210360
            Ritter


            • 27.05.2005
            • 555
            • Schwäbisch Hall, BW

            #6
            Das wär doch mal wieder etwas, so ein Schießen.

            @sled: Schön pflegen dein Erbe. Ich habe nur ein paar Foto´s von meinem Großvater.
            Gruss Erwin

            In jeder Minute, die du mit Ärger verbringst, verschwendest du 60 glückliche Sekunden deines Lebens.

            Kommentar

            • Andi08/15
              Heerführer

              • 26.06.2003
              • 2048
              • Lkr. RT/Baden-Württemberg
              • Garret ACE250

              #7
              Muss auch mal in die Schweiz zum Schießen gehen, alles was Spaß macht, ist ja in D verboten...
              Hier hat der Staat Angst vor seinen eigenen Bürgern, wie kommt das nur!
              Wenn Wahlen hier was ändern würden, wären die schon längst bei Strafe hier auch verboten.
              Wie ist das eigentlich, wenn ich zum Schießen meine eigene(n) Waffe(n) mit in die Schweiz nehmen möchte, was braucht man da alles? Weiß das einer?

              MFG Andi!
              Zuletzt geändert von Andi08/15; 21.05.2006, 23:38.
              § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
              (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

              ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

              Kommentar

              • kerby
                Geselle

                • 09.10.2003
                • 50
                • Thüringen

                #8
                @Andi08/15

                Du würdest in diesem Falle die Waffe aus der EU ausführen . Hier ist Einiges an Papierkram nötig.
                ... aber machbar !
                Sapere Aude

                Kommentar

                • v.Thronstahl
                  Ritter


                  • 04.03.2005
                  • 535
                  • Taunus/Hessen

                  #9
                  Zitat von Andi08/15
                  Muss auch mal in die Schweiz zum Schießen gehen, alles was Spaß macht, ist ja in D verboten...
                  Hier hat der Staat Angst vor seinen eigenen Bürgern, wie kommt das nur!
                  Wenn Wahlen hier was ändern würden, wären die schon längst bei Strafe hier auch verboten.
                  Wie ist das eigentlich, wenn ich zum Schießen meine eigene(n) Waffe(n) mit in die Schweiz nehmen möchte, was braucht man da alles? Weiß das einer?

                  MFG Andi!

                  Du brauchst den Europäischen Feuerwaffenpass, eine Ausfuhr und eine Einfuhrgenehmigung und ein Bedürfnis, hier langt schon die Einladung eines Schweizer Schützenvereins.
                  _________________
                  "On ne passe pas"

                  Kommentar

                  • Ganymed
                    Heerführer


                    • 08.11.2004
                    • 1364
                    • Erkrath

                    #10
                    Nach dem letzten Vorfall(wars ein Arzt,der seine Familie ausgelöscht hat?),werden die Waffengesetze dort auch nochmal überarbeitet und dann wohl auch nichtmehr so lasch gehändelt werden.Falls die Schweiz irgendwann dem Schengener Abkommen beitritt,ist eh schluss mit lustig
                    Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

                    Kommentar

                    • Immelmann
                      Heerführer


                      • 23.12.2004
                      • 5638
                      • Hessen

                      #11
                      warum wird alles was spaß macht verboten?
                      Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
                      "Semper Fi - you rat, you fry!"

                      Kommentar

                      • Ganymed
                        Heerführer


                        • 08.11.2004
                        • 1364
                        • Erkrath

                        #12
                        Es wird ja nicht verboten,was "Spass" macht,sondern nur verschärft überwacht,damit nicht jeder Hinz und Kunz,wie in Amerika üblich eine Waffe besitzt.
                        Ich halte das eigentlich für sehr sinnvoll.
                        Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

                        Kommentar

                        • sled
                          Landesfürst


                          • 04.06.2005
                          • 753
                          • Zürich / NRW
                          • Cibola, ACE250

                          #13
                          Das Schengen/Dublin Abkommen wurde letztes Jahr angenommen. Die Waffengesetze werden auch "verschärft" jedoch fallen da nicht die Ordonanzwaffen drunter. Das ist ein wichtiger Punkt, d.h die Dienstpistole + Gewehr + Munition kriegste immernoch mitnachhause.

                          Ja das mit der erschossenen Familie (Rey-Bellet) hat einiges an Aufruhr verursacht, nun redet aber keiner mehr davon. Nun sind die Jugendlichen und ihre Alkoholexzesse im Mittelpunkt der Medien und jeder Politiker reicht nun da seine Vorschläge ein.

                          Ausserdem werde ich eh noch dieses Jahr 18 und dann nix wie ab ins Waffengeschäft Im Schiessverein bin ich eh Mitglied, Schiesserfahrung hab ich also hab ich eigentlich nichts zu befürchten da ich ja ein Sportschütze/Sammler bin und kein möchtegern Rambo. Ein Kumpel von mir bemüht sich um eine Lizenz für Vollautomatische Waffen da er in einem militärhistorischen Verein ist und sich eine MP38 kaufen möchte. Und von dem was ich bis jetzt gehört habe reicht dieser Grund aus (natürlich mit leerem Vorstrafenregister + persönl. Gespräch mit dem Amt).
                          Zuletzt geändert von sled; 24.05.2006, 21:08.

                          Kommentar

                          • waldschrat01
                            Landesfürst


                            • 23.02.2006
                            • 706
                            • Meck-Pomm
                            • keinen, Augen aufmachen

                            #14
                            Zitat von Ganymed
                            ...damit nicht jeder Hinz und Kunz,wie in Amerika üblich eine Waffe besitzt.
                            ----------------------------------------------------------------------------
                            Hallo Ganymed,

                            möchte kurz was dazu sagen.
                            Ganz so ist es nicht überall in Amerika. Beispiel New Jersey. War dort kürzlich im Waffengeschäft und habe mich dahingehend erkundet, was anliegt, wenn jemand ein Schießeisen kaufen möchte. Antwort des Händlers: Papiere (z.B. Führerschein) und Antrag bei der Polizei einreichen. Angabe, welche Waffenart gekauft werden möchte. Dann Überprüfung. Dauert ca. 20 Min. Wenn nichts vorliegt (also weiße Weste), dann ab zum Händler. Für eine vollautomatische Waffe, gibt es eine Sondergenehmigung. Kein Gutachten, Sachkunde oder Eignungstest erforderlich. So in Kurzform die Angaben vom Händler. Gilt aber nur für den Staat New Jersey. In anderen Bundesstaaten mag's natürlich anders sein.

                            Gruß waldschrat01
                            Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.

                            Kommentar

                            • Ganymed
                              Heerführer


                              • 08.11.2004
                              • 1364
                              • Erkrath

                              #15
                              Zitat von waldschrat01
                              ----------------------------------------------------------------------------
                              Hallo Ganymed,

                              möchte kurz was dazu sagen.
                              Ganz so ist es nicht überall in Amerika. Beispiel New Jersey. War dort kürzlich im Waffengeschäft und habe mich dahingehend erkundet, was anliegt, wenn jemand ein Schießeisen kaufen möchte. Antwort des Händlers: Papiere (z.B. Führerschein) und Antrag bei der Polizei einreichen. Angabe, welche Waffenart gekauft werden möchte. Dann Überprüfung. Dauert ca. 20 Min. Wenn nichts vorliegt (also weiße Weste), dann ab zum Händler. Für eine vollautomatische Waffe, gibt es eine Sondergenehmigung. Kein Gutachten, Sachkunde oder Eignungstest erforderlich. So in Kurzform die Angaben vom Händler. Gilt aber nur für den Staat New Jersey. In anderen Bundesstaaten mag's natürlich anders sein.

                              Gruß waldschrat01

                              Wenn nur der Ausweis und kein Eintrag im Register reichen,dann ist das eine sehr einfache Art,an eine Waffe zu kommen,also doch quasi für Hinz und Kunz,oder?
                              Im Prinzip kann dann jeder der Dreck am Stecken hat,seine 90 jährige Omma schicken um eine Waffe zu kaufen und kommt so in den Besitz ohne irgendwelche Prüfung.Hier ginge das nicht,da selbst die Omma eine Prüfung machen müsste usw.
                              Du verstehst was ich meine?
                              Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

                              Kommentar

                              Lädt...