Ne Fotomontage würd ich als Zivilist sagen...ist ne PzH 2000 oder?
Schalldämpfer werden die wohl kaum haben.
Und es erinnert verdammt an ein Phallussymbol....
Nachtrag: war meine erste Reaktion, aber inzwischen weiss ich es ist tatsächlich ein Schalldämpfer für Beschussversuche...und es is scheinbar auch ne PzH 109.
Vielleicht ein Schalldämpfer für irgendwelche Versuche, könnte mir auch vorstellen, das damit die Geschwindigkeit der Granate beim verlassen des Rohres gemessen wird. Wer weiss.
Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Wozu eigtl. der Tarnanstrich?
Im reellem Gefecht, wo ein Tarnanstrich Sinn hätte, wäre so ein Teil ja nicht grad brauchbar!
So ein Aufwand, wäre es da nicht einfacher woanders hinzufahren zur Schussübung?
Die können ja dann nur immer in eine Richtung und Winkel schießen, find ich irgendwie ein wenig sinnlos das ganze, oder?
Ist ein Rauch und Schalladsorber, setzt man in der Nähe bewohnter Gebiete ein. Einmal wegen Lärm, zweitens damit die Rauchgase nicht die Umweltverschmutzen. Sozusagen ein Schalldämpfer mit Katalysator.
Tarnanstrich... ist halt so bei der BW, alles nach Norm.
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