Bei allem Verständnis: Ein demilitarisierter Panzer, den irgendein Merkwürdiger im Keller stehen hat und Kunst aus der Nazizeit, die jemand als Schrott gekauft hat: Wo ist da jetzt das Problem?
Hallo Leute
Das ist mal wieder ein schöner Beispiel, welche "Experten" heute bei den Behörden an der Schalthebeln sitzen,
2 ...(in Worten = zwei) ... Bergepanzer, für ein Teil, das man anscheinend noch gar nicht gesehen hat...
Ob diese Herren schon mal einen soliden Knicklenker-Radlader einer Baufirma in Aktion gesehen haben ..???
Aber das wäre sicher zu billig und auch nicht Medienwirksam genug gewesen ...
Hallo Leute
Das ist mal wieder ein schöner Beispiel, welche "Experten" heute bei den Behörden an der Schalthebeln sitzen,
2 ...(in Worten = zwei) ... Bergepanzer, für ein Teil, das man anscheinend noch gar nicht gesehen hat...
Ob diese Herren schon mal einen soliden Knicklenker-Radlader einer Baufirma in Aktion gesehen haben ..???
Aber das wäre sicher zu billig und auch nicht Medienwirksam genug gewesen ...
Gruß Wolf
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel, welche "Experten" heute in den Foren posten, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen!
Der etwas "anders" dekorierte Garten des Hauses ist mir ja schon mal aufgefallen....aber wie bekommt man einen ausgewachsenen Panzer scheinbar unbemerkt nach Hause und dann noch in eine Tiefgarage? Ich meine, wenn es ein Hotchkiss gewesen wär, kein Problem, aber einen Panther?
habe deinen Beitrag an den schon hier existierenden Thread zum Thema gehangen u. die 2 darauf hinweisend folgenden gelöscht, da ja somit nicht mehr von nöten..!
lb. Gruß,
Colin
"In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"
Alter Hut, hier in der Region ist der Herr und seine Sammlung nicht "unbekannt"
Würde mich wundern, wenn da etwas verwertbares bei rum kommt, meines Wissens alles demilitarisiert...
Gerade haben sie aber im Fernsehen betont, dass, wenn auch nur eine scharfe Patrone gefunden würde, gleich bis zu einem Jahr Gefängnis drohe.
Beim Bauchgefühl sagt mir, dass da nicht alles mit rechten Dingen zugeht, was die Sammlung des Opas angeht. Zumindest die Kunstwerke sind ja wohl schon mal recht zweifelhaft erworben.
Was theoretisch als Höchststrafe machbar ist, interessiert im normalfall keinen. sollte er hier ne sammlung haben die zu 99,9% demilitarisiert ist und dann 1 patrone scharf dabei sein wird ihm kein richter in deutschland die höchststrafe geben. so es überhaupt zur anzeige kommt, gibts allerhöchstens nen "na na na" zeigefinger...
in zeiten in denen man nicht mal mehr für mord 15 läppische jahre bekommen soll (siehe aktuelle rechtsdiskussion), in der ein abgeordneter für 5000€ gar nciht erst wegen kinderpornos erst genauer angeschaut wird ... und in dem ein anderer abgeordneter offen drogen anbaut .... kannste einen nciht wegen einer scharfen patrone 1 jahr geben.
anyway ...es scheint ja keine direkte gefahr bisher gedroht zu haben sonst hätte man schon anders reagiert .. die sammlung würd ich allerdings gern mal sehen
Nun, warten wir doch einfach ab, was die Prüfungen ergeben
Demilitarisiert und rechtlich somit einfandfrei, oder ... ??
Für einen Teil scheint es ja zumindest Schriftverkehr bzw. Einverständnisse einer Behörde zu geben ...
Die Frage am Rande:
Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ...
In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ...
Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen.
WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück??
Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit??
=>
... die Frage zu diskutieren kann auch gern auf später verschoben werden.
Ist jetzt (noch) nicht wichtig.
Nach Abschluß des Verfahrens schauen wir nochmal ...
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
Die Frage am Rande:
Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ...
In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ...
Gruß
Jörg
ich kenn es von div. leuten immer nur so, dass abgeholt werden muss.
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