Ja ich frag nich auch schon wer Castalla ist, aber es wissen eigentlich nur 3 Personen von dem morgigen Termin.
@ Castalla, haben wir heute telefoniert ?
Mgrafzahn
Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung
Castella, es ist Tradition das sich Neue Forenuser vorstellen
@Castella:
Willkommen bei SDE!
Eine Vorstellung ist natürlich wünschenswert, aber man muss nicht ALLES verraten...liegt ganz an dir.
Viel Spass im Forum!
ja ich fand auch das Zusammentreffen und das Telefonat sehr aufschlußreich und beides hat einen sehr guten Geschmack hinterlassen. Danny, ich freue mich schon auf unser Treffen.
Sei vorsichtig im Süden unserer Kugel.
eine kleine Anmerkung.....
die bis heute propagierten Aussagen, das die Ofd´s bzw. BEVA Eigentümer deutschen Kriegsgerätes seien, ist schlicht so nicht zutreffend und gild wenn überhaupt nur für den französischen und russischen Bereich.
1946 wurde in München von den Amis eine Firma eingesetzt, die im engl. und amerikanischen Bereich für die Entsorgung ALLER Kriegsrelikte (Beute) zuständig war.
Ähnlich wie die Treuhand nach der Wende.
Die BRD wurde erst 48 gegründet, schon daraus ergibt sich der Wiederspruch.
Somit gild für diesen Bereich das Fundrecht (ausgenommen logischerweise Waffen, Mun und sterbliche Überreste) nach dem BGB. Für die sterblichen Überreste gild §7 aus dem Gräbergesetz.
1961 haben die Amis jeglichen Anspruch an ihrem Kriegsschrott aufgegeben.
Daher gild auch hier das BGB Fundrecht in allen Ausführungbestimmungen.
Wer also z.B. eine verschüttete P-47 findet, muß sich mit dem Landeigentümer auseinander setzen. (Dem KBD nur, wenn noch Mun an Bord ist und den Amis wenn der FF (nicht nur Reste) noch drin ist)
m.f.G. Kanzler
Der Umgang mit Fundsachen im allgemeinen und im besonderen ist mit Vorsicht zu geniessen. Was vielfach nicht bedacht wird ist, das der Grundstückseigentümer immer ein Anteilsrecht an der Fundsache hat. Wird er nicht beteiligt kann es strafrechtliche Folgen haben.
Zum "sondeln", es ist zwar erlaubt das aufgraben aber nicht so ohne weiteres, weil dadurch kulturhistorische Güter beschädigt werden könnten. Da gibt es auch gesetzliche Regelungen wie im einzelnen zu verfahren ist (fragt mich jetzt nicht nach den Paragraphen aber die sind bestimmt im Netz zu finden).
Gefährliche Kriegsrelikte, hier gibt es Dienststellen, die sich mit der Räumung befassen, weiß fast jeder. Wo der Verdacht auf Kampfmittel nahe liegt ist immer der Zuständige Kampfmittelräumdienst zu informieren und das ist auch bei Flugzeugen so. Man kann eigentlich nie davon ausgehen das abgestürzte Flugzeuge Kampfmittelfrei sind und daher ist eigentlich immer der KBD im Boot. Es gibt auch meines Wissens auch nirgendwo in Deutschland Sammelerlaubnisse für Kampfmittel und Waffen die an Hobbysucher ausgegeben werden.
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