Gefährlich ???

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  • Philippe
    Ratsherr

    • 13.01.2003
    • 247
    • Saarland
    • Md 5006

    #16
    ...ja aber wenn es kein übungsgeschoss gewesen wäre, müsste man doch auch das geschoss an sich delaborieren, oder?

    ...naja...ist wohl nur eine rhetorische spitzfindigkeit.......für mich gilt:

    delaboriert=entschärft=ungefährlich.betonung auf letzterem
    mfg

    Philippe

    "Stafette, 16fach....Saufen!"

    Kommentar

    • Hecht
      Ritter

      • 06.02.2001
      • 305
      • Niedersachsen

      #17
      Hallo Rabbit, zur Beunruhigung

      und nun zum Thema

      > Die Unglücke, deren nähere Umstände mir bekannt wurden, geschahen immer beim Öffnen bzw. Entschärfen von Granaten.


      Wohl nicht immer:

      >> Hier eine kurze Statistik aus der Bezirksregierung Hannover:

      "Seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen im Jahr 1960 wurden bis heute 9.400 Sprengbomben über 50 kg und ca. 20.000 Tonnen Land- und Seekampfmittel wie Granaten, Panzerfäuste, Wasserbomben usw. geborgen und vernichtet. Die Zahl erhöht sich täglich. So werden allein im Raum Hannover jährlich ca. 35 große Bomben gefunden, entschärft oder gesprengt.

      Dass es sich bei der Munitionsbergung um eine gefährliche Arbeit handelt, wird dadurch deutlich, dass in der Vergangenheit sechs Mitarbeiter der Kampfmittelräumung bei Unfällen schwer verletzt wurden, acht verloren ihr Leben. Auch unter der Bevölkerung kam es immer wieder zu Unfällen. Bis zum heutigen Tage sind 125 Verletzte und leider auch 16 Tote zu beklagen."

      >Statement:

      Wenn jemand ahnt, dass er etwas Gefährliches gefunden hat und es für zukünftige Zwecke bestimmt haben will, dann kann es durchaus sein, dass er es reinigen muss, bevor ein brauchbares Photo gemacht werden kann. Auch zum Scannen, was für das Erkennen von Beschriftungen meist notwendig ist, muss er es mit nach Hause nehmen.

      >>Antwort:
      Das ist aus meiner Sicht völlig daneben. Wenn jemand ahnt... usw. soll er Fachdienste beauftragen und das Ergebnis erfragen. Man kann ja mal versuchen, einen Losteimer zu bergen, nachdem man mit dem Spaten reingehackt hat, dann reinigen und wenn es noch gelingt zu scannen.

      >Statement:
      Wenn er damit ein unangemessen hohes Risiko eingeht, dann sollte man ihn im Forum nüchtern und ohne viel Aufregung darauf hinweisen. Wenn man solche Postings hingegen generell ächtet unterbleiben sie lediglich, an der Praxis des Mit-nach-Hause-Nehmes ändert sich jedoch nichts und niemand kann von den Fehlern anderer lernen.

      >>Antwort:
      Mit dem Umgang von Fundmuintion geht man grundsätzlich ein relativ hohes Risiko ein. Wenn es nur ein persönliches Risiko wäre, würde ich mich gar nicht melden. Aufgrund der Brisanz besteht an sich immer eine Gefahr für Mitmenschen. Ansonsten stellt sich aus meiner Sicht ein Munitionsfundforum mittlerweile als überdenkenswert dar. Wenn man Anfragen liest, wie z.B.: Ich möchte auf einem Bundeswehrgelände suchen, in B-Moor wurden Waffen versenkt, die will ich finden und so weiter und so fort. Wie naiv muss man eigentlich sein, sich dermassen öffentlich zu outen.

      MfG

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      • kz11gr
        Einwanderer

        • 20.06.2003
        • 10
        • Der Planet der Affen

        #18
        _

        Hallo zusammen

        2cm übung (errst) Mun. nicht gefaehrlich .

        mfg , joel (frankreich)

        Kommentar

        • Claus
          • 24.01.2001
          • 6219
          • Bernau bei Berlin
          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

          #19
          Hallo Joel

          Aber verboten, da das Geschoss (Reste) von Leucht- oder Rauchspur enthält! :

          Ich weiss ja nicht, wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber die deutsche Kampfmittelverordnung findest du auf der Startseite.

          claus
          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

          Kommentar

          • kz11gr
            Einwanderer

            • 20.06.2003
            • 10
            • Der Planet der Affen

            #20
            Re: Hallo Joel

            Original geschrieben von Claus
            Aber verboten, da das Geschoss (Reste) von Leucht- oder Rauchspur enthält! :

            Ich weiss ja nicht, wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber die deutsche Kampfmittelverordnung findest du auf der Startseite.

            claus
            Hallo Claus

            Bei uns wie bei euch , verboten . Viele Tote und Verletzte jedes Jahr....

            Freundliche Gruesse , joel

            Kommentar

            • Andi08/15
              Heerführer

              • 26.06.2003
              • 2048
              • Lkr. RT/Baden-Württemberg
              • Garret ACE250

              #21
              Tach!

              "Bum die 2." hattmer schonne, ma sehn, wann "Bum die 3." kommt, damit nach Kampfhunden, BSE und Erfurt (tragisch, aber getroffen hat es nur ehrliche Waffenbesitzer) die Presse, meist schlecht informiert, sich auch noch auf die extrem gefährlichen Sondler stürzen kann und die Regierung in völliger Verkenntnis der wichtigen Dinge sich wieder in blindem Aktionismus ergehen kann, damit ein Sommerloch gefüllt wird. Mit den bekannten Konsequenzen für die Betroffenen (meist ehrlich)!


              Ein verständnisloser Andi !
              § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
              (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

              ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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