Da irrst Du leider gewaltig!
BW-Platzer fallen unters WaffG und können dir richtig Ärger bereiten!
Auch wenn Du im Besitz einer passenden WBK bist,könnte es kritisch werden,da ja Zivilmunition(wie Du oben schon richtig gesagt hast) mit Kaliberangabe versehen sein muß.Somit ist die Munition für Zivilisten nicht gesetzteskonform-auch mit WBK.
Aus dem Grund ist ja jede Patrone,die aus BW-Beständen stammt und den legalen Weg auf den zivilen Markt gefunden hat,mit einem Stempel des Kalibers versehen.
Gruß Christian
BW-Platzer fallen unters WaffG und können dir richtig Ärger bereiten!
Auch wenn Du im Besitz einer passenden WBK bist,könnte es kritisch werden,da ja Zivilmunition(wie Du oben schon richtig gesagt hast) mit Kaliberangabe versehen sein muß.Somit ist die Munition für Zivilisten nicht gesetzteskonform-auch mit WBK.
Aus dem Grund ist ja jede Patrone,die aus BW-Beständen stammt und den legalen Weg auf den zivilen Markt gefunden hat,mit einem Stempel des Kalibers versehen.
Gruß Christian
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