ja so ist das gesetz egal was herr xyz sagt, denn der wird es bestreiten sofern möglich wenn DIR oder anderen was passiert beim transport
Umgang mit Gewehrmunition
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den herren wöllte ich sehen wenn ne b ode rpmk dabei ist und nach ner weile zu rauchen anfängt..... die verantwortung und maßregelung dienstlicher seite wegen annahme und aanstiftung zur aufnahme von fundmuni mal außen vor...
ja so ist das gesetz egal was herr xyz sagt, denn der wird es bestreiten sofern möglich wenn DIR oder anderen was passiert beim transport -
Kommentar
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Ich verstehe auch nicht, warum jetzt hier wieder so theoretisiert werden muss. Das meiste wird einem doch schon vom gesunden Menschenverstand vorgegeben. Das fängt damit an, dass man zu Graben aufhört, sobald man etwas Verdächtiges oder Unbekanntes ausbuddelt. Dann markiert man die Stelle (für sich und die Polizei/ den KMRD) und ruft dann zunächst einmal entweder die Polizei an, um die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Und aus Angst, dass man dann ja im Wald buddeln erwischt wird... ich denke, das wird mit der häufigste Grund sein, warum nur so wenig gemeldet wird.
LG ChabbsKommentar
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Leider ist das nicht von der Hand zu weisen, es haben schon mehr als genug Leute von amtlicher Seite Ärger bekommen, nur weil sie ehrlich waren und an einen gefrusteten oder profilierungswilligen Beamten kamen!
Grade hier in BW sind die mitunter recht übel drauf, weil es hier ein recht restriktives Landesdenkmalschutzgesetz gibt und wo anders wird es auch net wirklich besser sein.
Weniger Regelwut und Beamtenallmächtigkeit wäre da vll. mehr, nicht nur wegen profaner Fundmuni, sondern auch wegen möglicherweise historisch wertvollen Funden.
Aber wer damit rechnen muß, für Ehrlichkeit bestraft zu werden, wird den Teufel tun, sich selber in die Nesseln zu setzen.
In einigen Bundesländern ist es in dem Fall genauso, als ob man rotzedicht laut hupend ums Polizeirevier fährt.
Also braucht sich die Obrigkeit und/oder die staatlich lizenzierten Wühlmäuse über mangelnde Meldewilligkeit von Munidreck oder historischen Funden auch nicht wundern, wer angekackt wird, kackt auch eben mal zurück.
Leider ist es in unserem Beamtenstaat so und es wird sich auch daran nichts ändern.
MFG Andi!§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar



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