Begehung eines Luftschutzkellers

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  • htim
    Heerführer


    • 13.01.2004
    • 5812
    • Niedersachsen / Region Hannover
    • Xenox MV9

    #31
    Der Zustand der Anlage hat mich auch überrascht. So sieht es aus, wenn man die Kellerräume nicht sonderlich dringend benötigt und einfach so lässt, wie sie sind. Die Räume wurden lediglich nachträglich elektrifiziert und als Lagerräume genutzt.

    Besonders der Zustand der Belüftungsanlage ist erstaunlich, wie auf den Foto's ersichtlich. Hier kann man noch mal die Kurbel in die Hand nehmen und sich einen Eindruck davon verschaffen, welche Arbeit hinter der Bedienung dieser Anlage steckt .....

    Wenn es zeitlich hinkommt, stelle ich ab Montag noch die Bilder der nachfolgenden Schutzräume rein.

    Gruß,
    htim

    @Hajo: Diese Sorge trage ich auch. Zum Glück ist es nicht möglich, diese (verschlossene) Anlage auf illegale Weise zu betreten. Das sollte unsere Sprayer-Freunde abhalten....
    Zuletzt geändert von htim; 10.12.2004, 19:30.
    Gruß,
    htim

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    • BVK
      Heerführer


      • 16.09.2004
      • 1184

      #32
      Zitat von Robbells
      die Anlage muß doch bis eben verschlossen und vergessen gewesen sein.

      So unbenutzt kann doch kein "normaler" LS-Keller sein.

      Dornröschenschloss?! Oder ein Museum?!

      Bye Robbells

      Robbells,
      htim macht es ja wirklich spannend. Sei deswegen - noch - nicht ungeduldig du bist nicht allein

      Ich bin einmal gespannt, was an weiteren Fotos und erklärenden Infos dazu folgt, insgesamt dann auch anhand von einem Lage-/Bauplan - ohne Ortsangaben -oder einer Skizze

      Und dann auch die unweigerlich die Fragen zum Erhaltungszustand und der derzeitigen bzw. künftigen Nutzung beantworten werden

      @Hajo
      das muss nicht unbedingt Graffiti sein

      Auf dass bis Weihnachten von htim allen Interessierten (fast) alle Lichter dieser Anlage zur Erkenntnis angezündet werden...

      GA
      BVK

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      • Ralf
        Banned
        • 09.03.2001
        • 2915
        • Essen/Ruhrgebiet

        #33
        Ha, eine Behördenseele, die ungeduldig ist....

        Ich bin's aber auch....und nicht nur zu diesem Thema hier.

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        • Hajo
          Heerführer

          • 29.09.2003
          • 3112
          • NRW
          • C-Scope 1220 B

          #34
          womit Du nicht alleine dastehst lieber Ralf!

          Uli
          der sich in Geduld übt...
          Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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          • BVK
            Heerführer


            • 16.09.2004
            • 1184

            #35
            Behördenseele...

            Zitat von Ralf
            Ha, eine Behördenseele, die ungeduldig ist....

            Ich bin's aber auch....und nicht nur zu diesem Thema hier.
            An Ralf und Hajo:

            Behördenseele finde ich Klasse
            Das werde ich mir merken
            Habe mich, wg. meiner Dienstbezeichnung "VA" (Verwaltungsangestellter) mitunter als "V erwaltungs-A ugust" gefühlt...

            Aber jetzt: (eine ) "Behördenseele": finde ich Klasse!!!

            Lasst htim erst einmal zu Ende berichten

            Und dann sehen wir weiter...

            So, htim, Intermezzo hoffentlich beendet,
            und dann schaun und lesen wir mal weiter...

            Sich jetzt nicht behördlich seelich(g) ??? fühlend
            BVK
            Zuletzt geändert von BVK; 10.12.2004, 21:23.

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            • BVK
              Heerführer


              • 16.09.2004
              • 1184

              #36
              Behördenseele und LS-Rettungsstellen

              gaben keine Ruhe...

              Aus
              "Der zivile Luftschutz im 2. Weltkrieg", Erich Hampe, 1963
              Staatsarchiv Münster AK 12 L 41


              S. 68 f (Anmerkung BVK: unterstrichener Text von mir)
              4. Der Luftschutz-Sanitätsdienst
              Die Aufgabe des Luftschutzsanitätsdienstes bestand darin, den bei Luftangriffen verletzten und kampfstofferkrankten Zivilpersonen erste Hilfe zu leisten und sie baldigst sachgemäßer ärztlicher Behandlung zuzuführen.
              ... Der Luftschutzsanitätsdienst war ein Teil des Sicherheist- und Hilfsdienstes und unterstand dem örtlichen Luftschutzleiter. Sein Aufbau erfolgte nach den Bestimmungen des Abschnitts VIII der "Vorläufigen Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung". Die Durchführung lag in den Händen der Behörden der Inneren Verwaltung.
              Das Personal gliederte sich in:
              Leitender Luftschutzarzt, der möglichst der Leiter des zuständigen Gesundheitsamtes sein sollte,
              Luftschutzärzte der Lufschutzabschnitte, der Einheiten des beweglichen und der Einrichtungen des ortsfesten LS-Sanitätsdienstes,
              männliche und weibliche Hilfskräfte.
              Die Ärzte wurden im Benehmen mit den Wehrersatzdienststellen erfaßt und beordert, die Hilfskräfte - möglichst aus den Reihen des Roten Kreuzes stammend - wurden durch den örtlichen Luftschutzleiter nach den Bestimmungen des Luftschutzgesetzes herangezogen.
              Die für den LS-Sanitätsdienst bestimmten Ärzte erhielten ihre Sonderausbildung an der Reichsanstalt für Luftschutz. Sie waren ihrerseits für die Ausbildung des Hilfspersonals verantwortlich.
              Der orstfeste Luftschutzsanitätsdienst gliederte sich in:
              LS-Rettungsstellen,
              Krankenhäuser, die nicht geräumt wurden,
              Hilfskrankenhäuser,
              Zentraler Bettennachweis,
              Sanitätsmittelniederlagen.
              Die LS-Rettungsstellen waren grundsätzlich nur Durchgangsstationen, mußten jedoch gut ausgestattet und in der Lage sein, die Entgiftung von kampfstoffverletzten Personen auszuführen. Für jede Rettungsstelle waren außer dem Arzt 2-4 männliche und 7-10 weibliche Hilfskräfte vorgesehen, daneben 2 Melder. In jedem Luftschutzrevier war eine Rettungsstelle vorhanden. Die innere Raumverteilung richtete sich nach dem im vorgenannten Abschnitt VIII angegebenen Muster. Baulich sollten die Rettungsstellen mindestens splitter-, gas- und trümmersicher ausgeführt werden. Die Ausstattung der Rettungsstellen mit Sanitätsgerät und Verbrauchsmitteln war genormt (s. Anlagen zu Abschnitt VIII).


              Soweit dazu.

              Und da ich noch immer nicht weiss , wieviel Platz für Text und so in einer Antwort möglich sind, geht es gleich weiter...

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              • BVK
                Heerführer


                • 16.09.2004
                • 1184

                #37
                weiter geht's mit Infos aus Hampe..

                Hampe zitiert die "Vorläufige Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung" - Fassung 1936 und gibt unten auf S. 58 als Quelle an

                5 "Vorläufige...", 4. Auflage 1936. Verlag: Der Landrat des Landkreises Siegen i. Westfalen.

                Den von mir zitierten Hampe habe ich nur auszugsweise in Kopie zur Verfügung. Ich weiss nicht, ob der "Hampe" beim im Staatsarchiv Münster (s.o.) vorhandenen Exemplar diese Ortsanweisung mit allen Anlagen enthält.
                Wegen des fragilen Zustands des Gesamt-Exemplars ist es dort unter Verschluss.
                Als ich mal vor einigen Jahren wg. einer Kopie für meine Dienststelle nachfragte, sagte mir einer der Mitarbeiter des StA, dass die Herstellung der Kopie technisch nicht so einfach und mit erheblichen Kosten verbunden sei (vom StA vorsichtig mit ca. 1.200 DMgeschätzt). War es mir damals das nicht wert (Zielkonflikt: Steuergeld / Info / Gebrauch)

                Aber irgendwo muss doch ein Exemplar der Ortsanweisung zu bekommen sein.
                In unserer OFD-Bibliothek ist sie leider nicht Angeblich sei sie beim BA in München archiviert. Wenn nicht andere User das Teil haben, oder - in München ? - beschaffen können, werde ich mich, wenn ich Zeit dazu finde, darum kümmern; denn ich meine es lohnt sich:

                Jetzt wieder Hampe:

                S. 57
                Aufbau der Organisation
                Der organisatorische Aufbau der verschiedenen Fachsparten des zivilen Luftschutzes war schon vor dem Jahre 1933 in Angriff genommen worden und hatte seinen niederschlag in den ersten Abschnitten der "Vorläufigen Ortsanweisungen für den Luftschutz der Zivilbevölkerung" gefunden. Es bedurfte jetzt nur einer Fortsetzung und Erweiterung der als richtig erkannten Anfänge. Die einzelnen Abschnitte der "Vorläufigen Ortsanweisung" wurden jeweils nach Fertigstellung an die maßgeblichen Stellen unter "Nur für den Dienstgebrauch" versandt. Die Abschnitte der "Vorläufigen Ortsanweisung " stellten ihrerseits eine Zusammenfasung der von RdL. u. ObdL. - L In 13 - herausgegebenen Weisungen und Richtlinien dar, die wiederum unter Auswertung der auf Reichs- und Länderebene vorhandenen Ansätze entstanden waren. Ausarbeitende Stelle war jetzt die Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz.


                und da wieder null Ahnung wegen Volumen eines Beitrages
                geht es gleich weiter...

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                • BVK
                  Heerführer


                  • 16.09.2004
                  • 1184

                  #38
                  und noch einmal Hampe

                  Die "Vorläufige Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung" gliederte sich wie folgt: (Fassung 1936)

                  Abschnitt I: Der zivile Luftschutz, (Notwendigkeit, Zweck, Mittel, örtliche Durchführung.)

                  Abschnitt II: Richtlinien. (Arbeitsausschuß, Sonderausschüsse, Arbeitspläne.)

                  Abschnitt III: Der örtliche Sicherheits-und Hilfsdienst. (Aufbau und Gliederung, Aufgabenverteilung, Erfassung, Unterwesiung, Ausrüstung und Versorgung.)

                  Abschnitt IV: Die Führung im Luftschutzort (Luftschutzrevier, Luftschutzabschnitt, Luftschutzort.)

                  Abschnitt V: Selbstschutz der Zivilbevölkerung. (Organisatorische und technische Vorbereitungen, Verhalten der Zivilbevölkerung.)
                  Anlage 1: Die Luftwaffe.
                  Anlage 2: Der Luftschutzhauswart und die Luftschutzgemeinschaft.
                  Anlage 3: Merkblatt für die Familie.
                  Anlage 4: Merkblatt für das Haus.

                  Abschnitt VI: Schutzräume (Lage und Auswahl, Anlage der Schutzräume, innere Einrichtungen, praktische Durchführung.)
                  Anlage 5: Nähere Angaben zur Errichtung von Schutzräumen.
                  Anlage 6: Schutzraumordnung
                  Anlage 7: Gasschleusenordnung

                  Abschnitt VII: Brandschutz. (Vorbeugemaßnahmen, Aufbau des Brandschutzes, Hausfeuerwehr, Luftschutzgemeinschaft, Feuerlöschkräfte, Feuermeldedienst, Unterweisung.)
                  Anlage 8: Vorschlag für ein einfaches Löschgeriät in einem Wohnhause.
                  Anlage 9: Vorschlag für Geräteausrüstung einer Luftschutzgemeinschaft.
                  Anlage 10: Musterausrüstung für einen Feuerwehr- und Bergungstrupp.

                  Abschnitt VIII: Luftschutzsanitätsdienst. Aufgaben, Personal, Ausbildung, der ortsfeste und der bewegliche Luftschutzsanitätsdienst, Räumung von Krankenanstalten, LS-Sanitätsgerät.) Mit 6 Anlagen

                  Abschnitt IX: Der Entgiftungsdienst. (Der ortsfeste und der bewegliche Entgiftungsdienst, Einsatz, Technische Durchführung, Ausbildung.) Mit 6 Anlagen

                  Abschnitt X: Der Instandsetzungsdienst. (....)

                  Abschnitt XI: Die Fachtrupps. (...)

                  Abschnitt XII: Luftschutzveterinärdienst. (...)

                  Eine Drucklegung der "Voläufigen Ortsanweisung" erfolgte von privater Seite hochgestellt 5)


                  Anmerkung: s. Verlag Der Landrat....

                  Notwendig werdende Neufassungen einzelner Abschnitte wurden als gedruckte Dienstanweisungen durch RdL u. ObdL. - L. In 13 - herausgegeben und verteilt. Sie wurden im Benehmen bzwe. im Einvernehmen mit den für die Duchführung verwanwortlichen Zentralbehörden, Wehrmachtsteilen und sonstigen Organisationen aufgestellt und im Enzustand als "Luftwaffendienstvorschriften (LDv)" herausgegeben. Soweit sie auch für die beiden andeen Wehrmachtsteile Heer und Kriegsmarine Geltung hatten, wurden sie unter Festsetzung einer entsprechenden Ziffer in deren Dienstvorschriftenverzeichnisse als "HDv" und "MDv" aufgenommen.

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                  • htim
                    Heerführer


                    • 13.01.2004
                    • 5812
                    • Niedersachsen / Region Hannover
                    • Xenox MV9

                    #39
                    @BVK, das war eine sehr ausführliche Aufstellung.

                    Die Stückelei ist übrigens keine Absicht, sondern technisch bedingt. Ich bitte daher um Verständnis.

                    Gruß,
                    htim
                    Gruß,
                    htim

                    Kommentar

                    • BVK
                      Heerführer


                      • 16.09.2004
                      • 1184

                      #40
                      weshalb das mit Hampe

                      tja, das wird sich die/der eine oder andere Userin/User wohl auch fragen
                      Ich habe mir diese Frage natürlich auch gestellt und auch, ob ich damit den Beitrag von htim nicht verwässere Ich meine nein, sonst hätte ich es nicht gemacht.

                      Sicherlich ist der Gesamtbeitrag "Hampe" im Bezug auf das Ursprungsthema von htim sehr ausführlich geworden. Allerdings meine ich, dass darin einige Infos bzw Hinweise enthalten sind, die zu htim's Beitrag gehören und dazu auch als Anregung für weitere Fragen/Infos dienen. Und auch zur Aktivität auffordern, was die Anlage VIII zur Ortsanweisung anbetrifft... :effe

                      Und der/dem aufmerksamen Leserin/Leser mögen die darüber hinausgehenden Infos aus Hampe bei ihren Recherchen zu ihren Interessen eine kleine Hilfe sein...

                      In dem Sinne
                      BVK

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                      • htim
                        Heerführer


                        • 13.01.2004
                        • 5812
                        • Niedersachsen / Region Hannover
                        • Xenox MV9

                        #41
                        Jetzt aber der Rest des Kellers ....

                        1) Hier ein Detail der Tür zum Maschinenraum. Auf dem Typenschild der Hersteller Aug. Hörmann.

                        2) Verlässt man den Maschinenraum, gelangt man in die Gasschleuse.

                        3) Durch den Ausgang gelangt man in die Schutzräume. Hier die Tür zur Gasschleuse, vom Schutzraum aus gesehen. Vom Schutzraum aus ist es verboten, die Rettungsstelle zu betreten.
                        Angehängte Dateien
                        Gruß,
                        htim

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                        • htim
                          Heerführer


                          • 13.01.2004
                          • 5812
                          • Niedersachsen / Region Hannover
                          • Xenox MV9

                          #42
                          Im Schutzraum...

                          1) Im Schutzraum hat Ruhe zu herrschen....

                          2) Der mittlere Bereich des Schutzraumes. Hinter mir befindet sich die Tür zur Gasschleuse. Links und rechts dieses Schutzraumes befinden sich weitere Schutzräume. An dem Bild lässt sich die Größe des Raumes erkennen.

                          3) Wir befinden uns im Schutzraum 7.

                          4) Not-Ausstieg im Schutzraum 7.
                          Angehängte Dateien
                          Gruß,
                          htim

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                          • htim
                            Heerführer


                            • 13.01.2004
                            • 5812
                            • Niedersachsen / Region Hannover
                            • Xenox MV9

                            #43
                            Im Schutzraum...

                            1) Am Ende vom Schutzraum 7 schließt ein weiterer Schutzraum an. (Ja, ist wirklich groß)

                            2) Wir sind im Schutzraum 6.

                            3) Hier geht es zu den Aborten.

                            4) Aborte.
                            Angehängte Dateien
                            Gruß,
                            htim

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                            • htim
                              Heerführer


                              • 13.01.2004
                              • 5812
                              • Niedersachsen / Region Hannover
                              • Xenox MV9

                              #44
                              Im Schutzraum...

                              1) Schutzraum 3 ist mit Regalen zugestellt.

                              2) Rauchen verboten
                              Angehängte Dateien
                              Gruß,
                              htim

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                              • htim
                                Heerführer


                                • 13.01.2004
                                • 5812
                                • Niedersachsen / Region Hannover
                                • Xenox MV9

                                #45
                                Im Schutzraum...

                                1) Schutzraum 6 verlässt man hier durch eine weitere (die 3.te) Gasschleuse. Hier ein Hinweis auf die Stufe....

                                2) In der Gasschleuse zwischen Schutzraum und Ausgang. Der Schriftzug musste leider der Versorgungstechnik weichen...

                                3) Hier noch man die Gasschleuse in der Gesamtansicht.

                                4) Rauchverbot...
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                                Gruß,
                                htim

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