Ziviler Luftschutz in der Nähe von Bissingen

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  • BVK
    Heerführer


    • 16.09.2004
    • 1184

    #31
    Ich muss ein wenig schmunzelnd - obwohl das ja eigentlich bei dem Thema nicht angebracht ist - feststellen, dass curious mir argumentativ einiges abgenommen hat

    Deshalb nur noch mal kurz:

    @Bandit_911
    Jeder Unfall wird daraufhin untersucht, wodurch er entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist. Egal bei welchem Geschehen.
    Warum das so ist, kannst du GG und im BGB nachlesen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit eines Menschen ist das höchste Rechtsgut. Wird dieses beeinträchtigt oder verletzt, sieht unser Recht vor, einen Verantwortlichen dafür zu finden. Im Prinzip ist das internationales Recht.
    Mit sicherlich unterschiedlichen Rechtsfolgen und Rechtsgründen in anderen Ländern.

    Unfall als Schicksal anzusehen (Dein geschildertes Beispiel des Unfalls auf dem Zechenglände) ????

    Um es abzuschließen. Das Anlagen dicht gemacht werden ist die normalste Sache der Welt, wenn von ihnen Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen. Dass diese Anlage dicht sind? Wo ist das Problem? Läßt du jeden in dein Haus? Wohlmöglich noch, wenn es nicht ganz ungefährlich ist, es zu betreten?
    Nochmals der Hinweis: Die Stollen (Hohlräume) sind Eigentum des Grundstückseigentümers, dessen Grundstück sie unterfahren!!! Bergrechtlich sieht das etwas anders aus, aber in jedem Fall gibt einen Sicherungspflichtigen. Und das Betreten solcher Anlagen verbietet sich allein schon deshalb, weil fremdes Eigentum betreten wird.
    Und wie ich hier schon mehrfach schrieb: Bei allem Respekt vor den individuellen Interessen:
    ES IST NICHT ERLAUBT
    ES GIBT EINEN SICHERUNGSPFLICHTIGEN
    ANDERE GESELLSCHAFTLICHE INTERESSEN wie Denkmalschutz/Naturschutz
    sind NACHRANGIG dem GESETZLICH GESCHÜTZTEN ANSPRUCH AUF die UNVERSEHRTHEIT FÜR DAS LEBEN UND DIE GESUNDHEIT VON MENSCHEN.

    Und wer mit gefahrenbehafteten Dingen als Verantwortlicher zu tun hat, hat absolut keine Alternative. WIE er mit dem Gefahrengegenstand umgeht, hängt letztlich von den Einzelumständen ab. Und deshalb ist jeder Autofahrer verantwortlich, jede Kommune oder jeder Eigentümer von Bäumen Gebäuden, Zechen, Bunkern, Stollen (und da wieder mitunter nicht der Eigentümer, sondern Andere... ) usw.
    Ob es Anderen gefällt oder nicht.

    ??? Habe ich vollstes Verständnis für. Und deswegen tummele ich hier rum. Versuchen zu informieren, manchmal oder reagierend, aber im Grunde will ich sein
    kann leider keinen Smilie finden für den Ausdruck von curious für "väterlich"
    (darauf wäre ich nie gekommen )

    So und wenn es recht ist, lass uns mal abwarten, was an Infos zu der Anlage selbst noch kommt....

    In diesem Sinn
    die besten Grüe
    BVK
    Zuletzt geändert von BVK; 15.06.2005, 18:42.

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    • Bandit_911
      Landesfürst


      • 01.05.2004
      • 687
      • NRW
      • keinen, außer meinen Augen

      #32
      Zitat von BVK
      So und wenn es recht ist, lass uns mal abwarten, was an Infos zu der Anlage selbst noch kommt....
      Is recht, Vater.
      Vieles von dem was Du schreibst habe ich nie bestritten. Aber lassen wir das hier.

      Bandit_911
      Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

      Kommentar

      • Hartmut
        Landesfürst


        • 09.03.2004
        • 835
        • Wernigerode

        #33
        @ Rfj2Si: Was Dein 7. Bild zeigt, bezeichnet man hier bei uns als klassischen Sargdeckel
        Für solche und ähnliche Fallen im Berg entwickelt man recht schnell ein Gespür, wenn man mit Interesse und offenen Augen unter Tage unterwegs ist.

        Du kannst ja mal einen Blick ins "Befahrerhandbuch" werfen. Hier gibt's die Online-Version oder das Buch zum Download. Es ist recht kurzweilig geschrieben und vermittelt eine Menge unverzichtbares Wissen, auch über die Gefahren unter Tage.

        Glück Auf, Hartmut

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        • Dralltüte
          Lehnsmann


          • 02.06.2005
          • 49

          #34
          Hallo Leute,
          endlich wird mal Lektüre gereicht, die zwar gut, aber doch recht oberflächlich ist. Meiner Meinung nach benötigen Begeher die zu zweit im Berg unterwegs sind ein paar ordentliche Schellen. Und dann noch dieses "wir haben doch alles richtig gemacht".
          Ihr habt es mal so richtig falsch gemacht! Wohl noch keinen Erste Hilfe Lehrgang gemacht. 3 ist die magische Zahl! Der Verletzte wird niemals allein zurückgelassen, das bezeichnet man als psychologische Erste Hilfe. Und die Frage ob und was ihr an Verbandskasten dabei hattet spare ich mir gleich. Ist ja eh sinnlos, denn ein bewusstloser wird sich kaum selbst verarzten. Des weiteren ist es für den ungeübten recht schwer bei andauerndem eigenem Erbrechen noch einen sauberen Druckverband anzulegen. Denkt daran: Wenn das Moniereisen erst im Oberschenkel steckt ist die Kacke am Dampfen. Wer hierbei die Nerven hat, sich sein eigenes auf dem Moniereisen aufgespiesstes Weichteilgewebe anzusehen, welches ihm vor der Nase hängt, ist sicherlich klar im Vorteil. Aber macht euch nichts vor, die meisten schaffen es ein paar Minuten, dann setzt Ohnmacht ein. Schon eine Idee worauf ich hinaus will?

          Er muss zum Schutz vor weiteren Verletzungen ,die beim zusammenklappen entstehen können, geschützt werden. Schafft ihr es nicht, wird er sich vor Schmerzen nochmal kurz melden und euch anschreihen. Macht auch ganz schön nervös, da könnt ihr sicher sein. Wenn ihr es endlich geschafft habt die Notfallmeldung abzusetzen muss der andere wieder zum Verletzten um ihn zu betreuen. Und wer wartet jetzt draussen um die Einsatzkräfte einzuweisen? Na. Wohl keiner. Die Folge ist: Der Einsatz läuft beiweitem schwerfälliger an als notwendig. Denn dort gilt ein Gesetz: Eigenschutz steht über allem! Und da ein Feuerwehrmann sich mit Gefahren auskennt die ihm drohen, wird er sich schützen. Und zwar mit: Exwarner, Handlampe, Kopflampe, umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Führungsleine (2x200m), Feuerwehrsicherheitsleine (2x30m), Axt, eventuell GasspürKoffer, Notfallkoffer, Bergetuch und wenn vorhanden Tragemulde. Dann werden sich 2-4 Leute auf den Weg machen den Verletzten zu suchen, was natürlich auch mal etwas länger dauern kann, denn diese Jungs sind keine Helden, sondern gut ausgebildete Menschen, die sich bewusst sind, das jeder Schritt den sie tun mit Gefahr verbunden sein kann und somit wohl überlegt sein sollte. Finden sie Hinweise auf eine Gefahr durch Absturz werden sie sich auch dagegen noch mit einer Absturzsicherung absichern, was wieder ein bisschen Zeit raubt. Alles zu Kosten des Verletzten! Man kann jetzt nur hoffen das sie schnell zum Verletzten vordringen können und selbiger transportfähig ist, ansonsten müssen noch mindestens ein Notarzt und ein Sani zum Patienten gebracht werden. Das diese mit der Ausrüstung nicht immer unbedingt vertraut sind, wird es auch hier ein bisschen länger dauern als bei den Feuerwehrleuten. Schliesslich und endlich muss noch der beschwerliche Weg mit dem getragenen Patienten wieder zurückgelegt werden. Wer weiss wie problematisch schon Treppenhäuser für Patienten in Bergetüchern sind, der kann versuchen sich vorzustellen was dann unter Tage los ist.
          Ich will es mal ohne zu übertreiben als absolute Saumaloche schildern!

          So oder so ähnlich wird sich jeder Einsatz zur Rettung Verletzter unter Tage bei jeder Feuerwehr in Deutschland abspielen. Und: Jede Feuerwehr kann auf Einsätze dieser Art verzichten, die durch eigenen Leichtsinn entstanden sind. Dieses wird meistens dadurch ausgedrückt, das der Einsatz in Rechnung gestellt wird!
          Alleine 3 Fahrzeuge und 16 Mann kosten 11000€. Des weiteren werden die eingesetzten Geräte und Betriebsmittel in Rechnung gestellt. Gleiches passiert bei Polizei und Rettungsdienst. (Rettungswagen 220€) Wer sich jetzt noch an seine Versicherung wendet ist selber Schuld. Die wird kaum für solchen Mist noch Geld rausrücken.

          Jetzt wisst ihr also was passiert wenn mal jemand in einer U-Anlage verletzt wird. Ein heiden Spektakel auf eure Kosten. Einzige Chance dem zu entgehen ist sich selbst so gut vorzubereiten, das man allen Unwägbarkeiten trotzen kann. Möglich macht das erstmal eine gründliche Ausbildung und gute Ausrüstung! Wer über eines von beidem nicht verfügt sollte U-Anlagen hier anschauen, aber nicht auf die Idee kommen sie selbst zu erkunden. Euer Leben ist ein sehr hoher Preis für ein bisschen Spass!
          Denkt auch mal dran was ihr euern Angehörigen für Kummer bereitet: So lange ihr eingeschlossen seid, geht für sie minütlich die Welt unter. Denk mal drüber nach.

          Auch das hin und her, Tür offen, Tür zu. Wo liegt die Frage? Tür offen-->Gefahr für andere---> Lösung: Türe sichern. Wer sichert Türen? Polizei. Meiner Meinung nach richtig: Pol rufen, Fall schildern, Tür wird gesichert werden und dann entspannt nach Hause gehen!

          Rumheulerei um nicht mehr zu besichtigende U-Anlagen sind hier das absolut Deplazierteste was es gibt. Denn wer sich hervortut als gewissenhafter wohlverbereiteter Begeher, wird keine grösseren Probleme haben seine Wege zu finden um auch an den Begehungen in verschlossenen Bauwerken teilzunehmen. (z.B. bei Sichtungen d. Institutionen)

          Ich hoffe der Text war ausser belehrend auch ein bisschen interessant was die Hintergrundinfos betrifft.

          Ich hoffe die Beteiligten haben nach dieser Ansage eingesehen, das sie wohl nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben mögen,doch das ihr Wissen noch nicht ausreicht solche Begehungen Gefahrlos zu überstehen. Nichts anderes wäre mein Traum: Keine Unfälle mehr auf Begehungen!

          Schönen Tag noch

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          • Hartmut
            Landesfürst


            • 09.03.2004
            • 835
            • Wernigerode

            #35
            Zitat von Dralltüte
            Auch das hin und her, Tür offen, Tür zu. Wo liegt die Frage? Tür offen-->Gefahr für andere---> Lösung: Türe sichern. Wer sichert Türen? Polizei. Meiner Meinung nach richtig: Pol rufen, Fall schildern, Tür wird gesichert werden und dann entspannt nach Hause gehen!
            Hallo Dralltüte,
            recht interessant, Deine Ausführungen zu lesen. Widersprechen möchte ich Dir zum Verschluß des Mundloches. Die Polizei ist der letzte Ansprechpartner, den ich wählen würde. Denn dort wird man mangels Hintergrundwissens sehr schnell "Gefahr im Verzug" sehen und mit drastischen Maßnahmen (z.B. Betonmischer) für Abhilfe sorgen. Besser ist folgende erprobte Reihenfolge:

            1. Fledermausschutz ansprechen, ob Interesse besteht, das Objekt für diese Zwecke zu nutzen. Bei positiver Resonanz wird eine stabile Fledermaustür montiert, die den Vorteil hat, dass Berechtigte auch später noch Zutritt haben können.

            2. Ordnungsamt einschalten. Am besten, man verabredet sich mit den Mitarbeitern vor Ort und bespricht mögliche Varianten. Natürlich wirst Du gefragt werden, ob Du weißt, was alles nicht gestattet ist, wenn es um untertägige Hohlräume geht. Auch wird man wissen wollen, wie es um Dein persönliches Verhältnis zu dem Objekt bestellt ist. Wenn Du die richtigen Argumente vorzubringen hast, hast Du so ganz nebenbei einen wichtigen Kontakt und amtlichen Ansprechpartner gewonnen.

            3. Rücksprache mit dem örtlichen Heimat- und Geschichtsverein. Dort kennt man vielleicht Mittel und Wege, um den Hohlraum für künftige Generationen zu bewahren und doch sofort zu sichern.

            Da alle diese Varianten etwas Zeit brauchen, sollte man ggf. die Gefahrenstelle schon mal selber absichern (z.B. Absperrband, Hinweisschilder).

            Rumheulerei um nicht mehr zu besichtigende U-Anlagen sind hier das absolut Deplazierteste was es gibt.
            Nein! Denn endgültig verschlossene Anlagen sind verloren. Heute gibt es oft bessere Möglichkeiten, ein gefährliches Objekt zu verschließen.


            Denn wer sich hervortut als gewissenhafter wohlverbereiteter Begeher, wird keine grösseren Probleme haben seine Wege zu finden um auch an den Begehungen in verschlossenen Bauwerken teilzunehmen. (z.B. bei Sichtungen d. Institutionen)
            Hast Du das schon mal praktisch probiert? Wenn Du nicht gerade selbst bei einer solchen Behörde arbeitest, hält sich deren Interesse, Dich mitzunehmen und die Haftung für Dich zu übernehmen, doch SEHR in Grenzen.


            Nichts anderes wäre mein Traum: Keine Unfälle mehr auf Begehungen!



            Glück Auf, Hartmut

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            • v.Thronstahl
              Ritter


              • 04.03.2005
              • 535
              • Taunus/Hessen

              #36
              Von welchen Einsatzfahrzeugen und welcher Einsatzdauer gehst du bei 11000€ aus?
              _________________
              "On ne passe pas"

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              • Bandit_911
                Landesfürst


                • 01.05.2004
                • 687
                • NRW
                • keinen, außer meinen Augen

                #37
                Langsam geht der Thread eine "interessante" Richtung. Ich hol schonmal Chips und Cola.

                Bandit_911

                edit: Ich will den Ausführungen keineswegs widersprechen, frage mich nur, ob sie hier angebracht sind
                Zuletzt geändert von Bandit_911; 16.06.2005, 15:54.
                Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

                Kommentar

                • v.Thronstahl
                  Ritter


                  • 04.03.2005
                  • 535
                  • Taunus/Hessen

                  #38
                  Also...

                  wenn wir mal von einer FFW ausgehen, würde bei einem Rettungs/Sucheinsatz wohl die Zentrale Leitstelle abhängig von den vorhandenen Einsatzmitteln der zuständigen Feuerwehr als erstes mal ein LF/HLF mit der Besatzung 1/8 130€/h und eventuell einen VRW mit der Besatzung 1/3 130€/h alamieren. Die Stadt Goeppingen berechnet hierfür 44€/h pro Einsatzkraft. Da wir von keiner BF ausgehen, kämen noch die Kosten für einen RTW und eventuell notwendigen NEF gesondert hinzu.

                  _________________
                  "On ne passe pas"

                  Kommentar

                  • Dralltüte
                    Lehnsmann


                    • 02.06.2005
                    • 49

                    #39
                    Die Sache mit der Tür ist einfach zu erklären.
                    Die Gefahr ist hierbei gegeben durch unbefugtes Betreten. Gefahr ist hier niemals im Verzuge, denn solange ein Polizist vor der einzigen Tür steht ist die Gefahr gebannt. Gefahr im Verzug enthällt auch eine Zeitkritische Komponente, so ist z.B. nur Gefahr im Verzug, wenn nur durch schnellstes Handeln grössere Gefahren abgewendet oder erheblich abgeschwächt werden können. Da gibt es einen tollen Satz: Die Tür war vor 10min auf, ist immer noch auf, und auch wenn sie noch 10min offen steht wird dieser Umstand die Situation nicht verschärfen.
                    Den Betonmischer wirst du niemals sehen müssen, denn dieser ist unverhältnissmäßig.
                    Wozu Himmel und Hölle in Bewegung setzen, wenn eine normale Baustellentür für 150€ die Situation entschärft. Des weiteren kann die Polizei nicht einfach Betonmischer anfordern, denn diese Anforderungen laufen im Normalfall durch die Technische Einsatzleitung, welche bei der Feuerwehr liegt. Bevor diese entscheidet, wird sie in aller Regel Rücksprache mit den Fachberatern und den mit in der Technischen Einsatzleitung sitzenden Institutionen halten. Vertreten sein sollten in diesem Fall: Polizei, Ordnungsamt, Rettungsdienst, Bergbaubehörde und weitere Spezialisten nach Lage (Statiker,Geologen,Chemiker).

                    Ich entscheide mich also für die Polizei, weil ihre Aufgabe ist abzusichern. Nur das ist die korrekte Vorgehensweise. Wenn diese Gefahr beseitigt ist, kann man sich an Fledermausverein wenden!
                    U.U. stehen bei der Entscheidung erstmal den Fledermausverein zu benachrichtigen hinterher die Polizisten vor einem und fragen, warum man selbst der Meldepflicht nicht nachgekommen ist.

                    § 35 FSHG Meldepflicht

                    Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

                    Also Feuerwehr oder Polizei. Selbst beseitigen kann man diese Gefahr nicht, denn nur Absperrband sichert nicht vor unbefugtem Betreten, also muss eine Tür her. Würde man diese jetzt selbst vor Ort einbauen, würde man eine Sachbeschädigung begehen.
                    Es geht also nicht ohne Polizei. (Ansonsten Owig § 35 FSHG)

                    § 39 Bußgeldvorschriften

                    Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 35 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder übermittelt.
                    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 50.000 DM geahndet werden.

                    Spielt nicht mit dem Feuer. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

                    Mein verschlossen meint nur eine schliessbare Tür. Ich will nur die Leute draussenhalten. Am Erhalt der Anlage wäre mir auch gelegen, ist doch klar!
                    Das Problem was besteht, ist dass viele Leute einfach nicht die Lust haben sich die Arbeit zu machen sich für offizielle Begehungen zu qualifizieren, sondern ganz einfach hingehen und eindringen wollen. Daher weht doch der Wind!!!

                    Natürlich sind Behörden abgeneigt Fremde mitzunehmen. Sie sind fast so verantwortlich für die Fremden, wie die Eltern für ihr Kind. des weiteren konnte man die Erfahrungen machen, dass Menschen das Abenteuer wichtiger ist als die eigene Gesundheit. Es kann also vorkommen das schon die Frage nach dem Allgemeinen Befinden mit einer Lüge beantwortet wird. Es waren also die schlechten Erfahrungen die die Ämter gesammelt haben, die es uns heutzutage schwer machen einer solchen Begehung beizuwohnen. Des weiteren ist bei Einsatz von speziellen Geräten auch eine spezielle Ausbildung von nöten, und des weiteren muss auch ein Arbeitsmediziner testen ob die Gesundheitlichen Gegebenheiten einen Geräteeinsatz zulassen. Leider ist diese Untersuchung keine geh mal eben hin und werde für gut befunden Untersuchung, sondern eine fang an dich vorzubereiten und höre nie wieder auf zu trainieren Untersuchung. Die meisten 30 Jährigen sind nicht in der Lage diese Leistungen ad hoc zu leisten. Deswegen keine Eignung ---> kein Geräteeinsatz möglich --> zu hohes Risiko. Was folgt ist die Ablehnung. Dieses alles dient wie immer nur dem Eigenschutz.
                    Wer aber solche Untersuchungen vorweisen kann und dabei noch über Fachwissen aus Richtung Gefahrenabwehr verfügt, der sollte früher oder später auch Personen finden die einen mitnehmen. Ich selber habe es noch nicht versucht. Bin zeitlich zu sehr gebunden um den Behörden einen guten Grund zu geben um Anlagen betreten zu wollen. Auch damit kann man sie ein bisschen "locken".

                    Ansonsten sehe ich da keine Probleme. Ist alles vorhanden. Des weiteren gibt es ja auch viele die glücklich sind wenn sie solche spezialisten mit ins Boot holen können. Denn es ist eine Sache ein paar mal im Jahr mit so einem Ex-Warner durch den Untergrund zu torkeln, doch die andere Sache ist... Wie oft hat er das Gerät einen Alarm geben hören, und wie reagiert er dann. Leider sind solche Leute auch häufiger Schreibtischpersonal das ausnahmsweise mal in den Untergrund muss und keine Leute, die häufiger mit schweren Lagen konfrontiert sind. Ich gehe davon aus das der Bergamtmann bei einem Ex-Alarm gerade noch mit Mühe und Not vor Erstaunen das Gerät festhalten kann, wohingegen ein Feuerwehrmann das Gerät erstmal erstaunt ansehen wird, und sich dann "freut" mal wieder was gefunden zu haben...und wenn es nur eine explosible Atmosphäre ist. Feuerwehrleute sind halt doch "andere" Menschen die vorallendingen es gewohnt sind in Gefahr zu schweben.
                    Ich behaupte: Der Feuerwehrmann passt auf sie auf, nicht umgekehrt.

                    Dieses erstmal für dich Hartmut

                    Die Kostenpauschale ist für einen Löschzug mit 16 Mann, davon min. 1 gehobener Dienst pro Stunde. Enthalten sind Betriebsstoffe d. Fahrzeuge.
                    LZ besteht aus 2 Löschfahrzeugen LF 16 und einer Drehleiter DLK 23-12
                    Die Zahlen sind schon 2 Jahre alt, meistens kommt heute ein ELW, LF 16 und DLK 23-12
                    weswegen sich die Pauschale geändert haben könnte.(unwesentlich). Merke gerade ich habe meinen Lieblingsfehler gemacht: DM & € vertauscht. Es waren 11000DM!!!
                    Was diese Zahl so hochtreibt, sind die Personalkosten.
                    Wenns dich mehr interessiert könnte ich mal sehen ob ich das schriftlich kriegen kann.

                    Angebracht sind solche Ansagen immer wenn man befürchten muss, das jemand in sein eigenes Verderben rennt. Wie schon gesagt: Nicht jeder verfügt über eine Ausbildung die es ihm überhaupt zugesteht Gefahren einschätzen zu können. Wer sie also nicht hat sollte sich mit Aussprüchen die die Sicherheit betreffen durchaus in der letzten Reihe halten. Ansonsten fühlen sich vielleicht andere gradezu ermutigt mangels Gefahren eine Tour zu unternehmen. Ist doch alles so sicher.

                    Sicher ist nur eines: Manche Fehler macht man nur einmal!

                    Machts gut

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                    • v.Thronstahl
                      Ritter


                      • 04.03.2005
                      • 535
                      • Taunus/Hessen

                      #40
                      Also ich möchte die Diskussion jetzt nicht endlos vertiefen, weil es wohl für den großteil hier vollkommen uninterresant ist.
                      Aber wozu benötigt man 2 LFs und eine vorallem eine DLK wenn eine Person aus einem Stollen zu bergen ist? Einen RW oder GW-AS bei einer großen Anlage würde ich ja noch verstehen. Der ELW ist bei einer solch "kleinen" Einsatzstelle wohl eher überflüssig. Es ist aus eigener Erfahrung auch sehr schwer, wenn nicht unmöglich einen kompletten Löschzug bei einer FFW tagsüber aufzustellen. Wenn es tatsächlich eine "Kostenpauschale" geben sollte und du da etwas schriftliches hast, würde es mich auf jedenfall mal interresieren, was die Leute so für mich abzudrücken haben

                      gruss
                      _________________
                      "On ne passe pas"

                      Kommentar

                      • climber
                        Anwärter


                        • 28.03.2004
                        • 16
                        • Bi-Bi
                        • keinen

                        #41
                        Zuerst einmal ein freundliches Hallo an alle noch normalen – sofern es die noch gibt.

                        Ich war auch bei dieser Begehung dabei und leiste nun meinen Teil zu diesem Chaotischen Beitrag ohne kleine grüne Männchen.
                        Sollte sich jemand beleidigt fühlen kann er dies gern tun – seine Sache.

                        Wenn manche unausgelasteten Beamte nichts Besseres zu tun haben als in Internetforen herumzustöbern und nach unverschlossenen Türen und Gefahren in Deutschland zu suchen dann kann ich denen auch nicht mehr helfen.
                        Mag sein, dass unterschiedliche Ansichten zu offenen Türen gibt jedoch ohne nachzufragen oder die Personen zu kennen diese als doof hinzustellen finde ich eine Frechheit.
                        Da gibt es wesentlich schlimmere Beiträge in diesem Forum, bei denen die Hälfte sowiso verschwiegen wird. Aber vielleicht ist es auch einfach der Pure Neid auf uns?!

                        Wer das wohl ausschlaggebende Bild 7 bis zum „Ende“ anschaut sieht auch dass jenes einfach das Ende der Anlage war und zugegeben auch bei uns ein Warnlicht aufging. Denn auch „wir sind vom Fach“ bezüglich Einsatzkostenabrechnung, Erste Hilfe, Blut, Feuer, Berg, Katastrophe, Tsunami, Weltuntergang usw …..
                        Manche scheuen halt keine Kosten und Mühen eine solche Anlage 10% sicherer zu begehen als wir Idioten.

                        Für den Rest der Beteiligten empfehle ich 2 neue Themen anzufangen: Eines mit Einsatkosten und Unfällen und das Zweite mit Gefahren in Deutschland.

                        Zur Info: Ich musste meinen Frust einfach loswerden, denn Ursprünglich ging es um den „Fund“ eines Zivilen Luftschutzstollen und nicht um Gesetze / Ansichten –Punkt-

                        Viele Grüsse Thomas

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                        • Dralltüte
                          Lehnsmann


                          • 02.06.2005
                          • 49

                          #42
                          Zitat von v.Thronstahl
                          wenn wir mal von einer FFW ausgehen, würde bei einem Rettungs/Sucheinsatz wohl die Zentrale Leitstelle abhängig von den vorhandenen Einsatzmitteln der zuständigen Feuerwehr als erstes mal ein LF/HLF mit der Besatzung 1/8 130€/h und eventuell einen VRW mit der Besatzung 1/3 130€/h alamieren. Die Stadt Goeppingen berechnet hierfür 44€/h pro Einsatzkraft. Da wir von keiner BF ausgehen, kämen noch die Kosten für einen RTW und eventuell notwendigen NEF gesondert hinzu.

                          http://www.goeppingen.de/servlet/PB/...149808718.html
                          Zuerstmal ist es so das die Leitstelle während es aufnehmens der Schadensmeldung gleich versucht ein geeignetes Alarmstichwort zu finden.
                          Sowas wie z.B.
                          -Tiefbauunfall mit verl Pers
                          -Technische Hilfeleistung eingeschlossene Person
                          -Allgemeine Technische Hilfeleistung
                          oder sowas in der Art. Es gibt des weiteren eine sogenannte Alarm und ausrückeordnungin in der zu jedem Stichwort gelistet ist wer zu alarmieren ist.
                          Da dies alles Rechnergestützt ist, werden im Einsatz befindliche Mittel mitberücksichtigt, es sei denn es handelt sich um einmalige Spezialeinheiten z.B. ein Bergungszug mit Kran und Rüstwagen 2. Hierbei kann der Einsatzleiter Untertageunfall den Bergezug zwar anfordern, bekommen wird er ihn aber erst wenn der Einsatz beendet ist, es sei denn der Einsatzleiter des Einsatzes bei dem sie gebunden sind, gibt sie frei. Wenn der Einsatzleiter am U-Unfall aber nicht ohne auskommt, wird man auf Wegen der überörtlichen Hilfeleistung versuchen den Bergezug einer anderen Stadt, Gemeinde o.ä. "ausleihen" zu können. Solche Leihaktionen sind natürlich im Vornherein abgesprochen und werden dann meistens unter Alarmstichwort: überörtliche Hilfeleistung alarmiert.
                          Somit erhält der Disponent sobald er ein Stichwort auswählt einen Alarmierungsvorschlag. Den nimmt er in aller Regel an und schickt somit die Einheiten auf den Weg.
                          Und genau diese Zuordnungen von Stichworten zu Einheiten kann im gewissen Rahmen jede Feuerwehr für sich selbst entscheiden. D.h. in grossen Städten heisst es nicht kleckern sondern klotzen. Dort sind auch genug Fahrzeuge vorhanden. Denn Vorgabe ist z.B. immer, das genug Einheiten fürs normale Tagesgeschäft zurückgehalten werden müssen.
                          Auf dem Land ist des natürlich anders. Alles etwas kleiner und unter Umständen mit ganz besonderen Einzelabsprachen oder Sonderregelungen.
                          Somit kann es dazu kommen das es etwas anders kommt.
                          Aber deinem Alarmvorschlag mit VRW +LF +RTW + NEF fehlt auf jedem Fall die Komponente zur Technischen Hilfeleistung wie z.B. RW1 od. RW2, des weiteren ist mit der Notwendigkeit der Beleuchtung zu rechnen (+1LF) und mit dem Umstand das unter Umständen mit Langzeitatemschutzgeräten gearbeitet werden muss. (+1DL). Eine DL rückt aber meistens auch mit im 1.Abmarsch aus.

                          Somit bin ich bei 1 LZ (2 LF 16 1DL) + RW 2 + NEF + RTW + u.U. 1 RTW zur Eigensicherung

                          Ich behaupte das ist auch alles bei der Fw Göppingen vorhanden und würde so alarmiert. Was du in die Schlacht werfen würdest sind die Einheiten für einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person!

                          Die Preislichen Unterschiede rühren daher, das diese Gebührenordnung auch von der Feuerwehr Göppingen gemacht ist. Sie will einfach nicht soviel Geld

                          Bis dann

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                          • Schw Herzog
                            Bürger

                            • 14.10.2003
                            • 181
                            • Braunschweig
                            • Keiner

                            #43
                            Schließe mich dem Climber an. Wenn alles was wir hier machen 100% legal und 1000fach abgesichert wäre, dann würden wir hier nie nette Fotos oder Berichte zu sehen bekommen. Das soll jetzt natürlich keine Aufforderung zu Straftaten sein, aber ein bischel Nervenkitzel gehört manchmal schon dazu. Ansonsten Verkümmern wir an der Bürokratie.
                            Lieber was Falsches selbstsicher wiedergeben als die halbe Wahrheit zu sagen.

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                            • Hartmut
                              Landesfürst


                              • 09.03.2004
                              • 835
                              • Wernigerode

                              #44
                              Es ist schon heftig, so wortreich Paragrafen um die Ohren gehauen zu bekommen. Es fällt schwer, als Nicht-Bürokrat das alles auseinander zu dröseln und ggf. zu widerlegen. Trotzdem ist mir ein Widerspruch in Dralltütes Ausführungen aufgefallen:
                              Zitat von Dralltüte
                              Denn wer sich hervortut als gewissenhafter wohlverbereiteter Begeher, wird keine grösseren Probleme haben seine Wege zu finden um auch an den Begehungen in verschlossenen Bauwerken teilzunehmen. (z.B. bei Sichtungen d. Institutionen)
                              Zitat von Dralltüte
                              Natürlich sind Behörden abgeneigt Fremde mitzunehmen. Sie sind fast so verantwortlich für die Fremden, wie die Eltern für ihr Kind. des weiteren konnte man die Erfahrungen machen, dass Menschen das Abenteuer wichtiger ist als die eigene Gesundheit. Es kann also vorkommen das schon die Frage nach dem Allgemeinen Befinden mit einer Lüge beantwortet wird. Es waren also die schlechten Erfahrungen die die Ämter gesammelt haben, die es uns heutzutage schwer machen einer solchen Begehung beizuwohnen.
                              Trotzdem will ich diesen Disput nicht weiter vertiefen. Jeder Mensch hat eigene Motive, sich mit diesem Hobby zu befassen. Man sollte auch jedem diese Freiheit lassen. Natürlich muss auch jeder ggf. sich der Verantwortung stellen.

                              Glück Auf, Hartmut

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                              • v.Thronstahl
                                Ritter


                                • 04.03.2005
                                • 535
                                • Taunus/Hessen

                                #45
                                Ja, wie das auf der Leitstelle funktioniert ist mir bekannt, ich habe mich auf einem Lehrgang mal mit einem Mitarbeiter von der Leitstelle unterhalten. Hast du mein 2tes Posting eventuell übersehen? Dort schrieb ich bereits von einem RW und/oder sogar einem GW-AS. Allerdings bin ich auch kein Zugführer und habe noch nie eine U-Rettung durchführen müssen,villeicht hast du mir da etwas voraus, unser Hauptgeschäft hier ist ein Stück BAB5. Da wir mit 4 Fahrzeugen (MTF,LF16/12,HLF20/24,VRW) eher kleine Ortsteilwehr sind, werden bei uns selbstverständlich auch lt. Alarmplan entsprechende Fahrzeuge aus dem Nachbarort mitalarmiert.

                                gruss
                                _________________
                                "On ne passe pas"

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