Ich muss ein wenig schmunzelnd - obwohl das ja eigentlich bei dem Thema nicht angebracht ist
- feststellen, dass curious mir argumentativ einiges abgenommen hat
Deshalb nur noch mal kurz:
@Bandit_911
Jeder Unfall wird daraufhin untersucht, wodurch er entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist. Egal bei welchem Geschehen.
Warum das so ist, kannst du GG und im BGB nachlesen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit eines Menschen ist das höchste Rechtsgut. Wird dieses beeinträchtigt oder verletzt, sieht unser Recht vor, einen Verantwortlichen dafür zu finden. Im Prinzip ist das internationales Recht.
Mit sicherlich unterschiedlichen Rechtsfolgen und Rechtsgründen in anderen Ländern.
Unfall als Schicksal anzusehen (Dein geschildertes Beispiel des Unfalls auf dem Zechenglände) ????
Um es abzuschließen. Das Anlagen dicht gemacht werden ist die normalste Sache der Welt, wenn von ihnen Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen. Dass diese Anlage dicht sind? Wo ist das Problem? Läßt du jeden in dein Haus? Wohlmöglich noch, wenn es nicht ganz ungefährlich ist, es zu betreten?
Nochmals der Hinweis: Die Stollen (Hohlräume) sind Eigentum des Grundstückseigentümers, dessen Grundstück sie unterfahren!!! Bergrechtlich sieht das etwas anders aus, aber in jedem Fall gibt einen Sicherungspflichtigen. Und das Betreten solcher Anlagen verbietet sich allein schon deshalb, weil fremdes Eigentum betreten wird.
Und wie ich hier schon mehrfach schrieb: Bei allem Respekt vor den individuellen Interessen:
ES IST NICHT ERLAUBT
ES GIBT EINEN SICHERUNGSPFLICHTIGEN
ANDERE GESELLSCHAFTLICHE INTERESSEN wie Denkmalschutz/Naturschutz
sind NACHRANGIG dem GESETZLICH GESCHÜTZTEN ANSPRUCH AUF die UNVERSEHRTHEIT FÜR DAS LEBEN UND DIE GESUNDHEIT VON MENSCHEN.
Und wer mit gefahrenbehafteten Dingen als Verantwortlicher zu tun hat, hat absolut keine Alternative. WIE er mit dem Gefahrengegenstand umgeht, hängt letztlich von den Einzelumständen ab. Und deshalb ist jeder Autofahrer verantwortlich, jede Kommune oder jeder Eigentümer von Bäumen Gebäuden, Zechen, Bunkern, Stollen (und da wieder mitunter nicht der Eigentümer, sondern Andere...
) usw.
Ob es Anderen gefällt oder nicht.
??? Habe ich vollstes Verständnis für. Und deswegen tummele ich hier rum. Versuchen zu informieren, manchmal
oder
reagierend, aber im Grunde will ich
sein
kann leider keinen Smilie finden für den Ausdruck von curious für "väterlich"
(darauf wäre ich nie gekommen
)
So und wenn es recht ist, lass uns mal abwarten, was an Infos zu der Anlage selbst noch kommt....
In diesem Sinn
die besten Grüe
BVK
- feststellen, dass curious mir argumentativ einiges abgenommen hat
Deshalb nur noch mal kurz:
@Bandit_911
Jeder Unfall wird daraufhin untersucht, wodurch er entstanden ist und wer dafür verantwortlich ist. Egal bei welchem Geschehen.
Warum das so ist, kannst du GG und im BGB nachlesen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit eines Menschen ist das höchste Rechtsgut. Wird dieses beeinträchtigt oder verletzt, sieht unser Recht vor, einen Verantwortlichen dafür zu finden. Im Prinzip ist das internationales Recht.
Mit sicherlich unterschiedlichen Rechtsfolgen und Rechtsgründen in anderen Ländern.
Unfall als Schicksal anzusehen (Dein geschildertes Beispiel des Unfalls auf dem Zechenglände) ????
Um es abzuschließen. Das Anlagen dicht gemacht werden ist die normalste Sache der Welt, wenn von ihnen Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen. Dass diese Anlage dicht sind? Wo ist das Problem? Läßt du jeden in dein Haus? Wohlmöglich noch, wenn es nicht ganz ungefährlich ist, es zu betreten?
Nochmals der Hinweis: Die Stollen (Hohlräume) sind Eigentum des Grundstückseigentümers, dessen Grundstück sie unterfahren!!! Bergrechtlich sieht das etwas anders aus, aber in jedem Fall gibt einen Sicherungspflichtigen. Und das Betreten solcher Anlagen verbietet sich allein schon deshalb, weil fremdes Eigentum betreten wird.
Und wie ich hier schon mehrfach schrieb: Bei allem Respekt vor den individuellen Interessen:
ES IST NICHT ERLAUBT
ES GIBT EINEN SICHERUNGSPFLICHTIGEN
ANDERE GESELLSCHAFTLICHE INTERESSEN wie Denkmalschutz/Naturschutz
sind NACHRANGIG dem GESETZLICH GESCHÜTZTEN ANSPRUCH AUF die UNVERSEHRTHEIT FÜR DAS LEBEN UND DIE GESUNDHEIT VON MENSCHEN.
Und wer mit gefahrenbehafteten Dingen als Verantwortlicher zu tun hat, hat absolut keine Alternative. WIE er mit dem Gefahrengegenstand umgeht, hängt letztlich von den Einzelumständen ab. Und deshalb ist jeder Autofahrer verantwortlich, jede Kommune oder jeder Eigentümer von Bäumen Gebäuden, Zechen, Bunkern, Stollen (und da wieder mitunter nicht der Eigentümer, sondern Andere...
) usw.Ob es Anderen gefällt oder nicht.
??? Habe ich vollstes Verständnis für. Und deswegen tummele ich hier rum. Versuchen zu informieren, manchmal
oder
reagierend, aber im Grunde will ich
seinkann leider keinen Smilie finden für den Ausdruck von curious für "väterlich"
(darauf wäre ich nie gekommen
)So und wenn es recht ist, lass uns mal abwarten, was an Infos zu der Anlage selbst noch kommt....
In diesem Sinn
die besten Grüe
BVK









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