Rätsel mit Erkennungsmarke aufklären

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #1

    Rätsel mit Erkennungsmarke aufklären

    Hallo Leute,
    wir habe ja vor ein paar Monaten mal ein paar 3 Erkennungsmarken mit 5 Fernaufklärerabzeichen zusammen gefunden.
    Die eine Erkennungsmarke lässt mich nicht mehr los, nachdem ich von einem Heimdalluser folgendes erfahren habe:

    0
    1. (F) AUFKL. GR. 123
    124

    "Die 1. (F) 123 entstand am 1. April 1936 in Großenhain aus der 1. Aufkl. Gr. 323. War mit der Do 17P ausgerüstet , ab Juni 1940 umgerüstet auf Ju 88A/D. Flog von Krankreich aus von 41 bis 43 Einsätze bis nach Irland hoch. Danach in Italien, ab Juli 1944 in Jüteberbog (hier mit Ju 88D, T-1 und Ju 188D) ab Januar 1945 umgerüstet auf den Düsenaufklärer Arado Ar 234. Einsätze von Rheine aus, aufgelöst im Mai 1945 in Schwäbisch Hall."

    Die Marke wurde zusammen mit einer codierten Marke die auch von der Luftwaffe stammt gefunden.
    Die Einheit der codierten EKM arbeitete in der Forschung und flog u.a. Einsätze für den Geheimdienst.

    Jetzt wollt ich euch fragen, ob ihr noch etwas zu dieser Einheit wisst und wie ich herausfinden kann welchen Dienstgrad der Besitzer hatte. Vielleicht war er ja berühmt!?

    Danke für eure Hilfe,
    Andreas
  • Dr. GONG
    Bürger

    • 04.12.2001
    • 179
    • Schleswig-Holstein Nähe Kiel
    • MSG75 ( NVA Minensuchgerät ), MD 3009

    #2
    Evtl. eine Möglichkeit !?

    Hab evtl. eine Möglichkeit gefunden, den Besitzer der Erkennungsmarke ausfindig zu machen !

    Schau dir mal folgenden Link an, da gibt es eine Stelle, die alle Erkennungsmarkennummern von Heer, Marine und Luftwaffe Verwaltet !!?? ( gaube ich ???? )



    Dann mußt Du den Fund aber wohl melden :

    So genau hab ich mich auch noch nicht damit beschäftigt, halt mich mal auf dem Laufenden !!

    Gruß Dr. GONG

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    • Andreas
      Landesfürst

      • 04.04.2001
      • 671

      #3
      Kennt vielleicht jemand von euch die Emailadresse vom WAST?
      Danke!
      Andreas

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      • Isenberg

        #4
        Original geschrieben von Andreas
        Kennt vielleicht jemand von euch die Emailadresse vom WAST?
        Danke!
        Ich habe das jetzt mal für Dich gemacht, war gar nicht schwer ... Ich habe Google aufgerufen und eingetippt: deutsche dienststelle wast ... Und was glaubst Du, was als erster Vorschlag kam??? Na?? Richtig: Deutsche Dienststelle (WAST)

        (Ging vor allem viel schneller, als wenn ich hier 16 Minuten auf eine Antwort gewartet hätte.. )

        Kommentar

        • Andreas
          Landesfürst

          • 04.04.2001
          • 671

          #5
          Hallo Isenberg!
          Herzlichen Danke für deine Mühe!!!
          Die Seite hatte ich schon, und habe auch an die Emailadresse geschrieben, aber da hat sich keiner gemeldet!
          Habt ihr vielleicht noch ne andere Adresse?
          Danke!
          Gruß,
          Andreas

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          • wutz

            #6
            WAST

            Moin.
            Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Auch Für die Dienststelle gilt der Datenschutz, d.h. sie dürfen nicht die Daten des ehemaligen Trägers bekannt geben.
            Ansonsten findest Du beim Link von Dr. Gong auch die Anschrift.
            Als letztes: Mail doch Rotti mal an, der hat sich als Kenner von Marken herausgestellt...

            Tschüß aus dem Grau des Nordens,
            Wutz

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            • Dr. GONG
              Bürger

              • 04.12.2001
              • 179
              • Schleswig-Holstein Nähe Kiel
              • MSG75 ( NVA Minensuchgerät ), MD 3009

              #7
              Datenschutz nur wenn Träger noch lebt !

              Hallo Leute !

              So wie ich das auf der von mir o.g. Seite gelesen habe, gilt der Datenschutz nur für Erkennungsmarkenträger, die noch am Leben sind.

              Wenn jemand gefallen ist spricht glaube ich nicht`s gegen eine Auskunft !! ???


              Oder ??

              Gruß Dr. GONG:

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              • wutz

                #8
                Erst einmal ist für die WAST sehr schwer nachzuvollziehen, wer gestorben ist und wer noch lebt. Falls gefallen, geht dies ja noch.
                Aber es gibt ja noch Angehörige, die auch den Schutz geniessen könnten.
                Wenn es sich, wie in obigem Fall um eine Spezialeinheit handelt, wird der ehemalige Träger evtl. kein Interesse an einer Aufklärung haben.

                Ich hoffe noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben,
                Wutz

                Kommentar

                • Rotti
                  Heerführer

                  • 16.09.2000
                  • 1832
                  • Im finstren Bayern / M
                  • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                  #9
                  so...da bin ich

                  Also... Zunächst : Die WASt könnte, wenn sie dürfte und wollte.Nachdem beides nicht der Fall ist,sind auch mir die Hände gebunden
                  Denn ich habe auch einige Marken, bei denen es mich rasend interessieren würde, wer sie trug,.Ich hab vor ´ner Weile mal wieder einen Schwung gemeldet(ca 150 Stück.)Allerdings ohne Bitte um Rückantwort.Wenn man die will,dauert´s ca. 1 Jahr, und man erfährt, ob der Träger den Krieg überlebt hat, wenn er es denn hat bzw. die WASt Unterlagen über ihn hat.Außerdem ssind sie so freundlich ,Nummerncodierte Marken aufzuschlüsseln.Das war´s allerdings mit dem Service.Dazu gibt´s immer nen Standardbrief, der einem erklärt, daß eine Marke ohne Soldaten daran meist nicht zur Klärung seines Schicksals dienlich ist( auf gut Deutsch:"Mach uns keine Arbeit!").Und daß man -zurecht- in Ostblockländern v.a. Russland keine Marken kaufen soll,weil so Grabfledderei subventioniert würde.
                  Der Datenschutz gilt unabhängig ob tot oder noch lebendig für alle,Ausnahme:Persönlichkeiten der Zeitgeschichte,Recherche nach Kriegsverbrechen und Verwandschaft.Alles das ist aber nachzuweisen.
                  Grüße & gut Fund!
                  Le Rott
                  Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                  die Asche bleibt uns doch!

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                  • Andreas
                    Landesfürst

                    • 04.04.2001
                    • 671

                    #10
                    Schade!!!
                    Also: Ende im Geläde!
                    Danke für eure Hilfe!
                    Gruß,
                    Andreas

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                    • Isenberg

                      #11
                      Ich vermute mal (ist aber wirklich nur eine Vermutung), dass auch hier die einschlägigen Archivgesetze zur Anwendung kommen, die aber - ähnlich wie die Denkmalschutzgesetze - von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

                      Mir ist für die Benutzung von Archivalien über bestimmte Personen die Regel bekannt, dass diese zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden können. Wenn der Todeszeitpunkt unbekannt ist, dann 90 Jahre nach der Geburt.

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