"verschollene" Bunker

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  • Mc Coy
    Heerführer


    • 22.02.2006
    • 1289
    • Berlin

    #16
    Es sind offenbar wirklich 2 Themen die hier behandelt werden: Noch vorhandene "verschollene"Bunker und Nachnutzung vorhandener Bunker. Nachgenutzte Bunker sind ja nicht verschollen, daher könnte man die Themen vielleicht voneinander trennen.
    Ich beziehe mich auf die "verschollenen" Bunker, egal ob illegal oder offiziell gebaut. Da gibt es sicher noch einiges zu erforschen.

    Mit Gruß
    MC

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    • Peter_0467
      Ritter


      • 13.12.2010
      • 474
      • BadenWürttemberg
      • n.v.

      #17
      Zitat von Sorgnix

      Das mit der (evtl.!!) Abrißverfügung wird aber im Kaufvertrag extra erwähnt!! Nicht das Du jetzt meinst, Du läufst da in eine Falle, von der keiner was wußte ...


      Folglich bekommt man manchmal riesige Ländereien mit ehem. militärischer Nutzung vermeintlich für "en Appel und ein Ei" hinterher geworfen ... - und manch Unwissender hält das dann wirklich für ein Schnäppchen ... - bis der Brief mit den Auflagen bzw. der Aufforderung zum Abbruch eintrudelt ...

      Gruß
      jörg
      Hallo Jörg,

      sag mal wiederspricht sich das nicht? Einmal wird es im Kaufvertrag erwähnt, dann trudelt überraschend der Brief mit der Aufforderung zum Abbruch ein...
      oder wird es bei militärischen Liegenschaften nicht erwähnt weil "das ja eh zu erwarten ist".

      Sorry, aber ich verstehe es noch nicht ganz
      viele Grüße, Manfred

      Fotowettbewerbgewinner Juli 2016

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      • hjh14
        Geselle


        • 24.04.2012
        • 61
        • nrw

        #18
        so hir erst mal bilder vom bunker ,wie er gefunden worde .

        Kommentar

        • hjh14
          Geselle


          • 24.04.2012
          • 61
          • nrw

          #19
          endlich
          Angehängte Dateien

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          • Obelix
            Heerführer


            • 02.03.2004
            • 1841
            • Hemmingen-Arnum
            • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

            #20
            Zitat von hjh14
            so hir erst mal bilder vom bunker ,wie er gefunden worde .
            Ok, aber viel sieht man nicht, nur etwas Beton.
            Kannst Du da nicht mehr sehen, bzw. mal eine Skizze vom Objekt erstellen?
            Was war dort? Gibt es dazu Infos, evtl. aus der Bevölkerung?

            Gruß

            Obelix
            In Freiheit dienen!

            Kommentar

            • hjh14
              Geselle


              • 24.04.2012
              • 61
              • nrw

              #21
              nur so viel ist bekannt das der bunker vom ort benutzt wurde.das sagte mir der alte eigen
              tümer einplan gibt es nicht und der bunker ist schon lange vergessen worden.es gibt daruber auch keine info mehr.so bald ich drin bin was ja jahre dauern kann werde ich neue info reinstellen .

              ------------------------------------------------

              Mal etwas vom Mod in Form gebrachte Variante:
              Nur so viel ist bekannt: Das der Bunker vom Ort benutzt wurde. Das sagte mir der alte Eigentümer. Einen Plan gibt es nicht, und der Bunker ist schon lange vergessen worden. Es gibt darüber auch keine Info mehr. Sobald ich drinnen bin(was ja Jahre dauern kann), werde ich neue Infos reinstellen.


              BITTE etwas mehr Mühe für die Texte aufwenden, da hat man ja Verständnisprobleme.


              MfG Dudenauchnichtgefressengeist

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              • bIauage
                Landesfürst


                • 19.01.2007
                • 605
                • Berlin

                #22
                Zitat von Sorgnix
                Nein.
                ....aber auf anderer Rechtsgrundlage....... Abrißverfügung .... Abbruchkosten ... bis der Brief mit den Auflagen bzw. der Aufforderung zum Abbruch eintrudelt ...
                Aber auch dafür gibt es Mittel und Wege, wie man das abwenden kann.
                DAS ist allerdings ein anderes Thema!
                Gruß
                jörg
                Vielen dank für die Mühe deiner Antwort.
                PS: hab das nur wegen der länge gekürzt und brocken belassen, damit du weißt auf welchen Beitrag ich das Danke richte

                @ hjh14
                Wenn du sagst wo das Objekt ist und um Hilfe bittest, bekommst du bestimmt ein paar interessierte Spatenführer zur Seite

                Kommentar

                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25928
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #23
                  Bitte!


                  ... und doch noch wieder der kleine Themenabschweif:

                  Zitat von Peter_0467
                  Hallo Jörg,

                  sag mal wiederspricht sich das nicht? Einmal wird es im Kaufvertrag erwähnt, dann trudelt überraschend der Brief mit der Aufforderung zum Abbruch ein...
                  oder wird es bei militärischen Liegenschaften nicht erwähnt weil "das ja eh zu erwarten ist".

                  Sorry, aber ich verstehe es noch nicht ganz

                  ... es widerspricht sich nicht.
                  Es hat im Normalfall halt einfach mit dem Verständnis des Käufers für im Vertrag gemachte Rechtsverweise zu tun ...
                  Man versteht halt nicht alles so direkt. Und da kann ein kleiner Nebensatz trotzdem schon mal ne Menge bedeuten ...


                  "Gebiet liegt im Außenbereich" oder " Objekt unterliegt § 35 BauGB" sind solche für Laien "nichtssagende" Sätze ...
                  (neben einigen anderen)

                  Für den Fachmann sind mit solchen Sätzen jedoch alle erforderlichen Infos gegeben!


                  Heißt einfach:
                  § 35 Baugesetzbuch behandelt bauliche Einrichtungen im "Außenbereich" - also außerhalb normaler Ortschaften und Wohnbebauung, sprich im Wald, dem Feld, auf weiter Flur o.ä. ...
                  Und DA darf der Normalmensch nicht bauen oder sich ein Ferienhäuschen halten. Das darf nur jemand, der "priviligiertes Interesse" hat. Landwirte, Forstbetriebe, Fischereibetriebe z.B.. Die dürften u.U. zur Ausübung ihres Gewerbes "vor Ort" so etwas wie ein Betriebsgelände bzw. Gebäude errichten bzw. vorhandenes stehen lassen und dem Gewerbe entsprechend (!!) nutzen.
                  "Wochenendgrundstück" oder "Abenteuerspielplatz" sind keine "priviliegierenden" Argumente, die einem Privatmann die Nutzung im "Außenbereich" möglich machen.

                  Die "Abbruchverfügung" wird wahrscheinlich automatisch erteilt. Auch an den vermeintlich "Priviligierten". DER kann allerdings auf Antrag sein Gebäude wieder legalisieren. Im Rahmen der gem. § 35 BauGB erlaubten Nutzung.


                  => also kann der eine ruhigen Gewissens kaufen und nutzen - der andere fällt aus allen Wolken, wenn er das erklärt kriegt ...


                  Und es gibt halt Leute, die wollen das eine oder andere vorher nicht wahrhaben. Denen kann man Hinweise geben - aber wenn sie etwas nicht hören wollen, weil die Phantasie am Gallopieren ist ...

                  ... aber es gibt auch für solche Fälle Mittel und Wege, die Bude trotzdem zu nutzen ...
                  (das ist aber wieder ein ganz anderes Thema ... )


                  Das zum Thema "Widerspruch".

                  Gruß
                  J.
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

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