Hi zusammen !!
Mal ne Frage an euch:
Meine Frau und ich wollen im nächsten Frühjahr (so April / Mai) ein kleines Häuschen kaufen und aus unsere Mitewohnung ausziehen.
So , jetzt kommt die Frage: Wie sieht das mit der Kündigung aus ?
Der Mietvertrag wurde seinerzeit beginnend zum 01.11.02 für 12 Monate abgeschlossen mit der Maßgabe, dass er sich immer um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Im übrigen sollen die Vorschriften des BGB für die Kündigungsfristen gelten.
Tja, da hab ich nur gefunden, dass diese jetzt generell 3 Monate betragen.
Heißt das für uns, dass wir immer nur 3 Monate vor Hauptfälligkeit (also 1.11) kündigen können, oder können wir zu jedem Zeitpunkt mit ner 3monatigen Frist kündigen ?
Schonmal Danke für Eure Hilfe !
Rudi
Mal ne Frage an euch:
Meine Frau und ich wollen im nächsten Frühjahr (so April / Mai) ein kleines Häuschen kaufen und aus unsere Mitewohnung ausziehen.
So , jetzt kommt die Frage: Wie sieht das mit der Kündigung aus ?
Der Mietvertrag wurde seinerzeit beginnend zum 01.11.02 für 12 Monate abgeschlossen mit der Maßgabe, dass er sich immer um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Im übrigen sollen die Vorschriften des BGB für die Kündigungsfristen gelten.
Tja, da hab ich nur gefunden, dass diese jetzt generell 3 Monate betragen.
Heißt das für uns, dass wir immer nur 3 Monate vor Hauptfälligkeit (also 1.11) kündigen können, oder können wir zu jedem Zeitpunkt mit ner 3monatigen Frist kündigen ?
Schonmal Danke für Eure Hilfe !
Rudi



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