Kündigungsfristen Mietvertrag

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  • 700000279
    Ritter


    • 22.09.2004
    • 397
    • Niddatal

    #1

    Kündigungsfristen Mietvertrag

    Hi zusammen !!

    Mal ne Frage an euch:
    Meine Frau und ich wollen im nächsten Frühjahr (so April / Mai) ein kleines Häuschen kaufen und aus unsere Mitewohnung ausziehen.
    So , jetzt kommt die Frage: Wie sieht das mit der Kündigung aus ?
    Der Mietvertrag wurde seinerzeit beginnend zum 01.11.02 für 12 Monate abgeschlossen mit der Maßgabe, dass er sich immer um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Im übrigen sollen die Vorschriften des BGB für die Kündigungsfristen gelten.
    Tja, da hab ich nur gefunden, dass diese jetzt generell 3 Monate betragen.
    Heißt das für uns, dass wir immer nur 3 Monate vor Hauptfälligkeit (also 1.11) kündigen können, oder können wir zu jedem Zeitpunkt mit ner 3monatigen Frist kündigen ?

    Schonmal Danke für Eure Hilfe !

    Rudi
    Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)
  • Ganymed
    Heerführer


    • 08.11.2004
    • 1364
    • Erkrath

    #2
    Hier steht alles was du wissen musst
    Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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    • 700000279
      Ritter


      • 22.09.2004
      • 397
      • Niddatal

      #3
      Schon mal vielen Dank an Euch !!
      Eine andere Frage : Ist mein oben geschilderter Fall ein Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag ?
      Er verlängert sich ja immer um 1 Jahr, ist also gewissermaßen auch "befristet"...
      Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)

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      • Ganymed
        Heerführer


        • 08.11.2004
        • 1364
        • Erkrath

        #4
        Das wäre schlecht,wenn explizit drin steht,das du für 12 Monate gemietet hast(nachschauen im Vertrag),dann ist nämlich Essig mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
        Schau mal in den Abschnitt "befristeter Mietvertrag",welche Möglichkeitwen dir dann bleiben
        Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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        • 700000279
          Ritter


          • 22.09.2004
          • 397
          • Niddatal

          #5
          Es steht drin, dass der Vertrag zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen wird und dass er sich - sofern er nicht gekündigt wird - jeweils um 12 Monate verlängert.
          Ich kann echt nicht einschätzen, ob das jetzt "befristet" bedeutet oder nicht...
          Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)

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          • Ganymed
            Heerführer


            • 08.11.2004
            • 1364
            • Erkrath

            #6
            Das ist ein befristeter Mietvertrag
            Es gibt keine bösen Völker,nur böse Individuen

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            • 700000279
              Ritter


              • 22.09.2004
              • 397
              • Niddatal

              #7
              ECHT ??? MIST !!!

              Ich hatte gehofft, dass das nicht so ist...
              Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)

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              • kiloecho
                Geselle


                • 19.03.2005
                • 87
                • Niedersachsen, in der Nähe der Eibia

                #8
                Zitat von 700000279
                ECHT ??? MIST !!!

                Ich hatte gehofft, dass das nicht so ist...
                und nach meiner kenntnis der rechtslage ist ein solcher fortsetzungsmietvertrag nicht zulässig und wird als unbefristeter MV angesehen. also: schlau sein, rechtsrat holen. sonst riskierst du bargeld. aber wer sich ein haus leisten will, sollte auch einen anwalt zahlen wollen.
                billig ist manchmal dóch recht teuer, oder?
                S C H N I T Z E L K R A U T ! !
                Ich danke für jede Form von Z*ns*r. Ganz ehrlich. Gib einem Deutschen Amt oder Uniform: er verliert erst jeden Humor und wird sodann inkurabel größenwahnsinnig. Und dabei fühlt er sich noch gut...

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                • Kunstpro
                  Banned
                  • 05.02.2005
                  • 1999
                  • Dortmund / Bielefeld
                  • Hab ein Detector gebaut

                  #9
                  Rechtsberatungsgesetz

                  Von Kündigungsfristen von 3 Monaten habe ich auch schon mal gehört.
                  Ich bin aber kein Anwalt und kann Deine Frage nicht beantworten, auch wenn ich den Mietvertrag genau kennen würde.

                  Wie in vielen Rechtssachen gilt auch hier das Rechtsberatungsgesetz.

                  Das Rechtsberatungsgesetz soll die Rechtsuchenden vor unsachgemäßer Rechtsberatung bewahren.

                  Ich will hier deshalb auch nicht falsches erzählen, habe aber auch wie Ganymed einen interesanen Link gefunden, der mehr Klarheit bringt und dir hilft die richtigen Fragen an einen Anwalt oder die Verbraucherberatung zustellen.
                  Vielleicht findest Du sogar auch selbst die richtige Antwort auf Deine Frage.





                  Viele Grüße
                  kunstpro
                  Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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