Von Ines Gollnick in
Das Parlament Nr. 39 vom 24.09.2007
Blödsinn!
Wo nehmen die d a s denn her, daß Schatzsuche in Deutschland als Geschäftszweck verboten ist?
Warum sollte ich mich nicht auf die Suche nach beweglichen Gegenständen machen dürfen, die so lange verborgen gelegen haben, daß infolge dessen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist?
Ist Schatzsuche etwa unseriös oder verstößt gegen die guten Sitten oder was?!
(Schätze müssen keinesfalls sich im Boden befinden oder darüberhinaus den Bodendenkmälern zugerechnet werden können)
Das Bernsteinzimmer (als eindeutig verlorener Gegenstand, dessen Eigentümer feststeht,) ist kein Schatz und damit fängt der Blödsinn an.
Ist das wirklich aus dem "Parlament"?
Das läßt Rückschlüsse auf die Qualität der Redaktion und die Recherche und Sachkenntnis zu.
Hoffentlich darf man das nicht auf alle Veröffentlichungen übertragen.
Die leben doch von Steuergeldern (oder nicht?)!
Sieht so aus als solle hier ein Kommunalpolitiker diskreditiert werden.
Gruß
masterTHief
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