Geschäftszweck "Schatzsuche" verboten???

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  • masterTHief
    Landesfürst

    • 27.11.2001
    • 985
    • In einer Höhle in der Erde
    • Schlumberger Titan

    #1

    Geschäftszweck "Schatzsuche" verboten???



    Von Ines Gollnick in
    Das Parlament Nr. 39 vom 24.09.2007


    Blödsinn!

    Wo nehmen die d a s denn her, daß Schatzsuche in Deutschland als Geschäftszweck verboten ist?
    Warum sollte ich mich nicht auf die Suche nach beweglichen Gegenständen machen dürfen, die so lange verborgen gelegen haben, daß infolge dessen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist?
    Ist Schatzsuche etwa unseriös oder verstößt gegen die guten Sitten oder was?!

    (Schätze müssen keinesfalls sich im Boden befinden oder darüberhinaus den Bodendenkmälern zugerechnet werden können)

    Das Bernsteinzimmer (als eindeutig verlorener Gegenstand, dessen Eigentümer feststeht,) ist kein Schatz und damit fängt der Blödsinn an.

    Ist das wirklich aus dem "Parlament"?
    Das läßt Rückschlüsse auf die Qualität der Redaktion und die Recherche und Sachkenntnis zu.
    Hoffentlich darf man das nicht auf alle Veröffentlichungen übertragen.
    Die leben doch von Steuergeldern (oder nicht?)!

    Sieht so aus als solle hier ein Kommunalpolitiker diskreditiert werden.

    Gruß

    masterTHief
    - nur echt mit "TH" -
  • MarkK
    Lehnsmann


    • 12.09.2007
    • 44
    • Südhessen

    #2
    Nun, in der Mehrheit der Bundesländer existiert das Schatzregal, d.h., Schätze gehören sowieso dem Land, wenn Du sie findest.
    Du müsstest sie also ggf. ersatzlos abgeben.
    Dies gilt auch für Sachsen, wo der genannte Schatzsucher seinen Sitz hat.
    Insofern ist die Aussage sicherlich nicht falsch.

    Kommentar

    • VR6Treter
      Heerführer


      • 26.10.2004
      • 2644
      • Berlin
      • XP DEUS X35 28 RC WS4

      #3
      Das Schatzregal wird halt irgentwann wieder abgeschafft würde ich mal sagen.

      gruß

      jörg
      Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

      "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

      Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!

      Kommentar

      • Kunstpro
        Banned
        • 05.02.2005
        • 1999
        • Dortmund / Bielefeld
        • Hab ein Detector gebaut

        #4
        Zitat von masterTHief
        http://www.bundestag.de/dasparlament...issen/003.html

        Von Ines Gollnick in
        Das Parlament Nr. 39 vom 24.09.2007


        Blödsinn!

        Wo nehmen die d a s denn her, daß Schatzsuche in Deutschland als Geschäftszweck verboten ist?
        ...

        Gruß

        masterTHief
        Irgendwoher mußte das Gewerbeamt das doch herhaben.
        Hat jemannd von Euch schon mal versucht ein Gewerbe "Schatzsuche" anzumelden?

        Schlimmer war es früher, da gab es für Schatzgräberei Zuchthaus!

        Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

        vom 5. Februar 1794


        Zwanzigster Titel. Von den Verbrechen und deren Strafen. (§§. 1-1577)

        § 1402. Leute, die durch bezügliche Gaukeleyen, als Goldmacher, Geisterbanner, Wahrsager, Schatzgräber u.s.w. das Publicum hintergehen, haben, außer der ordinairen Strafe des Betruges , Zuchthausstrafe auf sechs Monathe bis Ein Jahr, und öffendliche Ausstellung verwirkt.
        Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25923
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          ???????????????????????


          Zitat von masterTHief
          Sieht so aus als solle hier ein Kommunalpolitiker diskreditiert werden.
          ... nun, um mir nicht selbst den Mund zu verbrennen, darfst Du Dir die Antwort am besten selbst geben ...

          =>

          Zitat von masterTHief

          Blödsinn!


          WO bitte ist da etwas von "Diskreditierung" zu lesen?? In nem offiziellen Vorstellungsprofil des DB????
          ... ich würde den Text einfach mal GANZ lesen.

          Diese dauernde Schwarzmalerei nervt ja irgendwann mal.
          Sollte man es nicht vielleicht mal von der positiven Seite aus betrachten??

          => Da sitzt ein sog. "SCHATZSUCHER" im Bundestag!!

          ... ich halte das für einen größeren Erfolg bzw. eine bessere Basis für das "Werben nach Verständnis" und sog. "Lobby-Bildung, als manch neugeründeter Verband mit selbstauferlegtem Großvertretungsanspruch das je leisten kann ... ( )

          Lesen können wir zwar alle - aber trotzdem lesen wir immer wieder aus ein und demselben Text unterschiedliche Dinge heraus ...

          Schönen Sonntag!
          Jörg

          (nach dem Post den Thread von U-Anlagen ins "Dies und Das" verschoben)
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • MarkK
            Lehnsmann


            • 12.09.2007
            • 44
            • Südhessen

            #6
            Es dürfte noch einen weiteren Grund geben, dass man 'Schatzsuche' nicht als Gewerbe anmelden kann.
            Soweit ich mich entsinnen kann, sind Schatzfunde -zumindest dort, wo es kein Schatzregal gibt- steuerfrei.
            Da es im steuerlichen Sinne somit keine Gewinnerzielungsabsicht gibt, können für die Schatzsuche anfällende Aufwände aber auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
            Insofern ist die Anmeldung eines Gewerbes ohne Gewinnerzielungsabsicht (im steuerlichen Sinne) sowie ohne anfallende Kosten sinnlos.

            Kommentar

            • masterTHief
              Landesfürst

              • 27.11.2001
              • 985
              • In einer Höhle in der Erde
              • Schlumberger Titan

              #7
              Hallo MarkK,

              das Bernsteinzimmer ist k e i n (!) Schatz - und wied auch nie einer werden können.

              Das Schatzregal - von Dir das sächsische genannt - gilt nur für Schätze, die auch Bodendenkmäler sind.
              Schätze in Geheimfächern von Kommoden, in Sessel eingenäht oder sonst wie nicht im Boden der Verschollenheit preisgegeben, werden von den Schatzregalen nicht berührt.

              Daher geht auch das Argument, Schatzsuche würde nicht mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt werden können, ins Leere.
              Dies auch für die Bodendenkmal-Schätze in den schartzregalfreien Ländern.

              Wenn Du Gewinne machst, kannst Du dem Finanzamt noch so oft erklären, daß Du keine Absicht hattest - die werden Dir einen Einkommensteuerbescheid schicken.
              Und die Einkünfte werden mit Sicherheit als solche aus Gewerbebetrieb eingestuft werden, dann fällt zusätzlich noch Gewerbesteuer an.
              Wenn Du die Schätze verkaufst, wirst Du erst einmal als Unternehmer betrachtet und zahlst die Umsatzsteuer, hierzu braucht es nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht, nur eine Einnahmeerzielungsabsicht.

              Bei Risiken und Nebenwirkungsn fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

              Gruß

              masterTHief
              Diplom-Finanzwirt

              PS: wo nimmst Du Deine steuerlichen Kenntnisse her?
              Auch im Parlament gelesen?
              - nur echt mit "TH" -

              Kommentar

              • MarkK
                Lehnsmann


                • 12.09.2007
                • 44
                • Südhessen

                #8
                Wenn Du Schätze verkaufst und dies gewerblich tust, wirst Du dafür natürlich Steuern zahlen müssen, mindestens wirst Du Umsatzsteuer abführen müssen, außerdem Einkommensteuer.
                Dieser Gewinn rührt dann aber aus dem Handel mit den Gegenständen, wäre also ggf. ein Antiquitätenhandel, für den Du selbstverständlich ein Gewerbe anmelden kannst. Er rührt nicht aus der Schatzsuche.
                Ein gefundener Schatz ist erstmal kein Gewinn im steuerlichen Sinne.
                Der wird meines Wissens wie ein Spielgewinn betrachtet und ist steuerfrei.
                Damit erzielst Du aus der Schatzsuche keinen steuerlichen Gewinn, kannst also auch kein Gewerbe anmelden.
                Mein Tip: Auch ein Dipl. Finanzwirt kann seinen Steuerberater fragen.
                Das habe ich nämlich auch gemacht.

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                • Freddo
                  Heerführer

                  • 21.01.2001
                  • 1398
                  • Nds

                  #9
                  Moin, moin,
                  das Schatzsuche als Geschäftszweck in Deutschland verboten sein soll kann ich nicht glauben. Es gab (und gibt vielleicht noch) auch deutsche Firmen, die Kapitalgeber gesucht haben um mit dem Geld Schiffsbergungen zu finanzieren.
                  Viele Grüße
                  Freddo

                  Kommentar

                  • MarkK
                    Lehnsmann


                    • 12.09.2007
                    • 44
                    • Südhessen

                    #10
                    Die sind dann aber im Ausland tätig und haben von den jeweiligen Regierungen Konzessionen erworben.
                    Da die Tätigkeit im Ausland erfolgt, unterliegen sie den dortigen Regelungen, auch in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.

                    Kommentar

                    • Pfälzer
                      Ritter


                      • 09.01.2006
                      • 518
                      • B.-W.

                      #11
                      Hi Rudolf
                      Daher geht auch das Argument, Schatzsuche würde nicht mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt werden können, ins Leere.
                      Bitte etwas differnzierter für die Leser, welche vom Steuerrecht nicht so stark belastet sind.

                      Bei der Mehrzahl der angemeldeten "Schatzsucher" handelt es sich um Sondengänger, welche so ihr Treiben als genehmigt anerkannt, sehen wollen.
                      Woher dieser Blödsinn eigentlich herkommt, ist mir persönlich ein Rätsel.
                      Da fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht und an der Nachhaltigkeit. Keine Werbung nach außen etc., etc..Auf die Einnahmeerzielungsabsicht will ich hier gar nicht erst eingehen (Wir rutschen sonst sehr schnell in das Strafrecht ab).

                      Bei Profi-Schatzsuchern gebe ich dir recht, aber das sind doch nun wirklich (weltweit) ganz wenige.Allerdings wird auch hier z.B. die Liebhaberei ganz eng ausgelegt und geprüft werden müssen.
                      Aber meines Wissens erhalten Profis im Regelfall eine Provision, da die Suche oft von Investoren vorfinanziert wird, welche den Suchern so ihren Lebensunterhalt sichert (Ich lasse mich allerdings da gerne eines besseren belehren).

                      Jürgen
                      Jürgen

                      Kommentar

                      • Pfälzer
                        Ritter


                        • 09.01.2006
                        • 518
                        • B.-W.

                        #12
                        @MarkK

                        Damit erzielst Du aus der Schatzsuche keinen steuerlichen Gewinn, kannst also auch kein Gewerbe anmelden.
                        Mein Tip: Auch ein Dipl. Finanzwirt kann seinen Steuerberater fragen.
                        Das habe ich nämlich auch gemacht.
                        Vielleicht nicht ganz so gründlich gemacht - Was -.

                        Du kannst grundsätzlich immer ein Gewerbe nach "Schatzsuche" anmelden. Ob das ganze etwas bringt, entscheidet nämlich nicht das Ordnungsamt, sondern irgendwann das Finanzamt.

                        Wenn steuerliche Gewinne vorrangig ausschlaggebend wären, müsste man vielleicht auch der Firma mit dem grossen Stern, die Gewerbeausübung untersagen. :effe

                        Jürgen
                        Jürgen

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                        • MarkK
                          Lehnsmann


                          • 12.09.2007
                          • 44
                          • Südhessen

                          #13
                          Zitat von Pfälzer

                          Bei der Mehrzahl der angemeldeten "Schatzsucher" handelt es sich um Sondengänger, welche so ihr Treiben als genehmigt anerkannt, sehen wollen.
                          Woher dieser Blödsinn eigentlich herkommt, ist mir persönlich ein Rätsel.
                          Soweit ich mich entsinnen kann, hat das der Orthler in seinem Buch erwähnt.
                          Da das aber inzwischen doch ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat und sich seitdem einiges geändert hat, ist dieser Tip heute einfach nicht mehr aktuell.

                          Was wohl möglich ist, ist der Umweg über eine Gewerbeanmeldung mit dem Zweck 'Wiederbeschaffung verlorener Gegenstände". Aber auch hier muß nach einer gewissen Zeit eine gewisse Geschäftstätigkeit erkennbar sein, wobei das Geld nicht aus dem Verkauf der gefundenen Gegenstände kommen darf, sondern aus der Entlohnung für die Suche bzw. den Fund.
                          Wenn man da also nicht tatsächlich tätig ist und Fundprämien kassiert, machen sie einem das Gewerbe irgendwann wieder dicht.

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                          • MarkK
                            Lehnsmann


                            • 12.09.2007
                            • 44
                            • Südhessen

                            #14
                            Zitat von Pfälzer
                            Wenn steuerliche Gewinne vorrangig ausschlaggebend wären, müsste man vielleicht auch der Firma mit dem grossen Stern, die Gewerbeausübung untersagen. :effe

                            Jürgen
                            *lach*

                            Stimmt. Und ein Haufen Banken auch...

                            Nein, es geht nicht darum, ob tatsächlich Gewinne erzielt werden, sondern ob es überhaupt möglich ist, damit in steuertechnischen Sinne Gewinne zu erzielen. Und das geht bei 'Schatzsuche' eben nicht, egal, wieviel man findet.

                            Sonst könnte man auch 'Lottospielen' als Gewerbe anmelden und all seine erfolglosen Lottoscheine als Betriebskosten ansetzen.

                            Kommentar

                            • masterTHief
                              Landesfürst

                              • 27.11.2001
                              • 985
                              • In einer Höhle in der Erde
                              • Schlumberger Titan

                              #15
                              Diplom-Finanzwirt bin ich bei der Finanzverwaltung geworden, mache seit 37 Steuern und bin seit sieben Jahren in einer Anwalts- und Steuerkanzlei tätig.
                              Meinen Steuerberater fragen brauche ich nicht, habe keinen, der mich beraten könnte.

                              Äatsch

                              Meine Einkünfte aus der Schatzsuche (Nibelungenschatz) im entferntesten Sinne (Einnahmen aus Interviews und wissenschaftliche Beratungstätigkeit) wollte man mir bereits in grauer Vorzeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern.
                              Nach meinem Einspruch dahingehend, daß meine Ausgaben und Vorlaufkosten bei weitem die Einnahmen überstiegen haben, wurde meine Tätigkeit steuerlich als Hobby gewürdigt (daß auf Dauer damit kein Gewinn zu erzielen sei). Die Gewinnerzielungs-Absicht spielte dabei keine Rolle, die Absicht habe ich nach wie vor (wie jeder Schatzsucher).
                              Wer hat schon die Absicht, Verluste zu machen?

                              Damit wurden allerdings auch die Verluste nicht als solche aus Gewerbebetrieb anerkannt und mit meinen anderen Einkünften einkommensmindernd berücksichtigt.
                              Sollten aus der Nibelungen-Schatzsuche einmal Gewinne erzielt werden, wäre die Finanzverwaltung an seine bisherige Auffassung gebunden und dürfte diese auch nicht der Einkommensbesteuerung unterwerfen können.

                              Die Schatzsuche ist im Allgemeinen ein Hobby - auch steuerlich - und wer wirklich - wie etwa professionelle Raubgräbern - auf Dauer Gewinne macht, wird diese Raubgräberei bstimmt nicht beim Gewerbeamt anmelden und seine Einkünfte bei der Steuererklärung berücksichtigen.

                              Gruß
                              masterTHief
                              - nur echt mit "TH" -

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