Geld überwiesen-Ware kommt nicht => E**Y

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  • gerohoschi
    Heerführer


    • 24.07.2005
    • 1830
    • DDR

    #16
    Zitat von malat
    Strafanzeige wegen des Versuchs des gewerbsmäßigen Betruges (§263 StGB)- zuvor die Ankündigung per "Mehl" an den "Verkäufer". Glaubst gar net, wie schnell entweder die Kohle oder die Ware den Weg zu Dir antritt...
    Falls Kohle oder Ware dann da, Anzeige zurückziehen.

    Gerohoschi ...strafanzeige zurueckziehen geht nicht ..kann nur die Staatsanwalt !!
    Stimmt, hast Recht (Offizialdelikt). Dann is meine Anzeige wahrscheinlich bis zum Ende durchgelaufen- hab jedenfalls nix mehr von der Staatsanwaltschaft gehört.
    Aber kann einem doch eigentlich auch wurscht sein, oder? Man erstattet ja die Anzeige nicht aus Spaß, gell? Und wenn der "Verkäufer" dann nen Denkzettel kriegt, sein prob.
    "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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