Komisches Himmelslicht, Hannover

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  • max51
    Ratsherr


    • 17.04.2006
    • 264
    • südlich Stuttgart

    #31
    In Ba-Wü wird nicht nur keine Genehmigung dafür unterteilt sondern im Gegenteil steht die Verwendung ohne Genehmigung auch unter Strafe.

    Die Mini-Heißluftballons gelten als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb und deren Aufstieg muss vom Regierungspräsidium erlaubt werden. Das ist aber in der Regel nicht möglich, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das unkontrollierbare Brandrisiko bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss.
    [...]
    Wer eine Himmelslaterne ohne Genehmigung steigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Quelle: Innenministerium Ba-Wü
    Das sollten die Händler mal auf die Verpackung drucken...
    Wir wissen zwar nicht wohin, wollen aber als erste da sein !

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    • aquila
      Heerführer


      • 20.06.2007
      • 4522
      • Büttenwarder

      #32
      Hi, ich habe mir vor Silvester die Dinger in den Auslagen nochmal angeguckt. Und siehe da, es wird unüberlesbar nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen, sondern diese werden auch recht ausführlich benannt.

      LG Aquila
      Ich sehe verwirrte Menschen.

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      • DFX
        Banned
        • 04.07.2008
        • 2076
        • Taka-Tuka-Land

        #33
        Ich habe jetzt mal die Anleitung vom Gastgeber der Silversterparty besorgt.
        Die letzten Zeilen der beiden Seiten sind jeweils abgeschnitten, ich war zu unmotiviert.
        Das Meiste sollte man allerdings lesen können, demnach benötigt man keine Aufstiegserlaubnis, wenn man sich an gewisse Vorgaben (siehe Anleitung) hält.

        Nur um es nochmal deutlich zu sagen: Brandgefährliche Teile und mehr als eine ist an diesem Abend auch nicht aufgestiegen, da waren sich alle einig!
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von DFX; 05.01.2009, 17:48.
        Wenn Du etwas essbares siehst, leg es um!

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        • max51
          Ratsherr


          • 17.04.2006
          • 264
          • südlich Stuttgart

          #34
          Papier ist geduldig und alles was da zu lesen ist stellt ja ne schlichte "Bedienungsanleitung" dar. Da glaub ich im Zweifel lieber einem IM anstatt dem Hersteller der ja die Dinger verkaufen will. Keinerlei Vorgaben die irgendwie die Gefahr reduzieren würden.

          Ich kann mich an früher erinnern als es noch die europäische Variante gab in Form von Wunderkerzen. Das musste zum einem genehmigt werden mit genauem Zeitpunkt/Zeitfenster und es musste gesichert sein das die Kerzen wieder direkt nach unten kommen. Damals in der Form das die Kerzen so befestigt wurden das sie mit dem letzten Zündmittel die Halteschnur durchbrennen.
          Wir wissen zwar nicht wohin, wollen aber als erste da sein !

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          • EDGE-Henning
            Geselle


            • 18.01.2004
            • 57
            • Eisenach/Thüringen

            #35
            Zitat von Wittekind
            gg.


            also ich habe heute Post von der dsf bekommen.
            Das ist ja hart was gefordert wird um offiziell etwas in den Luftraum wie Himmelslaternen zu bringen.
            ordnungsamt sowie Anmeldung(geht auch online)beim dsf.In Flughafennähe nur ausserhalb einer Bannmeile und mit Genehmigung und und und.
            Klare Richtlinien gibt es in Niedersachsen noch nicht.Das ist aber auch kein Freifahrtschein.Aber wenn Drachensteigen vom Gesetz her schon genehmigungspflichtig ist.oha das ist ja eine Paragraphenreiterei.
            Ne du hast definitif keinen an der Marmel.

            Befasse Dich mal mit der Flughöhe und mit dem System der Flugzeugbeleuchtung und welche Bedeutung die Farben allein und in Kombination haben. Ein Grund, warum die Dinger Verboten gehören.

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