In Ba-Wü wird nicht nur keine Genehmigung dafür unterteilt sondern im Gegenteil steht die Verwendung ohne Genehmigung auch unter Strafe.
Das sollten die Händler mal auf die Verpackung drucken...
Die Mini-Heißluftballons gelten als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb und deren Aufstieg muss vom Regierungspräsidium erlaubt werden. Das ist aber in der Regel nicht möglich, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das unkontrollierbare Brandrisiko bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss.
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Wer eine Himmelslaterne ohne Genehmigung steigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Quelle: Innenministerium Ba-Wü
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Wer eine Himmelslaterne ohne Genehmigung steigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Quelle: Innenministerium Ba-Wü
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