das der ablschlepper den anhänger einfach anhängt ist ( egal wie schwer oder leicht das zugfahrzeug oder anhänger ) rein rechtlich in ordnung, weil der das " verkehrsuntaugliche" fahrzeug mit absprache der polizei zur nächstgeeigneten verwahrstelle verbringt! das ist die gleiche rechtslage wie du ein defektes auto abschleppen darfst, das darsfst du ja auch ohne fahrerlaubnis und das auto muss auch nicht in technisch einwandfreiem zustand sein! ein anderes auto darf man ja auch nur bis zur nächsten geeigneten werkstatt ( oder schrottplatz ) verbringen ( wo das ist weiss jeder für sich am besten ) im übrigen ist es ( finde ich ) bei solch einer selbstverschuldeten " lapalie " ist es nicht das gelbe vom ei sich da mit der polizei anzulegen!! ( ausser dir ist irgendwie langweilig und wirst in zukunft gern öfter kontrolliert dann weiter so )








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Aber nur Zu deiner Beruhigung,aus der Damaligen Sache Habe Ich Meine Konsequenzen Gezogen!
Ich weiss zwar nicht was das Eine ,mit dem Anderen zu tun hat,aber wen DU anstatt die Unschuld vom Lande zu Mimen,den Eingangspost von Mir Richtig Gelesen hättest.Wäre Dir Vielleicht nicht entgangen, das Ich nicht Gefahren bin.
Mir sind halt an der Geschichte, einige Sachen Sauer Aufgestoßen. Zudem der Besitzer Stein und Bein schwört,das die Auflaufbremse Funktioniert. Und Meinem Fahrer auf den 220 KM bis Bad Salzuflen auch nichts Aufgefallen ist.

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